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   OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01   

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OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01 (https://dejure.org/2002,9487)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 (https://dejure.org/2002,9487)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 2 R 9/01 (https://dejure.org/2002,9487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Duldungsverfügung; Anordnung an einen Miteigentümer zur Duldung einer an einen anderen Miteigentümer gerichteten Anordnung zur Beseitigung einer ohne Baugenehmigung ausgeführten baulichen Erweiterung am (Miteigentums-) Gebäude; Duldungsanordnungen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bauordnungsrecht, Duldungsverfügung: Grundlage; Verhältnis zum eigentlichen VA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 337
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Saarland, 04.06.1991 - 2 R 12/90

    Abrißverfügung; Nachbarschutz; Ermessen; Ermessensreduzierung; Treu und Glauben

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    In einer solchen Konstellation entfällt zwar nach der Rechtsprechung des Senats der Nachbaranspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten und erweist sich eine in Erfüllung eines solchen vermeintlichen Anspruches unter Annahme einer Ermessensreduzierung auf "Null" ergangene Entscheidung der Behörde zugunsten eines Einschreitens als ermessensfehlerhaft (vgl. zum Beispiel Urteile des Senats vom 14.6.1985 - 2 R 404/83 - und vom 4.6.1991 - 2 R 12/90 -).

    Denn es gehört gerade nicht zu den Aufgaben (und Möglichkeiten) der Bauaufsichtsbehörden privatrechtliche Rechtsverhältnisse von über ein Bauvorhaben zerstrittenen Nachbarn abschließend zu klären und zu beurteilen (vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.6.1985 - 2 R 404/83 -, vom 30.11.1990 - 2 R 17/90 - und vom 4.6.1991 - 2 R 12/90 -).

  • OVG Saarland, 25.06.1990 - 2 W 13/90

    Duldungsanordnung; Baubehörde; Sorfortvollzug; Aussetzung des Sofortvollzugs

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    Der Senat hat in seiner früheren Rechtsprechung allein auf die generelle bauaufsichtliche Einschreitensermächtigung als Grundlage für den Erlaß von Duldungsanordnungen abgestellt (vgl. z.B. Beschluß vom 25.6.1990 - 2 W 13/90 - Urteil vom 30.11.1990 - 2 R 17/90 - jeweils zu § 53 Abs. 2 LBO 1988), in neueren Entscheidungen aber auch - zusätzlich - die Rechtsgrundlage für die durchzusetzende Handlungs- oder Unterlassungspflicht angeführt, da das Ziel der Durchsetzung dieser Maßnahme letztlich die Rechtfertigung für das Duldungsverlangen liefert (vgl. z.B. Beschluß vom 17.5.1999 - 2 Q 10/99 -).

    Ausgehend von der generellen bauaufsichtlichen Einschreitensermächtigung der §§ 82 Abs. 2 LBO 1974, 53 Abs. 2 LBO 1988 und jetzt § 61 Abs. 2 LBO 1996 hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß eine Duldungsanordnung zulässig ist, wenn der Ausgangsverwaltungsakt, dessen Befolgung oder Durchsetzung sie ermöglichen soll, rechtmäßig und die Begründung der Pflicht zur Duldung des seinem Adressaten auferlegten Verhaltens erforderlich ist, um der geforderten Handlung (oder Unterlassung) entgegenstehende Hindernisse in Form privatrechtlicher Einwirkungsbefugnisse des auf Duldung in Anspruch Genommenen auszuräumen (vgl. z.B. Urteil vom 30.11.1990 - 2 R 17/90 -, Beschlüsse vom 25.6.1990 - 2 W 13/90 - und vom 17.5.1999 - 2 Q 10/99 - so auch VGH Mannheim, Beschluß vom 11.6.1990, NVwZ-RR 1991, 458; OVG Weimar, Beschluß vom 27.2.1997, BRS 59 Nr. 216, das außerdem verlangt, daß der Duldungsverpflichtete zum Kreis der Störer gehört; Jäde, Bauaufsichtliche Maßnahmen, 2. Auflage 2001, S. 110 - Rdnr. 207 -, der eine inzidente Prüfung der Beseitigungsanordnung mit Ausnahme von auf deren Adressaten bezogenen personalen Aspekten verlangt).

