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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02.OVG   

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https://dejure.org/2002,3606
OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02.OVG (https://dejure.org/2002,3606)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2002 - 12 A 10375/02.OVG (https://dejure.org/2002,3606)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 12 A 10375/02.OVG (https://dejure.org/2002,3606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils; Einordnung von Kindergeld als Einkommen des Kindes bei entsprechend zweckgebundener Zuwendung durch das kindergeldberechtigte Elternteil; Möglichkeit einer Weitergabe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 44
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom Februar 1980 - 5 C 73.79 - (FEVS 28, 177, 180 ff.) und 8. Februar 1980 - 5 C 61.78 - (FEVS 28, 265, 262 ff.) geklärt, dass Kindergeld Einkommen des Kindergeldberechtigten ist und Einkommen des Kindes, das nicht ausnahmsweise selbst kindergeldberechtigt ist, nur dadurch werden kann, dass der Kindergeldberechtigte es zweckorientiert durch einen weiteren Zuwendungsakt an das Kind weitergibt (ebenso OVG Saariouis, FEVS 42, 17; Senatsurteil vom 9. April 1987 - 12 A 151/86 -).

    Höchstrichterlich geklärt ist, dass diese Voraussetzung jedenfalls nicht schon bei bloßem "Wirtschaften aus einem Topf" gegeben ist, weil sich dann nicht mit der für die Einkommensfeststellung erforderlichen Bestimmtheit sagen lässt, dass der notwendige Lebensbedarf des Kindes durch eine Leistung des Kindergeldberechtigten gerade aus dem mit Rücksicht auf das Kind geleisteten Kindergeld gedeckt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - 5 C 73.79 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02
    Demzufolge kann eine Weitergabe des Kindergeldes an das Kind jedenfalls solange nicht angenommen werden, als der zum Bezug des Kindergeldes berechtigte Elternteil das Kindergeld selbst benötigt, um seinen eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf sicherzustellen (ebenso BVerwGE 25, 307/313/; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., S 21; OVG Berlin, FEVS 46, 245; VG Düsseldorf, info also 2000, 88; LPK-BSHG, 5. Aufl., § 77 Rz. 41: vgl. auch HessVGH, DVBl. 2000, 1216, der unter bestimmten Voraussetzungen § 16 BSHG anwendet, dessen Anwendbarkeit aber ausdrücklich offen lässt, wenn das Einkommen der Eltern einschließlich des Kindergeldes nur oder nicht einmal deren sozialhilferechtlichen Bedarf abdeckt).
  • VGH Hessen, 17.02.2000 - 1 TG 444/00

    Zurechnung von Kindergeld von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Hilfesuchenden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02
    Demzufolge kann eine Weitergabe des Kindergeldes an das Kind jedenfalls solange nicht angenommen werden, als der zum Bezug des Kindergeldes berechtigte Elternteil das Kindergeld selbst benötigt, um seinen eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf sicherzustellen (ebenso BVerwGE 25, 307/313/; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., S 21; OVG Berlin, FEVS 46, 245; VG Düsseldorf, info also 2000, 88; LPK-BSHG, 5. Aufl., § 77 Rz. 41: vgl. auch HessVGH, DVBl. 2000, 1216, der unter bestimmten Voraussetzungen § 16 BSHG anwendet, dessen Anwendbarkeit aber ausdrücklich offen lässt, wenn das Einkommen der Eltern einschließlich des Kindergeldes nur oder nicht einmal deren sozialhilferechtlichen Bedarf abdeckt).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom Februar 1980 - 5 C 73.79 - (FEVS 28, 177, 180 ff.) und 8. Februar 1980 - 5 C 61.78 - (FEVS 28, 265, 262 ff.) geklärt, dass Kindergeld Einkommen des Kindergeldberechtigten ist und Einkommen des Kindes, das nicht ausnahmsweise selbst kindergeldberechtigt ist, nur dadurch werden kann, dass der Kindergeldberechtigte es zweckorientiert durch einen weiteren Zuwendungsakt an das Kind weitergibt (ebenso OVG Saariouis, FEVS 42, 17; Senatsurteil vom 9. April 1987 - 12 A 151/86 -).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02
    Höchstrichterlich geklärt (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 7.00-. ZfSH/SGB 2002, 83) und außer Streit ist, dass das Kindergeld sozialhilferechtlich als anrechenbares Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG einzustufen ist.
  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 03.2299

    Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz - keine Richtervorlage an das

    Das streitgegenständliche Urteil weiche vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. November 2002 Az. 12 ZE 01.2372, den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1966 (FEVS 14, 243) bzw. vom 8. Februar 1980 (FEVS 28, 265 = BVerwGE 60, 18), vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Mai 2002 (FEVS 54, 45) und von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2000 (FEVS 52, 114) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Dieser vom Verwaltungsgerichtshof geteilten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht entgegen der Behauptung des Beklagten weder die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Mai 2002 (a.a.O.) noch die zu § 16 BSHG und nicht zum Grundsicherungsgesetz ergangene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2002 (a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 2073/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit ist daher Kindergeld für ein volljähriges Kind nicht als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen, wenn dieser es nachweislich unverzüglich an das nicht in seinem Haushalt lebende Kind zur notwendigen Deckung des Unterhalts weitergeleitet hat (ebenso Brühl in LPK-SGB XII, § 82 Rdnr. 68 unter Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23. Februar 2002 - 12 A 10375/02 - FEVS 54, 45).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 144/04

    Anrechnung; Bedarf; Behinderter; Einkommen; Einkommensteuerrecht; Eltern;

    Das nach § 31 EStG und §§ 62 ff. EStG gezahlte Kindergeld ist nicht Einkommen des Kindes, für das es gezahlt wird; vielmehr handelt es sich grundsätzlich um Einkünfte der Kindergeldberechtigten, d.h. regelmäßig der Eltern (vgl. BFH, Urt. v. 16.4.2002 - XIII R 50/01 -, BFHE 199, 105 ff. sowie BVerwG, Urt. v. 21.6.2001 - 5 C 7/00 -, BVerwGE 114, 339, 340; Urt. v. 11.10.1985 - 5 B 80/85 -, NVwZ 1986, 382, 383; Urt. v. 7.2.1980 - 5 C 73/79 -, BVerwGE 60, 6 ff.; VGH München, Urteile v. 9.2.2004 - 12 B 03.2299 - u. v. 5.2.2004 - 12 BV 03.3282 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 3.4.2002 - 4 Bs 20/02 -, NVwZ-RR 2002, 756 f.; OVG Koblenz, Urt. v. 23.5.2002 - 12 A 10375/02 -, NVwZ-RR 2003, 44 ff.).
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