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   VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40082   

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https://dejure.org/2004,52013
VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40082 (https://dejure.org/2004,52013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2004 - 8 A 02.40082 (https://dejure.org/2004,52013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40082 (https://dejure.org/2004,52013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Autobahn durch Festsetzung geeigneter Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes; Möglichkeit der Verletzung subjektiv öffentlicher Rechte von Nachbarn durch die Verkehrslärmimmissionen einer zu verbreiternden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 98
  • DVBl 2004, 1320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

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  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

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  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

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  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

    vgl. Bay.VGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40082 -, juris Rn. 13.

    vgl. Bay.VGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40082 -, juris (zu Fahrbahnbelägen).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    Daraus, dass Straßenbaulastträger offenporige Asphaltdeckschichten über Erprobungszwecke hinaus von sich aus in - hier nicht gegebenen - Fällen außerordentlicher Lärmbelastung einsetzen, wo die hohen Baukosten sowie der Aufwand für Unterhaltung, Reparatur und Pflege an Gewicht verlieren, kann keine Verpflichtung hergeleitet werden, eine derartige Maßnahme in die Trassenabwägung einzustellen (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH vom 18.2.2004 NVwZ-RR 2005, 98 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner

    Der VGH München hat ausgeführt (Urteil vom 18.02.2004 - 8 A 02.40082 -, NVwZ-RR 2005, 98, 99 f.): .

    Auch die Ausführungen des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 18. Februar 2004 (- 8 A 02.40082 -, NVwZ-RR 2005, 98, 99 f.) geben keinen Anlass zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Tauglichkeit von OPA (Hilfsbeweisantrag zu 3)).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau

    Daraus, dass Straßenbaulastträger offenporige Asphaltdeckschichten über Erprobungszwecke hinaus von sich aus in - hier nicht gegebenen - Fällen außerordentlicher Lärmbelastung einsetzen, wo die hohen Baukosten sowie der Aufwand für Unterhaltung, Reparatur und Pflege an Gewicht verlieren, kann keine Verpflichtung hergeleitet werden, eine derartige Maßnahme in die Trassenabwägung einzustellen (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH vom 18.2.2004 NVwZ-RR 2005, 98 ff.).
  • VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20

    Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan

    Dazu hat die Beigeladene zu Recht verschiedene obergerichtliche Entscheidungen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 6. Februar 2018 - 8 C 11.527/17 - juris Rn. 85; OVG Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 1. Juli 2013 - 2 D 46/12.NE - ZNER 2013, 443 und NdsOVG , Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 KN 155/03 - NVwZ-RR 2005, 98-102, juris Rn 67) und gewichtige Literaturstimmen angeführt (vgl. nur Gatz , Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 347), die ein vergleichbares Vorgehen gebilligt haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 11 D 45/06

    Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Bochum abgewiesen

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch Anfang 2004 geäußerten generellen Bedenken an der Eignung von offenporigem Asphalt zur dauerhaften Lärmminderung - vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40082 -, NVwZ-RR 2005, 98 (99 f.); offen gelassen: Nds. OVG, Urteil vom 19. September 2007 - 7 KS 196/03 -, n. v. (nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 5. September 2008 - 9 B 10.08 -, juris) -, die unter anderem auch auf der Erwägung beruhen, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im ARS Nr. 5/2002 die Verwendung von offenporigem Asphalt nur in Ausnahmefällen für zulässig erachtet hatte, sind durch das weitere ARS 8/2004 vom 18. Oktober 2004, VkBl.
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

    Daraus, dass Straßenbaulastträger offenporige Asphaltdeckschichten über Erprobungszwecke hinaus von sich aus in - hier nicht gegebenen - Fällen außerordentlicher Lärmbelastung einsetzen, wo die hohen Baukosten sowie der Aufwand für Unterhaltung, Reparatur und Pflege an Gewicht verlieren, kann keine Verpflichtung hergeleitet werden, eine derartige Maßnahme in die Trassenabwägung einzustellen (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH vom 18.2.2004 NVwZ-RR 2005, 98 ff.).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Daraus, dass Straßenbaulastträger offenporige Asphaltdeckschichten über Erprobungszwecke hinaus von sich aus in - hier nicht gegebenen - Fällen außerordentlicher Lärmbelastung einsetzen, wo die hohen Baukosten sowie der Aufwand für Unterhaltung, Reparatur und Pflege an Gewicht verlieren, kann keine Verpflichtung hergeleitet werden, eine derartige Maßnahme in die Trassenabwägung einzustellen (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH vom 18.2.2004 NVwZ-RR 2005, 98 ff.).".
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    Daraus, dass Straßenbaulastträger offenporige Asphaltdeckschichten über Erprobungszwecke hinaus von sich aus in - hier nicht gegebenen - Fällen außerordentlicher Lärmbelastung einsetzen, wo die hohen Baukosten sowie der Aufwand für Unterhaltung, Reparatur und Pflege an Gewicht verlieren, kann keine Verpflichtung hergeleitet werden, eine derartige Maßnahme in die Trassenabwägung einzustellen (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH vom 18.2.2004 NVwZ-RR 2005, 98 ff.).".
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025

    Existenzgefährdung eines Betriebs

    Daraus, dass Straßenbaulastträger offenporige Asphaltdeckschichten über Erprobungszwecke hinaus von sich aus in - hier nicht gegebenen - Fällen außerordentlicher Lärmbelastung einsetzen, wo die hohen Baukosten sowie der Aufwand für Unterhaltung, Reparatur und Pflege an Gewicht verlieren, kann keine Verpflichtung hergeleitet werden, eine derartige Maßnahme in die Trassenabwägung einzustellen (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH vom 18.2.2004 NVwZ-RR 2005, 98 ff.).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • OVG Thüringen, 16.08.2018 - 1 O 169/11

    (Kein Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Auflagen für

  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40093

    Planfeststellung für eine Tankanlage und Rastanlage; Beurteilung der von

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