Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06   

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https://dejure.org/2006,5735
VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06 (https://dejure.org/2006,5735)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2006 - 13 S 358/06 (https://dejure.org/2006,5735)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2006 - 13 S 358/06 (https://dejure.org/2006,5735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen und Auswirkungen einer nur teilweisen Gewährung von Prozesskostenhilfe - Rücknahme einer Ausweisungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Auswirkungen einer nur teilweisen Gewährung von Prozesskostenhilfe im Fall der Irrelevanz des Teils des Streitgegenstandes ohne Erfolgsaussicht für den Streitwert und die Kostenentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; VwGO § 155 Abs. 1 S. 1
    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, teilweise Klageabweisung, Kosten, Kostenrecht, Ausweisung, Gemeinschaftsrecht, Rücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 326
  • NVwZ-RR 2006, 855
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Dies hängt nämlich davon ab, ob das Verwaltungsgericht bei einer späteren Sachentscheidung (insbesondere bei Erfolg der Bescheidungsklage und Klageabweisung im Übrigen, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, BayVBl 1982, 312) von der Möglichkeit des § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO Gebrauch machen wird oder ob trotz des auch für die weitergehende Klage geltenden gleichen Streitwerts eine Kostenteilung nach Bruchteilen im Sinn von § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgt.
  • VG Stuttgart, 26.01.2006 - 9 K 2997/05

    Rechtswidrige Ausweisungsverfügung eröffnet Rücknehmbarkeit im Rahmen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Die Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (teilweise) ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Januar 2006 - 9 K 2997/05 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Soweit der Kläger geltend macht, die gegen ihn ergangene Ausweisungsverfügung sei nicht nur wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 64/221/EG formell rechtswidrig, sondern auch materiell rechtswidrig, weil wegen Fehlens der Befristung Art. 8 EMRK verletzt sei, übersieht er, dass diese Vorschrift bei wie im Fall des Klägers volljährigen Kindern nur eingeschränkte Schutzwirkungen entfaltet (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 18.11.1997 - 1 C 22/96 -, InfAuslR 1998, 161 und die Nachweise aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei BVerfG, Beschluss vom 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, DVBl. 2004, 1097); die von ihm angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.04.2003 - Yilmaz - 52853/99 -, NJW 2004, 2147) hatte dementsprechend einen Ausländer mit minderjährigen Kindern zum Gegenstand.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg, weil der Senat auch unter Berücksichtigung eines großzügigen Maßstabs (siehe dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418, vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857, und vom 07.04.2000, - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1938) von der erforderlichen Erfolgsaussicht der unmittelbar auf Rücknahme der Ausweisung gerichteten Klage nicht ausgehen kann.
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Soweit der Kläger geltend macht, die gegen ihn ergangene Ausweisungsverfügung sei nicht nur wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 64/221/EG formell rechtswidrig, sondern auch materiell rechtswidrig, weil wegen Fehlens der Befristung Art. 8 EMRK verletzt sei, übersieht er, dass diese Vorschrift bei wie im Fall des Klägers volljährigen Kindern nur eingeschränkte Schutzwirkungen entfaltet (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 18.11.1997 - 1 C 22/96 -, InfAuslR 1998, 161 und die Nachweise aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei BVerfG, Beschluss vom 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, DVBl. 2004, 1097); die von ihm angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.04.2003 - Yilmaz - 52853/99 -, NJW 2004, 2147) hatte dementsprechend einen Ausländer mit minderjährigen Kindern zum Gegenstand.
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Das Gemeinschaftsrecht verlangt es nicht unbedingt und grundsätzlich, dass eine Verwaltungsbehörde eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zurücknimmt (siehe EuGH, Urteil vom 13.01.2004 - Rs C-453/00 - Kühne und Heitz - Slg. 2004, I 837).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Die Überlegung des Europäischen Gerichtshofs, die materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer Rücknahme dürften die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (siehe EuGH, Urteil vom 14.12.1995 - Rs C-312/93 - Peter Broeck - Slg. 1995, I 4599; Urteil vom 02.02.1997 - Rs C-188/95 - Fantask - Slg. 1997, I 6783), der sich der Senat durchaus anschließen kann, begründet daher im vorliegenden Fall einen entsprechenden Rücknahmeanspruch nicht.
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Andererseits kann im jetzigen Verfahrensstadium das Ergebnis der dem Verwaltungsgericht im Rahmen des § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO eröffneten Ermessensausübung durch das Beschwerdegericht nicht ausreichend konkret prognostiziert werden (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75/86 -, NVwZ 1989, 766), so dass zu Gunsten des Klägers im vorliegenden Zusammenhang von ausreichender prozessualer Beschwer auszugehen ist.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg, weil der Senat auch unter Berücksichtigung eines großzügigen Maßstabs (siehe dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418, vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857, und vom 07.04.2000, - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1938) von der erforderlichen Erfolgsaussicht der unmittelbar auf Rücknahme der Ausweisung gerichteten Klage nicht ausgehen kann.
  • BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 387/00

