Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 BV 02.1964   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8158
VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 BV 02.1964 (https://dejure.org/2005,8158)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2005 - 4 BV 02.1964 (https://dejure.org/2005,8158)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 4 BV 02.1964 (https://dejure.org/2005,8158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Kreisumlage; Verwendung der Kreisumlage zur Erfüllung von Kreisaufgaben; Trennung von Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben im bayerischen Kommunalrecht; Allgemeine Sportförderung durch unentgeltliche Überlassung kreiseigener Schulsportanlagen an Sportvereine ...

  • Judicialis

    LKrO Art. 56 Abs. 2 Nr. 2; ; FAG Art. 18; ; FAG Art. 20; ; BaySchFG Art. 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunaler Finanzausgleich: Kreisumlage, Umlagesoll, Finanzbedarf, Sportförderung, Schulsportanlage, Nutzungsüberlassung, unentgeltliche, Einnahme, unterlassene, Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Vorteil einer Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 BV 02.1964
    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 4. November 1992 - 4 B 90.718 (VGH n.F. 45, 115/116 f. = BayVBl. 1993, 112) ausgeführt:.

    Insbesondere haben die Landkreise nicht die Aufgabe, unterschiedliche Leistungsfähigkeit oder Leistungswilligkeit unter den ihnen jeweils angehörenden Gemeinden auszugleichen (BayVGH, U.v. 4.11.1992 a.a.O.).

    Für die Landkreise sind in diesem Zusammenhang nur in speziellen Teilbereichen Aufgaben eröffnet, nämlich zum einen beim Sport auf der Kreisebene und zum anderen beim Jugendsport als Teil der Jugendarbeit, wo nach den besonderen Aufgabenzuweisungen des Kinder- und Jugendhilferechts ausnahmsweise eine gemeinsame Zuständigkeit von Gemeinden und Landkreisen besteht (vgl. BayVGH, U.v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - VGH n.F. 45, 115/120 f. = BayVBl. 1993, 112/114; Ehgartner, a.a.O. S. 48).

  • VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 B 94.1199
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 BV 02.1964
    Als unbeachtlich wurden vor diesem Hintergrund Fehler gewertet, die sich auf den Umlagesatz um weniger als einen Prozentpunkt ausgewirkt haben (U.v. 2.8.1996 - 4 B 94.1200 - VwRR By 1996, 269/271: Erhöhung um 0, 55 v.H.; U.v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691/692: Erhöhung um 0, 6 v.H.).

    Besteht eine spezialgesetzliche Aufgabenzuweisung zugunsten der einen Gebietskörperschaft, so muss in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber diese Zuständigkeit nicht zugleich auch der anderen Gebietskörperschaft zuweisen wollte; ob eine derartige Sperrwirkung besteht, muss im Einzelfall notfalls im Wege der Auslegung des betreffenden Gesetzes ermittelt werden (BayVGH, U.v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.08.1996 - 4 B 94.1200
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 BV 02.1964
    Als unbeachtlich wurden vor diesem Hintergrund Fehler gewertet, die sich auf den Umlagesatz um weniger als einen Prozentpunkt ausgewirkt haben (U.v. 2.8.1996 - 4 B 94.1200 - VwRR By 1996, 269/271: Erhöhung um 0, 55 v.H.; U.v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691/692: Erhöhung um 0, 6 v.H.).
  • VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 BV 02.1964
    Ausgaben, die nicht der Erfüllung von Kreisaufgaben dienen, dürfen nicht getätigt werden (vgl. BayVGH vom 27.3.1992 BayVBl 1992, 628/630).
  • VG Würzburg, 09.02.2011 - W 2 K 10.727

    Kreisumlage; Landkreisaufgaben; Überörtlichkeit; Schulaufwandsträger

    Der Landkreis darf durch die Kreisumlage von den Gemeinden keine Gelder fordern, die nicht zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind (vgl. BayVGH v. 27.07.2005 - 4 BV 02.1964; v. 04.11.1992 - 4 B 90.718).

    Für die Landkreise sind in diesem Zusammenhang nur in speziellen Teilbereichen Aufgaben eröffnet, nämlich zum einen beim Sport auf der Kreisebene und zum anderen beim Jugendsport als Teil der Jugendarbeit, wo nach den besonderen Aufgabenzuweisungen des Kinder- und Jugendhilferechts ausnahmsweise eine gemeinsame Zuständigkeit von Gemeinden und Landkreisen besteht (vgl. BayVGH v. 27. Juli 2005 - 4 BV 02.1964; v. 4.11.1992 - 4 B 90.718).

    (BayVGH v. 27.7.2005 - 4 BV 02.1964; v. 14.1.2000 - 4 ZB 99.3361; v. 25.7.1996 - 4 B 94.119; v. 2.8.1996 - 4 B 94.1200).

  • VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.868

    Voraussetzungen der Erhebung einer gespaltenen Kreisumlage

    Denn er darf sich durch die - allgemeine wie erhöhte - Kreisumlage gemäß Art. 56 Abs. 2 LKrO nur solche Einnahmen beschaffen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; für landkreisfremde Aufgaben darf er von den Gemeinden keine Umlage fordern (BayVGH, U.v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - VGH n.F. 45, 115/116 = BayVBl 1993, 112; U.v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U.v. 27.7.2005 - 4 BV 02.1964 - juris).

    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, dass ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben nur dann die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und die Rechtswidrigkeit des Umlagebescheids nach sich zieht, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, nämlich sich auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (zuletzt U.v. 27.7.2005 - 4 BV 02.1964 - juris, m.w.N.).

  • VG München, 22.10.2009 - M 10 K 09.1380

    Kreisumlage; Landkreisaufgaben; kommunale Wirtschaftstätigkeit; Grundsätze der

    Das Umlagesoll dürfen nur Ausgaben für Aufgaben erhöhen, die der Landkreis rechtmäßigerweise wahrnehmen darf (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil v. 4.11.1992, Az.: 4 B 90.718; Urteil v. 25.7.1996, Az.: 4 B 94.1199; Urteil v. 2.8.1996, Az.: 4 B 94.1200; Beschluss v. 14.1.2000, Az.: 4 ZB 99.3361; Urteil v. 27.7.2005, Az.: 4 BV 02.1964; Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Urteil v. 7.11.1996, Az.: 1 D 34/94.NE; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 27.1.1999, Az.: 10 L 6960/95.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 2 KN 1/07

    Anhörung; Kreisumlage; Schwellenwert; zusätzliche Kreisumlage; Kreisumlage,

    Dieser Grundsatz bedeutet jedoch nicht, dass die Kreise alle sonst irgendwie erschließbaren Einnahmemöglichkeiten vor der Erhebung von Kreisumlagen ausgeschöpft haben müssen; er besagt lediglich, dass sie die sonstigen Einnahmen, die ihnen auf Grund der erschlossenen Einnahmemöglichkeiten zufließen, vor der Erhebung einer Umlage zur Deckung der Ausgaben zu verwenden haben (ebenso BayVGH, Urt. v. 27.07.2005 - 4 BV 02.1964 -, VGHE BY 58, 214 = BayVBl 2006, 183 = NVwZ-RR 2006, 350).
  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 4 ZB 11.832

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit; Mehrere

    1.1 Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 25.7.1996, BayVBl 96, 691/692; vom 2.8.1996 Az. 4 B 94.1200 RdNrn. 38-407; vom 27.7.2005 Az. 4 BV 02.1964 RdNr. 27) im Einzelnen dargelegt, dass sich die - von ihm angenommene - teilweise fehlerhafte Einbeziehung des Kostendefizits des vom Beklagten betriebenen Hallenbades Dettelbach in das Umlagesoll selbst dann nicht auf die Rechtmäßigkeit der Haushaltsatzung und damit auf den streitgegenständlichen Kreisumlagebescheid auswirke, wenn man das Umlagesoll um das gesamte für den Betrieb und die Unterhaltung des Hallenbades Dettelbach veranschlagte Kostendefizit vermindern würde, da sich der Fehler jedenfalls im Rahmen der dem Landkreis zuzubilligenden Fehlergrenze halte und damit unbeachtlich sei.
  • VG Gelsenkirchen, 28.11.2008 - 15 K 2695/06

    Stadt Waltrop klagt erfolglos gegen Hebesatz der Kreisumlage 2006

    Maßgeblich ist es insoweit nur, daß die Kreisumlage nicht zu einer Überschußbewirtschaftung führt vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. August 1996 - 15 A 4171/93 -, NVwZ-RR 1997, 251, zur Landschaftsumlage; Schneider, a.a.O., NWVBl 2003, 121 (128); Kirchhof/Plückhahn, a.a.O., § 56 Anm. 3.1, 3.2; s. auch OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 130/04 -, NWVBl 2005, 431 (432), und VGH München, Urteil vom 27. Juli 2005 - 4 BV 02.1964 -, NVwZ-RR 2006, 350 (351).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht