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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04.OVG   

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https://dejure.org/2005,10613
OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04.OVG (https://dejure.org/2005,10613)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2005 - 8 A 11771/04.OVG (https://dejure.org/2005,10613)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 8 A 11771/04.OVG (https://dejure.org/2005,10613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung der Gemeinde an den Flächennutzungsplan bei der Aufstellung von Bebauungsplänen; Erlass eines Flächennutzungsplanes mit Zustimmung einer Ortsgemeinde; Zulässigkeit der Übertragung von Aufgaben der Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf Verbandsgemeinden, ...

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 7; ; BauGB § 6; ; BauGB § 6 Abs. 1; ; BauGB § 6 Abs. 3; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 203; ; BauGB § 203 Abs. 2; ; GemO § 67; ; GemO § 67 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    RP: Flächennutzungsplanung Sache der Verbandsgemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 647
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04
    Die Vorschriften des § 203 Abs. 2 BauGB und § 67 Abs. 2 GemO sind auch mit der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 GG vereinbar (s. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1987, BVerfGE 77, 288).

    Denn zum einen verbleibt die Flächennutzungsplanung innerhalb der "zweiten Gemeindebene" (so BVerfGE 77, 288); darüber hinaus erschöpft sich die Planungshoheit nicht in der Flächennutzungsplanung, sondern findet ihren eigentlichen Ausdruck in der den Ortsgemeinden zustehenden Befugnis zur Aufstellung von Bebauungsplänen (s. Urteil des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 26. September 2000, AS 28, 404).

  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714

    Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04
    Schließlich stellen § 67 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 GemO sicher, dass die Ortsgemeinden in substantieller Weise an der Flächennutzungsplanung beteiligt werden, wie es § 204 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorschreibt (vgl. auch Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 4. Mai 2004, DVBl. 2004, 1022 - 1025/1026 - s. zu allem auch Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Rn. 3, 10 und 13 zu § 203).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04
    Dieses Recht der Ortsgemeinde auf angemessene Berücksichtigung ihrer Planungsvorstellungen und ihrer Belange kann durch eine die Planungsabsichten der Ortsgemeinde missachtende Flächennutzungsplanung verletzt werden, so dass die Klägerin aus diesem Grund klagebefugt nach § 42 Abs. 2 VwGO ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000, NJW 2000, 3584).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 (UPR 2003, 188) ausgeführt, dass die Darstellung einer Konzentrationszone die ihr zugedachte Negativwirkung nur dann besitzt, "wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich streckt.
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04
    Selbst wenn die Planungshoheit der Gemeinden zum unantastbaren Kernbereich der Selbstverwaltung gehört, was das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen hat (so zuletzt Beschluss vom 7. Mai 2001, BVerfGE 103, 332 - 366 - m.w.N.), greifen die genannten Regelungen in diesen nicht ein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11146/03
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04
    Die rechtlichen Bedenken der Klägerin gegen diese Bestimmung sind nicht begründet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 2004 - 8 A 11146/03.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

    Insoweit führt der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 2. Februar 2005 (8 A 11771/04.OVG) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1987 (NVwZ 1988, 619 f.) folgendes aus:.

    Dieses Recht auf angemessene Berücksichtigung ihrer Planungsvorstellungen und Belange kann durch eine die Planungsabsichten missachtende Flächennutzungsplanung verletzt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Februar 2005, a.a.O. zur Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 A 11546/19

    Genehmigung einer Änderung eines Flächennutzungsplans - Windkraft; Anforderungen

    Die Herausnahme von Teilen des Flächennutzungsplans darf nicht dazu führen, dass ein tragfähiges Bodennutzungskonzept für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht mehr besteht (OVG RP, Urteil vom 2. Februar 2005 - 8 A 11771/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 647 und juris, Rn. 28; Heyn, UPR 2019, 365 [372]; vgl. zum Ganzen auch Krautzberger, a.a.O., § 6 Rn. 62 ff.; Gierke/Lenz, a.a.O., § 6 Rn. 141 m.w.N.).

    Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Klägerin unterscheidet sich daher in tatsächlicher Hinsicht von dem vom Senat in seinem Urteil vom 2. Februar 2005 entschiedenen Fall, der eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Fläche um ein Drittel bis die Hälfte zum Gegenstand hatte (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Februar 2005 - 8 A 11771/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 647 und juris, Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 8 A 2677/06

    Entfall der Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife bei

    vgl. OVG Nds., Urteil vom 24. März 2003 - 1 LB 3571/01 -, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. Februar 2005 - 8 A 11771/04 -, NVwZ-RR 2005, 647.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

    - 8 A 2677/06 -, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 24. März 2003 - 1 LB 3571/01 -, ZNER 2003, 344 = BRS 66 Nr. 14; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. Februar 2005 - 8 A 1177/04 -, NVwZ-RR 2005, 647.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 1 C 11567/18

    Normenkontrolle eines regionalen Raumordnungsplanes

    Die Notwendigkeit einer erneuten inhaltlichen Befassung der Regionalvertretung mit einem nur eingeschränkt genehmigten Raumordnungsplan verlangt nur dann eine nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, wenn die Änderung entweder die Grundzüge der Planung berührt oder zumindest eine solche Bedeutung erlangt, dass die Vertretung ihnen nur unter erneuter Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange hätte beitreten dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 -, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005 - 8 A 11771/04.OVG -, beide in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06

    Konzentrationsflächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz

    Die Durchführung dieser Verfahrensschritte wird allerdings dann erforderlich, wenn die Änderung entweder die Grundzüge der Planung berührt oder zumindest eine gewisse Bedeutung erlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.1986, E 75, 262 und juris, Rn. 16; ferner OVG RP, Beschluss vom 2.2.2005, NVwZ-RR 2005, 647 und juris, Rn. 29).
  • VG Mainz, 02.05.2012 - 3 K 1526/11

    Privilegierung des Altenteilerhauses im Außenbereich - Widerspruch zu den

    Die Flächennutzungsplanung steht jedoch nicht in der Planungshoheit der Beigeladenen, sondern in vollem Umfang in der Kompetenz der Verbandsgemeinde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005 - 8 A 11771/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 647, 648 = juris [Leitsatz 1 und Rdnr. 26]).
  • VG Trier, 01.04.2009 - 5 K 794/08

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

    Diese Frage stellt ein zwischen den Beteiligten streitiges Rechtsverhältnis dar, weil der Flächennutzungsplan den Planungsrahmen für die Klägerin vorgibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Februar 2005 - 8 A 11771/04.OVG -).
  • VG Koblenz, 04.09.2007 - 1 K 1686/06

    Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Emmelshausen

    Die Klägerin kann sich im vorliegenden Rechtsstreit nicht mit Erfolg auf eine Verletzung der durch Art. 28 Abs. 2 GG bzw. Art. 49 Abs. 1 bis 3 der rheinlandpfälzischen Landesverfassung -LV -geschützten kommunalen Planungshoheit berufen, die ihr gegenständlich ohnehin nur insoweit zusteht, als sie gemäß § 203 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung - GemO - für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes zuständig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2005, 647).
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