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   VGH Bayern, 17.07.2003 - 4 B 99.510   

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https://dejure.org/2003,37358
VGH Bayern, 17.07.2003 - 4 B 99.510 (https://dejure.org/2003,37358)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.2003 - 4 B 99.510 (https://dejure.org/2003,37358)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 4 B 99.510 (https://dejure.org/2003,37358)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 145
  • NZM 2003, 987
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 1500/06

    Gesamtschuldnerische Haftung von Wohnungseigentümern für Kommunalabgaben

    Für das Wohnungseigentum folgt aus der Grundstücksbezogenheit der Abfallentsorgung, dass nicht das Wohnungseigentum in seiner Ausprägung als Sondereigentum an einer Wohnung, sondern der Miteigentumsanteil des Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück betroffen ist (Bay.VGH, Urteil vom 17.7.2003 - 4 B 99.501 - NVwZ-RR 2004, 145; VG Stuttgart, Urteil vom 20.6.2007 - 2 K 3733/07 - Juris, Rdnr. 29).
  • VG Neustadt, 11.12.2014 - 4 K 777/14

    Grundbesitzabgaben bei Wohnungseigentumsgemeinschaft - Grundstücksbegriff

    Gebührenrechtlich folgt aus der Grundstücksbezogenheit weiter, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine einzige Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch einstehen müssen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2008 - 2 S 1500/06 -, juris; Bay.VGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 B 99.501 -, NVwZ-RR 2004, 145).
  • VG Augsburg, 23.10.2018 - Au 8 K 18.559

    Festsetzung der Abfallgebühren

    Die Anschlusspflicht ist demnach grundstücksbezogen (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 4 ZB 06.68 - juris Rn. 12).

    Deshalb entsteht die Abfallentsorgungsgebühr nicht gesondert für jede Eigentumswohnung, sondern für das im Miteigentum der Wohnungseigentümer befindliche Grundstück insgesamt (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 4 ZB 06.68 - juris Rn. 12).

  • VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06

    Müllgebühren; Bemessung einer Jahresgebühr nach Behältergröße; Kostendeckung;

    Eine Veranlagung im Rahmen einer sogenannten Müllbehältergemeinschaft ist, da ihre Zulassung im Ermessen des Entsorgungsträgers steht, nur bei Einhaltung der im Satzungsrecht bestimmten Voraussetzungen zulässig und geboten ( Bayer. VGH, Urteil vom 17.07.2003, NVwZ-RR 2004, 145; VG Würzburg, Urteil vom 08.07.1998, BayVBl 1999, 90 ).
  • VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07

    Haftung für Müllgebühr bei Wohnungseigentümergemeinschaft

    Gebührenrechtlich bedeutet dies, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine einzige Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch haften (BayVGH, Urt. v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - NVwZ-RR 2004, 145 ; im Ergebnis ebenso KG, Urt. v. 6.4.2006 - 1 U 96/05 - NJW 2006, 3647).
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