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   BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03   

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BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03 (https://dejure.org/2004,2448)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 (https://dejure.org/2004,2448)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2004 - 2 C 37.03 (https://dejure.org/2004,2448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BRRG §§ 18, 123; VwVfG §§ 44, 45, 48; BayBG Art. 15, 17
    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BRRG §§ 18, 123
    Beamtenverhältnis; Beamter; Dienstherrnübergreifende Versetzung; Einverständnis; Einverständniserklärung; Rücknahme; Täuschung; Versetzung; Versetzungsverfügung; Verwaltungsakt; Willensbekundung; Willenserklärung; dienstherrnübergreifend; nachträgliche Beseitigung der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfügung einer dienstherrnübergreifenden Versetzung durch schriftliches Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn; Adressat der Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn; Verwaltungsaktscharakter der Einverständniserklärung; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    BRRG § 18; ; BRRG § 123; ; VwVfG § 44; ; VwVfG § 45; ; VwVfG § 48; ; BayBG Art. 15; ; BayBG Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rückabwicklung einer Versetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 58
  • NVwZ-RR 2005, 343
  • DVBl 2005, 450
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
    Demgegenüber ist die Einverständniserklärung eine Mitwirkungshandlung mittels sonstiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärung der aufnehmenden Behörde im Versetzungsverfahren (vgl. Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 C 33.84 - BVerwGE 75, 133 ).

    Sowenig der Dienstherr wegen des Antrags des Beamten oder wegen des Vorliegens der Einverständniserklärung eines aufnahmebereiten Dienstherrn verpflichtet ist, den Beamten zu versetzen, ist der Dienstherr, der den Beamten aufnehmen soll, gehalten, sein Einverständnis wegen der Versetzungsabsicht des Beamten oder des bisherigen Dienstherrn zur Übernahme des Beamten zu erteilen (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 3.85 - BVerwGE 78, 257 ).

    Deshalb sind auf die Versetzung die Grundsätze anzuwenden, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 a.a.O. S. 261; auch Urteil vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 ), ohne dass es darauf ankommt, ob es - etwa wegen einer mit der Versetzung verbundenen Beförderung - einer zusätzlichen Ernennung bedarf.

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
    Sowenig der Dienstherr wegen des Antrags des Beamten oder wegen des Vorliegens der Einverständniserklärung eines aufnahmebereiten Dienstherrn verpflichtet ist, den Beamten zu versetzen, ist der Dienstherr, der den Beamten aufnehmen soll, gehalten, sein Einverständnis wegen der Versetzungsabsicht des Beamten oder des bisherigen Dienstherrn zur Übernahme des Beamten zu erteilen (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 3.85 - BVerwGE 78, 257 ).

    Deshalb sind auf die Versetzung die Grundsätze anzuwenden, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 a.a.O. S. 261; auch Urteil vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 ), ohne dass es darauf ankommt, ob es - etwa wegen einer mit der Versetzung verbundenen Beförderung - einer zusätzlichen Ernennung bedarf.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1987 - 4 S 1063/85

    Rücknahme der Versetzung im Wege der Folgenbeseitigung nach Anfechtung der

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
    Folge einer Rücknahme könnte nämlich sein, dass die Versetzung unmittelbar ihre Wirksamkeit verliert oder dass die Klägerin verpflichtet ist, die Versetzungsverfügung aufzuheben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Mai 1987 - 4 S 1063/85 - VBlBW 1988, 151), was dazu führen könnte, dass das Beamtenverhältnis der ehemaligen Beigeladenen mit dem Land Nordrhein-Westfalen "wiederaufgelebt" wäre.

    Ebenfalls ausgeschlossen ist die entsprechende Anwendung der bürgerlichrechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen wegen Irrtums oder Täuschung (a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Mai 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02

    Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
    Gelingt dem aufnehmenden Dienstherrn die Beseitigung seines Einverständnisses, führt dies unmittelbar zur Wiederherstellung des vor der Versetzung bestehenden Zustandes, da ein materielles Wirksamkeitserfordernis der Versetzung entfällt (vgl. Beschluss vom 6. November 1997 a.a.O. S. 261; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 1.02 - Buchholz 230 § 123 BRRG Nr. 4).

