Weitere Entscheidung unten: VG Hannover, 11.07.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05   

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https://dejure.org/2005,5185
BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05 (https://dejure.org/2005,5185)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2005 - 6 B 63.05 (https://dejure.org/2005,5185)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 6 B 63.05 (https://dejure.org/2005,5185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzten Frühjahrsmarkt durch Los; Einschränkung des Anspruchs auf Teilnahme durch Ermessensentscheidungen des Veranstalters bei Platzmangel; Sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses durch ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 786
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschlüsse vorn 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 25. August 2003 BVerwG 6 B 43.03 Buchholz 451.45 § 101 HwO Nr. 2 = GewArch 2003, 475).

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, darf ein Berufungsgericht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich sein Prozessbevollmächtigter mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (Beschluss vom 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 25.08.2003 - 6 B 43.03

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; Wahlordnung; Revisibilität.

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschlüsse vorn 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 25. August 2003 BVerwG 6 B 43.03 Buchholz 451.45 § 101 HwO Nr. 2 = GewArch 2003, 475).
  • BVerwG, 18.02.1976 - 8 C 14.75

    Bocholter Kirmes - Stellplatzvergabe; Vertriebenenrecht; Art. 3 GG

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Allerdings ist ebenfalls geklärt, dass es keinen Anspruch auf ein Auslosungsverfahren gibt (Beschluss vom 16. November 1964 BVerwG 1 B 182.64 Buchholz 451.20 § 64 GewO Nr. 3 = GewArch 1965, 30 ; Urteil vom 18. Februar 1976 BVerwG 8 C 14.75 Buchholz 412.3 § 69 BVFG Nr. 9 = GewArch 1976, 379 ).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    So muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab darauf hinweisen, auf welche von mehreren Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 30. Oktober 1987 BVerwG 2 B 85.87 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 4 BN 20.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Die gerichtlichen Hinweise sollen zum einen dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine richtige, dem Gesetz entsprechende Sachentscheidung zu schaffen (vgl. Beschluss vom 24. März 1976 2 BvR 804/75 BVerfGE 42, 64 zu § 139 ZPO).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Sie verlangt allerdings grundsätzlich nicht, dass das Gericht die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweist, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (Beschluss vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 26.82

    Auschließungsermessen - Veranstalter - Platzmangel - Bewerber - Ehegatten -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Danach ist ein Auswahlverfahren nicht zu beanstanden, das jedem Bewerber die gleiche Zulassungschance einräumt (Urteil vom 27. April 1984 BVerwG 1 C 26.82 Buchholz 451.20 § 70 GewO Nr. 2 = GewArch 1984, 266).
  • BVerwG, 16.11.1964 - I B 182.64

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
    Allerdings ist ebenfalls geklärt, dass es keinen Anspruch auf ein Auslosungsverfahren gibt (Beschluss vom 16. November 1964 BVerwG 1 B 182.64 Buchholz 451.20 § 64 GewO Nr. 3 = GewArch 1965, 30 ; Urteil vom 18. Februar 1976 BVerwG 8 C 14.75 Buchholz 412.3 § 69 BVFG Nr. 9 = GewArch 1976, 379 ).
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Rechtsprechung
   VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06   

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https://dejure.org/2006,10851
VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06 (https://dejure.org/2006,10851)
VG Hannover, Entscheidung vom 11.07.2006 - 11 A 3588/06 (https://dejure.org/2006,10851)
VG Hannover, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 11 A 3588/06 (https://dejure.org/2006,10851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 LadSchlG; § 8 Abs. 1 LadSchlG; § 8 Abs. 1 S. 2 LadSchlG
    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Ladenöffnung einer Verkaufstelle außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten mit Zwangsgeldandrohung; Begriffbestimmung der "Verkaufsstelle" auf Personenbahnhöfen von Eisenbahnen; Möglichkeit der Inanspruchnahme der Privilegierung ...

