Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002

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   BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02   

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https://dejure.org/2002,9344
BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02 (https://dejure.org/2002,9344)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2002 - 1 DB 10.02 (https://dejure.org/2002,9344)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 1 DB 10.02 (https://dejure.org/2002,9344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 2
    "In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Abteilungsleiter; Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens (Zuständigkeit des Arbeitsdirektors, keine "Befangenheit" der Deutschen Post AG, Abkürzung der Vorermittlungen); außerdienstliches ...

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens mit einer von einem Nichtbeamten unterzeichneten Verfügung - Befangenheit der Aktiengesellschaft (Deutsche Post AG) bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens als Betroffener - Erfordernis der Durchführung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 294 (Ls.)
  • DVBl 2003, 622 (Ls.)
  • NZA-RR 2003, 205
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99

    Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Der vorläufigen Dienstenthebung steht schließlich auch nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Zustellung und damit des Wirksamwerdens der Anordnung (§ 94 Satz 2 i.V.m. § 23 a Abs. 1 BDO) - 19. Februar 2001 - die Beurlaubung des Antragstellers unter Wegfall der Dienstbezüge gemäß § 13 SUrlV i.V.m. § 4 Abs. 3 PostPersRG, die ihn von seiner beamtenrechtlichen Pflicht zur Dienstleistung entbunden hatte (vgl. Urteil vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 - BVerwGE 111, 231; Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 -), noch nicht wirksam widerrufen war.

    Der Beamte bleibt beamtenrechtlich pflichtgebunden, soweit sich aus der Natur und Art des Urlaubs nichts anderes ergibt (Urteil vom 7. Juni 2000, a.a.O.; Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Der vorläufigen Dienstenthebung steht schließlich auch nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Zustellung und damit des Wirksamwerdens der Anordnung (§ 94 Satz 2 i.V.m. § 23 a Abs. 1 BDO) - 19. Februar 2001 - die Beurlaubung des Antragstellers unter Wegfall der Dienstbezüge gemäß § 13 SUrlV i.V.m. § 4 Abs. 3 PostPersRG, die ihn von seiner beamtenrechtlichen Pflicht zur Dienstleistung entbunden hatte (vgl. Urteil vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 - BVerwGE 111, 231; Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 -), noch nicht wirksam widerrufen war.

    Der Beamte bleibt beamtenrechtlich pflichtgebunden, soweit sich aus der Natur und Art des Urlaubs nichts anderes ergibt (Urteil vom 7. Juni 2000, a.a.O.; Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 7.00

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen - Polizeibeamter im

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluss vom 21. September 2000 - BVerwG 1 DB 7, 00 - ZBR 2001, 213, m.w.N.).

    Bei der Ausübung seines Ermessens hat der Vorstand der Deutschen Post AG als Einleitungsbehörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, der auch für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (stRspr, z.B. Beschluss vom 21. September 2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96

    Zur Anwendung des § 77 BBG auf bei der Deutschen Telekom AG weiterbeschäftigte

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Auch nach heutiger Anschauung ist ein - auch außerdienstlicher - Verstoß gegen Rechtsnormen, die wichtige Gemeinschaftsinteressen schützen, geeignet, das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstausübung der Berufsbeamten zu erschüttern (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 -).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Lediglich dann, wenn auf die Durchführung von Vorermittlungen willkürlich verzichtet worden wäre, könnte die Möglichkeit, Verfahrensfehler zu heilen, anders beurteilt werden (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - BVerwGE 76, 48; Urteil vom 8. September 1988 - BVerwG 1 D 70.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1982 - 1 DB 29.82

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Lediglich dann, wenn auf die Durchführung von Vorermittlungen willkürlich verzichtet worden wäre, könnte die Möglichkeit, Verfahrensfehler zu heilen, anders beurteilt werden (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - BVerwGE 76, 48; Urteil vom 8. September 1988 - BVerwG 1 D 70.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01

    Befugnis zur Unterzeichnung eines disziplinargerichtlichen Beschlusses - Einfluss

