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   OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 1 ME 205/04   

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https://dejure.org/2004,4807
OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 1 ME 205/04 (https://dejure.org/2004,4807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2004 - 1 ME 205/04 (https://dejure.org/2004,4807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - 1 ME 205/04 (https://dejure.org/2004,4807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung für eine Wagenburg; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges; Widerspruchsbefugnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 S. 2 VwVfG; § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Nutzungsverbot und Beseitigungsverfügung in Form einer Allgemeinverfügung ; Notwendigkeit eines Widerspruchs durch jeden einzelnen Betroffenen; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs

  • Judicialis

    NBauO § 89 I; ; VwGO § 70; ; VwGO § 80 III 1; ; VwGO § 82; ; VwVfG § 35; ; VwVfG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanordnung für eine Wagenburg - Adressat; Allgemeinverfügung; Antragsbefugnis; Beseitigungsanordnung; Sofortvollzug, Begründung; Widerspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigungsverfügung für eine Wagenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beseitigungsanordnung für sog. Wagenburg am Fürstenauer Weg in Osnabrück ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsverbot und Beseitigungsverfügung in Form einer Allgemeinverfügung ; Notwendigkeit eines Widerspruchs durch jeden einzelnen Betroffenen; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 93
  • BauR 2005, 436 (Ls.)
  • BauR 2005, 84
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92

    Anlage; Vorwiegend ortsfest; Wertende Betrachtung; Dauer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 1 ME 205/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (B. v. 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, BauR 1993, 454) stellt sogar ein Fischverkaufswagen, der regelmäßig an einer bestimmten Stelle aufgestellt wird, eine bauliche Anlage dar.
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 1 ME 205/04
    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, Vor- und Zunamen sowie eine ladungsfähige Anschrift anzugeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. April 1999 - 1 C 24.97 -, DVBl. 1999, 989 = NJW 1999, 2608).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2001 - 10 B 705/01

    Stadt Mülheim darf Beseitigung der "Wagenburg" fordern.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 1 ME 205/04
    Da hiermit denknotwendig die Aufforderung verbunden war, das Gelände sogar schon zum 31. Oktober 2003 zu räumen, konnte sich die Antragsgegnerin in der dann erlassenen Verfügung vom 27. Januar 2004 auf die Darlegung beschränken, jedenfalls jetzt könne diese Wagenburg - immerhin der klassische Ausdruck nicht ordnungsgemäßen Bauens (vgl. dazu unter anderem OVG Münster, B. v. 6.8.2001 - 10 B 705/01 -, BauR 2001, 1892 = NVwZ-RR 2002, 11 = BRS 64 Nr. 196) - nicht mehr länger hingenommen werden.
  • VG Lüneburg, 23.06.2020 - 2 B 48/20

    Bauwagen; Bestimmtheitsgebot; formelle; materielle Illegalität;

    Umfang und "Tiefe" der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO hängen ebenso wie diejenige nach § 39 VwVfG davon ab, was dem Adressaten an Erwägungen schon bekannt ist (Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, juris Rn. 24 und 25).

    Die Bauwagen sind auf Dauer auf dem Grundstück gewissermaßen als Ersatz für Häuser aufgestellt, so dass es sich um bauliche Anlagen im bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Sinne handelt (BVerwG, Urt. v. 26.6. 1970 - 4 C 116.68 -, juris Rn. 10 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, juris Rn. 28).

    Vielmehr wäre die Inanspruchnahme der Eigentümer vor diesem Hintergrund möglicherweise unverhältnismäßig gewesen (Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, juris Rn. 22), denn der Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs gebietet, denjenigen zuerst in Anspruch zu nehmen, der mit dem geringsten Aufwand baurechtmäßige Zustände herstellen kann (Mann, in: Große-Suchsdorf, 10. Aufl. 2020, NBauO § 79 Rn. 86).

    Die von dem Verbot betroffenen Personen sind aufgrund dieser Merkmale hinreichend bestimmt (vgl. zu einer ähnlichen Allgemeinverfügung auch Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2005 - 1 ME 205/04 -, juris Rn. 14).

    Die Kammer hat dabei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in dem gemäß Ziff. 18. lit. b) der Streitwertannahmen die Hälfte des Streitwerts im Hauptsacheverfahren anzusetzen ist, für die Nutzungsuntersagung und die Beseitigungsanordnung, deren Rechtswirkungen sich überschneiden (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, juris Rn. 36), in Anlehnung an Ziff. 11 lit. b) und Ziff. 10 lit. f) einen Streitwert von insgesamt 1.000,- EUR, für Ziff. 3 (Zwangsgeldfestsetzung) gemäß Ziff. 12 lit. c) der Streitwertannahmen ebenfalls 1.000,- EUR und für die Androhungen in Ziff. 4 und 5 jeweils 0,- EUR zugrunde gelegt.

  • VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21

    Corona-Krise; Testpflicht für alle Pflegeheimmitarbeiter in Baden-Württemberg

    Eine nur formelhafte und sich nicht mit dem konkreten Einzelfall auseinandersetzende Begründung genügt nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2023 - 7 A 2635/21

    Klage gegen Räumung des Hambacher Forstes erfolglos

    vgl. für eine Allgemeinverfügung OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, BauR 2005, 84 = juris m. w. N.
  • VG Lüneburg, 23.06.2020 - 2 B 42/20

    Antragsbefugnis; Bauwagen; Ermessen; formelle Illegalität; materielle

    Mit Verfügung vom 26. Mai 2020 hat das Gericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.10.2004 (- 1 ME 205/04 -, juris) darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Antragsbefugnis der Antragstellerin bestünden, da sie in ihrem Schriftsatz angegeben habe, sie bewohne keinen Bauwagen.

    So liegt der Fall auch hier: Jeder Nutzer eines Bauwagens kann die Nutzung grundsätzlich allein aufgeben; die Genehmigung der Antragstellerin als Eigentümerin der Bauwagen benötigt er hierfür nicht (vgl. schon Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 -1 ME 205/04 -, juris Rn. 32).

    Die Kammer hat dabei berücksichtigt, dass die Antragstellerin Eigentümerin mehrerer Bauwagen und des Grundstücks ist, und im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in dem gemäß Ziff. 18. lit. b) der Streitwertannahmen die Hälfte des Streitwerts im Hauptsacheverfahren anzusetzen ist, für die Nutzungsuntersagung, die zugehörige Duldungsverfügung und die Beseitigungsanordnung, deren Rechtswirkungen sich überschneiden (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, juris Rn. 36), in Anlehnung an Ziff. 11 lit. b) und Ziff. 10 lit. f) einen Streitwert von insgesamt 1.000,- EUR je Bauwagen, für Ziff. 3 (Zwangsgeldfestsetzung) gemäß Ziff. 12 lit. c) der Streitwertannahmen einmal 1.000,- EUR und für die Androhungen in Ziff. 4 und 5 jeweils 0,- EUR zugrunde gelegt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 166/15

    Baugenehmigung für einen Imbisswagen; erhebliche Beeinträchtigung der

    Es soll nicht darauf ankommen, ob die Dauer der ortsfesten Nutzung länger ist als die Zeit, in der die Anlage bewegt wird (NdsOVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, BRS 67 Nr. 202, RdNr. 28 in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05

    Streitwert bei subjektiver Klagehäufung gegen die in einer Allgemeinverfügung

    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat seinen Wagen für sich beseitigen und auch zukünftig eine Nutzung des Geländes für sich unterlassen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 ME 205/04 - NVwZ-RR 2005, 93 ; siehe auch OVG MV, Beschluss vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2006 - 8 ME 115/06

    Rechtliche Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität im

    Umfang und "Tiefe" der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO hängen dabei davon ab, was dem Adressaten an Erwägungen schon bekannt ist (Nds. OVG, Beschl. v. 5.9.2006 - 8 ME 116/06 -, und v. Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, NVwZ-RR 2005, 83 ff. = Nds. VBl. 2005, 218 ff.).
  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch

    Denn die mit der Allgemeinverfügung getroffene Regelung war teilbar, da sie nicht nur einheitlich befolgt werden konnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.10.2004, 1 ME 205/04, juris Rn. 14 f.; so auch zu versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügungen OVG Bautzen, Beschl. v. 28.8.2015, 3 B 276/15, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 31.5.2007, 3 M 53/07, juris Rn. 33, 49).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 8 ME 116/06

    Erforderlichkeit der Zustimmung eines Jagdpächters bei Angliederung einer

    Umfang und "Tiefe" der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO hängen dabei davon ab, was dem Adressaten an Erwägungen schon bekannt ist (Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, NVwZ-RR 2005, 83 ff. = NdsVBl 2005, 218 ff.).
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

    Die Behörde darf sich daher nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, Rn. 24, juris).
  • VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 10 S 20.820

    Ökodesign-Anforderungen an die elektronische Raumtemperaturkontrolle

  • VG Braunschweig, 15.12.2020 - 1 B 236/20

    Arbeitnehmer; Arbeitnehmerin; Beanstandung; Einstellung; Erforderlichkeit;

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