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   VGH Bayern, 21.01.2004 - 26 B 02.873   

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https://dejure.org/2004,21026
VGH Bayern, 21.01.2004 - 26 B 02.873 (https://dejure.org/2004,21026)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2004 - 26 B 02.873 (https://dejure.org/2004,21026)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 26 B 02.873 (https://dejure.org/2004,21026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauaufsichtliches Einschreiten in der Form des Erlasses einer Beseitigungsanordnung ; Erteilung einer Baugenehmigung ohne das erforderliche Einvernehmen einer Gemeinde; Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands durch die Bauaufsichtsbehörde; Ermessensreduzierung auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 Abs. 2 GG; § 36 Abs. 1 BauGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 56
  • BauR 2005, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12

    Bauaufsichtliche Zulassung eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes;

    Für die Gemeinde stellt ein solcher Vertrag, der ohne ihre Mitwirkung geschlossen wird, eine Umgehung ihrer Rechte aus § 36 BauGB dar (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 21.01.2004 - 26 B 02.873 - BauR 2005, 81).

    Die Gemeinde kann erwarten, dass die Baubehörden den gemeindlichen Vorrang, die städtebauliche Ordnung zu bestimmen und zu gestalten, beachten, denn ansonsten bliebe eine Missachtung der Rechtsstellung der Gemeinde letztlich sanktionslos, was der Zielsetzung des Art. 28 Abs. 2 GG nicht entsprechen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1991, a.a.O.; Bayer. VGH, Urt. v. 21.01.2004, a.a.O).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20

    Verletzung kommunaler Planungshoheit durch wasserrechtliche Genehmigung -

    Dass er rechtsirrtümlich angenommen hat, hierzu nicht verpflichtet zu sein, vermag daran nichts zu ändern (vgl. BayVGH, Urteil v. 21. Januar 2004 - 26 B 02.873 -, Rn 27 f.).
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750

    Beseitigungsanordnung für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage; Möglichkeit der

    Zwar dient diese Regelung der Sicherung der Planungshoheit der Beigeladenen und besitzt die Gemeinde ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne den erforderlichen Bauantrag verwirklicht wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 31/89 - NVwZ 1992, 878; BayVGH, U.v. 21.1.2004 - 26 B 02.873 - NVwZ-RR 2005, 56).
  • VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361

    Raum- bzw. Gebietsgebundenheit eines BOS-Mastes für den Digitalfunk im

    Die bloße Existenz eines oberirdisch mit einem Durchmesser von rund 3, 00 m bei einer Höhe von etwa 0, 50 m in Erscheinung tretenden Fundaments samt einem darauf befestigten, zweiteiligen Fertigteilmast mit Durchmessern zwischen 1, 35 m am Fuß- und circa 0, 70 m am Kopfende stellt die Befugnis der Gemeinde, die Örtlichkeit mit abweichenden Festsetzungen verbindlich zu überplanen, nicht substantiell in Frage; die Anlage könnte nach einem entsprechenden Ausgang des Hauptsacheverfahrens ohne nennenswerte Probleme auch wieder entfernt werden (vgl. zur Verletzung der Planungshoheit in diesem Zusammenhang BayVGH, B.v. 21.6.1999 - 20 CE 98.3374 - juris Rn. 9 und 19 bis 24; U.v.21.1.2004 - 26 B 02.873 - BayVBl 2005, 115 = juris Rn. 24, 28, 33-35).
  • VG München, 10.10.2014 - M 11 E 14.4377

    Gemeindeantrag; Planungshoheit der Gemeinde

    Das Interesse an der Beseitigung des die Gemeinde beeinträchtigenden Zustandes ist höher zu bewerten als das Interesse des Beigeladenen an der Durchführung der Bauarbeiten (so auch BayVGH, U.v. 21.1.2004 - 26 B 02.873).
  • VG Schleswig, 15.01.2024 - 2 B 23/23

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung

    Ebenso wie die Baugenehmigungsbehörde mangels Kompetenz gehindert ist, eine Baugenehmigung ohne das nach § 36 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen, fehlt ihr die sachliche Kompetenz zum Abschluss eines solchen Umgehungsvertrages (vgl. zum Ganzen BayVGH, Urt. v. 21. Januar 2004 - 26 B 02.873 - juris Rn. 29).
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