Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3902
OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00 (https://dejure.org/2002,3902)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00 (https://dejure.org/2002,3902)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 (https://dejure.org/2002,3902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 20 Abs 3; AO-1977 § 119 Abs 1; AO-1977 § 157 Abs 1 Satz 2; AO-1977 § 121 Abs 1; ThürKAG § 15 Abs 1; VwVfG § 39 Abs 1
    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und Beitragsbescheiden; Abgabenrecht; Anschlussbeitrag; Bestimmtheit; Norm; Satzung; Auslegung; Inkrafttretensregelung; Bescheid; Entscheidungssatz; Begründung; Wesensveränderung; Maßnahme; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und Beitragsbescheiden; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Norm; Auslegung einer Norm mit herkömmlichen juristischen Methoden; Auslegung nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen; Auslegung von Satzungen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 11.08.1993 - 8 C 13.93

    Erschließungsbeitrag - Straßenbau - Heranziehungsbescheid

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Dies betrifft vor allem die Begründung des Verwaltungsakts, weil sie seine Regelungswirkung unangetastet lässt (vgl. BFH, Urteil vom 28.01.1983 - VI R 35/78 -, BFHE 138, 188 [191 f.]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 8 C 13/93 -, NVwZ 1994, S. 297 [297 f.]).

    Danach ist ein fälschlicherweise auf das Straßenbaubeitragsrecht gestützter Heranziehungsbescheid gegebenenfalls nach Erschließungsbeitragsrecht zu beurteilen und im Wege schlichter Rechtsanwendung aufrecht zu erhalten (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, BVerwGE 80, 96 [98]; Urteil vom 11.08.1993, a. a. O.; für den umgekehrten Fall: Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 70.82 -, BVerwGE 67, 216 [221 f.]).

    Nicht hierzu zähle jedoch die Änderung der B e g r ü n d u n g etwa bei Faktoren, die die Verteilung des Erschließungsaufwands betreffen, wie z. B. unrichtige Ansätze bei Grundstücksgrößen, beschränkte oder auch erweiternde Abgrenzung des Abrechnungsgebietes, oder bei der Aufrechterhaltung eines Straßenbaubeitragsbescheids nach Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1982 - 8 C 12.81 -, BVerwGE 64, 356 [358 f.]; Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 27/82 -, DÖV 1984, S. 117 [118]; Urteil vom 11.08.1993, a. a. O., S. 298).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Dies richtet sich vielmehr in entsprechender Anwendung von § 139 BGB danach, ob die restlichen Regelungen ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleiben und ob angenommen werden kann, dass sie auch ohne diesen Teil erlassen worden wären (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, LKV 2001, 415 [424], m. w. Nw.).

    Dies hat der Senat für eine entsprechende satzungsrechtliche Regelung bereits im Urteil vom 18.12.2000 zum Ausdruck gebracht (- 4 N 472/00 -, Umdruck S. 15/16, LKV 2001, S. 415 [416]).

    Ungeachtet dessen hatte der Senat in seinem Urteil vom 18.12.2000 eine Tiefenbegrenzungsregelung mit anderem Wortlaut zu beurteilen und die Nichtigkeit dieser Regelung und der Beitragssatzung insgesamt von mehreren weiteren Feststellungen abhängig gemacht, die sich nicht ohne weitere und eingehendere Prüfung auf den vorliegenden Fall übertragen lassen (vgl. Urteil vom 18.12.2000, a. a. O., S. 422 ff.).

  • OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Abgabenbescheiden hat der Senat bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. u. a. Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f.; Beschluss vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 -, Umdruck S. 2 ff.): Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 b) ThürKAG i. V. m. § 119 Abs. 1 AO 1977 muss ein Verwaltungsakt eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lassen, wem gegenüber die Behörde was feststellt und von w e m w a s verlangt wird.

    Eine öffentliche Entwässerungseinrichtung besteht nicht aus einer einzelnen Entsorgungsleitung, einem Leitungsabschnitt oder Anlagenteilen, sondern aus der funktionsbedingten Zusammenfassung des ganzen Leitungsbestandes und sämtlicher Anlagen, die der Entwässerung der zu entsorgenden Grundstücke im Gebiet der zuständigen kommunalen Körperschaft dienen, sofern nicht der Einrichtungsträger im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens in der Satzung technisch getrennte Systeme auch als rechtlich selbstständige Einrichtung führt (Beschluss des Senats vom 14.03.2000, a. a. O.; vgl. zur Wasserversorgungseinrichtung Urteil des Senats 12.12.2001 - 4 N 595/95 -, Umdruck S. 25 ff.).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.1963 - 1 BvR 425, 786, 787/58 -, BVerfGE 17, 67 [82]; Beschluss vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 -, BVerfGE 83, 130 [145], m. w. Nw.).

    Vielmehr ist die Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, vom Regelungsgegenstand und vor allem der Intensität der Einwirkungen abhängig, die die Regelung auf die Betroffenen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.11.1990, a. a. O.; Beschluss vom 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89 [133]).

