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   OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04   

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https://dejure.org/2006,3824
OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04 (https://dejure.org/2006,3824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.2006 - 7 ME 159/04 (https://dejure.org/2006,3824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. März 2006 - 7 ME 159/04 (https://dejure.org/2006,3824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachbarrechtsschutz im Aussetzungsverfahren gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Schweinemaststall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 80a Abs. 1 VwGO; § 80a Abs. 3 VwGO; § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG; § 6 Abs. 1 BImSchG; § 16 Abs. 1 BImSchG
    Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL); Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage; Überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung; Von einer Anlage ausgehende schädliche Umwelteinwirkungen; Mindestabstand für Anlagen zur ...

  • Judicialis

    BImSchG § 5 I 1 Nr. 2; ; GIRL; ; TA Luft 2002; ; VwGO § 146 IV 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtsschutz im Aussetzungsverfahren gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Schweinemaststall - Beschwerdeverfahren; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Geruchsimmissionen; GIRL; Rechtsschutz, vorläufiger; TA Luft; VDI-Richtlinie 3471; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigung eines Schweinemaststalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL); Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage; Überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung; Von einer Anlage ausgehende schädliche Umwelteinwirkungen; Mindestabstand für Anlagen zur ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welchen Abstand muss ein Schweinemastbetrieb zur Wohnbebauung einhalten? (IBR 2006, 362)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 682
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
    Dies gilt in Bezug auf die Rinderhaltung allerdings vor allem deshalb, weil die Geruchsbelästigung bei Rindern erheblich geringer ist als bei Schweinen und die Geruchsschwelle, also die Grenze der Wahrnehmbarkeit, bereits bei deutlich kleineren Abständen unterschritten ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 1999, - 1 M 2569/99 - Urteil vom 30. Mai 2001 , - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98; Urteil vom 29. Januar 2003, - 1 KN 42/02 - = RdL 2003, 231).

    Die VDI-Richtlinie 3471 ist zwar rechtlich unverbindlich, stellt aber gleichwohl eine brauchbare Orientierungshilfe dar (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993, -4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184; Urteil vom 28. Februar 2002, - 4 CN 5.01 -, NVwZ 2002, 1114; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2001, - 1 K 389/00 -, NVwZ-RR 2002, 98).

    Angesichts der vergleichsweise geringen Geruchsintensität von Rindern fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass die Geruchsschwelle auch nur näherungsweise erreicht ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2001, - 1 K 389/00 -, NVwZ-RR 2002, 98).

    Maßgeblich ist allein, dass im konkreten Einzelfall die für die Ausbringung von Gülle geltenden Bestimmungen und technischen Regeln eingehalten werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2001, - 1 K 389/00 -, NVwZ-RR 2002, 98).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
    (OVG Münster, Beschluss vom 18. März 2002, - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; VGH Mannheim, Beschluss vom 25. November 2004, - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
    (OVG Münster, Beschluss vom 18. März 2002, - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; VGH Mannheim, Beschluss vom 25. November 2004, - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
    Die VDI-Richtlinie 3471 ist zwar rechtlich unverbindlich, stellt aber gleichwohl eine brauchbare Orientierungshilfe dar (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993, -4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184; Urteil vom 28. Februar 2002, - 4 CN 5.01 -, NVwZ 2002, 1114; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2001, - 1 K 389/00 -, NVwZ-RR 2002, 98).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2003 - 1 KN 42/02

    Festsetzung eines "Fuß- und Radwegs" ; Besondere Zweckbestimmung für Teilstrecke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
    Dies gilt in Bezug auf die Rinderhaltung allerdings vor allem deshalb, weil die Geruchsbelästigung bei Rindern erheblich geringer ist als bei Schweinen und die Geruchsschwelle, also die Grenze der Wahrnehmbarkeit, bereits bei deutlich kleineren Abständen unterschritten ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 1999, - 1 M 2569/99 - Urteil vom 30. Mai 2001 , - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98; Urteil vom 29. Januar 2003, - 1 KN 42/02 - = RdL 2003, 231).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung für; Geruchsausbreitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
    Dies gilt in Bezug auf die Rinderhaltung allerdings vor allem deshalb, weil die Geruchsbelästigung bei Rindern erheblich geringer ist als bei Schweinen und die Geruchsschwelle, also die Grenze der Wahrnehmbarkeit, bereits bei deutlich kleineren Abständen unterschritten ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 1999, - 1 M 2569/99 - Urteil vom 30. Mai 2001 , - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98; Urteil vom 29. Januar 2003, - 1 KN 42/02 - = RdL 2003, 231).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
    Die VDI-Richtlinie 3471 ist zwar rechtlich unverbindlich, stellt aber gleichwohl eine brauchbare Orientierungshilfe dar (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993, -4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184; Urteil vom 28. Februar 2002, - 4 CN 5.01 -, NVwZ 2002, 1114; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2001, - 1 K 389/00 -, NVwZ-RR 2002, 98).
  • OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02

    Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
    Dies gilt in Bezug auf die Rinderhaltung allerdings vor allem deshalb, weil die Geruchsbelästigung bei Rindern erheblich geringer ist als bei Schweinen und die Geruchsschwelle, also die Grenze der Wahrnehmbarkeit, bereits bei deutlich kleineren Abständen unterschritten ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 1999, - 1 M 2569/99 - Urteil vom 30. Mai 2001 , - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98; Urteil vom 29. Januar 2003, - 1 KN 42/02 - = RdL 2003, 231).
  • VG Mainz, 13.04.2016 - 3 K 508/15

    Baugenehmigung für Kaffeerösterei in Eich aufgehoben

    Vielmehr konkretisieren diese lediglich die selbst nicht nachbarschützende Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 28.3.2006 - 7 ME 159/04 -, NVwZ-RR 2006, 682 und juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 18.5.1982 - 7 C 42/80 -, BVerwGE 65, 313 und juris Rn. 22).
  • VG Göttingen, 15.12.2006 - 2 B 278/06

    Beurteilung von Geruchsimmissionen eines im Außenbereich gelegenen Schweinestalls

    Die Beigeladene meint, in Anlehnung an die Entscheidung des 7. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28.03.2006 (7 ME 159/04) sei ausschließlich die Abstandsberechnung nach der VDI-Richtlinie vorzunehmen und daneben die GIRL nicht anwendbar.

    Nach Auffassung des Nds. OVG (Beschl. v. 28.03.2006 - 7 ME 159/04 -, NVwZ-RR 2006, 682), die von der Kammer geteilt wird, kann auf eine Heranziehung der GIRL dann verzichtet werden, wenn die geplante Anlage den Anforderungen der VDI-Richtlinie 3471 genügt, also unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles einen ausreichenden Abstand zu den angrenzenden Wohngrundstücken einhält.

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen

    Das während des Beschwerdeverfahrens am 13.10.2006 vorgelegte, am 23.8.2006, das heißt nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstellte Gutachten des TÜV-Süd betreffend die Messungen der Lärmbelastungen am Immissionsort IP 5 in Wahlen zur Nachtzeit, das zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass an dem maßgeblichen, offenbar in einer geringeren Entfernung als das Anwesen der Antragsteller gelegenen Anwesen I. vgl. Entfernungsangaben im Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten des Parallelverfahrens 1 F 17/05 ein Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 38 dB(A) auftritt, wobei auf einen Korrekturabzug für Reflexionen bei während der Messungen geschlossenem Schlafzimmerfenster verzichtet wurde, soll hier zu Gunsten der Antragsteller außer Betracht bleiben, obwohl die Eingangs dargelegte Beschränkung des Streitstoffs im Beschwerdeverfahren nach wohl überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung nur für Einwände für Beschwerdeführer gegen die erstinstanzliche Entscheidung, nicht jedoch für Umstände gilt, die sich für die Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Beschlusses anführen lassen vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - NVwZ-RR 2006, 75, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2006 - 7 ME 159/04 - NVwZ-RR 2006, 682.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan mit Festsetzung "Sondergebiet

    Durch den Anwendungshinweis in Nr. 1 Abs. 6 GIRL wird sie aber auch als Maßstab zur Vorsorge gegen schädliche Umwelt immissionen durch Gerüche aus Tierhaltung "von der Emissionsseite her" (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) sowie zugleich als starkes Indiz zur Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Schutzpflicht (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BImSchG) anerkannt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.03.2006 - 7 ME 159/04 -, NUR 2006, 524 f.; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 14.01.2010 - 8 B 1015.09 -, UPR 2011, 33 ff. und BayVGH, Beschluss vom 18.08.2011 - 22 Cs 10.1686 -, juris).
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

    Das während des Beschwerdeverfahrens am 13.10.2006 vorgelegte, am 23.8.2006, das heißt nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstellte Gutachten des TÜV-Süd betreffend die Messungen der Lärmbelastungen am Immissionsort IP 5 in Wahlen zur Nachtzeit, das zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass an dem maßgeblichen, offenbar in einer geringeren Entfernung als das Anwesen der Antragsteller gelegenen Anwesen I. vgl. Entfernungsangaben im Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05 ein Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 38 dB(A) auftritt, wobei auf einen Korrekturabzug für Reflexionen bei während der Messungen geschlossenem Schlafzimmerfenster verzichtet wurde, soll hier zu Gunsten der Antragsteller außer Betracht bleiben, obwohl die Eingangs dargelegte Beschränkung des Streitstoffs im Beschwerdeverfahren nach wohl überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung nur für Einwände für Beschwerdeführer gegen die erstinstanzliche Entscheidung, nicht jedoch für Umstände gilt, die sich für die Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Beschlusses anführen lassen vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - NVwZ-RR 2006, 75, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2006 - 7 ME 159/04 - NVwZ-RR 2006, 682.
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 19 L 523.19

    Spandau: Groß-Hostel im reinen Arbeitsgebiet zulässig

    Auf eine Heranziehung der Richtlinie kann nämlich regelmäßig verzichtet werden, wenn die Abstände der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (im Folgenden: TA Luft) eingehalten werden (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. März 2006 - OVG 7 ME 159/04 -, juris Rn. 17; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 5 Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 7 ME 93/06

    Subtantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der Planungshoheit einer

    Der Berücksichtigung dieses Vorbringens steht § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nicht entgegen (vgl. dazu im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 28.3.2006 - 7 ME 159/04 -, NordÖR 2006, 249 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2008 - 8 B 34/08
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2011 - 13 ME 154/11

    Vorliegen der Genussuntauglichkeit bei Feststellung von pathologisch-anatomischen

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2006 - 7 ME 116/05

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

  • OVG Sachsen, 02.07.2009 - 4 BS 312/07

    Milchviehanlage; Geruchsimmission; Mindestabstand; LASAT

  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1442

    Berufungszulassung (abgelehnt); Begriff der "ernstlichen Zweifel"; Verstoß gegen

  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516

    Berufungszulassung (abgelehnt); Begriff der "ernstlichen Zweifel"; Verstoß gegen

  • VG München, 22.03.2012 - M 11 K 10.985

    Nachbarklage; Schweinemaststall; Wohnhaus in 300 m Entfernung; Immissionsschutz;

  • VG München, 22.03.2012 - M 11 K 10.1011

    Nachbarklage; Schweinemaststall; Wohnhaus in 300 m Entfernung; Immissionsschutz;

  • VG Göttingen, 02.10.2009 - 4 B 185/09

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine immissionsschutzrechtliche

  • VG Braunschweig, 03.12.2008 - 2 A 306/07

    Abstand; Baugenehmigung; Dorf; Dorfgebiet; Emission; Erhebliche Belästigung;

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