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   BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 34.02   

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BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 34.02 (https://dejure.org/2003,1473)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 5 C 34.02 (https://dejure.org/2003,1473)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 5 C 34.02 (https://dejure.org/2003,1473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 107
    Klinik, Aufenthalt in einer - als Unterbrechung eines "Umzugs"; Kostenerstattung, Anspruch auf - des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers; gewöhnlicher Aufenthalt, Verlagerung des - als Voraussetzung eines Anspruchs auf ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 107
    Aufgabe; Hilfeempfänger; Klinik; Klinik, Aufenthalt in einer - als Unterbrechung eines "Umzugs"; Kostenerstattung; Kostenerstattung, Anspruch auf - des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers; Krankenhaus; Sozialhilfe; ...

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungserstattunganspruch für Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen; Behandlung einer Suchtkrankheit in einer psychiatrischen Klinik außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Erstattungsgläubigerin; Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts am ...

  • Judicialis

    BSHG § 107

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 107
    Aufenthalt in einer Klinik als Unterbrechung eines "Umzugs"; Anspruch auf Kostenerstattung des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers; Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts als Voraussetzung eines Anspruchs auf Erstattung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 367
  • NVwZ 2003, 1278 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 570
  • FamRZ 2003, 1184 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1008
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.10.1999 - 5 C 21.98

    Streit über die Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 34.02
    An den Begriff "Umzug" in der Normüberschrift anknüpfend ist unter einem "Verziehen" die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen und begrifflich dementsprechend neben der Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts am bisherigen Aufenthaltsort die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts am Zuzugsort zu verstehen (s. Urteile des Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - und vom 7. Oktober 1999 - BVerwG 5 C 21.98 - ).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 34.02
    An den Begriff "Umzug" in der Normüberschrift anknüpfend ist unter einem "Verziehen" die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen und begrifflich dementsprechend neben der Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts am bisherigen Aufenthaltsort die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts am Zuzugsort zu verstehen (s. Urteile des Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - und vom 7. Oktober 1999 - BVerwG 5 C 21.98 - ).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 5 C 39.02

    Einrichtung, Wegzug aus einer - und Kostenerstattung; Kostenerstattung, kein

    Dem infolge Zuzugs eines Hilfeempfängers aus einer Einrichtung i.S. des § 109 BSHG zuständig gewordenen örtlichen Träger der Sozialhilfe steht ein Kostenerstattungsanspruch nach § 107 Abs. 1 BSHG gegen den Träger der Sozialhilfe des Ortes, an dem der Hilfeempfänger vor dem Einrichtungsaufenthalt seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hatte, dann nicht zu, wenn der Aufenthalt in der Einrichtung nicht nur vorübergehender Art gewesen ist und der Hilfeempfänger dort bei tatsächlicher Betrachtung einen gewöhnlichen Aufenthalt i.S. des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I begründet hatte (im Anschluss an BVerwGE 117, 367).

    Der Begriff des "Umzugs" bzw. "Verziehens" i.S. des § 107 Abs. 1 BSHG bezeichnet eine mit einem Ortswechsel verbundene Verlagerung des Lebensmittelpunktes und setzt voraus, dass der Umziehende die bisherige Unterkunft und den gewöhnlichen Aufenthalt am bisherigen Aufenthaltsort aufgibt und am Zuzugsort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt begründet in der Absicht, an den bisherigen Aufenthaltsort (vorerst) nicht zurückzukehren (vgl. Urteile des Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - , vom 7. Oktober 1999 - BVerwG 5 C 21.98 - und vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 34.02 - ).

    In seinem - zeitlich nach der hier angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 34.02 - (a.a.O.) hat der Senat entschieden, dass auch bei einem zwischenzeitlichen Einrichtungsaufenthalt ein "Umzug" i.S. des § 107 BSHG vorliegen kann, wenn mit dem Einrichtungsaufenthalt bei rein tatsächlicher Betrachtung die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts am Einrichtungsort nicht verbunden war und es sich nur um eine kurzfristige Unterbrechung des Umzugstatbestandes handelte.

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2004 - 19 K 1819/02

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines örtlichen Sozialhilfeträgers

    vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Februar 2003 - 5 C 34.02 -, BVerwGE 117, 367 = FEVS 54, 391.

    BVerwG, Urteil vom 06. Februar 2003, a.a.O..

    Offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 06. Februar 2003, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 12 A 3259/04

    Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs nach § 89a Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch

    - 5 KSt 1/04 (5 C 54/02) -, juris, und Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 34/02 -, NVwZ-RR 2003, 570; OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2005.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2004 - 16 A 468/01

    Begriff des "Verziehens" in § 107 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG);

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in jüngerer Zeit mit zwei Fällen des - im Sinne der Terminologie der Klägerin - "gestreckten" Verziehens zu befassen, und zwar mit zwischenzeitlichen Aufenthalten in einer Klinik - vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 34.02 -, BVerwGE 117, 367 = FEVS 54, 391 - bzw. einer Behinderteneinrichtung.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 34.02 -, a.a.O. - darf der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beendigung des bisherigen und der Begründung des neuen gewöhnlichen Aufenthalts jedenfalls nicht durch einen zwischendurch schon anderweitig begründeten gewöhnlichen Aufenthalt unterbrochen worden sein, auch nicht durch einen lediglich bei tatsächlicher Betrachtung - unter Außerachtlassung der Fiktion des § 109 BSHG - gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I. vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2004 - 5 C 39.02 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 16 A 3089/07

    Erstreckung des Leistungszeitraums bis zum Monatsende der Gerichtsentscheidung

    BVerwG, Urteile vom 6.2.2003 - 5 C 34.02 -, BVerwGE 117, 367 = FEVS 54, 391, und vom 26.2.2004 - 5 C 39.02 -, FEVS 55, 302 = NVwZ-RR 2004, 662.
  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 3 Q 133/06

    Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des Trägers für Jugendhilfeleistung bei

    ständige Rechtsprechung des BVerwG, etwa Entscheidungen vom 7.10.1999 - 5 C 21.98 -, FEVS 51, 385, vom 19.5.2000 - 5 B 5.00 -, zitiert nach juris, vom 23.10.2001 - 5 C 3.00 -, FEVS 53, 200, vom 6.2.2003 - 5 C 34.02 -, FEVS 54, 391 = E 117, 367, vom 26.2.2004 - 5 C 39.02 - und vom 7.7.2005 - 5 C 9.04 -, NVwZ 2006, 97; siehe etwa auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.7.2004 - 3 R 6/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6.3.2003 - 2 LA 14/03 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 12.9.2002 - 12 A 4625/99 -, FEVS 54, 221; OVG Lüne-burg, Urteil vom 12.4.2000 - 4 L 4035/99 - FEVS 52, 26; siehe auch Mergler/Zink, BSHG, § 103 Rdnr. 34 b, 35; Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 97 RdNr. 28 ff.; LPK-BSHG, 6. Aufl., § 97 Rdnrn. 30.
  • BVerwG, 03.07.2003 - 5 B 211.02

    Vorliegen einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 der

    Dass von einem "Übertritt" im Sinne des § 97 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht gesprochen werden kann, wenn der Betreffende zwischen dem Wechsel aus der einen in die andere Einrichtung einen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb beider Einrichtungen begründet hat, ist offensichtlich und vom Senat für den Begriff des "Umzugs" im Sinne von § 107 BSHG auch bereits so entschieden (Urteil vom 6. Februar 2003 BVerwG 5 C 34.02 , zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2010 - L 9 SO 1/09

    Sozialhilfe

    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 6.2.2003 (Aktenzeichen 5 C 34/02) dargelegt, dass ein Klinikaufenthalt regelmäßig keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der sozialrechtlichen Vorschriften begründe.
  • VGH Bayern, 25.09.2003 - 12 B 99.3489

    Erstattungspflicht des Trägers der Sozialhilfe des bisherigen Aufenthaltsortes

    a) Der Beklagte und nicht der Beigeladene ist für den vom Kläger geltend gemachten Erstattungsanspruch passiv legitimiert, weil erstattungspflichtig nach § 107 BSHG der Träger der Sozialhilfe des bisherigen Aufenthaltsortes ist, der für die nach dem Umzug am Zuzugsort erforderlich werdende Hilfe zuständig gewesen wäre, wenn der Umzug der Hilfeempfänger innerhalb des bisherigen Aufenthaltsortes erfolgt wäre (BVerwG vom 13.3.2003 BVerwG 5 C 10.02 DVBl 2003, 1003 = NDV-RD 2003, 75 = NVwZ-RR 2003, 570).
  • BVerwG, 05.05.2004 - 5 KSt 1.04
    Unter der Formulierung "bei Gericht" ist nicht Rechtshängigkeit (§ 90 VwGO), sondern Abhängigkeit bei der jeweiligen Gerichtsinstanz zu verstehen (siehe Urteil des Senats vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 34.02).
  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

  • VG Düsseldorf, 22.09.2004 - 13 K 9204/02

    Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen bei Umzug; Anforderungen an den

  • BVerwG, 01.10.2003 - 5 KSt 1.03

    Gerichtskostenfreiheit für Erstattungsstreitigkeiten zwischen

  • VG Stade, 05.11.2003 - 4 A 1287/02

    Anstaltsort; Aufenthaltswechsel; Aufwendungen; Auslegung; einheitliches

  • VG Göttingen, 14.04.2005 - 2 A 471/03

    Anerkenntnis; Erstattungsanspruch; Grundanerkenntnis; Hilfe; Interessenwahrung;

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