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Denn die Weiterbeschäftigung eines Beamten, dem nach dem Stand der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen das berufserforderliche Vertrauen nicht mehr länger entgegengebracht werden kann, ist dem Dienstherrn in der Regel bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Disziplinarverfahrens nicht mehr zuzumuten (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 DB 17.01 -).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Im Übrigen setzt die Rechtmäßigkeit der Einleitung des förmlichen Verfahrens nicht voraus, dass Vorermittlungen stattgefunden haben, die in jeder Hinsicht den Vorschriften des § 26 BDO entsprechen; eventuelle Verfahrensfehler können durch das nachfolgende Verfahren geheilt werden (stRspr, z.B. Beschluss vom 11. Juni 1976 - BVerwG 1 DB 8, 76 - BVerwGE 53, 176; Urteil vom 22. April 1997 - BVerwG 1 D 9.96 - m.w.N).
  • BVerwG, 11.06.1976 - 1 DB 8.76

    Wirksamkeit der Einleitungsverfügung - Vorermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Im Übrigen setzt die Rechtmäßigkeit der Einleitung des förmlichen Verfahrens nicht voraus, dass Vorermittlungen stattgefunden haben, die in jeder Hinsicht den Vorschriften des § 26 BDO entsprechen; eventuelle Verfahrensfehler können durch das nachfolgende Verfahren geheilt werden (stRspr, z.B. Beschluss vom 11. Juni 1976 - BVerwG 1 DB 8, 76 - BVerwGE 53, 176; Urteil vom 22. April 1997 - BVerwG 1 D 9.96 - m.w.N).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
    Kommt im Hinblick auf Art und Schwere des Dienstvergehens voraussichtlich, d.h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Entfernung aus dem Dienst in Betracht, so rechtfertigen es die zu befürchtende Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Dienstausübung gleichsam vorzuverlegen (vgl. hierzu insbesondere BVerfGE 46, 17 ).
  • BVerwG, 01.12.1993 - 1 DB 28.93

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

  • RG, 13.12.1886 - 2803/86

    Stehen die Ehemänner zweier Schwestern im gegenseitigen Verhältnisse von

  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkennen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4/09 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 1 DB 10/02 -, juris Rn. 26; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 16a DS 13.706 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschluss vom 16. Mai 2012 - DB B 2/12 -, juris Rn. 19; Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 38 Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 4 B 690/16

    Auswahl der Wochenmarktbetreiber in Velbert (nur) teilweise rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10.02 -, ZBR 2003, 94 = juris, Rn. 49.

    vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 20 Rn. 17 a; Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.1990 - 10 M 30/90 -, juris, Rn. 10 f.; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10.02 -, ZBR 2003, 94 = juris, Rn. 49, bezogen auf verwandschaftliche Beziehungen, die nicht unter § 20 VwVfG fallen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22

    Disziplinarrecht: Beschwerde eines Polizeibeamten gegen die erstinstanzliche

    Dieses Dienstvergehen wird voraussichtlich zu einer Entfernung des Antragstellers aus dem Beamtenverhältnis führen, denn sie ist wahrscheinlicher als eine mildere Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 1 DB 10.02 - juris Rn. 26; Beschluss vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4.09 - juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. September 2009 - OVG 83 DB 1, 09 - juris Rn. 6; Beschluss vom 13. September 2017 - OVG 82 S 1.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

    Der Beamte darf das Vertrauen, dass er diesem Auftrag gerecht wird, nicht beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 a.a.O.), z.B. durch außerdienstliches Verhalten, das eine Verletzung seiner Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Dienstherrn (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2002 BVerwG 1 DB 10.02 Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 33 = ZBR 2003, 94 = DokBer B 2003, 57) darstellt.
  • BVerwG, 09.09.2020 - 2 AV 4.20

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem

    Durch die Beurlaubung vom Dienst gemäß § 4 Abs. 2 PostPersRG und die Beschäftigung mittels privatrechtlichen Anstellungsvertrages bei der Deutschen Post AG werden sie nur von einem Teil ihrer beamtenrechtlichen Pflichten entbunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 1 DB 10.02 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 33 S. 62 f.; Urteil vom 16. März 2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 82, wonach das Fehlverhalten eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG "in-sich-beurlaubten" Beamten der Deutschen Post AG im Rahmen seines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses disziplinarrechtlich - lediglich - als außerdienstliches Dienstvergehen geahndet werden kann).
  • BVerwG, 18.04.2019 - 2 AV 1.19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem

    Durch die Beurlaubung vom Dienst gemäß § 4 Abs. 2 PostPersRG und die Beschäftigung mittels privatrechtlichen Anstellungsvertrages bei der Deutschen Post AG werden sie nur von einem Teil ihrer beamtenrechtlichen Pflichten entbunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 1 DB 10.02 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 33 S. 62 f.; Urteil vom 16. März 2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 82, wonach das Fehlverhalten eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG "in-sich-beurlaubten" Beamten der Deutschen Post AG im Rahmen seines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses disziplinarrechtlich - lediglich - als außerdienstliches Dienstvergehen geahndet werden kann).
  • VG Saarlouis, 27.02.2012 - 8 L 114/12

    Zum Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat eines als Arbeitnehmervertreter in

    zur letztgenannten Problematik etwa das Urteil des BVerwG vom 24.10.2002, 1 DB 10.02, Juris Rdn. 24 ff., ZBR 2003, 57 - zitiert nach Juris.

    BVerwG, Urteile vom 07.06.2000, 1 D 4.99, E 111, 231, vom 12.12.2001, 1 D 4.11, NVwZ 2002, 398, und vom 16.03.2004, 1 D 15.03, NVwZ-RR 2004, 867; Beschluss vom 24.10.2002, 1 DB 10.02, ZBR 2003, 94; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2007, 21d A 497.07.BDG, ZBR 2008, 277 - jeweils zitiert nach Juris.

  • VG Wiesbaden, 13.07.2021 - 25 L 258/21

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung; Verdacht des

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Höchstmaßnahme erkennen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4/09 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 1 DB 10/02 -, juris Rn. 26; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 16a DS 13.706 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschluss vom 16. Mai 2012 - DB B 2/12 -, juris Rn. 19; Urban/Wittkowski, BDG, 2. Auflage 2017, § 38 Rn. 17 m.w.N.).

    Die Weiterbeschäftigung eines Beamten, dem nach dem Stand der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen das berufserforderliche Vertrauen nicht mehr länger entgegengebracht werden kann, ist dem Dienstherrn in der Regel bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Disziplinarverfahrens nicht mehr zuzumuten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 1 DB 10/02 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15/01 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 23.05.2012 - 7 B 116/12

    Vorläufige Dienstenthebung eines nach SGB 3 § 387 Abs 3 in-sich-beurlaubten

    Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10/02 -, ZBR, 2003, 94ff.

    Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10/02 -, a.a.O.

  • OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09

    Vorläufige Dienstenthebung einer Justizvollzugsbeamtin wegen Aufnahme einer

    Im konkreten Disziplinarverfahren muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit die Prognose rechtfertigen, dass auf die Höchstmaßnahme erkannt werden wird vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10/02 - zitiert nach Juris; BayVGH, Beschluss vom 15.3.2007 - 16 DS 06.3292 - zitiert nach Juris und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.9.2007 - 7 B 346/07 -.
  • BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die Pflicht zu achtungsgerechtem und

  • OVG Saarland, 06.09.2007 - 7 B 346/07

    Dienstenthebung eines Beamten wegen Besitzes Kinderpornographischer Schriften

  • VG Wiesbaden, 23.03.2022 - 25 L 10/21

    Antrag auf Aussetzung der Einbehaltung des Ruhegehalts

  • VG Wiesbaden, 20.01.2023 - 28 L 42/22

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der

  • OVG Saarland, 24.07.2007 - 7 B 313/07

    Vorläufige Dienstenthebung eines Postzustellers - zur Prognose einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 21d A 497/07

    Erweiterung des Pflichtenkreises eines beurlaubten Beamten aufgrund seines

  • VG Münster, 07.10.2009 - 13 L 376/09

    Voraussetzungen einer vorläufigen Dienstenthebung gem. § 38 Abs. 1

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 1 A 328/07

    Schadensersatz eines Beamten wegen vorläufiger Dienstenthebung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2023 - 31 B 1137/22

