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   OVG Niedersachsen, 16.08.2005 - 7 ME 120/05   

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https://dejure.org/2005,8393
OVG Niedersachsen, 16.08.2005 - 7 ME 120/05 (https://dejure.org/2005,8393)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2005 - 7 ME 120/05 (https://dejure.org/2005,8393)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2005 - 7 ME 120/05 (https://dejure.org/2005,8393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Beeinträchtigung öffentlicher Interessen durch gewerbliche Altpapiersammlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG; § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG
    Sammlung von Altpapier; Beeinträchtigung öffentlicher Interessen

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung öffentlicher Interessen durch gewerbliche Altpapiersammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 26
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Mit der allgemeinen Berfürchtung, gewerbliche Sammlungen von Abfällen unterliefen die dem öffentlichen Entsorgungsträger gegenüber grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, können angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26).

    Der Begriff der "Sammlung" in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 KrW-/AbfG dürfte im gleichen Sinne wie das Einsammeln in § 4 Abs. 5 KrW-/AbfG und § 49 KrW-/AbfG zu verstehen sein, da er nicht das Sammeln der Abfälle im privaten Haushalt, sondern den Vorgang nach Bereitstellen der Abfälle zur Abholung erfassen will (ebenso Lersner, in Lersner/Wendenburg, § 4 Rdnr. 42: Da das Betretungsrecht des § 14 Abs. 1 sich nur auf überlassungspflichtige Abfälle beziehe, fielen bei freiwilligen Hol- und Bringsystemen nach dem Verständnis des Gesetzgebers diese wohl unter Sammeln; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26, das eine Container-Sammlung als "Sammlung" i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 angesehen hat).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05, NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    Angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zu Gunsten gewerblicher Sammlungen können überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung nicht bejaht werden (NdsOVG, Beschl. v. 16.08.2005 - 7 ME 120/05 - NVwZ-RR 2006, 26, 27).
  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 2 B 59/07

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Anforderungen an die formellen

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ( Beschluss vom 10. Juni 2003 -9 ME 1/03 -, NdsVBl 2004, 107; Beschluss der Kammer v. 19.8.2004 -2 B 61/04 -;so auch VG Stade, Beschl. v. 31.5.2005 -6 B 678/05 -AbfallR 2005, 231 und wohl auch Nds. OVG, Beschluss v. 16.8.2005 -7 ME 120/05 -AbfallR 2005, 231, ebenso Thärichen, Öffentliche Interessen im Abfallrecht, 2003/2004, S. 55 ff; Prelle/Thärichen, Gewerbliche Abfallsammlungen zwischen öffentlichen Interessen und unternehmerischer Freiheit, AbfallR2004, 206; Zandonella/Thärichen, Bioabfälle zwischen öffentlicher und privater Entsorgung : Zum Begriff der "überwiegenden öffentlichen Interessen" in § 13 III 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.8.2005 -7 ME 120/05 -AbfallR 2005, 231) sollen angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen der Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht mit der allgemeinen Befürchtung begründet werden können , gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht.

  • VG Lüneburg, 17.09.2007 - 2 B 56/07

    Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers als Grund für einen Wegfall der

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. Juni 2003 - 9 ME 1/03 -, NdsVBl 2004, 107; Beschluss der Kammer v. 19.8.2004 - 2 B 61/04 - ;so auch VG Stade, Beschl. v. 31.5.2005 - 6 B 678/05 - AbfallR 2005, 231 und wohl auch Nds. OVG, Beschluss v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 - AbfallR 2005, 231, ebenso Thärichen, Öffentliche Interessen im Abfallrecht, 2003/2004, S. 55 ff; Prelle/Thärichen, Gewerbliche Abfallsammlungen zwischen öffentlichen Interessen und unternehmerischer Freiheit, AbfallR2004, 206; Zandonella/Thärichen, Bioabfälle zwischen öffentlicher und privater Entsorgung : Zum Begriff der "überwiegenden öffentlichen Interessen" in § 13 III 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 - AbfallR 2005, 231) sollen angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen der Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht mit der allgemeinen Befürchtung begründet werden können , gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht.

  • VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlungen; Gebührenerhöhung; Förderung

    Die Kammer lässt die von der Antragsgegnerin unter Berufung auf Entscheidungen anderer Gerichte bejahte Frage dahinstehen, ob ein einer gewerblichen Sammlung entgegenstehendes überwiegendes öffentliches Interesse bereits dann besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der gewerblichen Sammlung der Einstieg in eine flächendeckende Altpapiererfassung auf Dauer geplant ist (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 23.02.2006 - 12 A 147/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 16.08.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26).
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2395/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05 , NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.".
  • VG Bayreuth, 09.11.2006 - B 2 K 05.661

    Rechtfertigung der Beauftragung gewerblicher Dritter durch § 13 Abs. 1 S. 1

    Eine Untersagungsanordnung sei erst dann gerechtfertigt, wenn feststehe, dass durch die gewerbliche Sammlung nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft begründet würden (vgl. dazu OVG Lüneburg, Az.: 7 ME 120/05).
  • VG Augsburg, 15.02.2008 - Au 4 S 08.2

    "Blaue Tonne"; Durchführung gewerblicher Sammlungen von PPK-Abfällen; Begriff der

    Ob überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegen stehen, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen (vgl. BayVGH vom 12. Juli 2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG vom 16.8.2005, Az. 7 ME 120/05, NVwZ-RR 2006, 26 f.).
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08

    Gewerbliche Altpapiersammlungen aus Privathaushalten

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05 , NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.".
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2491/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05 , NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.".
  • VG München, 11.12.2007 - M 17 S 07.5458

    Gewerbliche Sammlung; Überwiegende öffentliche Interessen

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