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   OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05   

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OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05 (https://dejure.org/2006,3974)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.04.2006 - 5 BS 239/05 (https://dejure.org/2006,3974)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. April 2006 - 5 BS 239/05 (https://dejure.org/2006,3974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG vom 01.09.2003 § 39 Abs. 9; VwVfG § 20 Abs. 1, § 78 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer institutionellen Befangenheit im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses bei Identität zwischen Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde; Personelle Befangenheit bei Konzentration der Zuständigkeiten für die Durchführung des Anhörungsverfahrens und ...

  • Judicialis

    SächsStrG i. d. F. v. 1.9.2003 § 39 Abs. 9; ; VwVfG § 20 Abs. 1; ; VwVfG § 78 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht - Befangenheit, Zusammentreffen planfeststellungsbedürftiger Vorhaben, Trassenauswahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befangenheit im Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 767 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Grenzwertüberschreitungen, selbst wenn sie gesundheitsgefährdende Werte annehmen sollten, sollen danach grundsätzlich Immissionsquellen unabhängig angegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 5.03, zit. n. juris, SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 BS 186/05 -).

    Der Bundesgesetzgeber hat dies in § 47 BImSchG i.V.m. § 11 22.BImSchV getan, ohne dass eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde verankert wurde, Planfeststellungsbeschlüsse im Falle einer Grenzwertverletzung nicht zu erlassen (vgl. umfassend BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]).

    In einem solchen Fall müssen aber besondere Umstände vorliegen, die sich insbesondere aus konkreten örtlichen Gegebenheiten ergeben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris RdNr. 21 f.; Urt. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 -, juris RdNr. 31; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [64]).

  • BVerwG, 04.08.2004 - 9 VR 13.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Zuständigkeitskonzentration; Zusammentreffen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Den von der Antragstellerin gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B 6 neu lehnte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4.8.2004 (Az.: 9 VR 13.04) ab.

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit unter Berufung auf den über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B 6 neu ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.8.2004 - 9 VR 13.04 - ausgeführt, dass die vom Regierungspräsidium im Planfeststellungsbeschluss zur B 6 neu gewählte Lösung, die Verknüpfung mit der S 11 neu bereits in dem Planfeststellungsbeschluss zur B 6 neu zu regeln, dessen Verwirklichung aber von der vollziehbaren Planfeststellung für den anschließenden Planungsabschnitt der S 11 neu mittels eines "Vorbehalts" abhängig zu machen, für den konkreten Fall eine angemessene inhaltliche Koordinierung beider Verfahren gewährleiste, ohne dass hierfür eine Verschiebung der Kompetenzzuordnung nach § 78 VwVfG notwendig sei.

    Unabhängig hiervon könnten, worauf der Antragsgegner zu Recht hinweist, etwaige Defizite bei der Problembewältigung von Erschütterungen regelmäßig allenfalls zur Anordnung ergänzender Schutzauflagen im Hauptsacheverfahren, nicht jedoch zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen und deshalb auch nicht dem Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage zum Erfolg verhelfen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 4.8.2004 - 9 VR 13/04 -, "B 6 Ortsumgehung Bennewitz").

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05

    Präklusion, Miete, Pacht, Planfeststellungsverfahren, Planvorhaben, Feinstaub

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Grenzwertüberschreitungen, selbst wenn sie gesundheitsgefährdende Werte annehmen sollten, sollen danach grundsätzlich Immissionsquellen unabhängig angegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 5.03, zit. n. juris, SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 BS 186/05 -).

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 8.12.2005 (5 BS 186/05) weiter ausgeführt:.

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Scheidet zudem die Möglichkeit aus, durch nachträgliche Verkehrsbeschränkungen, verkehrslenkende Maßnahmen oder sonstige Schutzvorkehrungen die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten, ist der Luftreinhalteplan kein geeignetes Mittel als Abhilfemöglichkeit (BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 CN 11.03 -, NVwZ 2005, 442).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2004 - 9 A 11.03 - zit. n. juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Sie haben vielmehr nur einen Anspruch auf Planaufhebung, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für ihre Eigentumsinanspruchnahme ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - zit. n. juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Die durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtlich gesicherte Trennung der Gewalten betrifft allein das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Justiz und enthält ebenso wenig wie das allgemeine Rechtsstaatsprinzip das Gebot einer weiteren Gewaltenteilung innerhalb einer der drei Gewalten oder das Gebot einer Selbstkontrolle der Verwaltung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.10.1979 - 4 N 1/79 - zit. n. juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2000 - 8 S 2852/99

    Planfeststellungsverfahren: Zusammentreffen mehrerer Vorhaben - Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Die Regelung dient damit zugleich der Verwaltungsökonomie sowie der Verfahrensbeschleunigung (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2000 - 8 S 2852/99 - zit. n. juris).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    In einem solchen Fall müssen aber besondere Umstände vorliegen, die sich insbesondere aus konkreten örtlichen Gegebenheiten ergeben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris RdNr. 21 f.; Urt. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 -, juris RdNr. 31; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [64]).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass für die Planfeststellungsbehörde die Einhaltung dieser Grenzwerte gänzlich unbeachtlich sind (so auch Gatz, jurisPR-BVerwG 13/2005, Anm. 4 zu BVerwG, Urt. v. 23.5.2005 - 4 A 5.04 -).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 1.95

    Fernstraßenrecht: Kausalität von Rechtsfehlern des Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • BVerwG, 27.01.2005 - 9 A 18.04

    Anordnung des Ruhens des Verfahrens - Vorläufiger Rechtsschutz betreffend den

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

  • BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92
  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 767, und vom 11. März 2010, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070

    Sprengstoffrecht; keine Zulassungsgründe

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt, dass der Kläger in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. HessVGH, Beschl. vom 28.06.2006 - 7 Uz 2930/05, NVwZ-RR 2006, 767).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Maßstab ist dabei die Frage eines erhöhten Abstimmungsbedarfes zwischen den verschiedenen in den jeweiligen Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden Interessen, der nicht allein dadurch begründet wird, dass ein räumlicher bzw. funktionaler Zusammenhang zwischen den planfestzustellenden Vorhaben besteht, Nds.OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 - [Elbbrücke Neu Darchau/Darchau (Amt Neuhaus)], in: juris (Rn. 59); Sächs.OVG, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 BS 239/05- (S 11 neu) -, in: Rn. (59).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 21 ZB 12.777

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; keine

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt, dass die Klägerin in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. HessVGH, Beschl. vom 28.06.2006 - 7 Uz 2930/05, NVwZ-RR 2006, 767).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1851/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Nds.OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 - [Elbbrücke Neu Darchau/Darchau (Amt Neuhaus)], in: juris (Rn. 59); Sächs.OVG, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 BS 239/05- (S 11 neu) -, in: Rn. (59).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1892/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Maßstab ist dabei die Frage eines erhöhten Abstimmungsbedarfes zwischen den verschiedenen in den jeweiligen Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden Interessen, der nicht allein dadurch begründet wird, dass ein räumlicher bzw. funktionaler Zusammenhang zwischen den planfestzustellenden Vorhaben besteht, Nds.OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 - [Elbbrücke Neu Darchau/Darchau (Amt Neuhaus)], in: juris (Rn. 59); Sächs.OVG, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 BS 239/05- (S 11 neu) -, in: Rn. (59).
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012

    Landwirtschaftsrecht (KULAP-A); Teichwirtschaft - keine Zulassungsgründe

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt, dass der Kläger in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. HessVGH, Beschl. vom 28.06.2006 - 7 Uz 2930/05, NVwZ-RR 2006, 767, Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. § 124 RdNr. 8).
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