    Beschwerde gegen die Aussetzung der Einbehaltung der Dienstbezüge eines Beamten;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2021 - 1 S 3353/21

    Entbindung eines Beamtenbeisitzers bei der Disziplinarkammer eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2019 - 3d B 373/19
  • BVerwG, 03.09.2003 - 1 D 4.03
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12673
OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02.OVG (https://dejure.org/2002,12673)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.10.2002 - 3 B 11273/02.OVG (https://dejure.org/2002,12673)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Oktober 2002 - 3 B 11273/02.OVG (https://dejure.org/2002,12673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und Durchsuchung nach ihrer Vollziehung; Begriff des dringenden Verdachts im disziplinarrechtlichen Sinne hinsichtlich eines einem Beamten zur Last gelegten Dienstvergehens; Sicherstellung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 294
  • DÖV 2003, 297
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Gesetzesfassung offenbar dem Umstand Rechnung getragen, dass dem von einer Durchsuchung und Beschlagnahme Betroffenen angesichts der erheblichen Grundrechtsrelevanz derartiger Eingriffe ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung dieser Maßnahmen auch nach ihrer Vollziehung nicht abgesprochen werden kann (vgl. hierzu grundlegend BVerfGE 20, 162, 173; 42, 212, 218).

    Über den allgemeinen und für die Institute der Beschlagnahme und Durchsuchung in § 32 Abs. 1 Satz 2 LDG speziell herausgehobenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in Fällen der vorliegenden Art zusätzlich ein besonderes Bestimmtheitsgebot zu beachten (vgl. BVerfGE 42, 212, 219).

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
    Diesem Belang dient die Notwendigkeit der Zustimmung des Dienstherrn zu der beabsichtigten Tätigkeit; der Dienstherr soll in der berechtigten Erwartung an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden (BVerwGE 84, 299, 300/301).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Gesetzesfassung offenbar dem Umstand Rechnung getragen, dass dem von einer Durchsuchung und Beschlagnahme Betroffenen angesichts der erheblichen Grundrechtsrelevanz derartiger Eingriffe ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung dieser Maßnahmen auch nach ihrer Vollziehung nicht abgesprochen werden kann (vgl. hierzu grundlegend BVerfGE 20, 162, 173; 42, 212, 218).
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft sie als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG, NJW 1994, 3281, 3282).
  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung;

    Wurden die vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen verübt, genügt es, wenn gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens und gegen seine Schuld keine konkreten Umstände sprechen (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 -, juris Rn. 6, v. 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20, u. v. 7. März 2007 - 16a CD 07.1 - , juris Rn. 23; OVG M-V, Beschl. v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, juris Rn. 15; VGH BW, Beschl. v. 16. März 2009 - DB 16 S 57/09 -, juris Rn. 7; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06 -, juris Rn. 11, und v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rn. 5; Weiß, a. a. O., M § 27 Rn. 22; Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 27 Rn. 3).

    Zum inhaltsgleichen § 27 BDG und vergleichbaren Vorschriften der Länder ist geklärt, dass dazu eine qualifizierte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall anhand des Eigengewichts des Dienstvergehens, dessen der Beamte dringend verdächtig ist, und der deshalb prognostisch zu verhängenden Disziplinarmaßnahme nötig ist (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rn. 10).

    10 Anders als bei einer im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits vollzogenen Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung, deren Rechtmäßigkeit grundsätzlich ex ante, d. h. nach dem Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses des Anordnungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts zu beurteilen ist (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 7, und v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 23; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 4. Oktober 2002, a. a. O., juris Rn. 7, und v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 11), bleibt es vorliegend dabei, dass der Disziplinarsenat über den Beschwerdegegenstand eine eigene Ermessensentscheidung gemäß § 27 SächsDG anhand des Sach- und Rechtsstands im Zeitpunkt seiner Entscheidung trifft, weil die begehrte Anordnung bisher nicht ergangen ist.