    Zudem hat der Mangel des Einverständnisses die Nichtigkeit der Versetzungsverfügung zur Folge, weil das Einverständnis eine materiellrechtlich zwingend erforderliche Wirksamkeitsvoraussetzung der Versetzung ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2002 a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
    Sowenig der Dienstherr wegen des Antrags des Beamten oder wegen des Vorliegens der Einverständniserklärung eines aufnahmebereiten Dienstherrn verpflichtet ist, den Beamten zu versetzen, ist der Dienstherr, der den Beamten aufnehmen soll, gehalten, sein Einverständnis wegen der Versetzungsabsicht des Beamten oder des bisherigen Dienstherrn zur Übernahme des Beamten zu erteilen (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 3.85 - BVerwGE 78, 257 ).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
    Deshalb sind auf die Versetzung die Grundsätze anzuwenden, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 a.a.O. S. 261; auch Urteil vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 ), ohne dass es darauf ankommt, ob es - etwa wegen einer mit der Versetzung verbundenen Beförderung - einer zusätzlichen Ernennung bedarf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1985 - 6 A 66/84
    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
    Die Einverständniserklärung gemäß § 123 Abs. 2 BRRG stellt jedoch keinen solchen Verwaltungsakt dar (a.A. OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1985 - 6 A 66/84 - DVBl 1985, 1247 f.).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 10 C 1.91

    Pflicht zur Rückzahlung der Umzugskostenvergütung bei Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
    Zwar wird durch die Versetzung das Beamtenverhältnis nicht unterbrochen oder neu begründet, sondern mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt (vgl. Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 10 C 1.91 - Buchholz 261 § 3 BUKG Nr. 1 S. 2).
  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die

    Beides spricht gleichfalls für das Vorliegen von Verwaltungsakten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, NJW 2010, 1972 Rn. 7 m.w.N.; BVerwGE 29, 310, 312 f.; 99, 101, 104; BVerwG, NVwZ-RR 2005, 343; Stelkens, aaO, § 35 Rn. 72 m.w.N.; von Alemann/Scheffczyk, aaO, § 35 Rn. 35 f.).
  • VG Karlsruhe, 11.06.2013 - 5 K 962/13

    Beamtenrecht: Versetzung - Beseitigung des Einverständnisses - Fürsorgepflicht

    Hinsichtlich des von der Antragsgegnerin gegenüber der Beigeladenen erklärten "Widerrufs" ihrer Zustimmung zur Versetzung des Antragstellers gilt, dass das bekundete Einverständnis mit der Versetzung vom aufnehmenden Dienstherrn durch Erklärung gegenüber dem abgebenden Dienstherrn, der nach § 24 Abs. 4 Satz 1 LBG die Versetzung verfügt hat, entsprechend den Regeln über die Rücknahme einer Ernennung beseitigt werden kann (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden: BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2010 - 4 S 922/09 -, beide juris).

    24 Zur Schließung der Regelungslücke, die im Bereich des § 24 Abs. 4 LBG hinsichtlich einer Beseitigung des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherrn besteht, sind die (sachnahen) Bestimmungen über die Nichtigkeit und die Rücknahme der Ernennung, §§ 11 und 12 BeamtStG, § 13 LBG, heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2010, a.a.O.).

    Die im Bereich des § 24 Abs. 4 LBG bestehende Regelungslücke wird durch Heranziehung der (sachnahen) Bestimmungen über die Nichtigkeit und die Rücknahme der Ernennung, §§ 11 und 12 BeamtStG, § 13 LBG geschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2010, a.a.O.).

