Rechtsprechung
| BayObLG, 25.05.2004 - 1Z RR 5/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 195 a.F.; AGBGB Art. 71 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; BayVwVfG Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 62; BauGB § 124
Regelmäßige Verjährung nach BGB gilt auch für Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen (hier Erschließungsvertrag) - MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Volltext und Entscheidungsanmerkung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 85)
§ 195 a. F. BGB; Art. 71 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AGBGB; Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 62 BayVwVfG; § 124 Abs. 1 BauGB
Geltung der BGB-Verjährungsvorschriften für Zahlungsansprüche aus öffentlich-rechtlichem Vertrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsnatur eines und Verjährung bei Ansprüchen aus einem Erschließungsvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Erschließungsvertrag zw. Gemeinde u. Erschließungsträger
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Ansprüche aus Sicherungsabrede in Erschließungsvertrag
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 195 a. F.; BayAGBGB Art. 71; BayVwVfG Art. 1, 62; BauGB § 124 Abs. 1
Geltung der BGB-Verjährungsregeln für Erstattungsanspruch wegen unrechtmäßiger Inanspruchnahme einer die Vertragserfüllung eines Erschließungsvertrags sichernden Bürgschaft
Besprechungen u.ä.
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Volltext und Entscheidungsanmerkung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 85)
§ 195 a. F. BGB; Art. 71 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AGBGB; Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 62 BayVwVfG; § 124 Abs. 1 BauGB
Geltung der BGB-Verjährungsvorschriften für Zahlungsansprüche aus öffentlich-rechtlichem Vertrag
Verfahrensgang
- LG München II - 4 O 3802/01
- OLG München - 19 U 2716/02
- BayObLG, 25.05.2004 - 1Z RR 5/03
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 135
- BauR 2004, 1826 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09
Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft; …
Die aus dieser Rechtsbeziehung folgenden Leistungs- und Erstattungsansprüche sind zivilrechtlicher Natur (unzutreffend daher die im Verweisungsbeschluss des Landgerichts angeführte Entscheidung des OLG Rostock, Beschluss vom 8. September 2005 - 7 U 2/05 - NJW 2006, 2563; der weiter angeführte Fall des BayObLG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 1 Z RR 5/03 - NVwZ-RR 2005, 135 betrifft das Rechtsverhältnis Gemeinde - Erschließungsträger). - VG Schleswig, 23.03.2012 - 9 A 2/12
Verfahrensrecht - Erschließungsvertrag mit Sicherungsabrede: Rechtsweg?
So sind, von einem untrennbaren Zusammenhang ausgehend, Rechtsstreitigkeiten auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrages gemäß § 124 BauGB auch dann dem Verwaltungsrechtsweg zuzuweisen, wenn der erhobene Anspruch aus einem privatrechtlichen Bestandteil des Erschließungsvertrages hergeleitet wird (vgl. LG Flensburg, Beschl. v. 4.4.2011 - 3 O 232/10 - Finanzierungsabrede - OLG Schleswig, Beschl. v. 28.2.2008 - 16 W 122/07 - NVwZ-RR 2008, 743, in juris Rn.17 - Grundstücksübertragung - BayObLG, Urt. v. 25.4.2004 - 1Z RR 005/03, 1Z RR 5/03 - NVwZ-RR 2005, 135 ff, in juris Rn. 29 - Sicherungsabrede -;…BGH, Beschl. v. 6.7.2000 - V ZB 50/99 - NVwZ-RR 2000, 845 = MDR 2000, 1270, in juris Rn. 28 - Vorfinanzierung).
Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich
- Landesrecht Baden-Württemberg
Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Einmaligkeit; einmalig; Beitragserhebung; Nachveranlagung; Grundstücksbegriff; Teilleistungsbescheid; Gebäudeversicherungswert; Änderung in den Grundstücksverhältnissen; Verrechnung Vorauszahlung; Wasserversorgungsbeitrag; Abwasserbeitrag
- rechtsportal.de
Entwässerungsbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag - Einmaligkeit der Beitragserhebung, Nachveranlagung, Grundstücksbegriff, Teilleistungsbescheid, Gebäudeversicherungswert, Änderung in den Grundstücksverhältnissen, Verrechnung der Vorauszahlung
- Judicialis
Einmaligkeit der Beitragserhebung, Nachveranlagung, Grundstücksbegriff, Teilleistungsbescheid, Gebäudeversicherungswert, Änderung in den Grundstücksverhältnissen, Verrechnung der Vorauszahlung
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 135 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 2 S 482/09
Zum Vorteil, der einem bebauten und an die öffentliche Wasserversorgung und/oder …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. v. 15.7.2004 - 2 S 975/02 - NVwZ-RR 2005, 135 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) entsteht die sachliche Beitragspflicht für dieselbe öffentliche Einrichtung zu Lasten eines Grundstücks nur einmal.Ist ein Grundstück durch einen wirksamen Bescheid zu einem Beitrag veranlagt worden, so lässt das aus dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung folgende Verbot der Doppelbelastung nur dann Raum für eine erneute Beitragserhebung, wenn der betreffende Bescheid bestandskräftig, in sofort vollziehbarer Weise oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist oder wenn sich die Gemeinde eine Nachveranlagung durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat, auf Grund deren sich die erneute Veranlagung des Grundstücks rechtfertigen lässt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.2004, aaO).
- VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05
Anforderungen an angemessene Gegenleistung bei der vertraglich vereinbarten …
Nachdem aber die Grundstücke der Beklagten - wenn auch möglicherweise schon vor der Aufteilung in 2975/1 und 2976/2 - bereits zu diesen Beiträgen veranlagt worden waren (vgl. Vertrag I. letzter Satz), konnte die Fläche des neu bebaubar gewordenen Grundstücksteils entsprechend dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nicht nochmals herangezogen werden, da sie nicht im Wege der Umlegung zugeteilt und kein Fall einer zulässigen Nachveranlagung dargelegt ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 15.7.2004 - 2 S 975/02 - Beschl. v. 15.07.96 - 2 S 573/96 -).Erwägungen zur Beitragsbemessung (vgl. § 10 Abs. 3 KAG a.F.) ändern jedoch nichts an der früheren Beitragserhebung (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 15.7.2004 - 2 S 975/02 -).
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2009 - 2 S 2337/08
Bauvorbescheid löst keine Beitragspflichten aus
Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung schließt zum anderen das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (vgl. u. a. die Urteile des Senats vom 5.11.1998 - 2 S 1655/96 - VBlBW 1999, 224 und vom 15.7.2004 - 2 S 975/02 - NVwZ-RR 2005, 135). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - 6 A 10724/06
Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, …
Einmal entstandene Beiträge bleiben demnach auch nach einem Umlegungsverfahren dem Teil der Erdoberfläche verhaftet, für den die Beitragspflicht sich konkretisiert hat (so auch VGH BW, 2 S 975/02, juris, NVwZ-RR 2005, 135 [Leitsatz]; in Abgrenzung zu VGH BW, 2 S 573/96, juris).
