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   VG Stuttgart, 26.10.2006 - 6 K 4496/04   

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VG Stuttgart, 26.10.2006 - 6 K 4496/04 (https://dejure.org/2006,21017)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2006 - 6 K 4496/04 (https://dejure.org/2006,21017)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 6 K 4496/04 (https://dejure.org/2006,21017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Statthaftigkeit der Anschlusserinnerung im Verwaltungsprozess

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 216
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1989 - 5 S 2561/89

    Anschlußerinnerung der Beigeladenen gegen Kostenfestsetzungsbeschluß

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2006 - 6 K 4496/04
    Daher ist die Gesetzeslücke durch analoge Anwendung der genannten Vorschriften zu schließen, was zur Zulässigkeit der Anschlusserinnerung führt (ebenso: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 165 RdNr. 4; für Statthaftigkeit der Beschwerde sinngemäß auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1989 - 5 S 2561/89 -, Vensa; anderer Ansicht: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschl. v. 30.06.2003 - 2 L 2511/02 -, NVwZ-RR 2004, 160).
  • VG Neustadt, 30.06.2003 - 2 L 2511/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2006 - 6 K 4496/04
    Daher ist die Gesetzeslücke durch analoge Anwendung der genannten Vorschriften zu schließen, was zur Zulässigkeit der Anschlusserinnerung führt (ebenso: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 165 RdNr. 4; für Statthaftigkeit der Beschwerde sinngemäß auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1989 - 5 S 2561/89 -, Vensa; anderer Ansicht: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschl. v. 30.06.2003 - 2 L 2511/02 -, NVwZ-RR 2004, 160).
  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2006 - 6 K 4496/04
    Anzuwenden ist in Verbindung mit §§ 173 VwGO, 91 Abs. 1 S. 2 ZPO aber das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz - JVEG -, weil die angefallenen Kosten der Beigeladenen anlässlich des Verhandlungstermins am 18.10.2005 und damit unter der Geltung des JVEG entstanden sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.12.2004 - 9 KSt 6/04 -, NVwZ 2005, 466 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 40).
  • VG Düsseldorf, 17.03.2014 - 17 K 6189/06

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Daher ist diese Gesetzeslücke im Wege der Rechtsanalogie der genannten Vorschriften zu schließen, was zur Statthaftigkeit der Anschlusserinnerung führt, vgl. ebenso VG Berlin, Beschluss vom 14. März 2012 - 35 KE 3.12 u.a., juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 6 K 4496/04, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 12. Juli 2000 - W 2 K 97.1699, juris; OLG München, Beschluss vom 20. Januar 1971 - 11 W 1734/70, NJW 1971, 763; aus der -auch zilvilrechtl.- Lit.: Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 165 Rn. 4; § 151 Rn. 3; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, 25. Lfg., § 165 Rn. 5; ähnl.
  • KG, 26.09.2011 - 1 Ws 52/10

    Vergütung des Zeugenbeistands im Strafverfahren Umdeutung einer

    Zweck dieser Bestimmungen ist es, dem Rechtsmittelgegner einen (unselbständigen) Rechtsbehelf zu ermöglichen, um seine Rechte eigenständig wahren zu können und gegebenenfalls eine "Verböserung" der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung zu erreichen (vgl. VG Stuttgart NVwZ-RR 2007, 216).
  • VG Wiesbaden, 20.02.2009 - 7 O 60/09
    Dem schließt sich das Gericht an, zumal es dem durch die Kostenfestsetzung belasteten Kostenschuldner unbenommen ist, selbst Erinnerung einzulegen (ob eine Anschlusserinnerung anzuerkennen ist - vgl. hierzu VG Stuttgart NVwZ-RR 2007, 216 - kann hier dahinstehen, denn die Erinnerungsgegnerin hat eine solche Erinnerung vorliegend nicht eingelegt, obgleich auch ihr die rechtlichen Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses durch entsprechende richterliche Schreiben mitgeteilt worden waren).
  • SG Stade, 16.09.2008 - S 34 SF 46/08
    Daher ist die Gesetzeslücke durch analoge Anwendung der vorgenannten Vorschrift zu schließen, was zur Zulässigkeit der Anschlusserinnerung führt (so VG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - Az 6 K 4496/04 - zit nach ju-ris).
  • VG Berlin, 13.06.2014 - 14 KE 70.13

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Durchführung eines Vergleichs

    Die Anschlusserinnerung ist - wie die übrigen Anschlussrechtsmittel auch - gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO nicht fristgebunden (VG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 6 K 4496/04 - NVwZ-RR 2007, 216; VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2014 - 17 K 6189/06 - BeckRS 2014, 50366; so auch: Happ, in: Eyermann, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 151 Rn. 3 und § 165 Rn. 4; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 151 Rn. 6).
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   VG Schleswig, 31.05.2006 - 15 A 262/05   

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VG Schleswig, 31.05.2006 - 15 A 262/05 (https://dejure.org/2006,29189)
VG Schleswig, Entscheidung vom 31.05.2006 - 15 A 262/05 (https://dejure.org/2006,29189)
VG Schleswig, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 15 A 262/05 (https://dejure.org/2006,29189)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1995 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 216
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