  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 B 208.91
    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    Es genügt vielmehr, wenn die Behörde ihre Verwaltungspraxis im gerichtlichen Verfahren darlegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.7.1976 - 4 B 22/76 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 5, und Beschluß vom 18.12.1991 - 4 B 208/91 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Saarland, 30.09.1998 - 2 W 8/98

    Baulast; Inhalt; Eigentümer; Grenzbebauung; Nachbarliches

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    So kann ein Nachbar nach dem auch im öffentlich-rechtlichen (Nachbar-)Recht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des Verbotes widersprüchlichen Verhaltens gehindert sein, öffentlich-rechtliche Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben geltend zu machen, das er aufgrund einer ihn bindenden zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn hinnehmen muß (vgl. zum Beispiel Urteil des Senats vom 26.8.1997 - 2 R 26/96 - Beschluß vom 30.9.1998 - 2 W 8/98 -).
  • BVerwG, 19.07.1976 - 4 B 22.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    Es genügt vielmehr, wenn die Behörde ihre Verwaltungspraxis im gerichtlichen Verfahren darlegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.7.1976 - 4 B 22/76 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 5, und Beschluß vom 18.12.1991 - 4 B 208/91 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    Das der Behörde gleichwohl eingeräumte Ermessen soll sie lediglich in die Lage zu versetzen, von dem regelmäßig gerechtfertigten und gebotenen Erlaß einer Beseitigungsverfügung im Einzelfall absehen zu dürfen, wenn sie das nach den konkreten Umständen für opportun hält (vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluß vom 28.8.1980, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.8.1985 - 2 R 91/84 -, BRS 44 Nr. 194).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1997 - 2 V 14/97

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Begründung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    Soweit sich aus dem Senatsbeschluß vom 11.2.1998 - 2 V 14/97 - etwas Gegenteiliges ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 3 S 1036/90

    Duldungsverfügung gegenüber einem Dritten

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    Ausgehend von der generellen bauaufsichtlichen Einschreitensermächtigung der §§ 82 Abs. 2 LBO 1974, 53 Abs. 2 LBO 1988 und jetzt § 61 Abs. 2 LBO 1996 hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß eine Duldungsanordnung zulässig ist, wenn der Ausgangsverwaltungsakt, dessen Befolgung oder Durchsetzung sie ermöglichen soll, rechtmäßig und die Begründung der Pflicht zur Duldung des seinem Adressaten auferlegten Verhaltens erforderlich ist, um der geforderten Handlung (oder Unterlassung) entgegenstehende Hindernisse in Form privatrechtlicher Einwirkungsbefugnisse des auf Duldung in Anspruch Genommenen auszuräumen (vgl. z.B. Urteil vom 30.11.1990 - 2 R 17/90 -, Beschlüsse vom 25.6.1990 - 2 W 13/90 - und vom 17.5.1999 - 2 Q 10/99 - so auch VGH Mannheim, Beschluß vom 11.6.1990, NVwZ-RR 1991, 458; OVG Weimar, Beschluß vom 27.2.1997, BRS 59 Nr. 216, das außerdem verlangt, daß der Duldungsverpflichtete zum Kreis der Störer gehört; Jäde, Bauaufsichtliche Maßnahmen, 2. Auflage 2001, S. 110 - Rdnr. 207 -, der eine inzidente Prüfung der Beseitigungsanordnung mit Ausnahme von auf deren Adressaten bezogenen personalen Aspekten verlangt).
  • OVG Saarland, 09.08.1985 - 2 R 91/84
    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    Das der Behörde gleichwohl eingeräumte Ermessen soll sie lediglich in die Lage zu versetzen, von dem regelmäßig gerechtfertigten und gebotenen Erlaß einer Beseitigungsverfügung im Einzelfall absehen zu dürfen, wenn sie das nach den konkreten Umständen für opportun hält (vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluß vom 28.8.1980, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.8.1985 - 2 R 91/84 -, BRS 44 Nr. 194).
  • OVG Saarland, 26.08.1997 - 2 R 26/96

