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   OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03   

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https://dejure.org/2003,2744
OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03 (https://dejure.org/2003,2744)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.2003 - 5 ME 162/03 (https://dejure.org/2003,2744)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 2003 - 5 ME 162/03 (https://dejure.org/2003,2744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; § 8 BG ND
    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter; Beschwerdeverfahren; Beurteilungsmerkmal; Beurteilungsverfahren; Bewerber; dienstliche Beurteilung; Dienstposten; Eignung; Leistungsentwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 197
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Dies sei auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigung der innerhalb einer Notenstufe möglichen Differenzierungen (sogenannte Binnendifferenzierung) und der Leistungsentwicklung im Rahmen von Auswahlentscheidungen (BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 203, 170; Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, IÖD 2003, 147 = Dok. Ber. B 2003, 155) gerechtfertigt.

    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich im Rahmen einer sogenannten Binnendifferenzierung aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale oder aus innerhalb der Notenstufe vergebenen Punktzahlen oder Bewertungszusätzen wie "oberer Bereich" oder "unterer Bereich" eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ergibt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 146 = Dok. Ber. B 2003, 155; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.07.2003 - 5 ME 84/03 - Beschl. v. 05.06.2003 - 2 ME 123/03 - Beschl. v. 07.04.1998 - 5 M 1950/98 -, Nds. Rpfl. 1998, 238, jeweils m.w.N.).

    Nach den bereits erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2002 (IÖD 2003, 147) und 27. Februar 2003 (IÖD 2003, 170), denen sich der beschließende Senat angeschlossen hat (vgl.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2003 - 5 ME 67/03 -, Beschl. v. 13.08.2003 - 5 ME 249/03 -), haben sowohl die Leistungsentwicklung als auch die innerhalb einer Notenstufe möglichen Differenzierungen einen unmittelbaren leistungsbezogenen Erkenntniswert und sind deshalb vorrangig zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Dies sei auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigung der innerhalb einer Notenstufe möglichen Differenzierungen (sogenannte Binnendifferenzierung) und der Leistungsentwicklung im Rahmen von Auswahlentscheidungen (BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 203, 170; Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, IÖD 2003, 147 = Dok. Ber. B 2003, 155) gerechtfertigt.

    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich im Rahmen einer sogenannten Binnendifferenzierung aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale oder aus innerhalb der Notenstufe vergebenen Punktzahlen oder Bewertungszusätzen wie "oberer Bereich" oder "unterer Bereich" eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ergibt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 146 = Dok. Ber. B 2003, 155; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.07.2003 - 5 ME 84/03 - Beschl. v. 05.06.2003 - 2 ME 123/03 - Beschl. v. 07.04.1998 - 5 M 1950/98 -, Nds. Rpfl. 1998, 238, jeweils m.w.N.).

    Nach den bereits erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2002 (IÖD 2003, 147) und 27. Februar 2003 (IÖD 2003, 170), denen sich der beschließende Senat angeschlossen hat (vgl.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2003 - 5 ME 67/03 -, Beschl. v. 13.08.2003 - 5 ME 249/03 -), haben sowohl die Leistungsentwicklung als auch die innerhalb einer Notenstufe möglichen Differenzierungen einen unmittelbaren leistungsbezogenen Erkenntniswert und sind deshalb vorrangig zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Die dagegen gerichteten Rechtsbehelfe sind auf die Änderung dieser Beurteilung gerichtet, nicht auf die Aufhebung eines Teiles dieses Beurteilungsverfahrens (hier etwa der Änderungsentscheidung vom 07.04.2003 mit der Folge, dass die zuvor erteilte dienstliche Beurteilung vom 19. Dezember 2002 maßgeblich ist) (vgl.: BVerwG, Urt. v. 07.06.1984 - 2 C 52.82 -, NJW 1985, 1095 = RiA 1985, 10 zu einer entsprechenden Regelung in § 53 Abs. 2 Satz 1 (früher: § 49 Abs. 2) der Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten in der Fassung der Bekanntmachung v. 04.03.1996, Bay. GVBl, S. 99, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung v. 30.07.2002, Bay. GVBl, S. 354; zur Möglichkeit der Einrichtung eines mehrstufigen Beurteilungsverfahrens durch Verwaltungsvorschrift: Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 3. Aufl., März 2003, B, RdNr. 269, m.w.N.).

    Ein schützenswertes Vertrauen des Antragstellers, auf Grund dessen unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Verwirkung eine Beachtung der Wirksamkeit der Änderungsentscheidung vom 7. April 2003 ausgeschlossen sein könnte (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 07.06.1984 - 2 C 52.82 -, NJW 1985, 1095, 1098, m.w.N.), bestand nicht.

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02

    Bewertung eines Dienstpostens; Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsrichtlinien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Darüber hinaus bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der beurteilungsrechtlich gebotenen Nachvollziehbarkeit des dem Antragsteller mit der Änderungsentscheidung vom 7. April 2003 erteilten Gesamturteils "übertrifft erheblich die Anforderungen" - Wertungsstufe 4 - (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urt. v. 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, 253 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2003 - 5 LB 211/02 -, jeweils m.w.N.).

    Die für die Herabsetzung des Gesamturteils gegebene Begründung, der Antragsteller habe während des Beurteilungszeitraumes lediglich vier Monate das Amt eines Polizeihauptkommissars und einen nach der Besoldungsgruppe A 11, nicht aber einen nach der Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten inne gehabt, mag zwar wegen der mit dem höheren Status verbundenen höheren Anforderungen ein anderes als das dem Antragsteller zuvor als Polizeioberkommissar erteilte Gesamturteil rechtfertigen (vgl. zur Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen: BVerwG, Urt. v. 02.04.1981 - 2 C 13.80 -, ZBR 1981, 312; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2003 - 5 LB 211/02 -), jedoch müssten diese höheren Anforderungen auch bei der Bewertung der einzelnen Leistungs- und Befähigungsmerkmale ihren Ausdruck finden.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Darüber hinaus bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der beurteilungsrechtlich gebotenen Nachvollziehbarkeit des dem Antragsteller mit der Änderungsentscheidung vom 7. April 2003 erteilten Gesamturteils "übertrifft erheblich die Anforderungen" - Wertungsstufe 4 - (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urt. v. 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, 253 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2003 - 5 LB 211/02 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl. 2002, 131; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2003 - 5 ME 67/03 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 21.83

    Dienstliches Gesamturteil - Zuständiger Beurteiler - Nächsthöherer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Nicht geklärt ist bisher, ob die in Nr. 10 BRLPol eingeräumte Änderungsbefugnis generell und einheitlich, den Gleichbehandlungsgrundsatz wahrend bei allen Beurteilungen und nicht nur im Zusammenhang mit bedeutsamen Personalentscheidungen wahrgenommen wird (vgl. zum Erfordernis der Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes in diesem Zusammenhang: BVerwG, Urt. v. 17.04.1986 - 2 C 21.83 -, DVBl 1986, 951).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich im Rahmen einer sogenannten Binnendifferenzierung aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale oder aus innerhalb der Notenstufe vergebenen Punktzahlen oder Bewertungszusätzen wie "oberer Bereich" oder "unterer Bereich" eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ergibt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 146 = Dok. Ber. B 2003, 155; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.07.2003 - 5 ME 84/03 - Beschl. v. 05.06.2003 - 2 ME 123/03 - Beschl. v. 07.04.1998 - 5 M 1950/98 -, Nds. Rpfl. 1998, 238, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Die für die Herabsetzung des Gesamturteils gegebene Begründung, der Antragsteller habe während des Beurteilungszeitraumes lediglich vier Monate das Amt eines Polizeihauptkommissars und einen nach der Besoldungsgruppe A 11, nicht aber einen nach der Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten inne gehabt, mag zwar wegen der mit dem höheren Status verbundenen höheren Anforderungen ein anderes als das dem Antragsteller zuvor als Polizeioberkommissar erteilte Gesamturteil rechtfertigen (vgl. zur Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen: BVerwG, Urt. v. 02.04.1981 - 2 C 13.80 -, ZBR 1981, 312; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2003 - 5 LB 211/02 -), jedoch müssten diese höheren Anforderungen auch bei der Bewertung der einzelnen Leistungs- und Befähigungsmerkmale ihren Ausdruck finden.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
    Denn im Rahmen des die Auswahlentscheidung betreffenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes ist auch die Rechtmäßigkeit der der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegten dienstlichen Beurteilung zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 395 = DÖV 2003, 17 = NordÖR 2003, 30 = Bay. VBl 2040; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.09.2002 - 5 ME 153/02 -).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl. 2002, 131; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils m.w.N.).

