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   StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724   

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https://dejure.org/2002,16134
StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724 (https://dejure.org/2002,16134)
StGH Hessen, Entscheidung vom 15.05.2002 - P.St. 1724 (https://dejure.org/2002,16134)
StGH Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - P.St. 1724 (https://dejure.org/2002,16134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    GG
    Wegen Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht unzulässige Grundrechtsklage - keine Heilung durch Rücknahme der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Grundrechtsklage bei vorlaufender Erhebung einer Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 7
  • NVwZ-RR 2003, 2
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 6/93

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Einlegung einer

    Auszug aus StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724
    Wählt der Betroffene das Bundesverfassungsgericht, so verliert er die Möglichkeit, eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu erlangen (StGH, Beschluss vom 11.04.2002 - P.St. 1688 -), denn sein Wahlrecht ist verbraucht und der Zugang zum Staatsgerichtshof von diesem Zeitpunkt an endgültig versperrt, ohne dass das weitere Schicksal der Verfassungsbeschwerde darauf noch Einfluss haben könnte (ebenso für die gleichlautende Norm des § 49 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13.10.1993 - VerfGH 90/93 -, LVerfGE 1, 152; Beschluss vom 12.01.1994 - VerfGH 6/93 -, LVerfGE 2, 3; zu § 45 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99

    Bundesverfassungsgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

    Auszug aus StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724
    Wählt der Betroffene das Bundesverfassungsgericht, so verliert er die Möglichkeit, eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu erlangen (StGH, Beschluss vom 11.04.2002 - P.St. 1688 -), denn sein Wahlrecht ist verbraucht und der Zugang zum Staatsgerichtshof von diesem Zeitpunkt an endgültig versperrt, ohne dass das weitere Schicksal der Verfassungsbeschwerde darauf noch Einfluss haben könnte (ebenso für die gleichlautende Norm des § 49 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13.10.1993 - VerfGH 90/93 -, LVerfGE 1, 152; Beschluss vom 12.01.1994 - VerfGH 6/93 -, LVerfGE 2, 3; zu § 45 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
  • VerfGH Berlin, 13.10.1993 - VerfGH 90/93

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Erhebung einer

    Auszug aus StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724
    Wählt der Betroffene das Bundesverfassungsgericht, so verliert er die Möglichkeit, eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu erlangen (StGH, Beschluss vom 11.04.2002 - P.St. 1688 -), denn sein Wahlrecht ist verbraucht und der Zugang zum Staatsgerichtshof von diesem Zeitpunkt an endgültig versperrt, ohne dass das weitere Schicksal der Verfassungsbeschwerde darauf noch Einfluss haben könnte (ebenso für die gleichlautende Norm des § 49 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13.10.1993 - VerfGH 90/93 -, LVerfGE 1, 152; Beschluss vom 12.01.1994 - VerfGH 6/93 -, LVerfGE 2, 3; zu § 45 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
  • StGH Hessen, 11.04.2002 - P.St. 1688

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Grundrechtsklage - Abschaffung des

    Auszug aus StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724
    Wählt der Betroffene das Bundesverfassungsgericht, so verliert er die Möglichkeit, eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu erlangen (StGH, Beschluss vom 11.04.2002 - P.St. 1688 -), denn sein Wahlrecht ist verbraucht und der Zugang zum Staatsgerichtshof von diesem Zeitpunkt an endgültig versperrt, ohne dass das weitere Schicksal der Verfassungsbeschwerde darauf noch Einfluss haben könnte (ebenso für die gleichlautende Norm des § 49 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13.10.1993 - VerfGH 90/93 -, LVerfGE 1, 152; Beschluss vom 12.01.1994 - VerfGH 6/93 -, LVerfGE 2, 3; zu § 45 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
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