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   OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 11 ME 315/05   

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https://dejure.org/2006,10216
OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 11 ME 315/05 (https://dejure.org/2006,10216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2006 - 11 ME 315/05 (https://dejure.org/2006,10216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2006 - 11 ME 315/05 (https://dejure.org/2006,10216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 S. 2 Nr. 1 AufenthG; § ... 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; § 25 AufenthG; § 26 Abs. 3 AufenthG; § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG; § 32 AufenthG; § 34 Abs. 1 AufenthG; § 3 Abs. 3 S. 2 AuslG; § 5 Abs. 1 AuslG; § 9 DVAuslG; § 10 DVAuslG; § 17 Abs. 2 AuslG; § 20 Abs. 2 AuslG
    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Kindernachzugs; Antrag eines minderjährigen Ausländers auf Verlängerung der ihm erteilten Aufenthaltserlaubnis; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 34 Abs. 1; AuslG § 3 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 4 S. 2 Nr. 1; AufenthG § 6 Abs. 4; AufenthG § 8 Abs. 1; AufenthG § 32 Abs. 2; AufenthG § 32 Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis, Visum, Verlängerung, nationales Visum, Aufenthaltstitel, Familienzusammenführung, Kinder, Alter, Kindernachzug

  • Judicialis

    AufenthG § 32 I; ; AufenthG § 32 II; ; AufenthG § 32 III; ; AufenthG § 32 IV; ; AufenthG § 34 I; ; AufenthG § 4; ; AufenthG § 8 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis bei Kindernachzug - Altersgrenze; Aufenthaltserlaubnis; Kindernachzug; Sichtvermerk

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Kindernachzugs; Antrag eines minderjährigen Ausländers auf Verlängerung der ihm erteilten Aufenthaltserlaubnis; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 726
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 19.11.2004 - 25 A 250.02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 11 ME 315/05
    Mit Urteil vom 19. November 2004 - VG 25 A 250.02 - verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ankara, dem Antragsteller die am 29. April 2002 beantragte Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks zum Zwecke des Kindernachzugs zu erteilen.

    Die Aufenthaltsgenehmigung nimmt damit Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. November 2004 - VG 25 A 250.02 -, mit dem die Deutsche Botschaft in Ankara verpflichtet wurde, dem Antragsteller auf der Rechtsgrundlage der §§ 20 Abs. 2 i.V.m. 17 Abs. 2 AuslG die beantragte Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks zum Zwecke des Kindernachzugs zu erteilen.

  • OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10

    Zum Begriff der "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs 1 S 1

    Der Sichtvermerk zum Zweck des Familiennachzugs stand insoweit der im Inland zum selben Zweck erteilten Aufenthaltserlaubnis gleich und begründete ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des überlebenden Ehegatten, sofern die übrigen Erteilungsvoraussetzungen vorlagen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.3.2006, InfAuslR 2006, 328; Juris Rn. 12, dort zum Sichtvermerk für einen Kindernachzug).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 18 B 169/12

    Ein nach § 6 Abs. 3 AufenthG zum Zwecke des Familiennachzugs erteiltes Visum als

    vgl. einerseits Nds. OVG, Beschluss vom 13. März 2006 - 11 ME 313/05 -,InfAuslR 2006 328; vgl. auch zur parallelen Problematik bei § 31 Abs. 1 AufenthG: einerseits OVG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2010 - 4 Bs 213/10 -, InfAuslR 2011, 110; andererseits OVG NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 17 B 2167/06 -, juris, und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2011 - 2 B 21.10 -, juris.
  • VG Saarlouis, 19.11.2013 - 6 L 1264/13

    Visum nach § 6 Abs. 4 AufenthG 2004 als i.S.v. § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG 2004

    A.A. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.11.2010, 4 Bs 213/10, InfAuslR 2011, 110, wonach ein Aufenthaltstitel der einem Ausländer von der deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde in Form eines nationalen Visums nach § 6 Abs. 4 AufenthG und nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des AufenthG zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilt worden sei, unabhängig von der formalen Kategorisierung in §§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2, 6 Abs. 4 AufenthG eine "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG darstelle; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2006, 11 ME 313/05, InfAuslR 2006, 328.
  • VG Weimar, 01.09.2016 - 2 E 734/16

    Ein Visum ist keine Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 31 AufenthG 2004

    Der Umstand, dass sich die Erteilung des nationalen Visums nach § 6 Abs. 4 Satz 2 AufenthG nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte EU und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geltenden Vorschriften richtet, mithin auch das Visum der Antragstellerin vorliegend nach einer Prüfung der allgemeinen und speziellen Erteilungsvoraussetzungen nach den §§ 27 und 28 AufenthG erteilt worden ist, rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung (a.A. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.11.2010, 4 Bs 213/10, InfAuslR 2011, 110), wonach ein Aufenthaltstitel der einem Ausländer von der deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde in Form eines nationalen Visums nach § 6 Abs. 4 AufenthG und nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des AufenthG zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilt worden sei, unabhängig von der formalen Kategorisierung in §§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2, 6 Abs. 4 AufenthG eine "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG darstelle; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2006, 11 ME 313/05, InfAuslR 2006, 328).
  • VGH Bayern, 15.01.2008 - 10 CS 07.3190

    Besuchervisum; Kindernachzug; Eintritt der Volljährigkeit; eigenständiges

    Denn dies setzt zwingend voraus, dass dem Betroffenen als Kind eine abgeleitete Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger erteilt worden ist (vgl. BVerwG vom 4.09.2007, 1 C 43/06, juris Rn. 20; OVG Lüneburg vom 13.03.2006 InfAuslR 2006, 328).
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