Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3362
BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04 (https://dejure.org/2005,3362)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2005 - 3 C 3.04 (https://dejure.org/2005,3362)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2005 - 3 C 3.04 (https://dejure.org/2005,3362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StVZO §§ 33, 68, 70 Abs. 1; VwGO § 43
    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von Fahrzeugen; Zuständigkeit für die Genehmigung von Ausnahmen; Feststellungsinteresse.

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVZO §§ 33, 68, 70 Abs. 1
    Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von Fahrzeugen; Feststellungsinteresse; Schleppen von Kraftfahrzeugen; Zuständigkeit für die Genehmigung von Ausnahmen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zuständigkeit für die Genehmigung von Ausnahmen für das Schleppen von Kraftfahrzeugen

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Erteilung einer bundesweit gültigen Ausnahmegenehmigung zum Schleppen defekter Kraftfahrzeuge ohne Entfernungsbegrenzung; Materiellrechtliche Ermächtigung zur Erteilung von Ausnahmen gemäß § 70 Abs. 1 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)

  • Judicialis

    StVZO § 33; ; StVZO § 68; ; StVZO § 70 Abs. 1; ; VwGO § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 33 § 68 § 70 Abs. 1; VwGO § 43
    Zuständigkeit für Erteilung bundesweit gültiger Ausnahmegenehmigung zum Schleppen defekter Kraftfahrzeuge ohne Entfernungsbegrenzung - Feststellungsinteresse gegenüber unzuständiger Behörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfahrens- und materiellrechtliche Probleme der Unzuständigkeit einer Behörde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 711
  • NZV 2005, 605 (Ls.)
  • DÖV 2005, 1007
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es nicht erforderlich, dass die Parteien des Feststellungsrechtsstreits an dem streitigen Rechtsverhältnis selbst unmittelbar beteiligt sind (vgl. Urteil vom 27. Juni 1997 - BVerwG 8 C 23.96 - DVBl 1998 S. 49).

    Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis setzt aber voraus, dass das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04
    Allerdings enthält § 70 Abs. 1 StVZO nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch - eine materiellrechtliche Ermächtigung zur Erteilung von Ausnahmen von den in den verschiedenen Ziffern angesprochenen Vorschriften der Verordnung (vgl. Urteil vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 33.01 - DAR 2002, 281).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04
    Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO werden gemeinhin die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (vgl. Urteil vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327, 329).
  • VG Düsseldorf, 26.11.2020 - 6 L 2150/20

    Keine Vollverschleierung am Steuer ("Niqab")

    BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3.04, NVwZ-RR 2005, 711; OVG NRW, Urteil vom 24. März 2010 - 8 A 316/09, VRS 119, 246 zur 2006 geänderten Fassung des § 70 Abs. 1 StVZO.
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 7.22

    Meldepflicht der Laborverantwortlichen nach § 44 Abs. 4a LFGB

    Im Streit steht damit - wie das Oberverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit Bundesrecht angenommen hat - ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO; die Klägerin selbst muss hieran nicht unmittelbar beteiligt sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1997 - 8 C 23.96 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 128 S. 14 f. und vom 14. April 2005 - 3 C 3.04 - Buchholz 442.16 § 33 StVZO Nr. 1 S. 4).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2018 - 11 LA 43/17

    Divergenz; Drittrechtsverhältnis; Feststellungsklage; Glücksspielstaatsvertrag;

    (1) Unter einem Rechtsverhältnis i.S.d.§ 43 Abs. 1 VwGO sind die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm ergebenden rechtlichen Beziehungen einer natürlichen oder juristischen Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 -, NVwZ-RR 2005, 711, juris, Rn. 21; W.R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 43, Rn.11; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 43, Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Eine Feststellungsklage kann im Hinblick auf die Beschränkung der Rechtskraft (vgl. § 121 Nr. 1 VwGO) nur dann eine Befriedungsfunktion erfüllen, wenn es entweder um ein unmittelbar zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehendes Rechtsverhältnis geht oder dieses zumindest präjudizielle Bedeutung für ein Rechtsverhältnis zwischen diesen besitzt (W.R. Schenke, in: Kopp/Schenke, a.a.O., § 43, Rn. 16; Glaser, in: Gärditz, a.a.O., § 43, Rn. 58; vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 -, a.a.O., juris, Rn. 23).

    In derartigen Konstellationen, in denen sich ein Feststellungsantrag mangels funktioneller Zuständigkeit der beklagten Behörde faktisch gegen den falschen Beklagten richtet, ist eine Feststellungsklage unzulässig (Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 43, Rn. 9 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 31.8.2011 - 8 C 8/10 -, BVerwGE 140, 267, juris, Rn. 15 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 -, a.a.O., juris, Rn. 20 ff.; dafür, dass die Feststellungsklage bei einer Unzuständigkeit des Beklagten unbegründet ist demgegenüber Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 43 Rn. 24).

    Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis setzt aber voraus, dass das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.1997 - 8 C 23/96 -, DVBl 1998, 49, juris, Rn. 17; dasselbe, Urt. v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 -, a.a.O., juris, Rn. 22; dasselbe, Urt. v. 31.8.2011 - 8 C 8/10 -, a.a.O., juris, Rn. 15 ff.; Möstl, in: Posser/Wolff, a.a.O., § 43, Rn. 9; W.R. Schenke, in: Kopp/Schenke, a.a.O., § 43, Rn. 16; Sodan, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 43, Rn. 38 ff.).

    Ein etwaiges Interesse ist jedenfalls nicht schutzwürdig, weil ein feststellendes Urteil, wie ausgeführt, für die für den Erlass einer Untersagungsanordnung zuständige, am vorliegenden Verfahren aber nicht beteiligte Aufsichtsbehörde des Landes Hessen keine Bindungswirkung besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 -, a.a.O., juris, Rn. 23; dasselbe, Urt. v. 27.6.1997 - 8 C 23/96 -, a.a.O., juris, Rn. 21; dasselbe, Urt. v. 31.8.2011 - 8 C 8/10 -, a.a.O., juris, Rn. 15 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht