Weitere Entscheidung unten: EuGH, 07.07.2005

Rechtsprechung
   BFH, 06.04.2005 - I R 85/04   

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https://dejure.org/2005,2076
BFH, 06.04.2005 - I R 85/04 (https://dejure.org/2005,2076)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2005 - I R 85/04 (https://dejure.org/2005,2076)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2005 - I R 85/04 (https://dejure.org/2005,2076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO 1977 § 14; ; AO 1977 § 65; ; AO 1977 § 67; ; KHG § 10; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb bei Krankenhäusern

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltliche Nutzungsüberlassung eines medizinischen Großgeräts durch Krankenhaus als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überlassung von medizinischen Geräten an eine Gemeinschaftspraxis als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ? Das Hinausgehen der Vermietungstätigkeit über den Rahmen der Vermögensverwaltung ? Erbringung erheblicher Zusatzleistungen ? Keine Zurechnung zum Zweckbetrieb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch eine entgeltliche Nutzungsüberlassung eines medizinischen Großgerätes ; Bestehen einer Standortgenehmigung für ein medizinisches Großgerät; Vereinbarung einer Mitbenutzung für ein medizinisches ...

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerbegünstigung: Klinik kann nicht von Kooperation profitieren

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 14 J: 1977, AO § 64 Abs 1 J: 1977, KStG § 5 Abs 1 Nr 9 S 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9 S 2
    Steuerbefreiung; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Zweckbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 345
  • NVwZ-RR 2005, 854 (Ls.)
  • BB 2005, 1377
  • BB 2005, 2003
  • DB 2005, 1309
  • BStBl II 2005, 545
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.10.1990 - V R 35/85

    Leistungen der Wäscherei eines Krankenhauses sind weder umsatzsteuerfrei, noch

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 85/04
    Zu dem Zweckbetrieb Krankenhaus gehören damit alle Einnahmen und Ausgaben, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten als Benutzer des jeweiligen Krankenhauses zusammenhängen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1990 V R 35/85, BFHE 162, 502, BStBl II 1991, 157).

    Eine wirtschaftliche Betätigung mit anderem Gegenstand führt als eigenständiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb insoweit zur Steuerpflicht (BFH-Urteil in BFHE 162, 502, BStBl II 1991, 157).

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01

    Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 85/04
    Sie knüpft jedoch an das Sozialrecht an, so dass § 2 Nr. 1 KHG und § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erläuternd heranzuziehen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2003 I R 65/02, BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300, sowie vom 2. Oktober 2003 IV R 48/01, BFHE 204, 80, BStBl II 2004, 363, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2003 - I R 65/02

    Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Rehabilitationszentrums

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 85/04
    Sie knüpft jedoch an das Sozialrecht an, so dass § 2 Nr. 1 KHG und § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erläuternd heranzuziehen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2003 I R 65/02, BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300, sowie vom 2. Oktober 2003 IV R 48/01, BFHE 204, 80, BStBl II 2004, 363, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.04.1995 - I R 35/93

    Arbeitstherapeutische Beschäftigungsgesellschaften dienen einem gemeinnützigen

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 85/04
    Ein Zweckbetrieb liegt damit nur vor, wenn die Tätigkeit selbst, nicht die Entgelterhebung als solche für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke erforderlich ist (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1995 I R 35/93, BFHE 177, 339, BStBl II 1995, 767, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2004 - 1 K 729/01

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb durch entgeltliche Nutzungsüberlassung eines

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 85/04
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1745 veröffentlicht.
  • BFH, 14.12.2023 - V R 28/21

    Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 der Abgabenordnung (AO)

    Ebenso habe bereits der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 06.04.2005 - I R 85/04 (BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545) entschieden, dass § 67 AO nicht die Überlassung eines medizinischen Großgerätes und des nichtärztlichen medizinisch-technischen Personals erfasse.

    Eine Änderung oder Aufgabe des BFH-Urteils vom 06.04.2005 - I R 85/04 (BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545) ergab sich hieraus nicht.

