Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.08.2003 - 14 N 99.1156 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Bebauungsplanänderung ; Verletzung des Gebot gerechter Abwägung bei Abwägungsausfall, Abwägungsdefizit und Abwägungsfehleinschätzung; Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan ; Berücksichtigung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Bayerisches Abgrabungsgesetz - Normenkontrolle, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Abwägung, Änderung der Art der baulichen Nutzung, Erschließung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 89
- DÖV 2004, 174
- ZfBR 2004, 184 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2003 - 14 N 99.1156
Sie hat damit außer Acht gelassen, dass einer Festsetzung betreffend die Art der baulichen Nutzung unabhängig davon, ob ihre Änderung die Schwelle der Sozialpflichtigkeit des Eigentums überschreitet und eine Entschädigungspflicht auslöst, als einer Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG regelnden Bestimmung ein eigenes Gewicht zukommt und deshalb die Änderung derartiger Festsetzungen im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung besonders sorgfältig zu prüfen ist (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727 und vom 16.12.2002 NVwZ 2003, 726; VGH BW vom 22.3.1994, VBlBW 1994, 311). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2003 - 14 N 99.1156
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315). - VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 S 1854/93
Normenkontrollklage gegen Bebauungsplanänderung durch Festsetzungsaufhebung
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2003 - 14 N 99.1156
Sie hat damit außer Acht gelassen, dass einer Festsetzung betreffend die Art der baulichen Nutzung unabhängig davon, ob ihre Änderung die Schwelle der Sozialpflichtigkeit des Eigentums überschreitet und eine Entschädigungspflicht auslöst, als einer Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG regelnden Bestimmung ein eigenes Gewicht zukommt und deshalb die Änderung derartiger Festsetzungen im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung besonders sorgfältig zu prüfen ist (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727 und vom 16.12.2002 NVwZ 2003, 726; VGH BW vom 22.3.1994, VBlBW 1994, 311).
- BVerfG, 16.12.2002 - 1 BvR 171/02
Verletzung von GG Art 14 Abs 1 S 1 durch Enteignung eines Grundstücks zum Zwecke …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2003 - 14 N 99.1156
Sie hat damit außer Acht gelassen, dass einer Festsetzung betreffend die Art der baulichen Nutzung unabhängig davon, ob ihre Änderung die Schwelle der Sozialpflichtigkeit des Eigentums überschreitet und eine Entschädigungspflicht auslöst, als einer Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG regelnden Bestimmung ein eigenes Gewicht zukommt und deshalb die Änderung derartiger Festsetzungen im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung besonders sorgfältig zu prüfen ist (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727 und vom 16.12.2002 NVwZ 2003, 726; VGH BW vom 22.3.1994, VBlBW 1994, 311). - BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2003 - 14 N 99.1156
Auch wenn sich mit dem Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans die der Gemeinde obliegende Erschließungslast noch nicht zu einer aktuellen Erschließungspflicht verdichten mag, so kann dies doch der Fall sein, wenn bestimmte weitere Umstände hinzutreten (vgl. BVerwG vom 10.9.1976 DVBl 1977, 41;… Dirnberger, a.a.O., RdNr. 12 zu § 123 BauGB). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2003 - 14 N 99.1156
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315).
- VG Stuttgart, 15.02.2012 - 5 K 2779/09
Bauvorbescheid, Sachbescheidungsinteresse, gesicherte Erschließung; Herabzonung …
Maßgeblich hierfür ist, dass einer Festsetzung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - unabhängig davon, ob ihre Änderung die Schwelle der Sozialpflichtigkeit des Eigentums überschreitet und eine Entschädigungspflicht auslöst - als einer Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG regelnden Bestimmung stets ein erhebliches Gewicht zukommt und daher die Änderung einer derartigen Festsetzung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung einer besonders sorgfältigen Prüfung bedarf (vgl. m. w. N. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.03.1994 - 8 S 1854/93 -, VBlBW 1994, 311 ff.; BayVGH, Urt. v. 14.08.2003 - 14 N 99.1156 -, NVwZ-RR 2004, 89 f.;… VG Lüneburg, Urt. v. 15.09.2011 - 2 A 125/09 -, ).Insoweit ist dem Grunde nach anerkannt, dass die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung die Grundzüge der Planung berührt und eine Heilung im ergänzenden Verfahren ausschließt (…vgl. m. w. N. Kalb in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 101. Lief. (Sept. 2011), § 214 Rn. 244;… OVG Nieds., Urt. v. 28.11.2000 - 1 K 3185/99 -, NuR 2001, 339; BayVGH, Urt. v. 14.08.2003 - 14 N 99.1156 -, NVwZ-RR 2004, 89 f.).
- VGH Bayern, 21.12.2012 - 2 N 11.998
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan
Insbesondere ein Aufforstungsgebot ist von § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB nicht mehr gedeckt, denn soweit § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB Pflanzgebote zulässt, nimmt er davon Flächen für landwirtschaftliche Nutzung oder Wald aus (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.2003 - 14 N 99.1156 - BayVBl 2004, 180).