Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 12 A 11833/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6050
OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 12 A 11833/04.OVG (https://dejure.org/2005,6050)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2005 - 12 A 11833/04.OVG (https://dejure.org/2005,6050)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 12 A 11833/04.OVG (https://dejure.org/2005,6050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für Erteilung einer Baugenehmigung; Zuässigkeit von ermessenslenkenden Vorschriften; Bemessung einer Baugenehmigungsgebühr für einen Mobilfunkmast im GSM-Netz; Verstoß gegen das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip

  • Judicialis

    LGebG § 2 F: 2003; ; LGebG § 2 Abs. 1 F: 2003; ; LGebG § 3 F: 2003; ; LGebG § 4 F: 2003; ; LGebG § 9 F: 2003; ; LGebG § 9 Abs. 1 F: 2003; ; BesGebV § 1 F: 2001; ; BesGebV § 1 Abs. ... 1 F: 2001; ; BesGebV § 1 Abs. 2 F: 2001

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigungsgebühr nicht nach Masthöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 451
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15

    Gebührenerhebung für die Akteneinsicht in die Bauakte

    Die Regelung in § 3 LGebG stellt sich vielmehr in erster Linie als Ausformung des Äquivalenzprinzips dar (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005 - 12 A 11833/04.OVG -, juris, Rn. 18 = AS 32, 122).

    Dieses besagt, dass die Gebühr in keinem Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung und dem sich daraus für den Gebührenschuldner ergebenden Nutzen stehen darf (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16

    Regelgebühr für glücksspielrechtliche Kontrolle einer Spielhalle

    31 2. Die angefochtene Kostenfestsetzung von 500, 00 EUR durch den angefochtenen Bescheid hält den in Nr. 1.8 des Besonderen Gebührenverzeichnisses vorgegebenen Gebührenrahmen ein und ist auch als Regelgebühr für die Kontrolle einer Spielhalle frei von Ermessensfehlern (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005 - 12 A 11833/04.OVG -, AS 32, 122).

    Denn die Regelgebühr von 500, 00 EUR steht in keinem Missverhältnis zu der vom Beklagten gebotenen Leistung und dem sich daraus für den Gebührenschuldner ergebenden Nutzen (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005 -12 A 11833/04.OVG-, AS 32, 122).

  • VG Mainz, 20.05.2015 - 3 K 1512/14

    Berechnungsgrundlage für die Gebühr für die Befreiung von den Festsetzungen eines

    Innerhalb dieses Gebührenrahmens ist die festzusetzende Gebühr von der Baugenehmigungsbehörde im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen unter Auswahl und Anwendung der gesetzlichen Bemessungsgesichtspunkte zu bestimmen (vgl. OVG RP, Urteile vom 7. März 2007 - 7 A 11327/05.OVG, S. 5 UA, und vom 17. Februar 2005 - 12 A 11833/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 451 = juris Rn. 17).

    Dieser bemisst sich bei der Baugenehmigungsgebühr entscheidend nach dem wirtschaftlichen Wert der Amtshandlung für den Gebührenschuldner (OVG RP, Urteile vom 17. Februar 2005, a.a.O. = juris Rn. 18, und vom 10. Dezember 1998 - 12 A 10600/98.OVG -, ESRIA).

    Dies ist zunächst im Hinblick auf eine Ermessensbindung des Beklagten nicht zu beanstanden, denn derartige ermessenslenkende Regelungen sind nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Gewährleistung einer gleichmäßigen Gebührenpraxis grundsätzlich zulässig (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O. = juris Rn. 17; Beschluss vom 9. März 2004 - 12 A 10173/04.OVG -, S. 5 BA; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2007 - OVG 11 B 6.06 -, juris Rn. 27).

  • VG Schwerin, 23.06.2020 - 7 A 2216/18

    Rahmengebühr für Bauvorbescheid allein nach Verwaltungsaufwand nicht

    Eine derartige ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift zur Ausfüllung der Gebührenrahmen sei nach ständiger höchst - und obergerichtlicher Rechtsprechung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Gewährleistung einer gleichmäßigen Gebührenpraxis grundsätzlich zulässig (OVG Koblenz, Urteil vom 17. Februar 2005, 12 A 11833/04, juris).

    Dieser bemisst sich bei Baugebühren entscheidend nach dem wirtschaftlichen Wert der Amtshandlung für den Gebührenschuldner (vgl. allerdings zum dortigen Recht OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 12 A 11833/04.OVG -, juris).

  • VG Neustadt, 06.10.2005 - 4 K 1188/05

    Erhöhte Verwaltungsgebühr für Aktenversendung nach Abschluss des

    Bei der konkreten Anwendung dieses Rahmensatzes steht der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2005, 12 A 11833/04.NW).
  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 1650/09

    Gebührenbemessung bei straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen

    dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2005, 12 A 11833/04, NVwZ-RR 2005, 451.
  • VG Düsseldorf, 19.04.2011 - 17 K 1393/10

    Der Mindestsatz einer Verwaltungsgebühr ist nur bei Amtshandlungen von

    Eine solche ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Gewährleistung einer gleichmäßigen Gebührenpraxis zulässig, sofern sie nicht der gesetzlichen Ermächtigung widerspricht, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2005 - 12 A 11833/04 -, Rn. 17 (juris); VG des Saarlandes, Urteil vom 8. September 2010 - 10 K 1650/09 -, Rn. 21 (juris).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11562
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04 (https://dejure.org/2004,11562)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.06.2004 - 15 B 577/04 (https://dejure.org/2004,11562)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 15 B 577/04 (https://dejure.org/2004,11562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 451
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Maßgeblich für den Inhalt einer behördlichen Erklärung ist nämlich nicht das von der Behörde Gewollte, sondern der Erklärungsinhalt, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung verstehen durfte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend etwa OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).

    Dieses Fairnessgebot ist auch auf das behördliche Verfahren zu übertragen und bei behördlichen Fehlern im Zusammenhang mit Fristen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 575), wobei Unklarheiten im Verhalten der Behörde (unbeschadet der Frage, ob solche vorliegend nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont überhaupt bestanden haben) zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).

    Aber selbst für den Fall der Mehrdeutigkeit müsste sich der Beklagte diese zurechnen lassen (vgl. OVG Münster vom 30.6.2004 a.a.O.; BSG vom 25.3.2003, Az. B 1 KR 36/01 R, BSGE 91, 39 ff. - hier zitiert nach Juris. Die letztgenannte Entscheidung hatte die rechtlichen Auswirkungen einer gemeinsamen Erklärung der Sozialpartner und Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Gegenstand, in der - vergleichbar mit der vorliegend zu beurteilenden Situation - dem betroffenen Personenkreis unter Hinweis auf mehrere beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Musterverfahren in Aussicht gestellt wurde, dass die zu erwartende Entscheidung auf gleich gelagerte Sachverhalte übertragen würde und dass insoweit weder Anträge noch Widersprüche erforderlich seien. Die entsprechende Textpassage hatte sich nachträglich als mehrdeutig zu Lasten der Versicherten herausgestellt. Das BSG gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Maßgeblich für den Inhalt einer behördlichen Erklärung ist nämlich nicht das von der Behörde Gewollte, sondern der Erklärungsinhalt, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung verstehen durfte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend etwa OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).

    Dieses Fairnessgebot ist auch auf das behördliche Verfahren zu übertragen und bei behördlichen Fehlern im Zusammenhang mit Fristen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 575), wobei Unklarheiten im Verhalten der Behörde (unbeschadet der Frage, ob solche vorliegend nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont überhaupt bestanden haben), zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. zutreffend OVG Münster vom 30.6.2004, NVwZ-RR 2005, 451).

    Aber selbst für den Fall der Mehrdeutigkeit müsste sich der Beklagte diese zurechnen lassen (vgl. OVG Münster vom 30.6.2004 a.a.O.; BSG vom 25.3.2003, Az. B 1 KR 36/01 R, BSGE 91, 39 ff. - hier zitiert nach Juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 15 A 285/06

    Dreifach erschlossenes Grundstück: Straßenbaubeitrag?

    OVG NRW, Beschlüsse vom 15.11.2005 - 15 A 95/05 - und vom 30.6.2004 - 15 B 577/04 -, NVwZ-RR 2005, 451.
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