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   OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04   

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OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04 (https://dejure.org/2006,2335)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.01.2006 - 7 ME 288/04 (https://dejure.org/2006,2335)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 7 ME 288/04 (https://dejure.org/2006,2335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Planfeststellung einer gemeindlichen Entlastungsstraße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG; § 47 Nr. 2 NStrG
    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch eine fehlerhafte Klassifizierung einer Straße; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Bestimmung der Zuständigkeit für die ...

  • Judicialis

    NStrG § 20; ; NStrG § 24; ; NStrG § 3 I; ; NStrG § 37; ; NStrG § 38 V; ; NStrG § 43; ; NStrG § 47; ; NStrG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentum, Einwendung, Gemeindestraße, Landesstraße, Pacht, Planfeststellung, Präklusion, Streitwert, Trassenwahl, Verkehrsfunktion, Zuständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planfeststellung einer gemeindlichen Entlastungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Weiterbau der Ortsumgehung Visbek gestoppt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch eine fehlerhafte Klassifizierung einer Straße; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Bestimmung der Zuständigkeit für die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 378
  • BauR 2006, 573
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellt, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11/03 -, BVerwGE 121, 72).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92

    Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04
    b) Der Ausschluss des Aufhebungsanspruchs folgt auch nicht aus der Erwägung, dass ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht besteht, wenn die Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müsste (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04
    Daraus folgt, dass Eigentümer und Pächter gleichermaßen nicht nur die Verletzung nachbarschützender Vorschriften, sondern auch solcher des objektiven Rechts rügen können (vgl. dazu für den Eigentümer BVerwG, Urteil vom 18. März 1983 - 4 C 80/79 -, BVerwGE 67, 74; für den Pächter BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 - 4 A 36/96 -, BVerwGE 105, 178).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04
    Daraus folgt, dass Eigentümer und Pächter gleichermaßen nicht nur die Verletzung nachbarschützender Vorschriften, sondern auch solcher des objektiven Rechts rügen können (vgl. dazu für den Eigentümer BVerwG, Urteil vom 18. März 1983 - 4 C 80/79 -, BVerwGE 67, 74; für den Pächter BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 - 4 A 36/96 -, BVerwGE 105, 178).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1986 - 7 D 2/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04
    Diese Rügen genügen den Anforderungen an eine Einwendung, weil sie zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Rechtsgüter als gefährdet angesehen und welche Beeinträchtigungen befürchtet werden (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - 7 D 2/86 -, NVwZ 1987, 341).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04
    Denn an der Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann ein öffentliches Vollziehungsinteresse nicht bestehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 13 ME 523/04 -).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04
    Diese Sachlage, die die Präklusionsregeln im Hinblick auf die dadurch betroffenen Grundrechte verfassungsrechtlich gerechtfertigt erscheinen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 - "Sasbach"), hat Folgen für den Begriff der Einwendung.
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Verstöße gegen Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit können deshalb im Klageverfahren unabhängig davon gerügt werden, ob sich der Kläger schon im Anhörungsverfahren darauf berufen hat (so bereits OVG Münster, Urteil vom 2. September 2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl 2009, 1587 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 ME 288/04 - NVwZ-RR 2006, 378 ).
  • VG Braunschweig, 08.05.2009 - 6 B 340/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes eines Grundstückeigentümers gegen den Neubau

    Denn an der Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann ein öffentliches Vollziehungsinteresse nicht bestehen ( Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn. 11; vgl. ferner Nds. OVG, B. v. 17.03.2005, 13 ME 523/04 ).

    Das wäre mit dem Erfordernis, die Kompetenzbereiche und die Finanzierungsverantwortung klar abzugrenzen, nicht zu vereinbaren (vgl. Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn. 16, unter Hinweis auf B. v. 16.12.1993, 7 M 2914/93 ).

    Zwar ist anerkannt, dass es den Charakter einer (kommunalen) Straße nicht verändert, wenn diese Landes- und Kreisstraßen kreuzt (so ausdrücklich Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn. 22; vgl. auch Nds. OVG, B. v. 12.01.2005, 7 LA 108/04, [...]).

    Denn die fehlerhafte Klassifizierung einer Straße und die daraus folgende Unzuständigkeit des Vorhabenträgers begründet nicht eine gesondert zu kennzeichnende Einwendung im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG ; dies hat zur Folge, dass jene Umstände insoweit nicht der Präklusion unterliegen ( Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn 25).

    Denn jene Vorschrift - in ihrer 3. Alt. - gilt allein für die fehlende, hier jedoch nicht anzuzweifelnde, örtliche Zuständigkeit ( Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn. 29).

    Ein Ausschluss des Aufhebungsanspruchs folgt hier auch nicht aus dem Grundsatz, dass ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht besteht, wenn dieselbe Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müsste (vgl. Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn. 30 m.w.N.).

    Davon kann aber nur ausgegangen werden, wenn mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass ein inhaltsgleicher Verwaltungsakt innerhalb kurzer Zeit erneut ergehen wird ( Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn. 30).

    Zudem unterscheidet sich der gesetzliche Rahmen für den Bau einer Landesstraße von den für eine Gemeindestraße geltenden Vorschriften in entscheidenden Punkten (vgl. Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn. 30 f.): Die Aufgaben der Anhörungs- und der Planfeststellungsbehörde nehmen die Landkreise für Gemeindestraßen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, für Landesstraßen hingegen im übertragenen Wirkungskreis wahr (§ 38 Abs. 5 Satz 1 NStrG).

  • VG Braunschweig, 08.05.2009 - 6 B 335/08

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Denn an der Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann ein öffentliches Vollziehungsinteresse nicht bestehen (Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn. 11; vgl. ferner Nds. OVG, B. v. 17.03.2005, 13 ME 523/04).

    Das wäre mit dem Erfordernis, die Kompetenzbereiche und die Finanzierungsverantwortung klar abzugrenzen, nicht zu vereinbaren (vgl. Nds. OVG , B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn. 16, unter Hinweis auf B. v. 16.12.1993, 7 M 2914/93 ).

    Zwar ist anerkannt, dass es den Charakter einer (kommunalen) Straße nicht verändert, wenn diese Landes- und Kreisstraßen kreuzt (so ausdrücklich Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn. 22; vgl. auch Nds. OVG , B. v. 12.01.2005, 7 LA 108/04, juris).

    Denn die fehlerhafte Klassifizierung einer Straße und die daraus folgende Unzuständigkeit des Vorhabenträgers begründet nicht eine gesondert zu kennzeichnende Einwendung im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG; dies hat zur Folge, dass jene Umstände insoweit nicht der Präklusion unterliegen (Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn 25) .

    Denn jene Vorschrift - in ihrer 3. Alt. - gilt allein für die fehlende, hier jedoch nicht anzuzweifelnde, örtliche Zuständigkeit (Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn. 29).

    Ein Ausschluss des Aufhebungsanspruchs folgt hier auch nicht aus dem Grundsatz, dass ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht besteht, wenn dieselbe Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müsste (vgl. Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn. 30 m. w. N.).

    Davon kann aber nur ausgegangen werden, wenn mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass ein inhaltsgleicher Verwaltungsakt innerhalb kurzer Zeit erneut ergehen wird (Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn. 30) .

    Zudem unterscheidet sich der gesetzliche Rahmen für den Bau einer Landesstraße von den für eine Gemeindestraße geltenden Vorschriften in entscheidenden Punkten (vgl. Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn. 30 f.) : Die Aufgaben der Anhörungs- und der Planfeststellungsbehörde nehmen die Landkreise für Gemeindestraßen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, für Landesstraßen hingegen im übertragenen Wirkungskreis wahr (§ 38 Abs. 5 Satz 1 NStrG).

