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   VG Neustadt, 21.01.2002 - 3 K 1178/01.NW   

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https://dejure.org/2002,22841
VG Neustadt, 21.01.2002 - 3 K 1178/01.NW (https://dejure.org/2002,22841)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.01.2002 - 3 K 1178/01.NW (https://dejure.org/2002,22841)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 3 K 1178/01.NW (https://dejure.org/2002,22841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Parkbucht - Entfernung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Errichtung einer Parkbucht gegenüber einer Einfahrt

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98

    Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken in schmaler Straße gegenüber Grundstücksausfahrt

    Auszug aus VG Neustadt, 21.01.2002 - 3 K 1178/01
    § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO dient dem Ausgleich zwischen diesen beiden gegenläufigen Interessen; über das Tatbestandsmerkmal "schmal" soll der Anlieger bei Beeinträchtigungen der Zugänglichkeit seines Grundstücks von der Straße her bzw. umgekehrt der Straße vom Grundstück aus geschützt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.Mai 1999, 7 A 12290/98 in: DAR 1999, S. 421 ff.).

    Aufgrund dieses Fahrversuches steht fest, dass es dabei keinesfalls eines mehrmaligen Rangierens (mehr als zweimaligen Vor- und Zurücksetzens des Kraftfahrzeuges) bedarf - was der Kläger auch selbst nicht behauptet hat - was nach der Rechtsprechung eine nicht mehr zumutbare Belastung bei der Benutzung einer Ein- oder Ausfahrt wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.1999, 7 A 12290/99 in: DAR 1999, S. 421 f.).

  • BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

    Auszug aus VG Neustadt, 21.01.2002 - 3 K 1178/01
    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht und geltend gemacht wird, dient die Anwendung der Ermächtigung des § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch dem Eigenrecht desjenigen, von dem die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.07.1986 - 7 B 141.85 - in: NJW 1987 S. 1096; OVG Nordrheinwestfalen, Beschluss vom 15.09.1995, Az.: 25 B 1861/95 in: NVwZ-RR 1996 S. 203 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1995 - 25 B 1861/95

    Eingriffe zur Abwehr konkreter Gefahren; Straßenverkehrsbehörde; Gefährdung

    Auszug aus VG Neustadt, 21.01.2002 - 3 K 1178/01
    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht und geltend gemacht wird, dient die Anwendung der Ermächtigung des § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch dem Eigenrecht desjenigen, von dem die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.07.1986 - 7 B 141.85 - in: NJW 1987 S. 1096; OVG Nordrheinwestfalen, Beschluss vom 15.09.1995, Az.: 25 B 1861/95 in: NVwZ-RR 1996 S. 203 ff.).
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Unter Hinzunahme des vor dem Grundstück des Antragstellers verlaufenden, nach Aktenlage 1, 06 m breiten Gehweges ergibt sich somit ein nutzbarer Verkehrsraum von im ungünstigsten Fall 4, 61 m. Vor diesem Hintergrund kann derzeit kaum ein Zweifel daran bestehen, dass vorliegend nicht von einer schmalen Fahrbahn im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO auszugehen ist, zumal in der Rechtsprechung bereits bei einer verfügbaren Tiefe von ca. 3,74 m ein problemloses Ein- und Ausfahren mit einem Personenkraftwagen für möglich erachtet wurde (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße vom 21.1.2002 NVwZ-RR 2003, 67/68).
  • VG Aachen, 26.09.2006 - 2 K 4433/04

    Anspruch auf Beseitigung einer zur Straßengestaltung eingelassenen Stahlschlange

    Schließlich können die Kläger auch aus Art. 14 GG kein Recht auf "rangierfreie" Zufahrt herleiten, vgl. hierzu OVG Rheinland/Pfalz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, NJW 1999, 3573 f.; VG Neustadt, Urteil vom 21. Januar 2002 - 3 K 1178/02 -, NVwZ-RR 2003, 67 f.
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