  • rechtsportal.de

    Gewerberecht: Begriff der auf einem Personenbahnhof befindlichen Verkaufsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ladengeschäft von Rossmann gehört zum Bahnhof

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Ladenöffnung einer Verkaufstelle außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten mit Zwangsgeldandrohung; Begriffbestimmung der "Verkaufsstelle" auf Personenbahnhöfen von Eisenbahnen; Möglichkeit der Inanspruchnahme der Privilegierung ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wie weit erstreckt sich ein Bahnhof im Sinne des Ladenschlussgesetzes? - Maßstab für den Bahnhofskomplex ist die Verkehrsanschauung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Allgemeine Ladenschlusszeiten für Rossmann im Bahnhof?

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 92/93

    Bahnhofs-Verkaufsstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06
    Die Rechtsprechung zur Anwendung des Ladenschlussgesetzes für die Verkaufsstellen auf den Hauptbahnhöfen von Leipzig (dazu: BVerfG, Urt. v. 09.06.2004, NJW 2363, 2368) oder Hamburg (BGH Urt. v. 23.03.1995, NJW 1995, 2168) erscheint für die räumliche Abgrenzung auf dem Hauptbahnhof Hannover hingegen wenig ergiebig.

    Bereits der Bundesgerichtshof ist in seinem Urteil vom 23.03.1995 (NJW 1995, 2168) zur Wandelhalle im Hamburger Hauptbahnhof davon ausgegangen, dass alle dort angesiedelten Läden Verkaufsstellen im Sinne des § 8 Abs. 1 LadSchlG sind, die den Bedürfnissen des Reiseverkehrs zu dienen bestimmt sind.

  • VG Hannover, 11.07.2006 - 11 B 3589/06

    Antrag auf aufschiebende Wirkung einer gewerberechtlichen Untersagungsverfügung;

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06
    Die Klägerin hat am 07.06.2006 Klage erhoben und gleichzeitig um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (Az. 11 B 3589/06).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93

    Gewerbetrieb in Bahnhofsgebäude; Bauantrag nach den §§ 1 ff. der

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06
    Das von ihr herangezogene Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31.05.1996 (Az.: 6 L 3564/93, BauR 1997, 101) betrifft ausschließlich die Anwendbarkeit des allgemeinen Baurechts im Bereich von Bahnhofsgebäuden und in Abhängigkeit davon die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde und ist für die Auslegung § 8 Abs. 1 LadSchlG nicht geeignet.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06
    Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen für die Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen für die Beteiligten die Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten können (BVerwGE 31, 18; 38, 211; 84, 335).
  • BVerwG, 10.10.1968 - IV B 128.68

    Verjährung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06
    Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen für die Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen für die Beteiligten die Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten können (BVerwGE 31, 18; 38, 211; 84, 335).
  • OLG Hamm, 22.11.1993 - 13 U 120/93
    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06
    Das Landgericht Hannover ordnet in seinem Urteil vom 07.04.1993 (Az.: 23 O 22/93), bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 09.02.1994 (Az.: 13 U 120/93), in einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfahren gegen den Inhaber des in der damaligen Passerelle Nr. 62 gelegenen Blumengeschäfts den Bereich der Ebene -1 dem Bahnbetrieb des Hauptbahnhofs Hannover zu.
  • VG Hannover, 11.07.2006 - 11 B 3589/06
    Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az.: 11 A 3588/06) wird wiederhergestellt, soweit sie sich gegen die in dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 02.06.2006 enthaltene Untersagungsverfügung richtet, und angeordnet, soweit sie sich gegen die in dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 02.06.2006 enthaltene Zwangsgeldandrohung richtet.

    Wegen des Sachverhaltes und der Gründe im einzelnen wird auf das Urteil der Kammer vom 11.07.2006 (Az.: 11 A 3588/06) Bezug genommen.

  • VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 66/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung wegen Ladenöffnungszeiten

    Die Verkaufsstelle kann danach nicht mehr als dem Bereich des Personenbahnhofs räumlich und sachlich zugehörig angesehen werden (vgl. VG Hannover, Urteil vom 11.07.2006 - 11 A 3588/06 - juris Rn. 26 f.).
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