Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 10.02.2004

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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03.OVG   

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https://dejure.org/2004,10491
OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03.OVG (https://dejure.org/2004,10491)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2004 - 6 A 11743/03.OVG (https://dejure.org/2004,10491)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 6 A 11743/03.OVG (https://dejure.org/2004,10491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen der Berufung; Rechtmäßigkeit einer Auskunftserteilung aus der Gewerbeanzeige; Wiederholungsgefahr bei Verletzung von Rechtsvorschriften durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; Besonderes Rechtsschutzbedürfnis ...

  • Judicialis

    VwGO § 124a; ; VwGO § 124a Abs. 4; ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; ; GewO § 14; ; GewO § 14 Abs. 8; ; GewO § 14 Abs. 8 S. 1; ; GewO § 14 Abs. 8 S. 2; ; LPresseG § 4; ; LPresseG § 4 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 344
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nicht zulässig, wenn zwar Rechtsverletzungen bereits erfolgt, weitere aber nicht zu besorgen sind (im Anschluss an BVerwGE 34, 69 und BVerwGE 64, 298).

    Sind aber Rechtsverletzungen bereits erfolgt und weitere zu besorgen, ist eine vorbeugende Unterlassungsklage gegeben; der Rechtsschutz wäre ungenügend, wenn auch in diesen Fällen erst nach Eintritt einer Rechtsverletzung nur festgestellt werden könnte, dass ein Anspruch auf Unterlassung dieser Rechtsverletzung bestanden habe (BVerwG, Urteil vom 26. September 1969, BVerwGE 34, 69, und Urteil vom 17. Dezember 1981, BVerwGE 64, 298 [300]).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Wird ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der auf ein künftiges Ereignis bezogen ist, muss ein besonderes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (vgl. BVerwGE 82, 76).

    Wird ein solcher öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der auf ein künftiges Ereignis ausgerichtet ist, muss ein besonderes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989, BVerwGE 82, 76 = NJW 1989, 2272).

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nicht zulässig, wenn zwar Rechtsverletzungen bereits erfolgt, weitere aber nicht zu besorgen sind (im Anschluss an BVerwGE 34, 69 und BVerwGE 64, 298).

    Sind aber Rechtsverletzungen bereits erfolgt und weitere zu besorgen, ist eine vorbeugende Unterlassungsklage gegeben; der Rechtsschutz wäre ungenügend, wenn auch in diesen Fällen erst nach Eintritt einer Rechtsverletzung nur festgestellt werden könnte, dass ein Anspruch auf Unterlassung dieser Rechtsverletzung bestanden habe (BVerwG, Urteil vom 26. September 1969, BVerwGE 34, 69, und Urteil vom 17. Dezember 1981, BVerwGE 64, 298 [300]).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Soweit der Kläger ausdrücklich rügt, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1990 (DVBl 1990, 707 ff.) ab, in dem es um den Anspruch auf Auskunft gegenüber einer Verfassungsschutzbehörde geht, bezeichnet er keinen entscheidungstragenden Rechtssatz dieses Urteils, der im Widerspruch zu einem ebensolchen des verwaltungsgerichtlichen Urteils steht.
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Soweit der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Mai 1986, NJW 1986, 2503, und Urteil vom 30. Oktober 1998, BGHZ 140, 1 = NJW 1999, 356) von einer tatsächlichen Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr spricht, wenn ein rechtswidriger Eingriff bzw. erhebliche Belästigungen in der Vergangenheit erfolgt sind, betrifft dies lediglich den Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -.
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Soweit der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Mai 1986, NJW 1986, 2503, und Urteil vom 30. Oktober 1998, BGHZ 140, 1 = NJW 1999, 356) von einer tatsächlichen Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr spricht, wenn ein rechtswidriger Eingriff bzw. erhebliche Belästigungen in der Vergangenheit erfolgt sind, betrifft dies lediglich den Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1994 - 2 A 10721/94

    Äußerungen des Dienstvorgesetzten; Subjektiv-öffentliche Rechte des Beamten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Auch bei einer Unterlassungsklage muss die Maßnahme, deren Unterlassung begehrt wird, zu einer Rechtsverletzung führen können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Oktober 1994, NVwZ-RR 1995, 342, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 19.03.1974 - I C 7.73
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Urteil vom 19. März 1974, BVerwGE 45, 99).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1997 - 10 B 10670/97

    Antrag auf Zulassung einer Beschwerde; Zulassung einer Beschwerde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
    Die mit dem Darlegungserfordernis und dem gleichzeitig eingeführten Anwaltszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO) bezweckte Entlastung des Rechtsmittelgerichts würde nicht erreicht, wenn das Gericht gehalten wäre, aus einer Reihe von - wie hier - ohne konkreten Bezug auf einen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO erhobenen Einwendungen diejenigen Darlegungen herauszusuchen, die die im Zulassungsantrag lediglich zusammenfassend bezeichneten Zulassungsgründe betreffen könnten, und sie einzelnen Zulassungsgründen zuzuordnen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 7. März 1997 -10 B 10670/97.OVG - und vom 31. Mai 2001 - 6 A 11870/00.OVG -).
  • VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19

    Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin

    Wird mit einer Klage die Unterlassung künftiger Äußerungen begehrt, muss ein besonderes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen, das heißt eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 -, juris Rn. 46; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 6 A 11743/03 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.927

    Polizeirecht, Sicherstellung einer Musikanlage, Lärmbelästigung,

    Er setzt neben einer Beeinträchtigung von Rechten des Betroffenen durch hoheitliche Handlungen insbesondere die Rechtswidrigkeit derselbigen voraus (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2010 - 8 ZB 10.192 - juris Rn. 5 m.w.N.; VG München, B.v. 1.8.2013 - M 2 E 13.3322 - BeckRS 2014, 48424), überdies die konkrete Gefahr der Wiederholung der Beeinträchtigung (OVG Rh.-Pf., B.v. 21.1.2004 - 6 A 11743/03.OVG - GewA 2005, 27 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Es fehlt dagegen, solange sich nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen bzw. unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (allgemein zu vorbeugendem [Hauptsachen-]Rechtsschutz: BVerwG, Urteil vom 19. März 1974 - I C 7.73 -, Rn. 41; zu Unterlassungsansprüchen hinsichtlich herabsetzender Äußerungen: OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 6 A 11743/03 -, Rn. 7; VG Berlin, Urteil vom 16. April 2019 - 6 K 13.19 -, Rn. 36; alle zitiert nach Juris).

    Denn bei der Antragsgegnerin handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, von der wegen ihrer Bindung an Recht und Gesetz nicht nur zu erwarten ist, dass sie sich an ergangene gerichtliche Entscheidungen halten wird (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 4 A 428/19 -, juris Rn. 7; vgl. auch den bereits mehrfach zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2020 - OVG 12 S 38/20 -, juris Rn. 19), sondern auch an die schon vorgerichtlich und nochmals im gerichtlichen Verfahren selbst abgegebene ausdrückliche Erklärung, mit der eine Wiederholung ausgeschlossen worden ist (so wohl auch Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004, a. a. O. Rn. 8).

    Eine solche Weigerung kann zwar im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung eines der zu bewertenden Indizien sein, jedoch gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach die Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stets eine Wiederholungsgefahr im Sinne einer dahingehenden Vermutung indiziert (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. März 2019, a. a. O. Rn. 7; vom 31. August 2020 a. a. O., Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004, a. a. O., Rn. 8).

  • VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Videoüberwachung einer gemeindlichen

    Dies setzt aber voraus, dass ein besonderes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegt (OVG RhPf vom 21.1.2004 NVwZ-RR 2004, 344).
  • VG Stuttgart, 18.10.2011 - 5 K 3330/10

    Besonderes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende Unterlassungsklage - hier:

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann nicht anerkannt werden, solange sich nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19.03.1974 - I C 7.73 -, NJW 1974, 1153; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 21.01.2004 - 6 A 11743/03 -, NVwZ-RR 2004, 344 f.).

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann indes nicht anerkannt werden, solange sich nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1974 - I C 7.73 -, NJW 1974, 1153; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 21.01.2004 - 6 A 11743/03 -, NVwZ-RR 2004, 344 f.).

  • VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17

    Anspruch eines anerkannten Umweltverbandes auf Einschreiten gegen ein

    Vielmehr ist die - für den Beginn des Laufs der Rechtsbehelfsfrist notwendige - Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines vorbeugenden Rechtsschutzes gegen erst drohende Baumaßnahmen ohne Planfeststellung nach ständiger Rechtsprechung stets erst dann gegeben, wenn sich mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit nach objektiven Kriterien übersehen lässt, welche Maßnahmen konkret drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1974 - I C 7.73 -, NJW 1974, 1153; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 21.01.2004 - 6 A 11743/03 -, NVwZ-RR 2004, 344 f.).
  • VG Düsseldorf, 21.05.2021 - 1 K 5973/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, juris, Rn. 46; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 6 A 11743/03 -, juris, Rn. 7; VG Mainz, Urteil vom 11. Januar 2018 - 1 K 577/17.MZ -, juris, Rn. 51.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 12 A 2111/19

    Unterlassung der Veröffentlichung und Weitergabe der Ergebnisse des sog. 10.

    vgl. insoweit ablehnend: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Januar 2004 - 6 A 11743/03 -, juris Rn. 8.
  • VG Berlin, 24.09.2020 - 6 K 100.20
    Wird mit einer Klage die Unterlassung künftiger Äußerungen begehrt, muss ein besonderes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen, das heißt eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 -, juris Rn. 46; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 6 A 11743/03 -, juris Rn. 7).
  • VG Neustadt, 16.01.2024 - 4 K 590/23

    Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - eine drohende konkrete Rechtsverletzung überhaupt nicht abzusehen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 6 A 11743/03.OVG - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2018 - 2 MB 11/18

    Juniorprofessur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2021 - 4 M 162/20

    Untersagung der Wiederholung einer Äußerung eines Oberbürgermeisters

  • VG Berlin, 17.03.2016 - 1 K 229.15

    Auflagen für eine Veranstaltung

  • VG Köln, 31.10.2007 - 11 L 1469/07

    Vorbeugender Rechtsschutz zur Untersagung eines Abschusses eines Flugzeuges

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - 12 A 3565/06
  • VG Köln, 31.10.2007 - 11 L 1584/07

    Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges

  • VG Cottbus, 16.03.2023 - 8 K 1637/16

    Unterlassen von Äußerungen

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 8 ME 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19268
OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 8 ME 1/04 (https://dejure.org/2004,19268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2004 - 8 ME 1/04 (https://dejure.org/2004,19268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 8 ME 1/04 (https://dejure.org/2004,19268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 344
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Oldenburg, 05.10.2005 - 12 B 3383/05

    Vergabe eines Kehrbezirkes

    Daher können sich Bezirksschornsteinfegermeister grundsätzlich erst nach fünf Jahren um einen anderen Kehrbezirk bewerben und werden dann in eine gesondert geführte Liste, die sog. Bewerberliste A, gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 VOSch eingetragen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 8 ME 1/04 -, GewArch 2004, 346; Beschluss vom 11. November 2004 - 8 LA 220/03 -, aaO).

    Diese Bestimmung ist in der Rechtsprechung des Senats dahingehend verstanden worden, dass sie nicht nur die Grundlage für die Berücksichtigung der Bewerbung eines Bezirksschornsteinfegermeisters um seine Bestellung in einem anderen Kehrbezirk, sondern unmittelbar auch die Rechtsgrundlage für die endgültige Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters in einem anderen Kehrbezirk darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 10.2.2004 - 8 ME 1/04 -, NVwZ-RR 2004, 344).

    Aus der maßgeblichen Bedeutung, die danach dem Rangstichtag und dem Zeitpunkt der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe unter "gleichartigen" Bewerbungen zukommt, hat der Senat geschlossen, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn bei der Bewerbung von Bezirksschornsteinfegermeistern, die nicht in die Bewerberliste A eingetragen sind, um einen anderen Kehrbezirk auf der Grundlage von § 12 Abs. 3 VOSch dem Rangstichtag und dem Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe besonderes Gewicht zukommt (vgl. Senatsbeschl. v. 10.2.2004, a. a. O.).

    Bei der Auswahlentscheidung treten demnach persönliche, familiäre oder soziale Gesichtspunkte zurück (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 8 ME 1/04 -, GewArch 2004, 346; VG Oldenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 12 B 4962/03 -, V. n. b.).

  • OVG Niedersachsen, 06.07.2005 - 8 ME 70/05

    Erwerb eines Anwartschaftsrechts auf Zuteilung eines freien Kehrbezirks ;

    Diese Bestimmung ist in der Rechtsprechung des Senats dahingehend verstanden worden, dass sie nicht nur die Grundlage für die Berücksichtigung der Bewerbung eines Bezirksschornsteinfegermeisters um seine Bestellung in einem anderen Kehrbezirk, sondern unmittelbar auch die Rechtsgrundlage für die endgültige Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters in einem anderen Kehrbezirk darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 10.2.2004 - 8 ME 1/04 -, NVwZ-RR 2004, 344).

    Aus der maßgeblichen Bedeutung, die danach dem Rangstichtag und dem Zeitpunkt der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe unter "gleichartigen" Bewerbungen zukommt, hat der Senat geschlossen, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn bei der Bewerbung von Bezirksschornsteinfegermeistern, die nicht in die Bewerberliste A eingetragen sind, um einen anderen Kehrbezirk auf der Grundlage von § 12 Abs. 3 VOSch dem Rangstichtag und dem Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe besonderes Gewicht zukommt (vgl. Senatsbeschl. v. 10.2.2004, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2004 - 8 LA 220/03

    Anspruch eines Schornsteinfegermeisters auf Zuteilung eines bestimmten

    In der Rechtsprechung des Senats ist darüber hinaus anerkannt (vgl. Beschl. v. 10.2.2004 - 8 ME 1/04 -), dass auch bei der Konkurrenz von Bezirksschornsteinfegermeistern um einen anderen Kehrbezirk gemäß § 12 VOSch maßgeblich auf den Rangstichtag und den Zeitpunkt der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe abgestellt werden darf.
  • VG Oldenburg, 16.12.2003 - 12 B 4962/03

    Auswahl; Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Schornsteinfeger

    (Rechtskräftig - bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 10.02.2004 - 8 ME 1/04 -).
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