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   BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01   

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https://dejure.org/2001,7254
BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01 (https://dejure.org/2001,7254)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 9 BN 4.01 (https://dejure.org/2001,7254)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 9 BN 4.01 (https://dejure.org/2001,7254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Untersuchungsgrundsatzes als revisionsbegründender Verfahrensfehler - Inhaltliche Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache - Umfang der Überprüfung durch das Revisionsgericht - Grundsätzliche Bedeutung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 300
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01
    Durch diese und weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94) ist die aufgeworfene Rechtsfrage vielmehr hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01
    Danach muss u.a. entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01
    Dazu reicht es nicht aus, wenn die Beschwerde auf die angebliche Unvereinbarkeit der Auslegung des Oberverwaltungsgerichts mit dem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (nämlich dem Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59) aufgestellten Grundsätzen des Bundes(verfassungs)rechts verweist.
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01
    Denn die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundes(verfassungs)rechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 6 B 11.96 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, entspricht es den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG, dass in einem solchen Fall die Unterschiede im Maß der verbrauchsunabhängigen Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab in sachgerechter Weise zum Ausdruck gebracht werden (Beschluss vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 9 B 29.03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 und vom 20. Dezember 2000 a.a.O. sowie den Beschluss vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 4.01 - NVwZ-RR 2003, 300).
  • BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 245/15

    Tarifgestaltung durch Wasserversorgungsunternehmen: Verbrauchsunabhängige

    Sie wird deshalb nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Benutzung (Inanspruchnahme), sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren pflegt (BVerwG, MDR 1982, 431; NVwZ 1987, 231; NVwZ-RR 2003, 300; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2016- OVG 9 A 6.10, juris Rn. 11, 18; Senatsurteile vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 136/14, aaO unter II 2 b bb (1), und VIII ZR 164/14, aaO Rn. 23; vom 8. Juli 2015 - VIII ZR 106/14, aaO Rn. 29).

    Zwar wird im Bereich der Wasserversorgung der von der Klägerin bis zur Änderung des Tarifsystems unterschiedslos zugrunde gelegte, auf die Nenngröße des jeweils eingebauten Wasserzählers abstellende Maßstab ebenfalls als zulässig erachtet (vgl. BVerwG, MDR 1982, 431; NVwZ-RR 2003, 300; BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 1992 - 23 B 90.2251, juris Rn. 43; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE, juris Rn. 97; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02, juris Rn. 4).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    Sie wird deshalb nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Benutzung (Inanspruchnahme), sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung (z.B. Nenngröße des Wasserzählers, Zahl der Räume oder Zapfstellen, Brennstellen) als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren pflegt (BVerwG, MDR 1982, 431; NVwZ 1987, 231; NVwZ-RR 2003, 300).
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