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 06.04.2005 - I R 85/04 (BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545, unter II.4.) die Entscheidung der Vorinstanz, nach der für die Überlassung eines medizinischen Großgerätes die Zweckbetriebseigenschaft nach dieser Vorschrift zu verneinen ist, bestätigt.

  • BFH, 14.12.2023 - V R 2/21

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2023 V R 2/21 - Zum Zweckbetrieb

    Ebenso habe bereits der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 06.04.2005 - I R 85/04 (BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545) entschieden, dass § 67 AO nicht die Überlassung eines medizinischen Großgerätes und des nichtärztlichen medizinisch-technischen Personals erfasse.

    Eine Änderung oder Aufgabe des BFH-Urteils vom 06.04.2005 - I R 85/04 (BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545) ergab sich hieraus nicht.

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 06.04.2005 - I R 85/04 (BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545, unter II.4.) die Entscheidung der Vorinstanz, nach der für die Überlassung eines medizinischen Großgerätes die Zweckbetriebseigenschaft nach dieser Vorschrift zu verneinen ist, bestätigt.

  • FG Münster, 13.01.2021 - 13 K 365/17

    Umfang des Zweckbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung gehören zu dem Zweckbetrieb Krankenhaus alle Einnahmen und Ausgaben, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten als Benutzer des jeweiligen Krankenhauses zusammenhängen (vgl. BFH-Urteile vom 6.4.2005 I R 85/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 209, 345, BStBl II 2005, 545; vom 31.7.2013 I R 82/12, BFHE 243, 180, BStBl II 2015, 123; vom 18.10.2017 V R 45/16, BFHE 259, 488, BStBl II 2018, 672; vom 6.6.2019 V R 39/17, BFHE 264, 411, BStBl II 2019, 651).

    Die Tätigkeit selbständiger Belegärzte stellt demgegenüber ebenso wie die entgeltliche Überlassung von Personal- und Sachmitteln an eine Gemeinschaftspraxis keine typischerweise von einem Krankenhaus erbrachte Leistung dar (vgl. BFH-Urteile vom 23.1.2019 XI R 15/16, BFHE 263, 543, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2019, 656; vom 6.4.2005 I R 85/04, BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545).

  • BFH, 31.07.2013 - I R 82/12

    Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine

    aa) Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, sind alle Einnahmen und Ausgaben, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten als Benutzer des jeweiligen Krankenhauses zusammenhängen, aufgrund der weit gefassten Legaldefinitionen des Krankenhauses in § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze und § 107 Abs. 1 SGB V dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzurechnen (Senatsurteile vom 6. April 2005 I R 85/04, BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545, und vom 22. Juni 2011 I R 59/10, BFH/NV 2012, 61; s. auch Heintzen/Musil, Das Steuerrecht des Gesundheitswesens, 2. Aufl., Rz 140; Jachmann in Beermann/Gosch, AO § 67 Rz 7).

    Mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen des Krankenhausbetriebs hängen die Einnahmen auch dann in einem ausreichenden Maße zusammen, wenn sie --wie im Streitfall-- zwar nicht unmittelbar auf einer ärztlichen oder pflegerischen Leistung, aber auf einer typischerweise von einem Krankenhaus gegenüber seinen Patienten erbrachten Leistung beruhen (vgl. Senatsurteil in BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545).

  • BFH, 25.01.2017 - I R 74/14

    Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums

    § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG a.F. knüpft jedoch über den Verweis auf § 67 AO an das Sozialrecht an, so dass insbesondere die in § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz --KHG--) und in § 107 Abs. 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) enthaltenen Definitionen erläuternd heranzuziehen sind (Senatsurteile vom 22. Oktober 2003 I R 65/02, BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300; vom 22. Juni 2011 I R 59/10, BFH/NV 2012, 61; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2003 IV R 48/01, BFHE 204, 80, BStBl II 2004, 363; vom 9. September 2015 X R 2/13, BFHE 251, 59, BStBl II 2016, 286; BFH-Beschluss vom 1. März 1995 IV B 43/94, BFHE 177, 126, BStBl II 1995, 418; s. für § 67 Abs. 1 AO Senatsurteil vom 6. April 2005 I R 85/04, BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545; vgl. auch BFH-Urteil vom 2. März 1989 IV R 83/86, BFHE 156, 183, BStBl II 1989, 506).

    Auch die ähnliche Definition des § 107 Abs. 1 SGB V (s. im Einzelnen Senatsurteile in BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300; in BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545) erfordert --neben fachlich-medizinischen Voraussetzungen-- in seiner Nr. 4 eine Einrichtung, in denen die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.

  • BFH, 18.08.2022 - V R 49/19

    Allgemeiner Zweckbetrieb einer Beschäftigungsgesellschaft

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt dies, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb mit den ihn begründenden Tätigkeiten und nicht nur mit den durch ihn erzielten Einnahmen unmittelbar der Verwirklichung des steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecks dient (BFH-Urteile vom 17.02.2010 - I R 2/08, BFHE 228, 388, BStBl II 2010, 1006, Rz 26; vom 06.04.2005 - I R 85/04, BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545, unter II.4.a, und vom 26.04.1995 - I R 35/93, BFHE 177, 339, BStBl II 1995, 767, unter II.3.).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 59/10

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Krankenhäuser

    § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG 2002 knüpft jedoch über den Verweis auf § 67 AO an das Sozialrecht an, so dass § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz --KHG--) und § 107 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) erläuternd heranzuziehen sind (Senatsurteile vom 22. Oktober 2003 I R 65/02, BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300; vom 6. April 2005 I R 85/04, BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545; BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 48/01, BFHE 204, 80, BStBl II 2004, 363).

    § 107 Abs. 1 SGB V enthält eine ähnliche Definition (s. im Einzelnen Senatsurteil in BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545).

    Gleichwohl umfasst die Begünstigung auch dort nur solche Einnahmen und Ausgaben, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten zusammenhängen (Senatsurteil in BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545).

  • BFH, 25.08.2010 - I R 97/09

    Begründung einer Betriebsaufspaltung zwischen einem steuerbefreiten Berufsverband

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 6. April 2005 I R 85/04 (BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545) verweist, geht dieser Hinweis fehl, weil in dem diesem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt ein medizinisches Großgerät und Personal gegen Entgelt überlassen wurde, im Streitfall aber die Werbemaßnahmen für die B-gGmbH unentgeltlich durchgeführt wurden.
  • BFH, 16.12.2009 - I R 49/08

    Leistungen gegen Entgelt an Vermieter altenbetreuter Wohnungen kein Betrieb der

    Nach der Rechtsprechung wären die steuerbegünstigten Zwecke ohne die wirtschaftliche Betätigung nur dann nicht erreichbar, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb sich von der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks nicht trennen ließe, sondern als das unentbehrliche und einzige Mittel zur Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks anzusehen wäre (BFH-Urteile vom 1. August 2002 V R 21/01, BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438; vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BFHE 205, 329, BStBl II 2004, 672; vgl. auch Senatsurteil vom 6. April 2005 I R 85/04, BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545).
  • BFH, 31.07.2013 - I R 31/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31. 07. 2013 I R 82/12 -

    aaa) Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, sind alle Einnahmen und Ausgaben, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten als Benutzer des jeweiligen Krankenhauses zusammenhängen, aufgrund der weit gefassten Legaldefinitionen des Krankenhauses in § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze und § 107 Abs. 1 SGB V dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzurechnen (Senatsurteile vom 6. April 2005 I R 85/04, BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545, und vom 22. Juni 2011 I R 59/10, BFH/NV 2012, 61; s. auch Heintzen/Musil, Das Steuerrecht des Gesundheitswesens, 2. Aufl., Rz 140; Jachmann in Beermann/Gosch, AO § 67 Rz 7).

    Mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen des Krankenhausbetriebs hängen die Einnahmen auch dann noch in einem ausreichenden Maße zusammen, wenn sie --wie im Streitfall-- zwar nicht unmittelbar auf einer ärztlichen oder pflegerischen Leistung, jedenfalls aber auf einer typischerweise von einem Krankenhaus gegenüber seinen Patienten erbrachten Leistung beruhen (vgl. Senatsurteil in BFHE 209, 345, BStBl II 2005, 545).

  • FG Münster, 23.03.2023 - 5 K 2867/20

    Umsatzsteuer - Unterliegen Mitarbeiterkantinen und -cafeterien in Krankenhäusern,

  • FG Thüringen, 20.05.2010 - 4 K 807/08

    Keine Gewerbesteuerbefreiung für den Gewinn aus dem wirtschaftlichen

  • FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 860/12

    Zu den Voraussetzungen des Betreibens eines Krankenhauses i.S.d. § 3 Nr. 20

  • BFH, 15.03.2022 - V R 46/19

    Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06

    Besteuerung von Umsätzen aus einem Museumsshop

  • FG Münster, 24.10.2012 - 10 K 630/11

    Abgabe von Arzneimitteln der Chemotherapie an ambulante Patienten Zweckbetrieb

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10

    Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten

  • BFH, 21.04.2022 - V R 26/20

    Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

  • FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 4639/10

    Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig!

  • FG Münster, 19.06.2019 - 9 K 2483/19

    Steuerliche Zurechnung von Erträgen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2020 - 10 K 10264/15

    Gemeinnützigkeit der Abnahme von Jägerprüfungen

  • FG Münster, 30.05.2011 - 9 K 73/09

    Ausgegliederte Labor-GmbH nicht gemeinnützig

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - 8 K 6250/06

    Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen

  • SG Konstanz, 26.08.2021 - S 1 KR 1/20

    Krankenversicherung - kein vertraglicher Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse

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Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.2005 - C-374/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2188
EuGH, 07.07.2005 - C-374/03 (https://dejure.org/2005,2188)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - C-374/03 (https://dejure.org/2005,2188)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - C-374/03 (https://dejure.org/2005,2188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Unmittelbare Wirkung - Zugang der Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört, zur Ausbildung - Kinder, die bei ihren Eltern wohnen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gürol

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Unmittelbare Wirkung - Zugang der Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört, zur Ausbildung - Kinder, die bei ihren Eltern wohnen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Gürol

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Unmittelbare Wirkung - Zugang der Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört, zur Ausbildung - Kinder, die bei ihren Eltern wohnen - ...

  • EU-Kommission

    Gürol

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Außenbeziehungen , Assoziierung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu einer Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium in der Türkei; Merkmal des "ordnungsgemäßen Wohnens bei ihren Eltern" im Sinne von Art. 9 S. 1 des Beschlusses Nr. 1/80; Verbot der Diskriminierung aus Gründen der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB Nr. 1/80 Art. 9; BAföG § 1; BAföG § 5; BAföG § 8
    Assoziationsberechtigte, Türken, Kinder, berufliche Bildung, Wohnsitz, Studium, Auslandsstudium, Auslandsaufenthalt

  • Judicialis

    Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19.09.1980 Art. 9; ; Assoziierungsabkommen EWG-Türkei

  • rechtsportal.de

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Unmittelbare Wirkung - Zugang der Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört, zur Ausbildung - Kinder, die bei ihren Eltern wohnen - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gürol

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Unmittelbare Wirkung - Zugang der Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört, zur Ausbildung - Kinder, die bei ihren Eltern wohnen - ...

