Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dienen sollen; zu den Anforderungen, die unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten an die Erforderlichkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen zu stellen sind

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 36 Abs 1 Nr 2 PolG BW, § 38 Abs 1 PolG BW, § 38 Abs 2 PolG BW, § 81b Alt 2 StPO
    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dienen sollen; zu den Anforderungen, die unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten an die Erforderlichkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen zu stellen sind

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Aufbewahrung von Unterlagen; Speicherung von Daten; Notwendigkeit; Umfang; Verhältnismäßigkeit; Personenbeschreibung; Besondere körperliche Merkmale; Leibesvisitation; Intimsphäre

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Behandlung, Aufbewahrung von Unterlagen, Speicherung von Daten, Notwendigkeit, Umfang, Verhältnismäßigkeit, Personenbeschreibung, Besondere körperliche Merkmale, Leibesvisitation, Intimsphäre

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Aufbewahrung von Unterlagen, Speicherung von Daten, Notwendigkeit, Umfang, Verhältnismäßigkeit, Personenbeschreibung, Besondere körperliche Merkmale, Leibesvisitation, Intimsphäre

Kurzfassungen/Presse

  • vghmannheim.de (Pressemitteilung)

    Zwangsweise Erhebung körperlicher Merkmale beanstandet

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 K 544/99
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 54, 137
  • NVwZ-RR 2004, 572
  • VBlBW 2004, 214
  • DVBl 2004, 523 (Ls.)
  • DÖV 2004, 440



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Wird zitiert von ... (45)  

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03  

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Der Senat geht in den Fällen der vorprozessualen Erledigung eines Verwaltungsakts von einer analogen Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO aus (vgl. nur die Senatsurteile vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214 und vom 26.1.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762, sowie die bisherige ständige Rechtsprechung des BVerwG, BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 165; 49, 36, 39; 81, 226, 227; ausdrücklich offen gelassen unter Hinweis auf die Möglichkeit der allgemeinen Feststellungsklage im Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203, 208 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats ist anerkannt, dass insbesondere bei polizeilichen Maßnahmen auch die Art des Eingriffs, namentlich im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, es erfordern kann, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (vgl. Senatsurteil vom 18.12.2003, a.a.O., sowie BVerwG, Urteil vom 29.4.1997, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127).

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657  

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

    Dabei entscheide sich die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich seien, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden könne (VGH Mannheim, Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahme unterliegt der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, lediglich das der polizeilichen Prognose zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer weiteren Einbeziehung in den Kreis potenziell Tatbeteiligter bei einer noch aufzuklärenden Straftat ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.3.2009 - 3 B 34/09; VGH Mannheim, Urteile vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 und vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02, DÖV 2004, 440).

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09  

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, lediglich das der polizeilichen Prognose zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer weiteren Einbeziehung in den Kreis potenziell Tatbeteiligter bei einer noch aufzuklärenden Straftat ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist hierzu VGH Mannheim, Urteile vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 -, zitiert nach Juris und vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, DÖV 2004, 440.

    Da mithin in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erkennungsdienstliche Maßnahmen stets auf das notwendige Maß zu begrenzen sind, darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen hierzu etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - und Urteil vom 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim Urteil vom 18.12.2003, a.a.O..

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