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   BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04   

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https://dejure.org/2004,2389
BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04 (https://dejure.org/2004,2389)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2004 - 1 BvR 540/04 (https://dejure.org/2004,2389)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 (https://dejure.org/2004,2389)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Ruhens einer Approbation als Zahnarzt; Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des Sofortvollzugs der Zulassungsentziehung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung des Ruhens einer Approbation als Zahnarzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 545
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Eingriffe nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 44, 105 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 7 SO 1311/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, sind diejenigen Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn die beantragte Eilentscheidung nicht erginge, der Antragsteller in der Hauptsache später jedoch Erfolg hätte, mit denjenigen, die entstünden, wenn die beantragte Eilentscheidung erginge, der Hauptsacherechtsbehelf jedoch erfolglos bliebe (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 - juris Rdnr. 11; Senatsbeschluss vom 16. April 2008 - L 7 AS 1398/08 ER-B - juris Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, S. 545 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 -).
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, S. 545 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 -).

    Soweit die abstrakte Gefahr der nicht indizierten Behandlung von Privatpatienten nicht völlig ausgeschlossen ist, kann dieser durch eine verstärkte Überwachung des Beschwerdeführers begegnet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, S. 545 ).

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