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   OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18239
OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05 (https://dejure.org/2005,18239)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2005 - 7 ME 35/05 (https://dejure.org/2005,18239)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 7 ME 35/05 (https://dejure.org/2005,18239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ersatzzustellung durch Niederlegung bei Anschein der Wohnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anschein; Beweiskraft; Ersatzzustellung; Niederlegung; Rechtsschein; Wohnung; Zustelladressat; Zustellanschrift; Zustellungsadressat; Zustellungsanschrift; Zustellungsurkunde; Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 760
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 05.07.2001 - 3 BS 284/00

    Ersatzzustellung durch Niederlegung; Antrag auf Zulassung der Beschwerde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05
    Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post ist auch dann wirksam, wenn zwar nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt, er aber in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, dass dies (noch) der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.11.1991 - 9 W 72/91 -, NJW-RR 1992, 700; Sächs. OVG, Beschl. v. 5.7.2001 - 3 BS 284/00 -, NVwZ-RR 2002, 550) und damit zugleich verhindert hat, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird und dort Zustellungen bewirkt werden können.
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1991 - 9 W 72/91
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05
    Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post ist auch dann wirksam, wenn zwar nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt, er aber in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, dass dies (noch) der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.11.1991 - 9 W 72/91 -, NJW-RR 1992, 700; Sächs. OVG, Beschl. v. 5.7.2001 - 3 BS 284/00 -, NVwZ-RR 2002, 550) und damit zugleich verhindert hat, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird und dort Zustellungen bewirkt werden können.
  • BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91

    Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05
    Ein wesentliches Indiz für die tatsächlichen Verhältnisse kann indes sein, wenn sich eine Person für eine bestimmte Wohnung zwar ordnungsgemäß an-, aber nicht (rechtzeitig) abmeldet (vgl. BGH, Beschl. v. 2.10.1991 - IX ZB 5/91 -, NJW 1992, 1239).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06

    Anforderungen an eine Ersatzzustellung durch Niederlegung; Rüge der Verletzung

    Mit dem angegriffenen Urteil hat das Verwaltungsgericht die Klage gegen den Bescheid vom 7. August 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Lüneburg vom 14. September 2004 unter Bezugnahme auf seinen Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 1. Februar 2005 (5 B 79/04) und den Beschluss des Senats vom 12. Mai 2005 (7 ME 35/05) abgewiesen, da der im Jahr 2004 eingelegte Widerspruch nicht innerhalb der Widerspruchsfrist eingelegt worden sei und auch Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorgetragen oder ersichtlich seien.

    Darüber hinaus steht das klägerische Vorbringen im Zulassungsverfahren, der jetzige Geschäftsführer der B. GmbH, Herr E., habe im Postfach der Firma mindestens eine an den Kläger gerichtete gerichtliche oder behördliche Zustellung, bei der es sich um den Untersagungsbescheid gehandelt haben könnte, gefunden und an die Behörde zurückgesandt, in Widerspruch zu der von Herrn E. im Verfahren 7 ME 35/05 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung, wonach er seit Anfang 2001 in dem Postfach der Firma niemals ein an den Kläger gerichtetes Schriftstück vorgefunden habe (GA 7 ME 35/05, Bl. 131).

  • VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen -

    Über die Zustellung ist eine Zustellungsurkunde aufgenommen worden (§ 3 Abs. 3 VwZG a.F., 182 ZPO) die gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen erbringt (vgl. BFH, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - XI B 27/06 - zitiert über juris; OVG Niedersachsen Beschluss vom 12. Mai 2005 -7 M E 35/05 - NVwZ-RR 2005, 760).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2018 - 15 E 644/18
    vgl. insofern BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 -, juris Rn. 10; OVG M.-V., Beschluss vom 15. Oktober 2007 - 1 L 193/07 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 7 ME 35/05 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 3 BS 284/00 -, juris Rn. 3 f.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

    Eine Ersatzzustellung ist aber auch dann wirksam, wenn zwar nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt, er aber in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, dass dies der Fall ist, und damit zugleich verhindert hat, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird und dort Zustellungen bewirkt werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.05.2005 - 7 ME 35/05 -, NVwZ-RR 2005, 760; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.07.2001 - 3 BS 284/00 -, NVwZ-RR 2002, 550; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.11.1991 - NJW-RR 1992, 700 - jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05

    Zustellung: Wirksamkeit der Ersatzzustellung bei Verhinderung der Bekanntgabe der

    Nur dann wenn ein Zustelladressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein gesetzt hat, dass er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird , kann eine Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt (Nidersächsisches Oberwaltungsgericht, NVwZ-RR 2005, 760; OLG Nürnberg, MDR 2000, 902; OLGR Naumburg 2002, 449; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 700).
  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 30/10

    Gebühr für Außerbetriebsetzung, gebührenrechtlicher Veranlasser, keine Zurechnung

    OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.10.2007, wie vor; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2005, 7 ME 35/05, NVwZ-RR 2005, 760; OVG Bautzen, Beschluss vom 05.07.2001, 3 BS 284/00, NVwZ-RR 2002, 550; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.12.1991, NJW-RR 1992, 700 - jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Köln, 08.05.2008 - 20 K 350/07

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung eines Gebührenbescheides an einen nur

    00 in Brühl hatte, muss er den Zugang des Bescheids unter dieser Adresse gegen sich gelten lassen, weil er den Anschein erweckt hat, er habe dort seinen Wohnsitz, vgl. insoweit zur Wirksamkeit einer Ersatzzustellung OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2005 - 7 ME 35/05 -, NVwZ-RR 2005, 760 (760); KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2004 - 12 U 121/04 -, MDR 2005, 232 (232); Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 178, Rnr. 7 m. w. N.
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