  • migrationsrecht.net (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Rs. Gürol, Rechtsanwältin Ilknu

Besprechungen u.ä. (3)

  • baysu.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlung bei der Ausbildungsförderung - auch für Kinder türkischer Arbeitnehmer (RA Ilknur Baysu, Prof. Dr. Andreas Hänlein)

  • uni-kassel.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlung bei der Ausbildungsförderung - auch für Kinder türkischer Arbeitnehmer! (Prof. Dr. Andreas Hänlein; ZESAR 2005, 425)

  • migrationsrecht.net (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Auslegung des Beschlusses Nr. 1/80 des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrates - Unmittelbare Wirkung von Artikel 9 - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3769 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 854
  • EuZW 2005, 667
  • DVBl 2005, 1218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.05.2003 - C-171/01

    Wählergruppe Gemeinsam

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-374/03
    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes hat eine Bestimmung eines Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei unmittelbare Wirkung, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Beschlusses, zu dem sie gehört, und des Abkommens, in dessen Rahmen sie erlassen wurde, eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89, Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnr. 15, und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-171/01, Wählergruppe Gemeinsam, Slg. 2003, I-4301, Randnrn.

    24 Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 lediglich für den besonderen Bereich des Zugangs zum Schulunterricht und zur Berufsausbildung im Aufnahmemitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97, Akman, Slg. 1998, I-7519, Randnr. 41) die Durchführung und Konkretisierung des allgemeinen Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt, das in Artikel 9 des Assoziierungsabkommens verankert ist, der auf Artikel 7 EWG-Vertrag (später Artikel 6 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 12 EG) verweist (vgl. entsprechend Urteil Wählergruppe Gemeinsam, Randnr. 59).

    25 Die Feststellung, dass das in Artikel 9 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 enthaltene Diskriminierungsverbot die Situation des Einzelnen unmittelbar regeln kann, wird auch nicht durch die Prüfung des Gegenstands und der Natur dieser Bestimmung sowie des Assoziierungsabkommens, in dessen Rahmen sie erlassen wurde, widerlegt (vgl. Urteil Wählergruppe Gemeinsam, Randnrn.

  • EuGH, 19.11.1998 - C-210/97

    Akman

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-374/03
    24 Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 lediglich für den besonderen Bereich des Zugangs zum Schulunterricht und zur Berufsausbildung im Aufnahmemitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97, Akman, Slg. 1998, I-7519, Randnr. 41) die Durchführung und Konkretisierung des allgemeinen Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt, das in Artikel 9 des Assoziierungsabkommens verankert ist, der auf Artikel 7 EWG-Vertrag (später Artikel 6 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 12 EG) verweist (vgl. entsprechend Urteil Wählergruppe Gemeinsam, Randnr. 59).
  • EuGH, 15.03.1989 - 389/87

    Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-374/03
    Der gleichberechtigte Zugang zum Unterricht im Sinne dieser Bestimmung erstreckt sich damit auf jede Form von Unterricht, einschließlich des Universitätsstudiums der Wirtschaftswissenschaften wie das im Ausgangsverfahren (vgl. entsprechend Urteil vom 15. März 1989 in den Rechtssachen 389/87 und 390/87, Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723, Randnrn.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-374/03
    23 Artikel 9 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 enthält ein Gleichbehandlungsgebot in Bezug auf den Zugang zum Schulunterricht und zur beruflichen Bildung unter Zugrundelegung derselben Qualifikationen, das seinem Wesen nach geeignet ist, von Einzelnen vor einem nationalen Gericht zur Stützung des Begehrens geltend gemacht zu werden, diskriminierende Vorschriften einer Regelung eines Mitgliedstaats unangewendet zu lassen, die die Gewährung eines Anspruchs von einer Voraussetzung abhängig macht, die für Inländer nicht gilt; des Erlasses ergänzender Durchführungsvorschriften bedarf es insoweit nicht (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96, Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 63).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-374/03
    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes hat eine Bestimmung eines Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei unmittelbare Wirkung, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Beschlusses, zu dem sie gehört, und des Abkommens, in dessen Rahmen sie erlassen wurde, eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89, Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnr. 15, und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-171/01, Wählergruppe Gemeinsam, Slg. 2003, I-4301, Randnrn.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2009 - 7 B 10454/09

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts nach EWGAssRBes 1/80 § 7 S 1, Auswirkungen des

    Art. 9 ARB 1/80 hat in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C 374/03 -, juris - Gürol -).

    Sie soll den türkischen Kindern den Schulbesuch und eine Berufsausbildung im Aufnahmemitgliedsstaat ihrer Eltern ermöglichen, ohne die Wahl der Betroffenen in Bezug auf die Art der schulischen oder beruflichen Ausbildung zu beschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2017 - 13 C 42/16

    Außerkapazitäre Zulassung eines türkischen Staatsangehörigen zum Studium der

    So ausdrücklich EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-374/03 - (Gürol), Slg. 2005 I-06199, Rn. 36.

    vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-374/03 - (Gürol), a.a.O., Rn. 37 ff.(Ausbildungsförderung); Armbruster, HTK-AuslR/ ARB 1/80/ Art. 9 01/2014, Rn. 9; Kurzidem, in: Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 2016, Art. 9 ARB 1/80, Rn. 2; Gutmann, Gk-AufenthG, August 2008, IX - Art. 9 ARB 1/80, Rn. 17 ff., vgl. VG München, Urteil vom 9. Juli 2009 - M 15 K 07.6091 -, juris (Aufstiegsförderung für eine Ausbildung zur Bankfachwirtin an der Bankakademie Frankfurt); VG Stuttgart, Urteil vom 6. März 2008 - 11 K 2080/07 -, juris (Meisterbafög).

    Neben dem in Art. 9 Satz 1 ARB 1/80 enthaltenen Wohnsitzerfordernis, welches keine häusliche Gemeinschaft des Kindes mit den Eltern erfordert, vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-374/03 - (Gürol), a.a.O., Rn. 27 ff., bedarf es des Nachweises einer ordnungsgemäßen Beschäftigung der Eltern.

  • EuGH, 03.06.2021 - C-194/20

    Stadt Duisburg () und droit de séjour) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 9 des Beschlusses Nr. 1/80 für türkische Kinder, die in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft ordnungsgemäß bei ihren Eltern wohnen, die dort ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren, einen Anspruch darauf verankert, unter Zugrundelegung derselben Qualifikationen wie die Kinder von Angehörigen dieses Mitgliedstaats zum allgemeinen Schulunterricht, zur Lehrlingsausbildung und zur beruflichen Bildung zugelassen zu werden (Urteil vom 7. Juli 2005, Gürol, C-374/03, EU:C:2005:435, Rn. 22).

    Diese Bestimmung enthält ein Gebot der Gleichbehandlung von türkischen Kindern und Kindern von Angehörigen des Aufnahmemitgliedstaats in Bezug auf den Zugang zum Schulunterricht und zur beruflichen Bildung in diesem Mitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2005, Gürol, C-374/03, EU:C:2005:435, Rn. 23).

  • VG Stuttgart, 06.03.2008 - 11 K 2080/07

    Gleichstellung türkischer Kinder bei Aufstiegsfortbildungsförderung;

    28 Das Gericht folgt der mit seinem Schreiben vom 29.11.2007 wiedergegebenen Auffassung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Urt. v. 24.11.2005, InfAuslR 2006, 315, entsprechend EuGH, Urt. v. 7.7.2005 - C-374/03 - Gaye Gürol), dass es sich bei der beantragten Förderung um einen solchen Vorteil im Bereich der beruflichen Bildung handelt, woraus unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 9 ARB 1/80 der gleiche Anspruch folgt wie für Deutsche.

    Hierzu finden sich aber im genannten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (v. 7.7.2005 - C-374/03 - Gaye Gürol) folgende - von der damaligen Auffassung des Generalanwalts (v. 2.12.2004 - C-374/03 -) abweichende - Ausführungen:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 C 65/18

    Zulassungsanspruch eines türkischen Staatsangehörigen zum Studium der

    vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-374/03 - (Gürol), Slg. 2005 I-6199, Rn. 36.

    vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005, a.a.O., Rn. 37 ff.

