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   VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041   

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https://dejure.org/2003,5674
VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041 (https://dejure.org/2003,5674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2003 - 14 CS 03.2041 (https://dejure.org/2003,5674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2003 - 14 CS 03.2041 (https://dejure.org/2003,5674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlegung eines Hubschrauberlandeplatzes einer Universitätsklinik ; Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen; Fehlen eines luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; LuftVG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; LuftVG § 6 Abs. 1
    Nachbarklage, Hubschrauberlandeplatz an Universitätsklinik, isolierte Befreiung vom Bebauungsplan, Verzicht auf luftrechtliches Verfahren, Zumutbarkeit der Lärmimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 90
  • DÖV 2004, 170
  • ZfBR 2004, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Aber auch Belastungen unterhalb der Aufwachschwelle können durch physiologische und hormonelle Reaktionen die Schlaftiefe und die Schlafstadien negativ verändern (vgl. OVG Hamburg vom 3.9.2001 Az. 3 E 32/98 P).

    Bei den durchschnittlichen Maximalpegeln von 75 dB(A) sind Gesundheitsstörungen nicht zu erwarten, da nach den derzeitigen medizinischen Erkenntnissen vegetative Fehlstörungen erst bei Einzelschallereignissen von deutlich über 90 dB(A) zu erwarten sind (vgl. OVG Hamburg vom 3.9.2001 Az. 3 E 32/98 P).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Zwar steht vom Fluglärm betroffenen Anwohnern gegen einen ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommenen Flugplatzbetrieb ein Unterlassungsanspruch zu, sofern der Flugbetrieb materielle Rechtspositionen der Dritten erheblich verletzt (vgl. BVerwG vom 14.4.1989 NVwZ 1990, 260).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1993 - 7 B 11228/93

    Außenstarterlaubnis; Außenlandeerlaubnis; Flugplatzzwang; Ausnahmecharakter der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Voraussetzung für diesen vorgezogenen Grundrechtsschutz ist jedoch, dass ohne das behördliche Verfahren die materielle Rechtsposition schlechterdings nicht wirksam geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 85, 368 = NVwZ 1991, 369 und OVG Rheinland-Pfalz vom 28.5.1993 NVwZ-RR 1994, 194).
  • VGH Bayern, 22.12.1992 - 20 B 92.3332
    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Daher wird im vorliegenden Fall ein genehmigungspflichtiger flugplatzähnlicher Betrieb ermöglicht (vgl. BayVGH vom 2.7.1985 Az. 20 CE 85 A.1136 und vom 22.12.1992 Az. 20 B 92.3332).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Zwar hat die Rechtsprechung betroffenen Dritten im Atomrecht (vgl. BVerwG vom 9.3.1990 NVwZ 1990, 967) und Gemeinden zur Sicherung ihrer Planungshoheit gegenüber Flugplätzen (vgl. BVerwGE 81, 95 = NVwZ 1989, 750) einen Anspruch auf Durchführung des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zuerkannt.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Voraussetzung für diesen vorgezogenen Grundrechtsschutz ist jedoch, dass ohne das behördliche Verfahren die materielle Rechtsposition schlechterdings nicht wirksam geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 85, 368 = NVwZ 1991, 369 und OVG Rheinland-Pfalz vom 28.5.1993 NVwZ-RR 1994, 194).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Zwar hat die Rechtsprechung betroffenen Dritten im Atomrecht (vgl. BVerwG vom 9.3.1990 NVwZ 1990, 967) und Gemeinden zur Sicherung ihrer Planungshoheit gegenüber Flugplätzen (vgl. BVerwGE 81, 95 = NVwZ 1989, 750) einen Anspruch auf Durchführung des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zuerkannt.
  • BVerwG, 06.11.1986 - 4 B 198.86

    Luftverkehrsrecht: Start- und Landeerlaubnis für Hubschrauber

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 6.11.1986 Az. 4 B 198/86) bei einem Hubschrauberlandeplatz eine Start- und Landeerlaubnis nach § 25 Abs. 1 LuftVG für ausreichend gehalten.
  • OVG Hamburg, 19.02.2002 - 3 Bs 191/01

    Zumutbarkeit der Lärmbelastung für Anwohner eines Hubschrauberlandeplatzes durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
    Daher kommt neben dem äquivalenten Dauerschallpegel dem auf das Grundstück der Antragstellerin einwirkenden Maximalpegel, der Anzahl und dem Zeitpunkt der Flugbewegungen besondere Bedeutung für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze zu (vgl. OVG Hamburg vom 19.2.2002 NVwZ-RR 2002, 493).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    Demgemäß soll es sich bei dem Hubschrauberlandeplatz - wie die Antragsgegnerin und die Beigeladene in der mündlichen Verhandlung erläuterten - auch nicht um einen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 LuftVG genehmigungspflichtigen standortgebundenen Landeplatz handeln, vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 6. November 1986 - 4 B 198.86 -, juris Rn. 2; Hamb. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 Bs 112/06 -, NVwZ 2007, 604 = juris Rn. 4, Bay. VGH, Urteil vom 27. Juli 2006 - 8 BV 05.3026 -, BRS 70 Nr. 111 = juris Rn. 25, Beschluss vom 24. September 2003 - 14 CS 03.2041 -, BRS 66 Nr. 184 = juris Rn. 14, sondern will die Beigeladene insoweit - wenn es sich nicht um einen gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG erlaubnisfreien Rettungseinsatz handelt - im Einzelfall mit ausnahmsweisen Start- und Landeerlaubnissen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 LuftVG operieren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 6 B 13.22

    Klage gegen den politisch-parlamentarischen Flugbetrieb am ehemaligen Flughafen

    Für nach § 6 LuftVG genehmigungspflichtig, weil flugplatzähnlich hielt der VGH München den Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes an einer Universitätsklinik ohne zeitliche Beschränkung und für beliebige Hubschraubertypen (Beschluss vom 24. September 2003 -, 14 CS 03.2041 -, NVwZ-RR 2004, 90 f., juris Rn. 14).

    Geht man davon aus, dass Gespräche, das Hören von Musik, Fernsehen und die Lektüre beim Aufenthalt im Freien oder bei geöffneten Fenstern durch die Starts und Landungen der Hubschrauber deutlich gestört werden, erscheint es auch insoweit angesichts der wenigen Flugbewegungen pro Tag den Bewohnern zumutbar, sich in die Gebäude zurückziehen und ggf. die Fenster zu schließen, was selbst bei einfachen Fenstern den Schallpegel um bis zu 25 dB(A) reduziert (so zu einem Hubschrauberlandeplatz an einer Universitätsklinik: VGH München, Beschluss vom 24. September 2003 - 14 CS 03.2041 -, NVwZ-RR 2004, 90 f., juris Rn. 13 m.w.N.).

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03

    Nutzung eines Geländes als Luft-Boden-Schießplatz und Standortübungsplatz;

    Dass Fluglärm nicht nur nach dem äquivalenten Dauerschallpegel, sondern zusätzlich nach den einwirkenden Maximalpegeln zu bewerten ist, entspricht der Auffassung anderer Gerichte (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. September 2003 - 14 CS 03.2041 -, NVwZ-RR 2004, 90 ), des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (vgl. Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit", "Risiken richtig einschätzen", Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300 S. 201 gerade auch für militärische Tiefflug- und andere Übungsgebiete; Umweltgutachten 2002 "Für eine neue Vorreiterrolle", Deutscher Bundestag Drucksache 14/8792 S. 272 f.), ferner anderer Sachverständiger (vgl. Griefahn/Jansen/Scheuch/Spreng, Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von Flughäfen/Flugplätzen, ZfL 2002, 171, 172) und verschiedener Stimmen aus der rechtswissenschaftlichen Literatur (vgl. Storost, Umweltprobleme bei der Zulassung von Flughäfen ..., NVwZ 2004, 257, 263; Berkemann, Verfassungsrechtlicher Schutzanspruch der Bürger versus Förderung des Luftverkehrs und Notwendigkeit der Verteidigung, ZfL 2001, 134, 143; Dolde, Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von Flughäfen/Flugplätzen ..., ZfL 2003, 88, 89 f.).

    Die Ansicht, dass die Unterschreitung der Werte TA Lärm belegen kann, dass prognostizierte Dauerschallpegel nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen führen, wird in der Rechtsprechung geteilt (vgl. den bereits zitierten Beschluss des VGH München vom 24. September 2003, a. a. O.).

  • OVG Brandenburg, 10.02.2005 - 3 D 104/03

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Gültigkeit des Landesentwicklungsplanes

    Dass Fluglärm nicht nur nach dem äquivalenten Dauerschallpegel, sondern zusätzlich nach den einwirkenden Maximalpegeln zu bewerten ist, entspricht der Auffassung anderer Gerichte (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. September 2003 - 14 CS 03.2041 - NVwZ-RR 2004, 90), des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (vgl. Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit", "Risiken richtig einschätzen", Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300 S. 201; Umweltgutachten 2002 "Für eine neue Vorreiterrolle", Deutscher Bundestag Drucksache 14/8792 S. 272 f.), ferner anderer Sachverständiger (vgl. Griefahn/Jansen/Scheuch/Spreng, Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von Flughäfen/Flugplätzen, ZfL 2002, 171, 172) und verschiedener Stimmen aus der rechtswissenschaftlichen Literatur (vgl. Storost, Umweltprobleme bei der Zulassung von Flughäfen ..., NVwZ 2004, 257, 263; Berkemann, Verfassungsrechtlicher Schutzanspruch der Bürger versus Förderung des Luftverkehrs und Notwendigkeit der Verteidigung, ZfL 2001, 134, 143; Dolde, Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von Flughäfen/Flugplätzen ..., ZfL 2003, 88, 89 f.).
  • OVG Hamburg, 15.12.2006 - 3 Bs 112/06

    Nachbarschaftswiderspruch gegen die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für

    Auch nach der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des VGH München (Beschluss vom 24.9.2003, NVwZ-RR 2004, 90) ist für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze nicht allein auf den äquivalenten Dauerschallpegel abzustellen, sondern kommt dem einwirkenden Maximalpegel, der Anzahl und dem Zeitpunkt der Flugbewegungen besondere Bedeutung zu.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05

    Aufgabe des Verkehrflughafens Berlin-Tempelhof; Dispositionsbefugnis des

    Private Dritte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Verfahrens (vgl. dazu Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rn. 268 mit weiteren Nachweisen; zum nicht bestehenden Anspruch auf Durchführung eines luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens vgl. BayVGH DÖV 2004, 170 f.) Dies führt hier auch nicht zu einer gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Rechtsschutzverkürzung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05

    Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tegel erfolglos

    Private Dritte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Verfahrens (vgl. dazu Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rn. 268 mit weiteren Nachweisen; zum nicht bestehenden Anspruch auf Durchführung eines luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens vgl. BayVGH DÖV 2004, 170 f.) Dies führt hier auch nicht zu einer gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Rechtsschutzverweigerung.
  • VG Berlin, 27.11.2008 - 13 A 138.08

    Unfallkrankenhaus Marzahn darf Hubschrauberlandeplatz vorerst weiter betreiben

    Bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze kommt neben dem äquivalenten Dauerschallpegel der Anzahl und dem Zeitpunkt der Flugbewegungen besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. September 2003 - VGH 14 CS 03.2041 -, zitiert nach [...], Rn. 11).

    Nach den derzeitigen medizinischen Erkenntnissen sind Gesundheitsbeeinträchtigungen erst bei Einzelschallereignissen von deutlich über 90 dB(A) zu erwarten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. September 2003, a.a.O., Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 1.05

    OVG weist Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ab

    Private Dritte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Verfahrens (vgl. dazu Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rn. 268 mit weiteren Nachweisen; zum nicht bestehenden Anspruch auf Durchführung eines luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens vgl. BayVGH DÖV 2004, 170 f.) Dies führt hier auch nicht zu einer gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Rechtsschutzverkürzung.
  • VG München, 28.06.2022 - M 31 K 20.5612

    Erfolglose lärmschutzrechtliche Nachbarklage gegen die Genehmigung eines

    Auch die klägerseits zum Beleg und zur Begründung ihres jedenfalls im Ergebnis gegenteiligen Ansatzes zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stammt aus dem Kontext des Bauplanungsrechts (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2003 - 14 CS 03.2041 - juris Rn. 3 f., 12 f. wie auch die weiterhin herangezogene Entscheidung des VG Ansbach, U.v. 9.3.2005 - AN 3 K 03.00839 - juris Rn. 22) und nicht aus luftverkehrsrechtlichem Zusammenhang.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 9.06

    Stillegung eines planfestgestellten Verkehrsflughafens; Umfang der

  • VG Düsseldorf, 10.12.2015 - 6 K 2336/13

    Flugbetrieb auf dem "Flughafen Essen/Mülheim" rechtmäßig - Starts und Landungen

  • VG München, 28.06.2022 - M 31 K 20.5627

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes

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