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   VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03   

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VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03 (https://dejure.org/2004,2846)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.07.2004 - 9 N 69/03 (https://dejure.org/2004,2846)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 9 N 69/03 (https://dejure.org/2004,2846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 6 BauGB, § 8 Abs 1 S 1 BauGB, § 10 Abs 3 BauGB, § 34 BauGB, § 8 Abs 2 S 1 BauGB
    Bebauungsplan - Rechtsschutzinteresse wegen Festsetzung nicht bebaubarer Flächen; Entwicklungsgebot; Planzeichen; Einfügen bei Bebauung in zweiter Reihe; Hinweiszweck einer Bekanntmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Abwägungsgebots; Zur Bestimmung der maßgeblichen näheren Umgebung eines zu bebauenden Grundstücks; Voraussetzungen für das Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 10 Abs. 3; ; BauGB § 34; ; BauGB § 8 Abs. 1 S. 1; ; Anlage zur PlanzV Nr. 15.14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag - Abgrenzung Bebauungsplan, allgemeines Wohngebiet, Bebauung in zweiter Reihe, Bekanntmachung, Bestimmtheit, Entwicklungsgebot, Grünfläche, Hinweiszweck, Mischgebiet, Normenkontrollantrag, Perlenschnug, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen das Entwicklungsgebot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 686
  • DÖV 2005, 128 (Ls.)
  • BauR 2005, 437 (Ls.)
  • BauR 2005, 763 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36, Seite 81 ) :.

    Ein derartiges Planungsbedürfnis besteht stets dann, wenn durch das Vorhaben schutzwürdige Belange Dritter mehr als nur geringfügig beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87; Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369).

    Selbst wenn schutzwürdige Belange Dritter durch ein Vorhaben unmittelbar noch nicht beeinträchtigt werden, kann dieses auch infolge seiner Vorbildwirkung geeignet sein, bodenrechtlich beachtliche und ausgleichsbedürftige Spannungen zu erzeugen oder zu erhöhen (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 72.72 -, BVerwGE 44, 302 = BRS 20 Nr. 26; Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Hier kommt eine Verletzung des in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltenen Abwägungsgebots in Betracht, das drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die planerische Abwägung erheblich sind (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1997 - BVerwG 4 BN 11.97 -, NVwZ-RR 1998, 416; Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732).

    Einem Normenkontrollantrag, mit dem sich ein Eigentümer dagegen zur Wehr setzt, dass sein Grundstück als nicht bebaubare Fläche festgesetzt worden ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse (nur), wenn unzweifelhaft ist, dass er seinem Ziel, das Grundstück baulich zu nutzen, selbst dann auf absehbare Zeit nicht näherkommen kann, wenn der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird (in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79; Beschluss vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 80; Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732).

    Vielmehr muss auch ausgeschlossen sein, dass im Falle eines Erfolges des Normenkontrollantrages infolge eines sich abzeichnenden oder zu erwartenden Wandels der tatsächlichen Verhältnisse in der Umgebung der Grundstücke der Antragstellerin diese eine reale Chance hat, die von ihr beabsichtigte Bebauung auf der Grundlage von § 34 Abs. 1 BauGB verwirklichen zu können (BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (Urteil des Senats vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 - BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).

    Nach dem tatsächlichen Vorbringen der Antragstellerin ist eine Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots in Bezug auf das von ihr geltend gemachte Interesse an der rückwärtigen Bebauung der in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke des Blocks 5 auch nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = NJW 1999, 592).

    Die von der Antragstellerin geltend gemachten Belange sind weder geringwertig, noch mit einem Makel behaftet und auch nicht solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Ein solcher ist weder nach Bundesrecht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203) noch landesrechtlich (etwa in §§ 5, 7 HGO oder §§ 1 ff der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise) vorgeschrieben.

    Eine erneute Abwägungsentscheidung ist ausnahmsweise nur dann erforderlich, wenn diese Veränderung grundlegender Natur ist, d.h. dazu führt, dass der Bebauungsplan nunmehr einen funktionslosen Inhalt hätte oder aber das ursprüngliche unbedenkliche Abwägungsergebnis jetzt unverhältnismäßig und nicht mehr haltbar wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203).

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Ein solcher ist weder nach Bundesrecht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203) noch landesrechtlich (etwa in §§ 5, 7 HGO oder §§ 1 ff der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise) vorgeschrieben.

    Eine erneute Abwägungsentscheidung ist ausnahmsweise nur dann erforderlich, wenn diese Veränderung grundlegender Natur ist, d.h. dazu führt, dass der Bebauungsplan nunmehr einen funktionslosen Inhalt hätte oder aber das ursprüngliche unbedenkliche Abwägungsergebnis jetzt unverhältnismäßig und nicht mehr haltbar wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203).

  • BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Ein solcher ist weder nach Bundesrecht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203) noch landesrechtlich (etwa in §§ 5, 7 HGO oder §§ 1 ff der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise) vorgeschrieben.

    Eine erneute Abwägungsentscheidung ist ausnahmsweise nur dann erforderlich, wenn diese Veränderung grundlegender Natur ist, d.h. dazu führt, dass der Bebauungsplan nunmehr einen funktionslosen Inhalt hätte oder aber das ursprüngliche unbedenkliche Abwägungsergebnis jetzt unverhältnismäßig und nicht mehr haltbar wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Da nur der tatsächlich vorhandene Baubestand und nur die bereits verwirklichte Nutzung prägende Wirkung entfaltet (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 -, ZfBR 1995, 100 und 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 -, BauR 1994, 481), hat die Existenz des positiven Bauvorbescheid selbst - ohne dass eine Baugenehmigung erteilt wurde und ohne dass die darin zugelassene Nutzung verwirklicht wird - keinen Einfluss auf die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Situation nach § 34 Abs. 1 BauGB.

    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der von der Bebauung bisher eingehaltene Rahmen überschritten wird, ohne dass dies durch irgendeine Besonderheit begründet wäre, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 99.77 -, a. a. O., und vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 172).

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Einem Normenkontrollantrag, mit dem sich ein Eigentümer dagegen zur Wehr setzt, dass sein Grundstück als nicht bebaubare Fläche festgesetzt worden ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse (nur), wenn unzweifelhaft ist, dass er seinem Ziel, das Grundstück baulich zu nutzen, selbst dann auf absehbare Zeit nicht näherkommen kann, wenn der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird (in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79; Beschluss vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 80; Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732).

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt aber, wenn auszuschließen ist, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden ggf. von Nutzen sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Wann dies der Fall ist, ist keine Frage der abstrakten Wertung, sondern beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (so BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 NB 30.93 -, NVwZ 1994, 684).
  • BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74

    Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
    Sie hat die Wahl zwischen zeichnerischer Festsetzung und textlicher Beschreibung und kann auch beide Elemente miteinander kombinieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG 4 C 26.74 -, BVerwGE 50, 114 ).
  • VGH Hessen, 08.09.1986 - 3 OE 57/83

    Bauleitplanung: Festsetzung eines Gebiets als Weinbaufläche im

  • BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92

    Sanierungssatzung; Ausgleichsbetrag; Bezeichnung des Sanierungsgebiets;

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 3 N 696/85

    Bebauungsplan; zur Verletzung des Entwicklungsgebots und Abwägungsmängel

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83

    Heilung der Abweichung von der Grundkonzeption eines Flächennutzungsplans

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

  • VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82

    Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot

  • BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00

    Bestimmtheit des Bebauungsplans durch Verwendung von Planzeichen; Räumliche

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72

    Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

  • BVerwG, 01.10.1990 - 4 NB 17.90

    Zeitpunkt der Rücknahme eines Normenkontrollantrags

  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269

    Von einem Jugendspielplatz mit "Streetballanlage" ausgehende Lärmimmissionen

    Wann dies der Fall ist, kann nicht abstrakt, sondern nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (HessVGH, U.v. 12.7.2004 - 9 N 69/03 - NVwZ-RR 2005, 686).
  • OVG Sachsen, 11.11.2005 - 1 D 23/03

    Nichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. 007 "Lebensmittelmarkt an der Neundorfer

