Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.02.2003 - 13 S 2798/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2601
VGH Baden-Württemberg, 28.02.2003 - 13 S 2798/02 (https://dejure.org/2003,2601)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2003 - 13 S 2798/02 (https://dejure.org/2003,2601)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 13 S 2798/02 (https://dejure.org/2003,2601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Trennung wegen Misshandlung - Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft wegen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Ehegatten; Erweiterung des Begriff der besonderen Härte; Misshandlungen seitens des anderen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 19 Abs. 1 S. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Ukrainer, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Gesetzesänderung, Altfälle, Anwendungszeitpunkt, Ehescheidung, Eigenständiges Aufenthaltsrecht, Besondere Härte, Misshandlungen, Schikanen, Psychische Erkrankung, Fachärztliches Gutachten, Vorläufiger Rechtsschutz ...

  • Judicialis

    AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AuslG § 19 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis - Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, Besondere Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 782
  • DVBl 2003, 1283 (Ls.)
  • DÖV 2003, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2003 - 13 S 2798/02
    Dass die Neufassung des § 19 AuslG auf noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Verfahren auch dann anwendbar ist, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung aufgehoben worden war, hat der Senat mit Urteil vom 4.12.2002 - 13 S 2194/01 - in Übereinstimmung mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Meinung bejaht.

    Es kann dahinstehen, ob das Vorbringen der Antragstellerin, aufgrund des Scheiterns ihrer Ehe wäre sie im Falle einer Rückkehr in die Ukraine ausgegrenzt und gesellschaftlich isoliert, überzeugt, und ob sich daraus eine besondere Härte im Sinne der ersten Alternative des § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG ergäbe (vgl. dazu das Senatsurteil vom 4.12.2002, a.a.O.); denn jedenfalls spricht nach Aktenlage einiges dafür, dass der Antragstellerin wegen der Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der Lebensgemeinschaft mit ihrem früheren bosnischen Ehemann unzumutbar war, und dass somit eine besondere Härte im Sinne der zweiten Alternative des § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG zu bejahen ist.

    Diesem Anspruch könnte allerdings entgegenstehen, dass der Zweck des § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG, nämlich dem Ehegatten während eines ersten Jahres nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft die Möglichkeit zu eröffnen, sich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufzubauen, gegenwärtig schon erfüllt ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313; Senatsurteil vom 4.12.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2003 - 13 S 2798/02
    Diesem Anspruch könnte allerdings entgegenstehen, dass der Zweck des § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG, nämlich dem Ehegatten während eines ersten Jahres nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft die Möglichkeit zu eröffnen, sich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufzubauen, gegenwärtig schon erfüllt ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313; Senatsurteil vom 4.12.2002, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Das Verwaltungsgericht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28.2.2003 - 13 S 2798/02 -, NVwZ-RR 2003, 782) zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der zweiten Alternative des § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG um die Regelung einer eigenständigen Fallgruppe handelt, die die in der ersten Alternative angesprochenen Fallgestaltungen ergänzt, den Begriff der besonderen Härte also erweitert, indem sie - anders als die erste Alternative - an eine bereits erfolgte, nicht erst drohende und im Übrigen inlandsbezogene Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Ehegatten anknüpft (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.5.2001 - 18 B 1908/00 -, NVwZ-Beilage I 7/2001, 83; Renner, Nachtrag zur 7. Aufl. des Kommentars Ausländerrecht, § 19 AuslG RdNr. 24).

    Es kommt mithin nicht darauf an, dass von den Misshandlungen, die der Ehegatte erlitten hat, Folgewirkungen ausgehen, die eine Erfüllung der Rückkehrverpflichtung erheblich erschweren, weil sie einer Reintegration im Heimatland entgegenstehen (Beschluss des Senats vom 28.2.2003, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 19.04.2005 - 11 K 922/05

    Voraussetzungen für das eheunabhängige Aufenthaltsrecht (besondere Härte).

    Eine solche Beeinträchtigung liegt beispielsweise vor, wenn der nachgezogene Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlungen durch den anderen Ehegatten die Lebensgemeinschaft aufgehoben hat oder der andere Ehegatte das in der Ehe lebende Kind sexuell missbraucht oder misshandelt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2003, NVwZ-RR 2003, 782; OVG Berlin; Beschluss vom 19.11.2002, NVwZ-Beilage I 2003, 33).

    Im Gegensatz zur ersten Alternative kommt es bei der zweiten Alternative allein auf die Gründe der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2003 a.a.O.; VG Würzburg, Urteil vom 17.06.2002, AuAS 2002, 220).

    Denn die zweite Alternative des § 31 Abs. 2 S. 2 AufenthG erfordert - anders als die erste Alternative dieser Bestimmung ("erhebliche") - keine qualifizierte Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2003 a.a.O. und Beschluss vom 13.03.2003 - 13 S 340/03 - OVG Berlin, Beschluss vom 19.11.2002 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 06.09.2019 - 1 Bs 155/19

    Besondere Härte nach AufenthG 2004 § 31 Abs 2 S 2 Alt 3

    Anderes könnte ausnahmsweise z.B. dann gelten, wenn dem nachgezogenen Ehegatten eine freie Willensentscheidung nicht möglich war (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 28.2.2003, 13 S 2798/02, InfAuslR 2003, 232), eine Trennung ihn oder Kinder gefährdet hätte oder der Ehepartner dem zugezogenen Ehegatten zuvorkommt, um zu verhindern, dass dieser ein eigenes Aufenthaltsrecht erhält (vgl. auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 2.11.2007, 4 Bf 69/07.Z n.v., Beschl. v. 3.8.2015, 4 So 119/14, n.v., Beschl. v. 28.1.2019, 1 Bf 163/18.Z, n.v.; ebenso: OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2018, 13 ME 458/18, AuAS 2019, 14, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 25.6.2018, 10 ZB 17.2436, juris Rn. 12; VGH Kassel, 9. Senat, Beschl. v. 10.10.2015, 9 TG 2403/05, AuAS 2005, 266, juris Rn. 5; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Auflage 2018, § 31 AufenthG Rn. 63; lediglich indizielle Wirkung im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob die Trennung unzumutbar ist: OVG Saarlouis, Beschl. v. 19.4.2018, 2 B 52/18, juris Rn. 15; Beschl. v. 24.2.2011, 2 B 17/11, juris Rn. 17; OVG Bautzen, 12.1.2018, 3 B 325/17, DVBl 2018, 668, juris Rn. 18; OVG Berlin/Brandenburg, Beschl. v. 7.7.2011, OVG 2 S 63.11 u.a., juris Rn. 4; VGH Kassel, 7. Senat, Beschl. v. 17.1.2007, 7 TG 2908/06, AuAS 2007, 122, juris Rn. 14 f.; Marx in GK AufenthG, Stand April 2019, § 31 AufenthG Rn. 71 f.).
  • VG Karlsruhe, 16.12.2004 - 8 K 1114/04

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltsbefugnis nach Auflösung ehelicher

    § 19 Abs. 2 S 2, 2. Alt AuslG (AuslG 1990), wonach für die Entstehung eines - eheunabhängigen -Aufenthaltsrechts erforderlich ist, dass dem (nachgezogenen) Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist, ist eine von der 1. Alternative des § 19 Abs. 1 S 2 AuslG (AuslG 1990) losgelöste eigene Fallgruppe, die im Gegensatz zu dieser nicht an mit der Rückkehrverpflichtung zusammenhängende und deren Erfüllung erschwerende Umstände, sondern an eine inlandsbezogene Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange anknüpft (im Anschluss an VGH Bad-Württ, Beschl v 28.02.2003 - 13 S 2798/02 -, InfAuslR 2003, 232; Beschl v 15.10.2003 - 13 S 1618/03 -, VBlBW 2004, 154).

    Diese 2. Alternative betrifft, wie in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geklärt ist (Beschl. v. 28.02.2003 - 13 S 2798/02 -, InfAuslR 2003, 232 = NVwZ-RR 2003, 782; Beschl. v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 -, VBlBW 2004, 154 m. w. N.), eine von der 1. Alternative des § 19 Abs. 1 S. 2 AuslG losgelöste eigene Fallgruppe, die im Gegensatz zu dieser gerade nicht an mit der Rückkehrverpflichtung zusammenhängende und deren Erfüllung erschwerende Umstände, sondern an eine inlandsbezogene Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange anknüpft.

  • OVG Hamburg, 06.01.2005 - 1 Bs 513/04

    Aufenthaltsrecht nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Sollte sich dieser Sachverhalt im Hauptsacheverfahren bestätigen, dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 AufenthG vorliegen (vgl. zur Anerkennung einer besonderen Härte in einem ähnlich gelagerten Fall VGH Mannheim, Beschl.v. 28.2.2003 - 13 S 2798/02 -, InfAuslR 2003 S. 232).
  • VGH Hessen, 17.01.2007 - 7 TG 2908/06

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des vergewaltigten Ehegatten

    Käme es auf die Person an, die die Trennung herbeiführt, hätte zudem der misshandelnde Ehegatte die Macht, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des misshandelten Ehepartners zu verhindern, was gleichfalls dem Schutzzweck des § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG widerspräche (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 2003 - 13 S 2798/02 - InfAuslR 2003, 232, 234; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 17 B 557/01 - Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2004 - 9 TG 1237/04 -).
  • VGH Hessen, 10.10.2005 - 9 TG 2403/05

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen besonderer Härte

    Ob etwas anderes in den Fällen gelten muss, in welchen der nachgezogene Ausländer aufgrund des Verhaltens seines Ehegatten zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage war (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 2003 - 13 S 2798/02 -, InfAuslR 2003, 232 = AuAS 2003, 159 = NVwZ-RR 2003, 782), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2006 - 11 S 34.05

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten vor Ablauf einer zweijährigen

    Sie erweitert den Begriff der besonderen Härte, indem sie - anders als die 1. Alternative - an eine bereits erfolgte, nicht erst drohende und im Übrigen inlandsbezogene Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Ehegatten anknüpft (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Februar 2003 - 13 S 2798/02 -, NvWZ-RR 2003, 782, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 19 ZB 06.3197

    Aufenthaltserlaubnis - eheliche Lebensgemeinschaft - Auflösung - besondere Härte

    Im Beschluss des VGH BaWü vom 28. Februar 2003 - Az. 13 S 2798/02 (zur gleichlautenden vorangegangenen Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG) ist grundsätzlicher Ausgangspunkt, dass die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vom nachgezogenen Ehegatten auszugehen hat; allerdings sei in dem dortigen speziellen Fall die Antragstellerin aufgrund eines vorausgehenden Psychoterrors seitens ihres Ehemannes nicht mehr zu einer freien Willensbildung fähig gewesen, so dass sie zu einer Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft selbst nicht mehr in der Lage war.
  • VG Karlsruhe, 30.04.2009 - 9 K 4270/07

    Frage der Zumutbarkeit des Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass der Ehegatte nicht wegen der Gefahr der Beendigung des akzessorischen Aufenthaltsrechts auf Gedeih und Verderb zur Fortsetzung einer nicht tragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen sein soll (vgl. VGH Baden-Württ., Beschl. v. 28.02.2003 - 13 S 2798/02 -, NVwZ-RR 2003, 782).
  • VG Freiburg, 19.11.2008 - 4 K 1608/08

    Begründung des eigenständigen Aufenthaltsrechts und Vorliegen einer besonderen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - 19 A 3125/05

    Gefahr der Beendigung eines akzessorischen Aufenthaltsrechts bei Beendigung einer

  • OVG Bremen, 21.02.2005 - 1 B 22/05

    Aufenthalt, Türkei

  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

  • VG Frankfurt/Main, 08.09.2003 - 1 G 2278/03

    Besondere Härte eheliche Lebensgemeinschaft unzumutbar

  • VG Freiburg, 02.09.2005 - 1 K 1534/05

    Keine besondere Härte für verlassenen Ehepartner im Zusammenhang mit

  • VG Berlin, 22.12.2008 - 24 A 292.08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Ehegattennachzug,

  • VG Stuttgart, 07.09.2010 - 8 K 1369/10

    Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, eigenständiges Aufenthaltsrecht,

  • VG Berlin, 11.06.2009 - 16 A 200.08

    Aufenthalt einer Ausländerin vor dem Hintergrund eines befürchteten Ehrenmordes

  • VG Dresden, 23.08.2007 - 3 K 1534/07

    D (A), Ehegattennachzug, nachträgliche Befristung, Aufenthaltserlaubnis,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht