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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04.OVG (https://dejure.org/2004,8576)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2004 - 6 A 10035/04.OVG (https://dejure.org/2004,8576)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG (https://dejure.org/2004,8576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Beklagten bei einer Klagerücknahme in der Berufungsinstanz; Beendigung der Rechtshängigkeit durch hilfsweise erklärte Rücknahme des Widerspruchs; Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Ausbaubeiträge für die Erneuerung einer ...

  • Judicialis

    KAG § 10; ; KAG § 9; ; KAG § 9 Abs. 1; ; KAG § 9 Abs. 1 S. 3; ; KAG § 9 Abs. 1 S. 4; ; KAG § 1; ; KAG § 1 Abs. 3; ; LBauO § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; LBauO § 6 Abs. 2 S. 2; ; LBauO § ... 6 Abs. 2 S. 1; ; LBauO § 6 Abs. 2; ; LBauO § 6; ; VwVfG § 59 Abs. 1; ; VwVfG § 59; ; ZwVG § 12; ; ZwVG § 4; ; ZwVG § 12 Abs. 4; ; ZwVG § 4 Abs. 6; ; ZwVG § 12 Abs. 1; ; BGB § 134

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckvereinbarungen im Ausbaubeitragsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 499
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Die ABS 1996 ist zunächst insoweit zu beanstanden, als sie bebaute Außenbereichsgrundstücke der Beitragspflicht unterwirft (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG sowie Urteil des Senats vom 6. März 2002, KStZ 2002, 235, auch veröffentlicht in ESOVGRP).

    Außerdem kann offen bleiben, ob die ABS 1996 Grundstücke, für die im Bebauungsplan die Nutzung Sportplatz, Schwimmbad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist oder die innerhalb eines Bebauungszusammenhangs tatsächlich so genutzt werden (so genannte übergroße Grundstücke), über das zulässige Maß hinaus begünstigt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 6. März 2002, a.a.O.).

    Denn im rheinland-pfälzischen Ausbaubeitragsrecht gilt im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht nicht der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit einer Verteilungsregelung, sondern das Prinzip der regionalen Teilbarkeit der Gültigkeit einer Verteilungsregelung (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 6. März 2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1989 - 9 A 53/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Von einer rechtlich gemeinsamen Aufgabe kann unter solchen Umständen nicht die Rede sein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 383 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 4. Juli 1972, KStZ 1973, 60 ff.).

    Die Ortsgemeinde, auf deren Gemarkung diese Grundstücke liegen, wäre an der Beitragserhebung gehindert, weil diese Grundstücke von dem Teil der von ihr ausgebauten Straße nicht erschlossen werden (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung: OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 383 ff.).

    Da die Kompetenz zur Aufgabenerfüllung und zur Ausübung der damit verbundenen Befugnisse gemäß § 13 Abs. 1 ZwVG erst mit dem Tag der Rechtsverbindlichkeit der Zweckvereinbarung übergeht, neigt der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts zu, wonach die Beitragserhebung einer Einzelfallsatzung bedarf, die sich auf die gesamte Ausbaumaßnahme bezieht (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Bei verwaltungsrechtlichen Verträgen führen nicht sämtliche Rechtsverstöße, sondern nur qualifizierte Fälle der Rechtswidrigkeit zur Nichtigkeit; ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot stellt einen solchen qualifizierten Rechtsverstoß dar (BVerwG, Urteil vom 23. August 1991, BVerwGE 89, 7 = NVwZ 1992, 674; Urteil vom 3. März 1995, BVerwGE 98, 58 = NVwZ 1996, 372).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den gemeindlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Erschließungsverträgen (Urteil vom 23. August 1991 (BVerwGE 89, 7 [9 ff.] = NVwZ 1992, 674) ist bei kostenabwälzenden Verträgen, die die ihnen vorgegebene Kostenzuordnung modifizieren, insbesondere zu fragen, ob die der Kostentragung zugrunde liegende Regelung zwingend oder der vertraglichen Disposition zugänglich ist, und ob ein sich etwa als verletzt erweisendes Dispositionshindernis Verbotsqualität hat oder nicht.

    Daneben ergibt sich die Verbotsqualität von Verträgen zu Lasten Dritter im Beitragsrecht aus den weiteren Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. August 1991 (a.a.O.):.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Die ABS 1996 trägt des Weiteren der Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit von Tiefenbegrenzungen (vgl. Urteil vom 20. August 2002, NVwZ-RR 2003, 380 = KStZ 2003, 35, auch veröffentlicht in ESOVGRP) nicht in jeder Hinsicht Rechnung.

    der Beklagten liegt weder ein übergroßes Grundstück im vorgenannten Sinn noch ein solches, das hinter der Tiefenbegrenzungslinie selbständig baulich nutzbar ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 20. August 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    a) Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. August 1988, BVerwGE 80, 96 = NVwZ 1989, 471) hält ein Gericht gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO für verpflichtet zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Bescheid, der zu Unrecht auf das Straßenausbaubeitragsrecht gestützt ist, mit Blick auf das Erschließungsbeitragsrecht aufrecht erhalten werden kann.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. August 1988, a.a.O.) ausgeführt: .

  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01

    Schadenersatz; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung; Verkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Obwohl Seitenstreifen damit nicht der Aufnahme des fließenden Verkehrs dienen und daher auch nicht entsprechend der Fahrbahn ausgebaut sein müssen, darf ein Kraftfahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass er gefahrlos auf den Seitenstreifen ausweichen kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2001, MDR 2002, 757).
  • OLG Jena, 29.07.1997 - 1 Ss 33/97
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Diese Vorschrift schließt jedoch nicht aus, dass der Seitenstreifen, also jede nicht abgetrennte befahrbare Fläche unmittelbar neben der Fahrbahn (OLG Jena, Beschluss vom 29.07.1997, NZV 1998, 166; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.1988, NZV 1989, 82) in Ausnahmefällen überfahren wird.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1988 - 5 Ss OWi 108/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Diese Vorschrift schließt jedoch nicht aus, dass der Seitenstreifen, also jede nicht abgetrennte befahrbare Fläche unmittelbar neben der Fahrbahn (OLG Jena, Beschluss vom 29.07.1997, NZV 1998, 166; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.1988, NZV 1989, 82) in Ausnahmefällen überfahren wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. März 2003 (AS 30, 287 = NVwZ-RR 2004, 70; auch veröffentlicht in ESOVGRP) entschieden hat, basiert die Vorausleistungserhebung auf einer Prognose; sie umfasst nicht nur das Entstehen der endgültigen Beitragspflicht überhaupt, sondern auch deren Höhe.
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04
    Da auch das "Hinterliegergrundstück" (Parzelle 42/1) eine Zufahrt über das Flurstück 46 sowie die Parzelle 47 zur G....straße (Ortsdurchfahrt der K 14) hat, dürfen die Eigentümer der übrigen erschlossenen Grundstücke schutzwürdig erwarten, dass auch die Parzelle 42/1 in die Verteilung des Aufwands einbezogen wird (vgl. Driehaus, a.a.O., § 35 Rz 17, und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1997, NVwZ-RR 1998, 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 2 A 399/91

    Funktionsfähigkeit einer Teileinrichtung; Verkehrstechnische Funktion;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1994 - 15 A 1011/92

    Mindestbreite eines Gehweges; Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Bayern, 11.06.2002 - 6 B 97.2354

    Erschließungsbeitragsrecht: Gehweg im erschließungsrechtlichen Sinn

  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98

    Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet,

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

  • BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63
  • BGH, 12.11.1976 - V ZR 254/74

    Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung - Anforderungen an die

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72

    Rechtswirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs - Auswirkungen der Rücknahme

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

  • BVerwG, 06.02.1967 - VI C 8.67

    Entsprechende Anwendung des § 140 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04 -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499, juris) basiert die Vorausleistungserhebung auf einer Prognose; sie umfasst nicht nur das Entstehen der endgültigen Beitragspflicht überhaupt, sondern auch deren Höhe.

    Für bereits zulässigerweise bebaute Grundstücke reicht zur rechtlichen Sicherung ihrer Erschließung nach der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499, juris) auch eine Grunddienstbarkeit, also eine dinglich gesicherte Zufahrt aus.

  • VG Köln, 03.12.2019 - 17 K 10842/17

    Keine Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die 1987 fertiggestellte

    Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 114.83 -, juris, Rn. 22 f.; OVG NRW, Urteil vom 23.05.1989 - 3 A 1720/86 -, juris, Rn. 49 ff.; vgl. ähnlich auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2004 - 6 A 10035/04 -, juris, Rn. 44.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18

    Ausbaubeitragsrecht

    Insoweit ist nicht eine bestimmte Mindestbreite des Gehwegs entscheidend, sondern ob er im Hinblick auf den im Einzelfall zu bewältigenden Fußgängerverkehr funktionsgerecht ist (OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499).

    Das gilt für die Prognose, ob die (endgültige) Beitragspflicht überhaupt und in welcher Höhe sie voraussichtlich entstehen wird (OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499), also auch für die Überprüfung des festgelegten Gemeindeanteils.

    Entscheidend ist nämlich nicht eine bestimmte Mindestbreite des Gehwegs, sondern ob er im Hinblick auf den im Einzelfall zu bewältigenden Fußgängerverkehr funktionsgerecht ist (OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Das kann durchaus zu unterschiedlichen Zeitpunkten und darüber hinaus unter Umständen auch mehrfach geschehen (vgl. OVG RP, 6 A 10035/04.OVG, AS 31, 283, NVwZ-RR 2005, 499).

    Weil eine solche Vorauszahlung eine Leistung ist, die vor Entstehen der endgültigen (sachlichen) Beitragspflicht, also vor Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene (Kalender-)Jahr (§ 10a Abs. 4 Satz 1 KAG), auf diese "künftige Beitragsschuld" erhoben wird, basiert ihre Erhebung zwar auf einer Prognose (vgl. OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287, NVwZ-RR 2004, 70, esovgrp; 6 A 10035/04.OVG, AS 31, 283, NVwZ-RR 2005, 499 ).

    Dementsprechend bedarf die Heranziehung zu Vorausleistungen bzw. Vorauszahlungen einer gewissenhaften Aufwandsschätzung, deren Änderungen, soweit sie nicht völlig unbedeutend sind, bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens berücksichtigt werden müssen (vgl. OVG RP, 6 A 10730/09.OVG, esovgrp; 6 A 10750/08.OVG, AS 37, 200, juris; vgl. auch OVG RP, 6 A 10035/04.OVG, AS 31, 283, NVwZ-RR 2005, 499).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11584/16

    Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils -

    Im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids, der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Falle der Anfechtungsklage gegen einen beitragsrechtlichen Vorausleistungsbescheid maßgeblich ist (OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499), lagen eine gewissenhafte Aufwandsschätzung (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 19. März 2009 - 6 A 10750/08.OVG -, AS 37, 200) der Beklagten (1.) sowie eine unbedenkliche Verteilung des prognostizierten Aufwands (2.) vor.

    Nach den von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erstellten Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen aus dem Jahr 2006, die eine sachverständige Konkretisierung moderner Grundsätze des Straßenbaus und damit Orientierungswerte für die Straßenplanung der Gemeinden darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 -, BVerwGE 82, 102; OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283), beträgt der spezifische Raumbedarf im Begegnungsfall eines Lastkraftwagens mit einem Personenkraftwagen 5, 00 m. Der spezifische Raumbedarf des Fußgängerverkehrs beläuft sich - ohne Sicherheitsraum - auf 1, 80 m, der sich im Falle der Begegnung mit einem Rollstuhlbenutzer um 0, 30 m erhöht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Der Senat hat im Verfahren 6 A 10035/04.OVG (AS 31, 283, NVwZ-RR 2005, 499, ESOVGRP) einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil nicht von einer bestimmten Mindestbreite eines Gehwegs abhängig gemacht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17

    Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender

    Da eine Vorauszahlung eine Leistung ist, die vor Entstehen der endgültigen (sachlichen) Beitragspflicht, also vor Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene (Kalender-)Jahr (§ 10a Abs. 4 Satz 1 KAG), auf diese "künftige Beitragsschuld" erhoben wird, basiert ihre Erhebung auf einer Prognose (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. März 2003 - 6 A 11867/02.OVG -, AS 30, 287 = NVwZ-RR 2004, 70; OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Daher würde es auch aus der Sicht des Beitragspflichtigen keinen Sinn machen, einen Vorauszahlungsbescheid gerichtlich ganz oder teilweise aufzuheben, obwohl die Gemeinde nach einer auf aktuelle Annahmen gestützten Prognose sogleich einen weiteren Vorauszahlungsbescheid erlassen dürfte (ähnl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 27.04.2004 - 6 A 10035/04 - NVwZ-RR 2005, 499 juris-Rn. 44).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11

    Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der

    b) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ergeben sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 2006 -, einer sachverständigen Konkretisierung moderner Grundsätze des Straßenbaus, die allerdings nur empfehlenden Charakter hat (vgl. BVerwG, C 6/88, BVerwGE 82, 102, juris; OVG RP, 6 A 10035/04, AS 31, 283, ESOVGRP, juris), keine Bedenken gegen die Engstelle.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12

    Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag;

    Die im Rahmen der Vorausleistungserhebung anzustellende Prognose (vgl. OVG RP, 6 A 10035/04. OVG, AS 31, 283, NVwZ-RR 2005, 499), ob die Beitragspflicht überhaupt entstehen kann, löst auch hinsichtlich des früheren Parkplatzgrundstücks des Klägers (Parzelle ***/*) keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des erlassenen Vorausleistungsbescheids aus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2018 - 6 C 11916/17

    Normenkontrolle einer aufgrund einer Zweckvereinbarung erlassenen Entgeltsatzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904/17

    Heilung eines unwirksamen Straßenbauausbaubeitrags bei Mitwirkung eines

  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568

    Straßenbaubeitrag für Ortstraße

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 10048/14

    Ausbaubeitragsrecht - Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 6 A 11850/04

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904.17

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den

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