    Die für eine verlässliche Normverkündung bereits ausreichende schlagwortartige Kennzeichnung des Plangebiets und des betroffenen Bebauungsplanes (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 ff; HessVGH, Urt. v. 12.7.2004 - 9 N 69/03 -, NVwZ-RR 2005, 686, 689; Jäde in: H. Jäde u.a., BauGB/BauNVO, 4. Auflage 2005, § 10 BauGB RdNr. 41 ff) ist mit der Angabe der gewählten Vorhaben- und Straßenbezeichnung, der Angabe der Bebauungsplannummer sowie des Aktenzeichens und des Datums des erteilten Genehmigungsbescheides gewährleistet.

    Eine nach dem Zweck der Vorschrift des § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Abweichungen vom Flächennutzungsplan in einer Größenordnung, die keine Auswirkungen auf das städtebauliche Gesamtkonzept des Flächennutzungsplans hat, aus Gründen der Planerhaltung für unbeachtlich zu erklären (BVerwG, Beschl. v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 -, NVwZ 2000, 197, 198), vorausgesetzte Beeinträchtigung ist ebenfalls gegeben (vgl. zu den Anforderungen BVerwG aaO. und HessVGH, Urt. v. 12.7.2004 - 9 N 69/03 -, NVwZ-RR 2005, 686, 690).

    Hierfür ist mangels nachfolgender grundlegender Veränderungen (vgl. zu dieser Ausnahme HessVGH, Urt. v. 12.7.2004 - 9 N 69/03 -, NVwZ-RR 2005, 686, 691) auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung abzustellen (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB a.F.; SächsOVG, Urt. v. 28.9.1995 - 1 S 517/94 -, NVwZ 1996, 1028, 1030).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch allein die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.01.2011 - 4 B 42.10 - juris Rn. 12; Beschluss vom 10.01.2001 - 4 BN 42.00 - NVwZ-RR 2001, 422, juris Rn. 6; Beschluss vom 25.10.1996 - 4 NB 28.96 - NVwZ-RR 1997, 515, juris Rn. 4 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 08.10.2020 - 1 A 868/17 - juris Rn. 37; HessVGH, Urteil vom 12.07.2004 - 9 N 69/03 - NVwZ-RR 2005, 686, juris Rn. 72).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20

    Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und

    Er muss nur geeignet sein, das Inkrafttreten der Satzung in einem näheren Bereich des Gemeindegebietes dem Normadressaten gegenüber bewusst zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde ausliegenden - Plan zu führen (vgl. zur Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung eines Bebauungsplans nach BBauG BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 -, Rn. 19, juris; zur Bekanntmachung eines Bebauungsplans nach § 10 Abs. 3 BauGB Hess. VGH, Urteil vom 12. Juli 2004 - 9 N 69/03 -, Rn. 60, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 2 A 12.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Veräußerung des Grundstücks

    Vielmehr wird die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplans durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung private Dauerkleingärten (Lennéstraße 17) in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mittlerer Dichte, unmittelbar angrenzend an die Festsetzung von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten, dargestellt ist, nicht in Frage gestellt (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 12. Juli 2004, NVwZ-RR 2005, 686).
  • VGH Hessen, 21.03.2005 - 9 N 1630/01

    Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; Verbindungsstraße; Wohnbaufläche; Lärmschutz

    Der bekannt gemachte Satzungsbeschluss beschreibt den Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans - insbesondere dessen westliche Begrenzung durch die Bahnlinie Darmstadt-Frankfurt - so genau, dass die Umschreibung geeignet ist, denjenigen, der sich über den genauen, räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen, bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen, was für eine wirksame Bekanntgabe genügt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 [350]; Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 10 Rdnr. 65, vgl. auch Urteil des Senats vom 12. Juli 2004 - 9 N 69/03 -, UPR 2005, 79 [LS]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 10 S 13.08

    Bauleitplanung: Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in einem

    Vielmehr ist es möglich, sich zur Abgrenzung auch einer anderen Kennzeichnung zu bedienen, solange diese die Zweckbestimmung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt (vgl. HessVGH, Urteil vom 12. Juli 2004, NVwZ-RR 2005, 686).
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