  • VG Lüneburg, 10.09.2008 - 5 A 160/05

    Klassifizierung einer geplanten Ortskernentlastungsstraße im Zusammenhang mit der

    Maßgeblich ist insoweit die aus den Gesichtspunkten des Verkehrsbedürfnisses und der Verkehrslenkung angestrebte Verkehrsbedeutung (Nds. OVG, Urteil vom 14.2.1994 - 12 L 7201/91 - NdsVBl. 1994, 18; Urteil vom 12.9.1994 - 12 L 7394/91 - NdsVBl. 1995, 163; Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - NVwZ-RR 2006, 378 ff.; Wendrich, NStrG, 4. Aufl., 2000, § 3 Rdn. 2).

    Bereits diese Zielsetzung widerspricht der Einstufung der Straße als Gemeindestraße (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

    Die richtige Klassifizierung einer Straße gehört zu den zwingenden rechtlichen Rahmenbedingungen der Planung und des Baus einer Straße, deren Einhaltung der Kläger als von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffener verlangen kann (Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

    Bei der Rüge der fehlerhaften Klassifizierung und der daraus folgenden sachlichen Unzuständigkeit handelt es sich aber nach Sinn und Zweck des § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG nicht um eine Einwendung im Sinne der genannten Vorschrift (Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

    Es kann danach auch nicht davon ausgegangen werden, dass ein Aufhebungsanspruch des Klägers deswegen entfallen könnte, weil die eigentlich zuständige Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung erneut erlassen müsste (Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

    Die Trassenwahl ist erst dann rechtswidrig, wenn sich eine verworfene Alternative entweder als die eindeutig vorzugswürdige, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterläuft (BVerwG, Urteil vom 30.1.2008 - 9 A 27/06 - NVwZ 2008, 678, 680; Urteil vom 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72; Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10

    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein

    Im Fall einer neu zu bauenden Straße kommt es darauf an, welchen Charakter der Verkehr aufweist, der sie voraussichtlich nutzen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 11.1. 2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378 [379]; vgl. Wendrich, NStrG, 4. Aufl. 2000, § 3 Rn. 2).

    Die subjektive Zielsetzung der planenden Behörde ist nur dann entscheidend, wenn sie in Einklang mit den objektiv vorliegenden Gegebenheiten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 11.1. 2006 - 7 ME 288/04 -, a. a. O.).

    Das schließt die Rüge der sachliche Unzuständigkeit des Vorhabensträgers ein (vgl. zur Einordnung von Zuständigkeitsfehlern: Nds. OVG, Beschl. v. 11.1. 2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378 [380]).

    Die Rüge fehlender sachlicher Zuständigkeit unterliegt daher nicht der Einwendungspräklusion (BVerwG, Urt. v. 14.7.2011 - BVerwG 9 A 14.10 - juris, Leitsatz 1 und Langtext Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 2.9.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl 2009, 1587 [1588]; Nds. OVG, Beschl. v. 11.1.2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378 [380]).

  • VG Lüneburg, 10.09.2008 - 5 A 161/05

    Klassifizierung einer geplanten Ortskernentlastungsstraße im Zusammenhang mit der

    Maßgeblich ist insoweit die aus den Gesichtspunkten des Verkehrsbedürfnisses und der Verkehrslenkung angestrebte Verkehrsbedeutung (Nds. OVG, Urteil vom 14.2.1994 - 12 L 7201/91 - NdsVBl. 1994, 18; Urteil vom 12.9.1994 - 12 L 7394/91 - NdsVBl. 1995, 163; Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - NVwZ-RR 2006, 378 ff.; Wendrich, NStrG, 4. Aufl., 2000, § 3 Rdn. 2).

    Bereits diese Zielsetzung widerspricht der Einstufung der Straße als Gemeindestraße (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

    Die richtige Klassifizierung einer Straße gehört zu den zwingenden rechtlichen Rahmenbedingungen der Planung und des Baus einer Straße (Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

    Bei der Rüge der fehlerhaften Klassifizierung und der daraus folgenden sachlichen Unzuständigkeit handelt es sich aber nach Sinn und Zweck des § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG nicht um eine Einwendung im Sinne der genannten Vorschrift (Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

    Wie dargelegt kann auch nicht angenommen werden, dass die Verletzung der Zuständigkeitsvorschriften die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat oder ein Aufhebungsanspruch der Klägerin deswegen entfallen könnte, weil die Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung erneut erlassen müsste (Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Die Rüge fehlender sachlicher Zuständigkeit unterliegt daher nicht der Einwendungspräklusion (so bereits OVG Münster, Urteil vom 2. September 2009 - 11 D 33/08. AK - DVBl 2009, 1587 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 ME 288/04 - NVwZ-RR 2006, 378 ).
  • VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14

    Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße;

    Die subjektive Zielsetzung der planenden Behörde ist nur dann entscheidend, wenn sie in Einklang mit den objektiv vorliegenden Gegebenheiten steht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2006 - 7 ME 288/04 -, juris; zur Relevanz der subjektiven Vorstellungen nur beim Neubau - nicht bei der Frage der Umstufung - außerdem: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2015 a.a.O., Rn. 41 nach juris und vom 27.01.1989, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 40 in Tunnellage

    Dies gilt insbesondere für die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde, die sie in eigener Verantwortung zu wahren hat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378, 380).

    Diese der zuständigen Behörde zustehende eigene Gestaltungsfreiheit lässt in aller Regel keinen verlässlichen Schluss darauf zu, wie die andere als die tätig gewordene, aber an sich zuständige Behörde entschieden hätte (vgl. OVG NRW, Urteile vom 23.1.1989 - 23 A 932/86 -, n. v., S. 18 f. des Urteilsabdrucks, und vom 7.8.1991 - 23 A 1130/89 -, n. v., S. 15 des Urteilsabdrucks; Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378, 381).

    Auf den Fall der sachlichen Unzuständigkeit ist § 46 VwVfG NRW nicht anzuwenden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.1.2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378, 380).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. September 2009 11 D 33/08.AK -, DVBl. 2009, 1587; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378.
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08

    Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40;

  • VG Lüneburg, 10.09.2008 - 5 A 150/05

    Klassifizierung einer geplanten Ortskernentlastungsstraße im Zusammenhang mit der

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17

    Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet;

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 11 D 31/08

    Planung für Bau des A 40-Tunnels in Dortmund rechtswidrig

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 7 LB 70/14

    Notwendige Folgemaßnahme; Gemeindestraße; Kreisstraße; Straßenbaulastträger;

  • VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06

    Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

  • VG Hamburg, 27.03.2006 - 15 E 3674/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn : Verwaltungsgericht hebt den

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 LC 82/16

    Klage einer Stadt gegen die Abstufung der Teilstrecke einer Landesstraße;

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

  • VG Lüneburg, 18.04.2006 - 5 B 11/06

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsverfahrens "Ortskernentlastungsstraße"

  • VG Gera, 03.05.2016 - 3 K 82/14

    Aufstufung einer Gemeindestraße zur Kreisstraße

  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 594/14

    Herabstufung einer Landesstraße zur Kreisstraße

  • VG Braunschweig, 03.09.2012 - 6 B 157/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; konkludente Weigerung; Schweigen; Untätigkeit;

  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 8 CS 10.303

    Präklusion bei fehlenden Einwendungen des Rechtsvorgängers

  • VG Braunschweig, 12.01.2010 - 5 B 200/09

    Sachliche Zuständigkeit der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zur Gefahrenabwehr

  • VG Lüneburg, 22.03.2006 - 5 A 252/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsverfahrens für Brückenbauvorhaben.

  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1851/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

  • VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06

    Einwendungsausschluss im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1892/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

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