Rechtsprechung
VGH Hessen, 19.11.2004 - 11 UZ 2947/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Schädigungen durch den Biss eines Hundes sind alle Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, egal wann sie auftreten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; Voraussetzungen für die Annahme der Schädigung eines anderen Tieres durch einen Hundebiss; Anforderungen an den Schweregrad der durch den Hundebiss erlittenen Verletzung; Beurteilung der Ursächlichkeit des Bisses für die ...
- Judicialis
HundeVO § 2 Abs. 1 S. 1; ; HundeVO § 2 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HundeVO § 2 Abs. 1 S. 1; HundeVO § 2 Abs. 2 Nr. 2
Polizeirecht; Einstufung als gefährlicher Hund - Biss, gefährlicher Hund, Schädigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Hunde
Verfahrensgang
- VG Gießen, 16.07.2004 - 10 E 5578/03
- VGH Hessen, 19.11.2004 - 11 UZ 2947/04
- VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04
- BVerwG, 19.12.2005 - 6 B 47.05
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 629
- DÖV 2005, 529
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2004 - 11 UZ 2947/04
Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 11 UE 3488/04 fortgesetzt. - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2004 - 11 UZ 2947/04
Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Tieres ist dann anzunehmen, wenn bei ihm ein von den normalen körperlichen Funktionen abweichender Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird (vgl. zur Gesundheitsverletzung im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB: BGH, Urteil vom 30. April 1991 - VI ZR 178/90 -, NJW 1991, 1948 [1949]).
- VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04
Einstufung als gefährlicher Hund; Schädigung eines "anderen Tieres"
Gefährlich ist ein Hund unter den Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 HundeVO unabhängig davon, ob sein Verhalten Ausdruck einer besonderen, nicht artgemäßen Aggressionsbereitschaft ist (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 19. November 2004 - 11 UZ 2947/04 -). - VGH Hessen, 18.10.2007 - 8 UE 243/06
Zur Eigenschaft eines Hundes als gefährlicher Hund - hier: Hessen
§ 2 Abs. 2 HundeVO stellt nach seinem eindeutigen Wortlaut ("Gefährlich sind auch die Hunde, die ...") bezüglich der Gefährlichkeit eines Hundes allein auf die unter den Nummern 1 bis 3 der Bestimmung im Einzelnen normierten Tatbestandsmerkmale ab (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 11 UE 3488/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 629 ff. [631]).