    Danach sollen möglichst bald klare Verhältnisse geschaffen werden und im Interesse der Rechtssicherheit und der Ämterstabilität die Ungewissheit über den Status des Beamten nicht unnötig lange bestehen bleiben (vergl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17

    Besetzungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn; hier: Einverständnis mit Umsetzung

    Sie stellt isoliert gesehen keinen Verwaltungsakt dar, weil sie keine unmittelbare Außenwirkung und keine unmittelbaren Rechtsfolgen begründet und keine hoheitliche Maßnahme ist (BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

    Der Wille des bisherigen Dienstherrn, das bestehende Dienstverhältnis mit dem Beamten zu lösen und der Wille des aufnehmenden Dienstherrn, das Dienstverhältnis mit dem Beamten fortzuführen, sind jeweils konstitutiv für die dienstherrnübergreifende Versetzung (BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

    Dem entspricht es, dass der Beamte seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Mitwirkung an seiner Versetzung gegen den aufnehmenden Dienstherrn gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1983 - 4 S 1370/82 - nachgehend die Entscheidung des BVerwG vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, Juris, die das BVerwG auch nicht durch Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 - aufgegeben hat, in der diese mehrfach zitiert wird; vgl. auch GKÖD, K § 26 Rn. 30 sowie Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris).

    In einem Streit, in dem der aufnehmende Dienstherr sein Einverständnis gegenüber dem abgebenden Dienstherrn, der hierauf hin die Versetzung des Beamten verfügt hat, anficht, ist der Beamte deshalb auch beizuladen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

    Auch er hat seine Entscheidung - lediglich -nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 - und vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13

    Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche

    Ein solcher actus contrarius ist - vorbehaltlich von durch den Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes gezogenen Grenzen - im Fall einer die Wissenschaftsfreiheit verletzenden Einvernehmenserteilung wegen der grundrechtlichen Sicherungsfunktion des Einvernehmenserfordernisses geboten (entsprechend zur Maßgeblichkeit des Fachrechts für die Rücknahme des Mitwirkungsakts bei einem mehrstufigen Verwaltungsakt: Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 24.95 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 51 S. 2 - verneinend, Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 37.03 - BVerwGE 122, 58 = Buchholz 230 § 123 BRRG Nr. 5 S. 6 ff. - bejahend).
  • VG Kassel, 28.02.2018 - 1 K 2514/17

    Kopftuchverbot für eine Beamtin der Kommunalverwaltung (Abteilung Allgemeine

    Der Beamte kann seinen Rechtsbehelf entsprechend der Handlungsform der Verwaltung wählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, 2 C 37.03, BVerwGE 122, 58).
  • VG Karlsruhe, 11.06.2013 - 5 K 692/13

    Abordnung; Versetzung; Umsetzung; sonstige Funktionsänderung - Beseitigung des

    Hinsichtlich des von der Antragsgegnerin gegenüber der Beigeladenen erklärten "Widerrufs" ihrer Zustimmung zur Versetzung des Antragstellers gilt, dass das bekundete Einverständnis mit der Versetzung vom aufnehmenden Dienstherrn durch Erklärung gegenüber dem abgebenden Dienstherrn, der nach § 24 Abs. 4 Satz 1 LBG die Versetzung verfügt hat, entsprechend den Regeln über die Rücknahme einer Ernennung beseitigt werden kann (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden: BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2010 - 4 S 922/09 -, beide juris).

    Zur Schließung der Regelungslücke, die im Bereich des § 24 Abs. 4 LBG hinsichtlich einer Beseitigung des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherrn besteht, sind die (sachnahen) Bestimmungen über die Nichtigkeit und die Rücknahme der Ernennung, §§ 11 und 12 BeamtStG , § 13 LBG , heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, aaO.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2010, aaO.).

    Die im Bereich des § 24 Abs. 4 LBG bestehende Regelungslücke wird durch Heranziehung der (sachnahen) Bestimmungen über die Nichtigkeit und die Rücknahme der Ernennung, §§ 11 und 12 BeamtStG , § 13 LBG geschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, aaO.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2010, aaO.).

    Danach sollen möglichst bald klare Verhältnisse geschaffen werden und im Interesse der Rechtssicherheit und der Ämterstabilität die Ungewissheit über den Status des Beamten nicht unnötig lange bestehen bleiben (vergl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, aaO.).

  • VG Berlin, 01.03.2012 - 7 K 307.11

    Wechsel eines Beamten in anderes Bundesland bei niedrigerem Gehalt

    Sie ist zwar als Anfechtungsklage statthaft; der Versetzungsbescheid ist der Form und Sache nach ein Verwaltungsakt, weil er aufgrund des Dienstherrenwechsels aber auch wegen des anderen Grundgehalts im Land Brandenburg statusberührend ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG; vgl. Kugele, Kommentar zum Beamtenstatusgesetz, § 15 BeamtStG Rn. 10; vgl. zu § 123 i.V.m. § 18 BRRG: BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37/03 - Juris Rn. 19).

    Nach diesem Zeitpunkt richtet sich der Widerruf bzw. die Rücknahme seiner Zustimmung nach den speziellen und sachnäheren Bestimmungen des Beamtenrechts, mithin primär nach § 12 BeamtStG; ergänzend sind die in den §§ 119 ff. BGB zu Grunde liegenden allgemeinen Wertungen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37/03 - Juris Rn. 23 ff, 28).

    Dieser widerspräche es, wenn der abgebende Dienstherr allein durch die Versetzung das Beamtenverhältnis im Geltungsbereich eines anderen Dienstherrn regeln könnte (vgl. hierzu auch schon: BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37/03 - Juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 4 S 922/09

    Zur Feststellungsklage des Dienstherren eines Beamten gegen den sein

    Wie das nach § 36 Abs. 5 Satz 2 LBG für die Versetzung eines Beamten zu einem anderen Dienstherrn erforderliche und nach § 36 Abs. 5 Satz 3 LBG schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn kein Verwaltungsakt ist, so kann eine solche Einverständniserklärung auch nicht durch Verwaltungsakt aufgehoben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, BVerwGE 122, 58 = NVwZ-RR 2005, 333).

    Das bekundete Einverständnis mit der Versetzung kann aber vom aufnehmenden Dienstherrn durch Erklärung gegenüber dem abgebenden Dienstherrn, der nach § 36 Abs. 5 Satz 2 LBG die Versetzung verfügt (hat), entsprechend den Regeln über die Rücknahme einer Ernennung beseitigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, a.a.O.).

    25 Dies folgt - vor dem Hintergrund, dass zur Schließung der Regelungslücke, die im Bereich des § 36 Abs. 5 LBG hinsichtlich einer Beseitigung des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherrn besteht, die (sachnahen) Bestimmungen über die Nichtigkeit und die Rücknahme der Ernennung, hier noch §§ 14 und 14 LBG (nunmehr §§ 11 und 12 BeamtStG), heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004, a.a.O.) - bereits aus dem Erklärungsgehalt des Schreibens der Beklagten vom 10.10.2008 über die "Rücknahme des Einverständnisses".

    Das in Klammer angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.09.2004 (a.a.O.) sollte insoweit als Beleg für diese beschriebene Wirkung einer ("normalen") Beseitigungserklärung dienen.

  • BVerwG, 30.01.2014 - 2 C 27.12

    Ausgleichszulage; Besitzstandswahrung; dienstherrenübergreifende Versetzung;

    Der Aushändigung einer Ernennungsurkunde bedurfte es hierfür nicht (Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 37.03 - BVerwGE 122, 58 = Buchholz 230 § 123 BRRG Nr. 5 S. 7).

    Die Versetzung eines Beamten zu einem anderen Dienstherrn hat eine Statusänderung für den Beamten zur Folge (Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 37.03 - BVerwGE 122, 58 Rn. 19) und setzt daher grundsätzlich seine Zustimmung voraus.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Er hat vielmehr seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, BVerwGE 75, 133; Urteil vom 23.9.2004 - 2 C 37.03 -, BVerwGE 122, 58; Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2001 - 2 MA 817/01 -, Nds. Rpfl. 2001, 418).

    Da es sich im Falle einer Abordnung um die vorübergehende, im Falle einer Versetzung um die endgültige Übernahme in den Dienst eines anderen Landes handelt, sind jeweils die Grundsätze heranzuziehen, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. für Fälle der Versetzung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 23.9.2004, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 28.5.1985 - 6 A 66/84 -, DVBl. 1985, 1247; Bay. VGH, Beschluss vom 6.12.2004 - 3 CE 04.2651 -, juris).

    Diese Voraussetzung hat der Beigeladene - wie schon ausgeführt wurde - zu beachten (vgl. für Fälle der Versetzung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 23.9.2004, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 28.5.1985, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 6.12.2004, a. a. O.).

  • VG Schleswig, 01.11.2022 - 12 A 81/21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18

    Dienstherrenübergreifende Versetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2016 - 9 S 911/14

    Kündigung eines Chefarztes; Beweiswürdigung im Rahmen einer Verdachtskündigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - 6 A 914/14

    Voraussetzungen für das Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn in eine

  • VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576

    Länderübergreifende Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Gesundheitliche

  • VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17

    Länderübergreifende Versetzung

  • VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18

    Aufenthaltstitel für Mitglieder von Schiffsbesatzungen

  • BVerwG, 30.01.2014 - 2 C 12.13

    Anspruch auf Gewährung einer Zulage zum Ausgleich einer Verringerung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10

    Erledigungserklärung eines anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18

    Einstellung eines Proberichters aus einem anderen Bundesland; Bedeutung des

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658

    Ablehnung der Versetzung auf eine Beförderungsstelle wegen Überschreitens der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 13 B 1003/21

    Gewährung der Teilnahme eines Schülers am Präsenzunterricht ohne Maske und

  • VG Karlsruhe, 19.09.2019 - 12 K 7491/18

    Sarglose Erdbestattung in Tüchern

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Stellenbesetzung im Hinblick auf

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 2 A 510/20

    Polizeidiensttauglichkeit; Anforderungen an die ärztliche Stellungnahme; Prognose

  • VG Kassel, 15.12.2016 - 1 L 1166/16

    Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn

  • VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17

    Rechtsschutz gegen eine Beanstandung des Landesbeauftragten für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 13 A 1319/19

    Erfolglose Berufungen in Bezug auf ein Verfahren zur Genehmigung von Änderungen

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 36.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

  • BVerwG, 07.09.2023 - 7 A 8.21

    Freistaat Bayern ./. Bundesrepublik Deutschland - VDE 8.1

  • VG Karlsruhe, 23.07.2008 - 4 K 3068/07

    Versetzung/Neueinstellung und die Streichung der Sonderzahlung für

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 BV 09.3138

    Die Ausgleichszulage aus § 4 Abs. 3 Satz 3 RVOrgRefÜG i.V.m. § 13 Abs. 1 BBesG

  • VG Augsburg, 11.02.2014 - Au 3 K 13.951

    Verzinsung eines Erstattungsanspruches

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1556/19

    Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen nach Kündigung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 13 E 310/17

    Untersagung der Eintragungen in sog. "Vectoring-Liste" und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - 13 E 325/17

    Vereinbarung über den Zugang zu der Netzinfrastruktur; Eintragungen in der sog.

  • VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380

    Stelle eines Sonderschulrektors für ein Sonderpädagogisches Förderzentrum

  • VG Münster, 22.03.2023 - 1 K 2330/19

    Abschlagszahlung; Abtretung; Anfechtungsklage; Aufrechnung;

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 B 24.03

    Beseitigung eines Einverständnisses mit der Versetzung eines Beamten in den

  • VG München, 17.12.2019 - M 5 K 18.593

    Unzulässige Klage auf Einverständnis mit Versetzung

  • VG Berlin, 21.10.2019 - 36 K 124.18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2014 - 6 E 706/13

    Streitwertbemessung für den Eilantrag einer Lehrerin bzgl. der Verpflichtung des

  • VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 434.19
  • VG München, 29.06.2016 - M 23 K 15.1416

    Erfolglose Klage gegen personenbeförderungsrechtliche Abmahnung

  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 8 K 1955/05

    Sonderzahlung bei Wechsel des Bundeslandes - keine Ausdehnung der

  • VG Lüneburg, 21.02.2008 - 1 B 29/07

    Versetzung; Antrag; Wirksamkeit, äußere; Wirksamkeit, innere; Rücknahme;

  • VG Köln, 09.04.2021 - 19 L 2337/20 In dem verwaltun
  • VG Braunschweig, 16.05.2023 - 2 A 293/19

    Luftfahrzeugregister; Luftfahrzeugrolle; Sitz; Vereinssatzung; Anspruch eines

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