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   OVG Brandenburg, 07.05.2003 - 2 B 297/02   

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OVG Brandenburg, 07.05.2003 - 2 B 297/02 (https://dejure.org/2003,14102)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2003 - 2 B 297/02 (https://dejure.org/2003,14102)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 2 B 297/02 (https://dejure.org/2003,14102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung einer Anzeige; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenbescheides

  • Judicialis

    AbfKlärV § 3; ; AbfKlärV § 7; ; AbfKlärV § ... 7 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 4 Satz 3; ; GebG Bbg § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GebG Bbg § 2 Abs. 1; ; GebG Bbg § 8 Abs. 1 Nr. 4; ; GebG Bbg § 13 Abs. 1 Nr. 1; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 11 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 252
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94

    Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2003 - 2 B 297/02
    Veranlasser - und als solcher gegenüber dem Begünstigten vorrangig heranzuziehen (vgl. zur inhaltsgleichen Bestimmung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG BVerwG, Urt. v. 1. März 1996 - 8 C 29.94 - BVerwGE 100, 323, 331 f., unter Hinweis auf Urt. v. 30. Juni 1972 - VII C 48.71 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17) - dürfte im Hinblick auf die gebührenpflichtige Prüfung einer Anzeige nach § 7 AbfKlärV in erster Linie der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage sein, in der die aufzubringenden Klärschlämme anfallen, da er als Abfallerzeuger gemäß §§ 5 Abs. 2, 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) materiell verwertungs- bzw. entsorgungspflichtig ist und ihm die Durchführung der Untersuchungen nach § 3 AbfKlärV und deren Dokumentation in dem zur Anzeige der beabsichtigten Klärschlammaufbringung zu übersendenden Lieferschein obliegt (vgl. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Abfallerzeugers hinsichtlich der Kosten der Entsorgungsbestätigung nach der früheren Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung BVerwG, Urt. v. 1. März 1996, a.a.O.).
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71

    Bau eines Mehrzweckfrachters - Erhebung einer Gebühr für die Erteilung von

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2003 - 2 B 297/02
    Veranlasser - und als solcher gegenüber dem Begünstigten vorrangig heranzuziehen (vgl. zur inhaltsgleichen Bestimmung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG BVerwG, Urt. v. 1. März 1996 - 8 C 29.94 - BVerwGE 100, 323, 331 f., unter Hinweis auf Urt. v. 30. Juni 1972 - VII C 48.71 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17) - dürfte im Hinblick auf die gebührenpflichtige Prüfung einer Anzeige nach § 7 AbfKlärV in erster Linie der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage sein, in der die aufzubringenden Klärschlämme anfallen, da er als Abfallerzeuger gemäß §§ 5 Abs. 2, 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) materiell verwertungs- bzw. entsorgungspflichtig ist und ihm die Durchführung der Untersuchungen nach § 3 AbfKlärV und deren Dokumentation in dem zur Anzeige der beabsichtigten Klärschlammaufbringung zu übersendenden Lieferschein obliegt (vgl. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Abfallerzeugers hinsichtlich der Kosten der Entsorgungsbestätigung nach der früheren Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung BVerwG, Urt. v. 1. März 1996, a.a.O.).
  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02

    Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2003 - 2 B 297/02
    Der Senat hat den auf die Nichtigerklärung dieser Tarif stelle, die die Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Prüfung einer Anzeige nach § 7 AbfKlärV vorsieht, zielenden Normenkontrollantrag der Antragstellerin mit Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 D 24/02.NE - abgelehnt und zur Begründung ausgeführt: Die Prüfung einer Anzeige nach § 7 AbfKlärV sei eine Amtshandlung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebG Bbg).
  • OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11

    Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot;

    -2 B 297/02 -, NVwZ-RR 2004, 252,.
  • VG Aachen, 02.03.2007 - 7 K 2616/04
    vgl. Amtshandlung aufgrund Prüfungstätigkeit der Ordnungsbehörden bejahend: OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 D 24/02.NE - sowie Beschluss vom 7. Mai 2003 - 2 B 297/02 -, NVwZ-RR 2004, 252, 253; OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 1999 - 9 B2.3817/98 -, NWVBl. 2000, 66 = KStZ 2000, 131 = GemH 2003, 284 und vom 9. November 2005 - 9 B2.810/04 -, NVwZ-RR 2006, 301 f. = UPR 2006, 310 f. = NuR 2006, 326 f. und in juris (wonach die nach der Anzeige erfolgende Tätigkeit der Landwirtschaftskammern für die Ordnungsbehörden nicht die Annahme einer Sonderrechtsbeziehung zu den Landwirtschaftskammern rechtfertigt).

    vgl. für eine deshalb gebotene vorrangige Inanspruchnahme des Anlagebetreibers: OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 2 B 297/02 -, a.a.O.; a.B2.

  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02
    Dieser Bescheid ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Beschwerdeverfahrens 2 B 297/02 sowie des Klageverfahrens 1 K 2405/02 des Verwaltungsgerichts Potsdam.

    Die Tätigkeit der Antragstellerin als beauftragte Dritte eines privatrechtlich organisierten Betreibers einer Abwasserbehandlungsanlage war insoweit auch Grundlage der Gebührenerhebung, die Gegenstand des beim Senat anhängigen Beschwerdeverfahren 2 B 297/02 ist.

  • VGH Hessen, 12.12.2005 - 5 N 3851/04

    Verwaltungsgebühr; Voranzeige; Klärschlamm; Entgegennahme und Erfassung

    Für die Verknüpfung der Gebührenerhebung mit der P r ü f u n g der Anzeige nach § 7 AbfKlärG kann im Übrigen auch verwiesen werden auf einen Beschluss des OVG Frankfurt/Oder vom 7. Mai 2003 (2 B 297/02 - NVwZ-RR 2004, 252).
  • VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 1587/03
    Für den Vorrang des Heranziehens des Betreibers, eine Schuldnerschaft des Dritten aber nicht grundsätzlich verneinend: OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02.
  • VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 5347/07

    Voraussetzung für eine zulässige Klärschlammaufbringung

    A.A. VG Aachen, Urteil vom 02.03.2007 - 7 K 2616/04; VG Gießen, Urteil vom 23.02.2005 - 6 E 3427/04; für den Vorrang des Heranziehens des Betreibers, eine Schuldnerschaft des Dritten aber nicht grundsätzlich verneinend: OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02.
  • VG Gießen, 23.02.2005 - 6 E 3427/04

    Vorverfahren bei Kostenentscheidungen gemäß § 16a AGVwGO HE; Entgegennahme und

    Sie hat diese Erklärung aber nicht im eigenen Namen als beauftragte Dritte, sondern im Namen des Abwasserverbandes G. als Anlagenbetreiber abgegeben und sich damit als potentielle Gebührenschuldnerin entlastet (diese Möglichkeit offen lassend: OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02 -, NVwZ-RR 2004, 252).
  • VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 7015/08

    Pflicht eines bundesweit im Bereich der Verwertung kommunaler Klärschlämme

    A.A. VG Aachen, Urteil vom 02.03.2007 - 7 K 2616/04; VG Gießen, Urteil vom 23.02.2005 - 6 E 3427/04; für den Vorrang des Heranziehens des Betreibers, eine Schuldnerschaft des Dritten aber nicht grundsätzlich verneinend: OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02.
  • VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 267/09

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Prüfung einer Anzeige

    A.A. VG Aachen, Urteil vom 02.03.2007 - 7 K 2616/04; VG Gießen, Urteil vom 23.02.2005 - 6 E 3427/04; für den Vorrang des Heranziehens des Betreibers, eine Schuldnerschaft des Dritten aber nicht grundsätzlich verneinend: OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02.
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