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Etwaige Unsicherheiten, die sich durch Auslegung beseitigen lassen, hindern aber nicht das In-Kraft-Treten der Verbandssatzung (vgl. Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, LKV 2002, 138 [140 f.]).

    Insofern ist denkbar, dass an Stelle einer unwirksamen Inkrafttretensregelung die gesetzliche Regelung eingreift und der Zweckverband gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG am Tag nach der Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung entstanden ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Für die Begründung des Bescheids ist eine ausdrückliche Angabe der Ermächtigungsgrundlage nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.06.1985 - 2 C 56.82 -, BVerwGE 71, 354 [358]).
  • OVG Thüringen, 20.12.1994 - 1 EO 112/94

    Begründung des Verwaltungsaktes; Beseitigungsanordnung; Formelle Illegalität;

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Anders kann es dann sein, wenn die Betroffenen und die Gerichte ansonsten über den Inhalt der Regelung und darüber im Unklaren gelassen würden, von welchen rechtlichen Grundlagen die Behörde ausgeht (vgl. ThürOVG, Urteil vom 20.12.1994 - 1 EO 112/94 -, ThürVBl. 1995, S. 113).
  • VGH Hessen, 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98

    Vorausleistungsbescheid; zum Sofortvollzug trotz offensichtlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Die Erfüllung der Begründungspflicht setzt indessen nicht voraus, dass der Bescheid sämtliche Angaben enthält, die für die vollständige Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit in jeder tatsächlichen und rechtlichen Hinsicht nötig wären (vgl. Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 3/2002, § 8 Rdnr. 76, 76 b; HessVGH, Beschluss vom 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98 - BayVGH, Entsch. vom 09.05.2000 - 4 B 96.2447 - OVG NW, Entsch. vom 28.06.1999 - 3 A 2689/99 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1999 - 3 A 2689/99

    Erschließungsbeitrag; Neuberechnung; Unbestimmtheit; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Die Erfüllung der Begründungspflicht setzt indessen nicht voraus, dass der Bescheid sämtliche Angaben enthält, die für die vollständige Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit in jeder tatsächlichen und rechtlichen Hinsicht nötig wären (vgl. Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 3/2002, § 8 Rdnr. 76, 76 b; HessVGH, Beschluss vom 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98 - BayVGH, Entsch. vom 09.05.2000 - 4 B 96.2447 - OVG NW, Entsch. vom 28.06.1999 - 3 A 2689/99 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
    Dies betrifft vor allem die Begründung des Verwaltungsakts, weil sie seine Regelungswirkung unangetastet lässt (vgl. BFH, Urteil vom 28.01.1983 - VI R 35/78 -, BFHE 138, 188 [191 f.]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 8 C 13/93 -, NVwZ 1994, S. 297 [297 f.]).
  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

  • BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86

    Wehrrecht - Soldat - Sicherheitsüberprüfung - NPD-Mitgliedschaft - Entziehung des

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82

    Sachliche Beitragspflicht - Beitragsfähige Erschließungsanlage -

  • VGH Bayern, 09.05.2000 - 4 B 96.2447
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

  • VG Weimar, 26.11.1997 - 3 E 291/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühr

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht -

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

    Das kann ein bloßer Beitragsbescheid nicht leisten (vgl. dazu OVG Weimar, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 - NVwZ-RR 2003, 229 = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Wie der Senat im Anschluss an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung bereits entschieden hat (Beschlüsse vom 12.07.2002, 4 ZEO 243/00, NVwZ-RR 2003, 229 ff.; und vom 28.11.2002, 4 N 563/02, AbfallR 2003, 97 [LS], Juris), ist ein Normgeber grundsätzlich gehalten, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, damit die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 6 A 10976/20

    Wiederkehrende Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege; Bestimmtheit; Ermittlung

    Insbesondere bei der Frage, wie konkret die Maßnahme bezeichnet werden muss, ist den Besonderheiten Rechnung zu tragen, die sich aus der Art der Maßnahme und der jeweiligen Einrichtung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012, a.a.O.; ThürOVG, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 11).

    Die Bezeichnung der Maßnahme ist zur Gewährleistung dieser Anforderungen nämlich nur insoweit erforderlich, als es das Beitragsschuldverhältnis, den konkreten Lebenssachverhalt, der geregelt wird, individuell zu kennzeichnen und von anderen beitragsfähigen Maßnahmen oder weiteren Beitragserhebungen zu unterscheiden gilt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 12. Juli 2002, a.a.O.).

    Hierfür ist es ausreichend, wenn die für den Beitrag unmittelbar erheblichen Parameter (beitrags- und umlagefähiger Aufwand, anrechenbare Grundstücksfläche, Beitragssatz, im Einzelfall angerechnete Grundstücksfläche) angegeben werden (vgl. etwa OVG RP, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 6 A 11132/10.OVG -, n.v.; ThürOVG, Beschluss vom 12. Juli 2002, a.a.O., juris Rn. 16, m.w.N., Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 76b, m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht