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VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium; Bindung an die Grundschulempfehlung; Regelung des Übergangs in die weiterführenden Schulen nach der Grundschule; Anspruch auf Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage; Anspruch eines ...
- Wolters Kluwer
Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium; Bindung an die Grundschulempfehlung; Regelung des Übergangs in die weiterführenden Schulen nach der Grundschule; Anspruch auf Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage; Anspruch eines ...
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
- VerfGh Saarland, 10.01.2003 - LV 1/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 81
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (11)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92
Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen von …
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Mit dem verfassungsrechtlich begründeten Status des Abgeordneten ist daher das Recht verbunden, der Regierung Fragen zu stellen, sowie ein damit korrespondierender Anspruch auf eine inhaltliche Beantwortung der gestellten Fragen (VerfGH NRW Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B 13; BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7.2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715, 716 unter VI A 1).Die Antwort der Regierung auf die Frage eines Abgeordneten muß daher grundsätzlich erschöpfend, d. h. vollständig und zutreffend sein (VerfGH NRW Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B I 3).
Eine Pflicht zu einer Antwort in der Sache besteht nicht, wenn die Regierung für den Bereich, auf den sich die Frage bezieht, weder unmittelbar noch mittelbar zuständig ist - es sei denn, die Frage betrifft gerade ein unzuständiges Handeln der Regierung -, wenn die Beantwortung der Fragen berechtigte Geheimhaltungsinteressen oder Grundrechte anderer verletzen würde (BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 a; VfG Brandenburg, Beschluß vom 16.11.2000 - VfGBbg 31/00, DÖV 2001, 164, 165 unter 1 a) oder wenn der - enge - Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist (BVerfGE 67, 100, 139 = NJW 1984, 2271, 2275; VerfGH NRW, Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B II 1 ; SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.1.2000 - LVG 6/99, NVwZ 2000, 671,672 unter 8.1.1.;… VfG Brandenburg, a.a.O.; BayVerfGH, a.8oO.).
Das Fragerecht des Abgeordneten und sein Anspruch auf erschöpfende Beantwortung dürfen deshalb die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Landesregierung nicht gefährden (BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 b; VerfGH NRW, Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B II 1; die Frage einer Begrenzung der Antwortpflicht durch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Landesregierung lassen - bei anderer Verfassungsrechtslage - offen VfG Brandenburg, Beschluß vom 16.11.2000 - VfGBbg 31/00, DÖV 2001, 164, 165 unter 1 a und SächsVGH, Urteil vom 16.4.1998 - Vf. 14-1-97, SächsVBI.
Das aus dem Statusrecht abgeleitete Informationsrecht des Abgeordneten garantiert diesem ein Recht auf Unterstützung, weil er zur eigenverantwortlichen Mitwirkung an den Aufgaben des Parlaments auf den Sachverstand angewiesen ist, der der Regierung durch die Ministerialverwaltung zur Verfügung steht (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B I 3).
Die Ableitung des Fragerechts des Abgeordneten aus seinem durch Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf begründeten Status, der ihn verpflichtet, sein Mandat nach seiner freien, nur durch die Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung auszuüben, impliziert allerdings, dass grundsätzlich nur der Abgeordnete selbst darüber befindet, welcher Informationen er für eine verantwortliche Erfüllung seiner Aufgabe bedarf (VerfGH Nordrhein Westfalen U. v. 4.10.1993 NVwZ 1994, 678 BI.
- VerfGH Bayern, 17.07.2001 - 56-IVa-00
Verfassungsstreitigkeit wegen der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf …
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Mit dem verfassungsrechtlich begründeten Status des Abgeordneten ist daher das Recht verbunden, der Regierung Fragen zu stellen, sowie ein damit korrespondierender Anspruch auf eine inhaltliche Beantwortung der gestellten Fragen (VerfGH NRW Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B 13; BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7.2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715, 716 unter VI A 1).Deshalb steht auch einer Fraktion das Recht zur parlamentarischen Anfrage und ein damit korrespondierender Anspruch auf eine inhaltliche Beantwortung der Anfrage zu (BVerfGE 91, 246, 251; BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715, 716 unter V).
Eine Pflicht zu einer Antwort in der Sache besteht nicht, wenn die Regierung für den Bereich, auf den sich die Frage bezieht, weder unmittelbar noch mittelbar zuständig ist - es sei denn, die Frage betrifft gerade ein unzuständiges Handeln der Regierung -, wenn die Beantwortung der Fragen berechtigte Geheimhaltungsinteressen oder Grundrechte anderer verletzen würde (BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 a; VfG Brandenburg, Beschluß vom 16.11.2000 - VfGBbg 31/00, DÖV 2001, 164, 165 unter 1 a) oder wenn der - enge - Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist (BVerfGE 67, 100, 139 = NJW 1984, 2271, 2275; VerfGH NRW, Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B II 1 ; SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.1.2000 - LVG 6/99, NVwZ 2000, 671,672 unter 8.1.1.;… VfG Brandenburg, a.a.O.; BayVerfGH, a.8oO.).
Ebenso müssen Fragen, die einen Mißbrauch des Fragerechts darstellen, nicht beantwortet werden (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 a).
Das Fragerecht des Abgeordneten und sein Anspruch auf erschöpfende Beantwortung dürfen deshalb die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Landesregierung nicht gefährden (BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 b; VerfGH NRW, Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B II 1; die Frage einer Begrenzung der Antwortpflicht durch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Landesregierung lassen - bei anderer Verfassungsrechtslage - offen VfG Brandenburg, Beschluß vom 16.11.2000 - VfGBbg 31/00, DÖV 2001, 164, 165 unter 1 a und SächsVGH, Urteil vom 16.4.1998 - Vf. 14-1-97, SächsVBI.
Dabei ist die Exekutive befugt und gehalten, sich nicht ausschließlich am Wortlaut der Frage zu orientieren, sondern deren wesentlichen Inhalt aufzugreifen und Art und Umfang der Beantwortung danach zu bestimmen (BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7.2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 b).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Der durch Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf - ebenso wie durch Art. 38 Abs. 1 GG und vergleichbare Bestimmungen anderer Landesverfassungen begründete Status des Abgeordneten umfaßt deshalb das Recht darauf, daß ihm von der Seite der Exekutive diejenigen Informationen nicht vorenthalten werden, derer er für die Erfüllung seiner Aufgaben als Vertreter des Volks im Parlament bedarf (BVerfGE 70, 324, 355).Zwar ist die RechtsteIlung einer Fraktion wie der Status des einzelnen Abgeordneten aus Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf abzuleiten, weil die Fraktion ein Zusammenschluß von Abgeordneten ist (BVerfGE 70, 324, 363; 80, 188, 219 f.; 84, 304, 322).
66 Abs. 2 Satz 1 SVerf mag darüber hinaus das Recht jedes Abgeordneten und jeder Fraktion umfassen, von den Antworten der Landesregierung auf parlamentarische Anfragen anderer Abgeordneter oder Fraktionen in Kenntnis gesetzt zu werden, damit eine gleichmäßige Information aller Abgeordneten durch die Regierung und damit eine gleichberechtigte Mitwirkung aller Abgeordneten an den parlamentarischen Aufgaben gewährleistet ist (vgl. hierzu BVerfGE 70, 324, 355 ff.; Gusy, JuS 1995, 878, 879).
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00
Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung …
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Eine Pflicht zu einer Antwort in der Sache besteht nicht, wenn die Regierung für den Bereich, auf den sich die Frage bezieht, weder unmittelbar noch mittelbar zuständig ist - es sei denn, die Frage betrifft gerade ein unzuständiges Handeln der Regierung -, wenn die Beantwortung der Fragen berechtigte Geheimhaltungsinteressen oder Grundrechte anderer verletzen würde (BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 a; VfG Brandenburg, Beschluß vom 16.11.2000 - VfGBbg 31/00, DÖV 2001, 164, 165 unter 1 a) oder wenn der - enge - Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist (BVerfGE 67, 100, 139 = NJW 1984, 2271, 2275; VerfGH NRW, Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B II 1 ; SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.1.2000 - LVG 6/99, NVwZ 2000, 671,672 unter 8.1.1.;… VfG Brandenburg, a.a.O.; BayVerfGH, a.8oO.).Das Fragerecht des Abgeordneten und sein Anspruch auf erschöpfende Beantwortung dürfen deshalb die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Landesregierung nicht gefährden (BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 b; VerfGH NRW, Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B II 1; die Frage einer Begrenzung der Antwortpflicht durch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Landesregierung lassen - bei anderer Verfassungsrechtslage - offen VfG Brandenburg, Beschluß vom 16.11.2000 - VfGBbg 31/00, DÖV 2001, 164, 165 unter 1 a und SächsVGH, Urteil vom 16.4.1998 - Vf. 14-1-97, SächsVBI.
- BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00
Pofalla II
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Der einzelne Abgeordnete kann im Organstreit insbesondere die behauptete Verletzung oder Gefährdung jedes Rechts geltend machen, das verfassungsrechtlich mit seinem Status verbunden ist (BVerfG, Urteil vom 17.12.2001 - 2 BvE 2/00, NJW 2002, 1111, 1112 unter B II 2). - BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Zwar ist die RechtsteIlung einer Fraktion wie der Status des einzelnen Abgeordneten aus Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf abzuleiten, weil die Fraktion ein Zusammenschluß von Abgeordneten ist (BVerfGE 70, 324, 363; 80, 188, 219 f.; 84, 304, 322). - BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Die Antragstellerin zu 3 könnte gemäß § 40 Abs. 1 VerfGHG nur als Prozeßstandschafterin für den Landtag - das Organ, dem sie angehört - auftreten (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.11.2001 - 2 BvE 6/99, NJW 2002, 1559 unter B I 1 und 2). - BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Deshalb steht auch einer Fraktion das Recht zur parlamentarischen Anfrage und ein damit korrespondierender Anspruch auf eine inhaltliche Beantwortung der Anfrage zu (BVerfGE 91, 246, 251; BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715, 716 unter V). - BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Zwar ist die RechtsteIlung einer Fraktion wie der Status des einzelnen Abgeordneten aus Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf abzuleiten, weil die Fraktion ein Zusammenschluß von Abgeordneten ist (BVerfGE 70, 324, 363; 80, 188, 219 f.; 84, 304, 322). - BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Eine Pflicht zu einer Antwort in der Sache besteht nicht, wenn die Regierung für den Bereich, auf den sich die Frage bezieht, weder unmittelbar noch mittelbar zuständig ist - es sei denn, die Frage betrifft gerade ein unzuständiges Handeln der Regierung -, wenn die Beantwortung der Fragen berechtigte Geheimhaltungsinteressen oder Grundrechte anderer verletzen würde (BayVerfGH, Entscheidung vom 17.7. 2001 - Vf. 56-IVa-00, NVwZ 2002, 715 unter VI A 2 a; VfG Brandenburg, Beschluß vom 16.11.2000 - VfGBbg 31/00, DÖV 2001, 164, 165 unter 1 a) oder wenn der - enge - Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist (BVerfGE 67, 100, 139 = NJW 1984, 2271, 2275; VerfGH NRW, Urteil vom 4.10.1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678 unter B II 1 ; SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.1.2000 - LVG 6/99, NVwZ 2000, 671,672 unter 8.1.1.;… VfG Brandenburg, a.a.O.; BayVerfGH, a.8oO.). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99
Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben …
- OVG Niedersachsen, 03.06.2009 - 10 LC 217/07
Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds über gemeindeeigene GmbH
Das Auskunftsrecht der Ratsfrauen und Ratsherren zum Zwecke der Unterrichtung ist - wie der Informationsanspruch von Abgeordneten gegenüber der Landesregierung (vgl. dazu: SaarlVerfGH, Urt. v. 31.10.2002 - Lv 1/02 - NVwZ-RR 2003, 81; BayVerfGH, Entscheid. v. 17.7.2001 - Vf. 56-IVa-00 - NVwZ 2002, 715 = BayVBl 2001, 657) - Ausfluss der Mitgliedschaft im (Kommunal-) Parlament, dem im demokratischen Rechtsstaat vor allem die Aufgabe zukommt, an der Gesetzgebung mitzuwirken und die Kontrolle über die Exekutive auszuüben; einer ausdrücklichen Regelung des Informationsanspruchs in § 39a Satz 2 NGO hätte es daher nicht zwingend bedurft (vgl. auch Wefelmeier in: KVR-NGO, Stand: Dezember 2008, § 39a NGO, RdNr. 19, m.w.N.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07
Landtagsabgeordneter Priggen im Organstreitverfahren gegen die Landesregierung …
Der in Art. 30 Abs. 2 LV NRW gewährleistete Status des Abgeordneten schließt einen grundsätzlichen Anspruch auf vollständige und zutreffende Beantwortung seiner an die Landesregierung gerichteten parlamentarischen Anfragen ein (vgl. VerfGH NRW, OVGE 43, 274 ; ebenso BVerfGE 70, 324 für Art. 38 Abs. 1 GG sowie SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2003, 81 , VerfG Hamburg, HmbJVBl. 2003, 49 und BayVerfGH, NVwZ 2007, 204 für das jeweilige Landesverfassungsrecht).Dieser Verantwortungsbereich beschränkt sich nicht auf das Regierungshandeln im engeren Sinne, sondern umfasst darüber hinaus alle Gegenstände, für welche die Regierung unmittelbar oder mittelbar zuständig ist (vgl. BayVerfGH, NVwZ 2002, 715 ; SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2003, 81 ).
- StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18
Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19 …
Auf den hier vorliegenden (entgegengesetzten) Fall, dass eine Parlamentsfraktion als Organteil Rechte eines Abgeordneten als Organmitglied geltend macht, erstreckt sich diese gesetzliche Prozessstandschaft hingegen nicht (vgl. VerfGH Saarland, Urt. v. 31.10.2002 - Lv 1/02 -, NVwZ-RR 2003, 81, 82;… Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, a.a.O., § 64 Rn. 74 f. (Stand: September 2012)).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02
Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter
Vielmehr muss der Abgeordnete selbst darüber befinden können, welcher Informationen er für eine verantwortliche Erfüllung seiner Aufgaben bedarf (VerfGH NW, DÖV 1994, 210, 212; Saarl.VfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002 - Lv 1/02 - unter II.B.2.b).Schon danach besteht nur ein enger Entscheidungsspielraum darüber, ob eine Antwort abgelehnt werden darf; die Verweigerung der Ablehnung muss die Ausnahme bleiben (Saarl.VfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002 - Lv 1/02, unter II.B.1 .b).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2009 - 4 O 127/09
Zum Fragerecht und Auskunftsanspruch eines Mitglieds des Gemeinderates gegenüber …
Das Auskunftsrecht des Gemeinderates zum Zwecke der Unterrichtung ist - wie der Informationsanspruch von Abgeordneten gegenüber der Landesregierung (vgl. dazu: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urt. v. 31.10.2002 - Lv 1/02 -, NVwZ-RR 2003, 81; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung. v. 17.07.2001 - Vf. 56-IVa-00 -, NVwZ 2002, 715) - Ausfluss der Mitgliedschaft im (Kommunal-)Parlament, dem im demokratischen Rechtsstaat vor allem die Aufgabe zukommt, an der Gesetzgebung mitzuwirken und die Kontrolle über die Exekutive auszuüben. - VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts
Dabei ist sie nicht ausschließlich auf den Fragewortlaut verwiesen; sie ist befugt und gehalten, den wesentlichen Inhalt des Fragethemas zu klären und danach Art und Umfang der Antwort zu bestimmen (Saarländischer VerfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, Umdruck S. 14 = NVwZ-RR 2003, 81 [83]).Dabei kann die Regierung sogar gehalten sein, die Antwort abzulehnen, weil sie - was dem Anfragenden zu erklären ist - wirklichkeitsgetreu nicht erfolgen kann (Saarländ. VerfGH, a.a.O., Umdruck S. 14 = NVwZ-RR 2003, 81 [83]).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14
Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform …
71 Allerdings setzt die Verletzung des Frage- und Informationsrechts eines Abgeordneten voraus, dass er zuvor selbst ein Informationsbegehren an die Landesregierung gerichtet oder sich einem solchen erkennbar angeschlossen hat; einen Anspruch auf Beantwortung der Fragen eines anderen Abgeordneten räumt Art. 30 Abs. 2 LV NRW nicht ein (vgl. VerfGH Saarland, NVwZ-RR 2003, 81, 82 = juris Rn. 77). - VG Braunschweig, 25.04.2013 - 1 A 225/12
Umfassendes Auskunftsrecht für Ratsmitglieder
"Das Auskunftsrecht der Ratsfrauen und Ratsherren zum Zwecke der Unterrichtung ist - wie der Informationsanspruch von Abgeordneten gegenüber der Landesregierung (vgl. dazu: SaarlVerfGH, Urt. v. 31.10.2002 - Lv 1/02 - NVwZ-RR 2003, 81; BayVerfGH, Entscheid. v. 17.7.2001 - Vf. 56- IVa- 00 - NVwZ 2002, 715 = BayVBl 2001, 657) - Ausfluss der Mitgliedschaft im (Kommunal- ) Parlament, dem im demokratischen Rechtsstaat vor allem die Aufgabe zukommt, an der Gesetzgebung mitzuwirken und die Kontrolle über die Exekutive auszuüben; einer ausdrücklichen Regelung des Informationsanspruchs in § 39a Satz 2 NGO hätte es daher nicht zwingend bedurft (vgl. auch Wefelmeier in: KVR- NGO, Stand: Dezember 2008, § 39a NGO, RdNr. 19, m.w.N.). - VG Meiningen, 20.09.2011 - 2 K 140/11
Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds über die Bezüge des Geschäftsführers einer …
So wie anerkanntermaßen das parlamentarische Fragerecht gegenüber der Landesregierung der Ermöglichung und Erleichterung der Arbeit der Abgeordneten dient (vgl. u.a. BayVerfGH v. 26.07.2006, Vf. 11-IVa-05; SaarlVerfGH, U. v. 31.10.2002 NVwZ-RR 2003, 81; VerfGH NRW U. 19.08.2008, DVBL. 2008, 1380) und auch hier der Grundsatz besteht, dass auch Mitglieder der Parlamentsminderheit einen solchen Anspruch innehaben müssen, um effizient ihre Tätigkeit als Abgeordnete wahrnehmen zu können, gilt dies in vergleichbarer Weise für die kommunalen Vertretungen, auch wenn diese keine Parlamente im eigentlichen Sinn sind. - VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08
Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid …
Der Grundsatz der Organtreue statuiert die verfassungsrechtliche Pflicht aller Verfassungsorgane, bei Inanspruchnahme ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen auf die Interessen der anderen Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 89, 155 ; 90, 286 ; HambVerfG, NVwZ 2005, 685 ; VerfGH Brandenburg, NVwZ-RR 2003, 798 ; VerfGH Saarland, NVwZ-RR 2003, 81 ). - StGH Niedersachsen, 08.08.2017 - StGH 2/16
Organstreitverfahren der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und eines …
- VerfG Hamburg, 20.05.2003 - HVerfG 9/02
Einschränkung des Fragerechts nach Art. 25 HV auf öffentliche Angelegenheiten
- VG Hannover, 17.06.2016 - 1 A 13723/14
Akteneinsicht; Angelegenheit der Kommune; Aufsichtsrat; Auskunft; …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische …
- VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 112/02
Mangels Antragsbefugnis im Organstreitverfahren unzulässiger Antrag der …
- VG Meiningen, 20.09.2011 - 2 K 303/10
Allgemeiner Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds in Thüringen
- VG Magdeburg, 09.11.2015 - 9 B 745/15
Gemeinderatsmitglied; Auskunftsrecht; Antwortpflicht des Bürgermeisters
- FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1088/16
Zulässigkeit der Weitergabe von aus dem Ankauf von sog. "Steuer-CDs" …
- FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1089/16
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG des Saarlandes vom 27.04.2016 …
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
Kleine Anfragen zum Thema Menschenhandel; Beurteilung mehrerer Kleiner Anfragen …
- FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1091/16
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG des Saarlandes vom 27.04.2016 …