    Anders als beim erstinstanzlichen Anordnungsverfahren gemäß § 27 SächsDG, über dessen Kosten als unselbstständiges Nebenverfahren zum behördlichen Disziplinarverfahren (Teil 3 SächsDG) erst bei der das Disziplinarverfahren abschließenden Entscheidung (etwa gemäß § 37 SächsDG) zu befinden ist, stellt das dagegen gerichtete Beschwerdeverfahren gemäß § 68 SächsDG ein selbstständiges Zwischenverfahren dar, das systematisch zum gerichtlichen Disziplinarverfahren (Teil 4 SächsDG) gehört, so dass über dessen Kosten gemäß § 78 SächsDG unabhängig von dem in der Hauptsache geführten behördlichen Disziplinarverfahren zu entscheiden ist (ohne Begründung ebenso zum BDG: SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2011, a. a. O., juris Rn. 23; VGH BW, a. a. O., juris Rn. 18; ähnlich zum dortigen Landesrecht: OVG M-V, a. a. O., juris Rn. 15; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 24, und v. 4. Oktober 2002, a. a. O., juris Rn. 15; a. A. zum BDG: BayVGH, Beschl. v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 23, m. w. N. zu seiner Rspr.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

    vgl. zum vorherigen Antrag bei der Behörde als Voraussetzung für ein Rechtsschutzbedürfnis sowie zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, das sich nicht auf die Vollstreckung des angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses bezieht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rdn. 4; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. August 2011 - D 6 F 6/10 -, juris Rdn. 9; BayVGH, Beschluss vom 28. April 2014- 16b DC 12.2380 -, juris Rdn. 3.
  • VG Düsseldorf, 22.02.2017 - 35 K 12521/16

    Rechtswidrige Beschlagnahme und Durchsuchung des Dienstcomputers eines Beamten

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. März 2009 - DM 16 S 57/09 -, juris, Rdn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 16a CD 07.1 -, juris, Rdn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06 -, juris, Rdn. 11, und vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris, Rdn. 5.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06

    Disziplinarrecht - Auswertung von personenbezogenen Daten aus in elektronischer

    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für die Annahme besteht, der Beamte habe das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen, wobei für die obergerichtliche Überprüfung der Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses des Verwaltungsgerichts maßgeblich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 294).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Die durch § 67 Abs. 1 BDG in Verbindung mit § 146 VwGO eröffnete Beschwerde kann sich per se nur gegen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung richten, nicht aber gegen Art und Weise des Vollzugs derselben, denn Beschwerdegegenstand ist nach § 146 VwGO allein die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.10.2002 - 3 B 11273/02 - NVwZ-RR 2003, 294 - juris Rn. 4: unzulässige Beschwerde bei Antrag auf Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände).
  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte die ihm vorgeworfenen Dienstpflichtwidrigkeiten verübt hat und keine konkreten Umstände gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie gegen seine Schuld sprechen (BayVGH vom 7.3.2007 Az. 16a CD 07.1; OVG Rheinland-Pfalz vom 4.10.2002 DÖV 2003, 297; vom 12.1.2007 Az. 3 B 11367/06 juris; Köhler-Ratz BDG Rd.Nr. 4 zu § 27; vgl. zum Strafprozessrecht: BVerfG vom 14.1.2005 NJW 2005, 1707 f.; vom 10.11.1981 BVerfGE 59, 95/97).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10

    Beschwerde gegen die Versagung der Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme

    a) Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 -, zit. nach juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschl. v. 04.10.2002 - 3 B 11273/02 -, zit. nach juris Rn. 5; Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl. 2003, § 27 Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 10.08.2011 - D 6 F 6/10

    Durchsuchungsanordnung, Beschwerde

    Eine Aufhebung würde dem Antragsgegner keine Vorteile mehr bringen (a. A. wohl, allerdings unter ausdrücklicher Berufung auf [abweichende] Vorschriften der Landesdisziplinarordnung: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2003 - 3 B 10527/03

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2002 festgestellt hat, der in dem zwischen denselben Beteiligten geführten Verfahren 3 B 11273/02.OVG ergangen ist, wiegt gerade diese Dienstpflichtverletzung schwer.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung; dringender Tatverdacht eines

    Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408, zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 16.04.2015 - 8 B 6/15

    Voraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungs- und

  • VG Magdeburg, 08.07.2021 - 15 B 10/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung

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