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   BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01   

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BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 (https://dejure.org/2003,1688)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 (https://dejure.org/2003,1688)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 (https://dejure.org/2003,1688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme der Ausführungen eines Prozessbeteiligten durch das erkennende Gericht; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Kenntnisnahme des Gerichts; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 259
  • NVwZ-RR 2004, 3
  • DVBl 1924, 1560 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 50, 32 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann deshalb nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfGE 96, 205 ; stRspr).

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -,

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 7.99 -.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 7.99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    b) Mit Urteil vom 25. Januar 2001 (NVwZ-RR 2001, S. 452 ff.) wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Beschwerdeführers ab.

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 50, 32 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 50, 32 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder in Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 70, 215 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 50, 32 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
    Maßgebend für diese Pflichten des Gerichts ist der Gedanke, dass der Verfahrensbeteiligte Gelegenheit haben muss, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 50, 32 ; 83, 24 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    Fehlt es an klaren Hinweisen darauf, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen worden ist, genügt es, wenn sich das Gericht mit dem wichtigsten, für die Entscheidung unmittelbar und primär relevanten Parteivorbringen - wie hier geschehen - im Urteil auseinandergesetzt hat (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003, NVwZ-RR 2004, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; Beschl. v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Die Gerichte brauchen sich jedoch nicht mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris).
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