    Enthalten diese Beurteilungen für beide Bewerber die gleiche Gesamtnote und ist deshalb von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, IÖD 2004, 38 = DVBl. 2004, 317 = ZBR 2004, 101, mit Anmerkung von Schnellenbach S. 104; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung;

    Insoweit wäre dann bedeutsam, dass der Notenzusatz "besser als" nach den von dem Antragsgegner aufgrund der Übereinkunft des Qualitätszirkels vom 8. November 2005 grundsätzlich weiter angewendeten und deshalb keineswegs unverbindlichen Beurteilungsrichtlinien eine Binnendifferenzierung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 98) darstellt, die einen unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntniswert besitzt, und deshalb im Rahmen einer Auswahlentscheidung vorrangig zu berücksichtigen ist (Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197 [199]).

    Diese Kontrolle erstreckt sich aber darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, a. a. O. S. 197).

  • VG Osnabrück, 25.04.2005 - 3 B 2/05

    Anforderungen an die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zum Zweck der

    Gar nichts zu lesen findet man in den Ausführungen der Auswahlkommission wie des Antragsgegners zu der "auf Grund des zu beachtenden gesetzlichen Rahmens (Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 NBG) gebotenen Berücksichtigung der Leistungsentwicklung der beiden Bewerber und der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale in den ihnen zuletzt erteilten dienstlichen Beurteilungen (sogenannte Binnendifferenzierung)", die offenbar "unbeachtet gelassen" wurde (vgl. NdsOVG, B. v. 26.8.2003, 5 ME 162/03 (http://www.dbovg.niedersachsen.de).

    Die vorstehenden Rechtsausführungen gelten angesichts der Absicht des Beklagten, den künftigen Stelleninhaber zu befördern, für die "Amtskonkurrenz" wie für die "Dienstpostenkonkurrenz" gleichermaßen (NdsOVG, B. v. 26.8.2003, 5 ME 162/03, a.a.O.: "ständige Rechtsprechung"), so dass dem Antragsgegner neben der Ernennung (Beförderung) auch die Übertragung des Dienstpostens an die Beigeladene vorläufig zu untersagen war.

    Die Streitwertfestsetzung erfolgt gemäß §§ 40, 53 Abs. 3, 52 Abs. 4 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 GKG in Höhe der Hälfte des Halbjahresbetrags des Endgrundgehalts des angestrebten Amts (vgl. NdsOVG, B. v. 26.8.2003, 5 ME 162/03).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Besetzung des

    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).

    Insoweit kommt insbesondere die Berücksichtigung der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale in Betracht, wenn sie eine Differenzierung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundenen Anforderungsprofil ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 23.7.2007 - 5 ME 279/06 - Beschl. v. 13.10.2006 - 115/05 - Beschl. v. 12.3.2004 - 5 ME 390/03 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/02 -, NVwZ-RR 2004 197).

  • VG Göttingen, 13.07.2022 - 3 B 103/22

    Interne Ausschreibung, Anspruch eines schwerbehinderten Beförderungsbewerbers auf

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich dabei darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11 und vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, a.a.O., Beschluss vom 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, juris, Rn. 27; jeweils m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 07.12.2004 - 1 B 73/04

    Anordnungsanspruch; Auswahl; Auswahlfehler; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung erstreckt sich lediglich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen bzw. unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, DVBl 2002, 131; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 -5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197 m. w. N.; Beschl. v. 8.12.2003 - 5 ME 360/03 -).

    Erst dann, wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch als im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen, bei denen der Dienstherr grundsätzlich nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl 2004, 317; Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.01 -, IÖD 2003, 170; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, a. a. O.; Beschl. v. 15.9.2003 - 2 ME 312/03 -).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2008 - 5 ME 346/07

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit einer Entscheidung des Dienstherrn

    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 02.09.2003 - 6 B 3123/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - aktuelle Beurteilungen

    Die zur Feststellung von Leistung und Eignung der Bewerber heranzuziehenden und vor einer Entscheidung im Auswahlverfahren abzuschließenden Beurteilungen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 ME 162/03 -) müssen dabei zeitnah erfolgt sein, damit sie noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen.

    Es besteht damit ein hinreichender Anlass, die Leistungsentwicklung des Antragstellers mit in den Blick zu nehmen (vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 ME 162/03 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Eine Auswahlentscheidung ist allein auf der Grundlage der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) und unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 18.4.2007 - 5 ME 270/06 -, jeweils m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03

    Aktuelle Beurteilung; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 1 B 20/07

    Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlfehler;

  • VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07

    Ausschreibung; Auswahl; Auswahlfehler; Auswahlgespräch; Auswahlkommission;

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09

    Annahme einer Voreingenommenheit des Erstbeurteilers und damit einer

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 5 ME 122/08

    Zulässigkeit der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts von Beurteilungen für

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

  • VG Lüneburg, 04.02.2009 - 1 B 60/08

    Konkurrentenstreit; KonkurrentenKonkurrentenstreit: Anlassbeurteilungen;

  • VG Lüneburg, 15.01.2007 - 1 B 51/06

    Erfolgloser Rechtsschutzantrag wegen Ermittlungsverfahren (Körperverletzung im

  • VG Lüneburg, 15.01.2007 - B 51/06
  • VG Lüneburg, 24.01.2006 - 1 B 45/05

    Aktuelle Beurteilung; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; Ausschreibung;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 2 ME 1137/06

    Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung bei der Einweisung in

  • VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlkommission; Auswahlverfahren; Berufung;

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung wegen der auf einem unzutreffenden

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08

    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in

  • VG Osnabrück, 20.11.2014 - 3 B 10/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beurteilungszeitraum; Dienstliche

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2006 - 1 K 1023/03

    Leistungsgrundsatz, Aufstieg, Auswahlgespräch, Beurteilung

  • VG Ansbach, 21.03.2017 - AN 1 K 15.01070

    Plausibilisierung des Gesamturteils bei Herabsetzung dienstlicher Beurteilung

  • VG Lüneburg, 08.03.2005 - 1 B 77/04

    Aktueller Leistungsvergleich; Auswahlfehler; Auswahlverfahren; auswärtiger

  • VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Begründung; Bewerberkonkurrenz;

  • VG Lüneburg, 01.09.2004 - 1 B 55/04

    Abbruch; Abbruch des Auswahlverfahrens; Ausschreibung; Ausschreibungspflicht;

  • VG Osnabrück, 14.07.2006 - 3 B 19/06

    Anlassbeurteilung; Binnendifferenzierung; Konkurrentenstreit

  • VG Osnabrück, 11.11.2014 - 3 B 7/14

    Anlassbeurteilung; Beförderungsrunde 2014; zuständiger Beurteiler;

  • VG Ansbach, 17.07.2012 - AN 1 K 09.01299

    Periodische dienstliche Beurteilung 2003; Eigenständigkeit der Beurteilungen;

  • VG Lüneburg, 12.09.2007 - 1 B 15/07

    Anforderungsprofil; Ausschluss; Ausschreibung; Auswahl; Auswahlentscheidung;

  • VG Gelsenkirchen, 13.02.2006 - 1 L 1829/05

    Auswahl, Auswahlentscheidung, Bestenauslese, Beurteilung, Bekanntgabe,

  • VG Göttingen, 04.08.2021 - 3 B 181/21

    Konstitutives Anforderungsprofil; Beamter; Dozent; Polizeiakademie

  • VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20

    Innerkapazitäre Zulassung; NC-Verfahren

  • VG Lüneburg, 19.03.2007 - 1 B 46/06

    Eilrechtsschutz für Bewerbungsverfahrensanspruch einer Studiendirektorin für die

  • VG Gelsenkirchen, 20.02.2006 - 1 L 130/06

    Bestenauslese, Bekanntgabe, Beurteilung

  • VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05

    Auswahlentscheidung ohne Einholung einer aktuellen dienstlichen Beurteilung.

  • VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; höherwertige Aufgaben;

  • VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12

    Beförderung; Beförderungsrichtlinie; Binnendifferenzierung; Leistungsgrundsatz;

  • VG Lüneburg, 26.10.2004 - 1 B 67/04

    Auswahlentscheidung; Befähigung; Beförderung; Beförderungsauswahl; Beurteilung;

  • VG Göttingen, 19.08.2020 - 8 A 387/18

    Ausländerquote; innerkapazitär; NC; Sonderquote; Zulassung

  • VG Hannover, 15.06.2012 - 13 B 3685/12

    Auswahlermessen; Auswahlkriterien; dienstliche Beurteilung;

  • VG Lüneburg, 22.11.2005 - 1 B 51/05

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung; Beförderungsauswahl;

  • VG Hannover, 11.11.2015 - 13 B 4948/15

    Bestenauswahl; Beurteilung; Konkurrentenverfahren; Nachzeichnung;

  • VG Lüneburg, 16.06.2005 - 1 B 22/05

    Amtsniederlegung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung;

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