  • FG Baden-Württemberg, 13.07.2007 - 9 K 153/02

    Kindergeldanspruch für in der Türkei lebende Kinder

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des EuGH auch für die Bestimmungen eines Beschlusses des Assoziationsrats EWG-Türkei (EuGH C-262/96 Rn. 60; EuGH- Urteile vom 20.09.1990 C-192/89 -Sevince -Slg. 1990, I -3461 Rn. 15 und vom 07.07.2005 C-374/03 Rn.20 -Gaye Gürol ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07

    Türkei; Vorlage an EuGH; Vorabentscheidungsersuchen; Kind türkischer

    Voraussetzung ist aber, dass die familiäre Gemeinschaft von Eltern und Kindern weiterhin im Aufnahmestaat gelebt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-374/03 [Gürol] - NVwZ-RR 2005, 854 Rn. 29 ff.).
  • VG Sigmaringen, 24.11.2005 - 2 K 2303/03

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Anspruch türkischer Kinder gem EWGAssRBes 1/80

    Sowohl Satz 1 als auch Satz 2 von Art. 9 ARB 1/80 entfalten als gemeinschaftsrechtliche Normen unmittelbare Wirkung, da sie klare und eindeutige Verpflichtungen enthalten, deren Erfüllung oder Wirkung nicht von Erlass eines weiteren Aktes abhängen (EuGH, Urt. v. 07.07.2005 - Rs. C-374/03 -, NVwZ-RR 2005, 854 ff. - Gürol).

    Nur dann, wenn den türkischen Kindern ein Anspruch auf Gleichbehandlung zukommt, ist sichergestellt, dass eine wirkliche Chancengleichheit der türkischen Kinder und der Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaates im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung überhaupt erst gewährleistet werden kann (EuGH, Urt. v. 07.07.2005 - Rs. C-374/03 -, NVwZ-RR 2005, 854 ff. - Gürol, Rn. 39 - 41).

  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

    Die genannten Bestimmungen - insbesondere Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 - sind innerstaatlich geltendes Recht und im Streitfall anzuwenden (grundlegend EuGH Urteil v. 04.05.1999 C-262/96, Slg. 1999, I-2685, Sürül; vgl. auch EuGH Urteil v. 20.09.1990 C-192/89, Slg. 1990, I-3461, Sevince; EuGH Urteil v. 07.07.2005 C-374/03, Slg. 2005, I-6199, Gaye Gürol; Art. 80 VO des Rats der Europäischen Gemeinschaften v. 25. April 1983, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften v. 25. April 1983 C 110/27, 60).
  • FG Münster, 17.08.2009 - 2 K 4826/08

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von im Ausland lebenden Kindern deutscher

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des EuGH auch für die Bestimmungen eines Beschlusses des Assoziationsrats EWG-Türkei (EuGH 04.05.1999, C-262/96, Slg. 1999, I-2685, Sema Sürül; v. 20.09.1990, C-192/89, Slg. 1990, I-3461, Sevince; v. 07.07.2005, C-374/03, Slg. 2005, I-6199, Gaye Gürol).
  • VG München, 09.07.2009 - M 15 K 07.6091

    Aufstiegsfortbildungsförderung für türkische Staatsangehörige mit unbefristeter

  • VG Sigmaringen, 28.01.2009 - 1 K 1206/08

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Staatsangehörigkeit; Türkische Kinder;

  • VG Frankfurt/Main, 04.12.2008 - 3 K 2650/07

    Überschreitung der Höchstaltersgrenze im Rahmen der Ausbildungsförderung

  • VGH Bayern, 12.05.2010 - 19 C 09.2241

    Frage der Fortgeltung des Vier-Augen-Prinzips

  • VG München, 09.07.2009 - M 15 K 09.1186

    Art. 9 ARB 1/80 verleiht türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen

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