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Erfolgsaussicht einer auf die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Dies mag dafür sprechen, aus Gründen der Praktikabilität jedenfalls dann eine einheitliche positive Prozesskostenhilfeentscheidung zu treffen, wenn der Teil des Streitgegenstandes, bei dem die erforderliche Erfolgsaussicht nicht gegeben ist, die Höhe des Streitwerts nicht beeinflusst und deshalb unter Kostengesichtspunkten aller Voraussicht nach nicht ins Gewicht fällt (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 19.11.1999 - 9 B 1599/98 - juris, zur teilweisen Prozesskostenhilfegewährung bei unterschiedlichen Streitwertverhältnissen siehe auch BVerfG, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 BvR 387/00 -, NVwZ 2005, 323).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • EGMR, 17.02.2009 - 1895/05

    ARAS c. TURQUIE

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 1.81

    Klagebefugnis - Nachlaßgrundstücke - Wasserbeschaffungsverband - Miterbe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 E 871/11

    Maßgeblichkeit von Angaben im amtlichen Prozesskostenhilfeformular bei Vorlage

    vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 1 O 29/11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. April 2006 - 13 S 358/06 -, NVwZ-RR 2006, 855; OVG NRW, Beschluss vom 19. November 1999 - 19 B 1599/98 -, juris; Nieders.
  • VGH Bayern, 11.09.2008 - 19 ZB 08.1679

    Nachträgliche zeitliche Befristung der Ausweisung - Ausnahmefall

    Die assoziationsrechtliche Privilegierung des Klägers ist als Ausfluss des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts trotz der Unanfechtbarkeit der Ausweisungsverfügung im Rahmen der Entscheidung über die Befristung angemessen zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 13.01.2004 - Rs. C-453/00 - Kühne & Heitz, InfAuslR 2004, 139; VGH BW, B. v. 10.04.2006 - 13 S 358/06 -, InfAuslR 2006, 326 [327]).
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte

    Nach der Rechtsprechung des EGMR hängt die Zulässigkeit der Ausweisung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 MRK von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Beschl. v. 01.03.2004, NVwZ 2004, 851, VGH Bad.-Württ., InfAuslR 2006, 326).
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 15 K 1081/06

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 38/2004/EG

    Nach der Rechtsprechung des EGMR hängt die Zulässigkeit der Ausweisung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 MRK von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Beschl. v. 01.03.2004, NVwZ 2004, 851, VGH Bad.-Württ, InfAuslR 2006, 326).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2021 - 19 E 643/20

    Übernahmeanspruch auf Schülerfahrkosten auch teilweise für einzelne Wochentage

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Mai 2013 - 16 E 222/13 -, juris, Rn. 3 ff; OVG MV, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 1 O 29/11 -, juris, Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. April 2006 - 13 S 358/06 -, NVwZ-RR 2006, 326, juris, Rn. 2; Nds. OVG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 O 6513/96 -, juris, Rn. 3; offengelassen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2004 - 2 BvR 387/00 -, NVwZ 2005, 82, juris, Rn. 4.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 3 S 1425/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3647
VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 3 S 1425/06 (https://dejure.org/2006,3647)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.2006 - 3 S 1425/06 (https://dejure.org/2006,3647)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 2006 - 3 S 1425/06 (https://dejure.org/2006,3647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung - Terminsgebühr des Rechtsanwalts bei Verbindung zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer förmlichen Verbindung nach § 93 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur gemeinsamen Verhandlung bis dahin selbstständiger Angelegenheiten; Berechnung der anwaltlichen Terminsgebühr bei zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren

  • Judicialis

    VwGO § 93; ; VwGO § 146; ; RVG VV Nr. 3202

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 93; VwGO § 146; RVG -VV Nr. 3202
    Kosten einschließlich Gerichtsgebühren, Kostenfestsetzung, Gebühren Bevollmächtigter, Zeuge, Sachverständiger - Kostenerstattung, Verbindung, Gemeinsame Verhandlung, Angelegenheit, Terminsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 855
  • DÖV 2006, 967
  • BauR 2006, 2032
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1995 - 8 S 1458/95