    Begünstigender Verwaltungsakt; Belastender Verwaltungsakt; Adressat der Maßnahme;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
    So kann ein Nachbar nach dem auch im öffentlich-rechtlichen (Nachbar-)Recht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des Verbotes widersprüchlichen Verhaltens gehindert sein, öffentlich-rechtliche Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben geltend zu machen, das er aufgrund einer ihn bindenden zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn hinnehmen muß (vgl. zum Beispiel Urteil des Senats vom 26.8.1997 - 2 R 26/96 - Beschluß vom 30.9.1998 - 2 W 8/98 -).
  • OVG Saarland, 25.02.1992 - 2 R 78/89

    Baurechtswidriger Zustand; Beseitigungsverfügung; Ermessenserwägung;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1981 - 3 S 2326/80
  • VGH Bayern, 23.08.1993 - 26 B 89.2972
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 2 A 983/13

    Verpflichtung eines Miteigentümers auf Duldung der Beseitigungsmaßnahmen von

    OVG, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 9/01 -, NVwZ-RR 2003, 337 = juris Rn. 25 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22. Mai 2000 - 8 S 314/00 -, NuR 2001, 583 = juris Rn. 26, und vom 19. August 1992 - 5 S 247/92 -, NVwZ 1993, 1215 = juris Rn. 28, Beschluss vom 11. Juni 1990 - 3 S 1036/90 -, NuR 1991, 484 = juris Rn. 4; Thür.
  • OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15

    Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen

    Bei der Ausübung des durch § 15 Abs. 2 GewO eröffneten Ermessens hat die Behörde zunächst in Konstellationen, in denen sie aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung in einer Vielzahl von Fällen zum gleichen Zeitpunkt zu einem Tätigwerden veranlasst ist, im Rahmen ihrer Verpflichtung, das Verbot der Willkür und offenbarer Unbilligkeiten zu beachten, zu gewährleisten, dass die Handhabung des neuen Rechts einem einheitlichen und sachlich vertretbaren System folgt.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.12.2015 - 1A 393/14 -, juris Rdnrn. 42 ff.; vgl. ferner die Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Ermessensbetätigung beim bauaufsichtlichen Einschreiten, wenn eine Vielzahl von Schwarzbauten abzuarbeiten ist: BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99/98 -, juris Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.6.2002 - 2 R 9/01 -, juris Rdnr. 37) Dem wird das Vorgehen des Beklagten gerecht.
  • OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 393/14

    Grenzen des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnerschaft von Bestattungspflichtigen

    Die Behandlung der Widersprüche folgte keinem sachlich vertretbaren System(vgl. z.B. die Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Ermessensbetätigung beim bauaufsichtlichen Einschreiten, wenn eine Vielzahl von Schwarzbauten abzuarbeiten ist: BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99/98 -, juris Rdnr.4; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.6.2002 - 2 R 9/01 -, juris Rdnr. 37).
  • VG Saarlouis, 16.05.2007 - 5 K 46/06

    Anfechtung einer Anordnung zur Beseitigung des Überbaus über die Grenze zum

    (BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14).
  • VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11

    Widerruf eines seit vielen Jahren nicht mehr genutzten Wasserrechts

    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14).
  • VG Saarlouis, 04.11.2015 - 5 K 1945/14

    Anordnung der Beseitigung von Bauschuttaufschüttungen und Nutzungsuntersagung

    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14).

    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteile vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 - und vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 - sowie Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2018 - 2 A 1560/17

    Duldung der Beseitigung der Carportanlage auf einem im Miteigentum stehenden

    OVG, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 9/01 -, NVwZ-RR 2003, 337 = juris Rn. 25 ff., und VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22. Mai 2000 - 8 S 314/00 -, NuR 2001, 583 = juris Rn. 26, und vom 19. August 1992 - 5 S 247/92 -, NVwZ 1993, 1215 = juris Rn. 28, Beschluss vom 11. Juni 1990 - 3 S 1036/90 -, NuR 1991, 484 = juris Rn. 4; vgl. auch Thür.
  • OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden

    Soweit der Antragsteller im Beschwerdeverfahren erneut einen "mangelnden Brandschutz" reklamiert, ist aufgrund des eingangs Gesagten davon auszugehen, dass diesem rechtlichen Gesichtspunkt in den von den Beigeladenen gegen die Verfügungen des Antragsgegners vom 19.7.2012 betriebenen Rechtsbehelfsverfahren(vgl. zum Umfang der gerichtlichen Nachprüfung bei der Anfechtung von Duldungsanordnungen OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.6.2002 - 2 R 9/01 -, NVwZ-RR 2003, 337) nach gegenwärtiger Sachlage keine Bedeutung zukommt.
  • VG Minden, 31.10.2006 - 9 K 1769/05

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Duldungsverfügung;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 09. Juli 1992 - 10 A 1478/89 -, Juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 9/01 -, NVwZ-RR 2003, 337 (338); Hahn, in: Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblatt-Kommentar, Band 2, Heidelberg, München, Landsberg, Berlin, Stand: 01. Mai 2006, § 61 Rn. 134; Heintz, in: Gädtke/Temme/Heintz, Landesbauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, Kommentar, 10. Auflage, Düsseldorf 2003, § 61 Rn. 31; von Kalm, Die Duldungsverfügung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung, DÖV 1996, 463 (464 f.).

    vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - 2 L 54.04, 2 S 60.04 - , Juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 9/01 -, NVwZ-RR 2003, 337.

  • VG Saarlouis, 06.06.2012 - 5 K 16/12

    Anfechtung einer Beseitigungsanordnung (VR050); Erfolglose Klage gegen eine

    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14).
  • OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 L 54.04

    Verpflichtung zur Beseitigung eines Schuppens wegen Unterschreitung der

  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08

    Widerruf der Baugenehmigung für eine Jagdhütte und Ablehnung der Erteilung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 2 S 42.20

    Prüfungsumfang bei einer denkmalrechtlichen Duldungsanordnung

  • VG Saarlouis, 12.05.2010 - 5 K 611/09

    Widerruf eines seit mehr als sechs Jahren nicht mehr genutzten

  • VG Saarlouis, 28.09.2011 - 5 L 867/11

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Nutzungsuntersagung für Wohngebäude im

  • OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 S 60.04

    Anforderungen an Teilbeseitigungsanordnung

  • VG Saarlouis, 19.12.2018 - 5 L 1318/18

    Nutzungsuntersagung für ein Internetcafé; faktische Nutzung als Spielhalle

  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 598/09

    Beseitigungsanordnung für ein gewerblich genutztes Bauwerk außerhalb der

  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 3883/11

    Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten

  • VG Saarlouis, 27.04.2011 - 5 K 94/10

    Beseitigungsanordnung für zwei Pferdeställe und ein Futterlager in einem

  • VG Saarlouis, 12.04.2017 - 5 L 473/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzug angeordnete Untersagung

  • VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 83/11

    Rechtmäßige Anordnung der Beseitigung eines mit dem Abstandsflächenrecht nicht zu

  • VG Saarlouis, 19.06.2019 - 5 K 2001/18

    Beseitigung eines Gebäudes

  • VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug einer

  • VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13

    Gerichtliche Überprüfung einer Duldungsverfügung trotz Bestandskraft des

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 658/12

    Beseitigungsanordnung: Anordnung der Beseitigung einer landwirtschaftlichen

  • VG Saarlouis, 26.03.2008 - 5 K 1967/07

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Beseitigung einer Anlage für Wechselwerbung aus

  • VG Saarlouis, 25.03.2015 - 5 K 283/14

    Rücknahme eines Widerspruchs durch einen Ehegatten

  • VG Saarlouis, 07.12.2011 - 5 K 752/11

    Anordnung der Beseitigung eines Bauwerks wegen Unvereinbarkeit mit dem

  • VG Saarlouis, 28.09.2011 - 5 L 67/11

    Formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Baubestands zu einem namhaften

  • VG München, 04.08.2011 - M 17 K 10.4149

    Rekultivierung; Duldungsanordnung

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