    Streitwert: keine Zusammenrechnung bei mehreren Ansprüchen bei lediglich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 3 S 1425/06
    Der Fall unterscheidet sich insoweit im Übrigen von der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des beschließenden Verwaltungsgerichthofs vom 9.8.1995 - 8 S 1458/95 -, da es im dortigen Verfahren an einer förmlichen Verbindung fehlte, sondern nur tatsächlich eine gleichzeitige Verhandlung erfolgte.
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZB 6/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Berechnung der Termins- und der Verfahrensgebühr bei

    aa) (1) Im Sinne des Beschwerdegerichts geht die überwiegend vertretene Auffassung davon aus, dass die bereits entstandene Terminsgebühr auf die nach Verbindung aus dem Gesamtstreitwert zu ermittelnde Terminsgebühr anzurechnen ist (OLG Köln JurBüro 1987, 380; OLG München JurBüro 1986, 556; OLG Bamberg JurBüro 1986, 219; OLG Stuttgart JurBüro 1982, 1670; OLG Zweibrücken JurBüro 1981, 699; KG Rpfleger 1973, 441; Niedersächsisches FG EFG 2008, 242; VGH Baden-Württemberg NVwZ-RR 2006, 855; VG Hamburg NVwZ-RR 2008, 741; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 18. Aufl. VV 3100 Rdn. 86, 88; Xanke in Göttlich/Mümmler, RVG 3. Aufl. "Verbindung" 2.2 S. 1053 f.; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl. § 7 Rdn. 21, § 15 Rdn. 29; Keller in Riedel/Sußbauer aaO VV Teil 3 Vorbem. 3 Rdn. 36; Enders, JurBüro 2007, 169, 170).
  • BVerwG, 11.02.2010 - 9 KSt 3.10

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsvergütung; Terminsgebühr; Verbindung zur

    Der vom Kläger hiergegen ins Feld geführten abweichenden Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17. August 2006 - 3 S 1425/06 - NVwZ-RR 2006, S. 855 ), wonach die Terminsgebühr bei einer solchen Fallgestaltung aus der Summe der Einzelstreitwerte der verbundenen Verfahren zu errechnen und bei der Kostenerstattung auf die Verfahren aufzuteilen ist, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • FG Niedersachsen, 20.05.2009 - 6 KO 3/09

    Auswirkungen der Verbindung von Verfahren auf die Höhe der Terminsgebühr der

    Es ist nach der durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschaffenen Rechtslage auf den Beginn des Termins und die Vertretungsbereitschaft zu diesem Zeitpunkt abzustellen (Hanseatisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2009 3 So 197/08, [...]; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13. Januar 2009 5 W 207/07, [...]; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. April 2007 4 C 07.659, NVwZ 2008, 504; Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008 A 5 K 2451/08, AuAs 2008, 250; Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 19. November 2007 7 A 1891/06, AGS 2008, 117; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 3104 VV RVG, 92; a. A. Müller, Anmerkung zum Beschluss des FG Köln vom 21. Dezember 2005, 10 Ko 4172/05, EFG 2006, 441, 443; Niedersächsisches Finanzgericht in EFG 2008, 242; im Ergebnis abweichend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 3 S 1425/06, NVwZ-RR 2006, 855).

    Eine Tätigkeit "nach außen" ist für eine Vertretung nicht erforderlich (Hanseatisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2009 3 So 197/08, [...]; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, 2008, Vorb. 3 VV, 65; im Ergebnis abweichend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 3 S 1425/06, NVwZ-RR 2006, 855).

    Eine gegenteilige Sichtweise ließe den - im Vergleich zur früheren Rechtslage - vorverlegten Entstehungszeitpunkt der Gebühr unberücksichtigt (Hanseatisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2009 3 So 197/08, [...]; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. April 2007 4 C 07.659, NVwZ-RR 2008, 504; VG Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008 A 5 K 2451/08, AuAS 2008, 250; a. A. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 3 S 1425/06, NVwZ-RR 2006, 855; VG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2008 8 K 2094/07, NVwZ-RR 2008, 741; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a.a.O., 3100 VV RVG, Rn. 93, wo jedoch von der Verbindung "zur mündlichen Verhandlung" die Rede ist und eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - Beschluss vom 29. März 2001, JurBüro 2002, 583 - in Bezug genommen wird, die nicht die Terminsgebühr nach Nr. 3401 VV RVG, sondern die Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO betrifft; das VG Hamburg stützt seine Entscheidung auf diese Kommentarstelle).

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