Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beseitigung eines auf einem Privatgrundstück verlegten öffentlichen Kanals
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 149 Abs. 3 NWG; § 175 NWG; § 176 NWG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Folgenbeseitigungsanspruch als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf die Verlegung eines Niederschlagswasserkanals; Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung des Niederschlagswasserkanals; Unbeachtlichkeit von hinsichtlich des Prozessausgangs ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Folgenbeseitigungsanspruch als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf die Verlegung eines Niederschlagswasserkanals; Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung des Niederschlagswasserkanals; Unbeachtlichkeit von hinsichtlich des Prozessausgangs ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 02.05.2005 - 1 A 6110/02
- OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 674
- NJW-RR 2007, 674 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ-RR 2007, 241
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05
Denn das angefochtene Urteil erweist sich aus anderen Gründen als richtig (zur Unbeachtlichkeit von Fehlern, die letztlich keine Auswirkungen auf den Prozessausgang haben, vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838 = NVwZ-RR 2004, 542; Beschl. d. Nds OVG v. 11.7.2006 - 4 LA 62/06 -). - BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05
Er ist nach der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.8. 1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100, 104) bei einem hoheitlichen Eingriff gegeben, der ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt, so dass dadurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen wird (ebenso z. B. BayVGH, Beschl. v. 4.8.1998 - 8 B 97.62 - zitiert nach Juris). - OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05
Der Senat sieht sich angesichts der Umstände, die den vorliegenden Rechtsstreit ausgelöst haben, zu dem Hinweis veranlasst, dass der Kläger gemäß § 149 Abs. 3 NWG zum Anschluss und zur Benutzung des streitigen Niederschlagswasserkanals nur berechtigt und verpflichtet ist, wenn eine Versickerung des Niederschlagswassers auf seinem Grundstück nicht möglich erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 21.9. 2006 - 9 LA 2/06 - u. v. 6.11.2000 - 9 L 2566/99 - NSt-N 2001/127 = NdsVBl. 2001, 255 = NVwZ-RR 2001, 782).
- VGH Bayern, 04.08.1998 - 8 B 97.62
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05
Er ist nach der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 26.8. 1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100, 104) bei einem hoheitlichen Eingriff gegeben, der ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt, so dass dadurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen wird (ebenso z. B. BayVGH, Beschl. v. 4.8.1998 - 8 B 97.62 - zitiert nach Juris). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05
Denn das angefochtene Urteil erweist sich aus anderen Gründen als richtig (zur Unbeachtlichkeit von Fehlern, die letztlich keine Auswirkungen auf den Prozessausgang haben, vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838 = NVwZ-RR 2004, 542; Beschl. d. Nds OVG v. 11.7.2006 - 4 LA 62/06 -). - OVG Niedersachsen, 06.11.2000 - 9 L 2566/99
Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Kanalbaubeitrag für eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05
Der Senat sieht sich angesichts der Umstände, die den vorliegenden Rechtsstreit ausgelöst haben, zu dem Hinweis veranlasst, dass der Kläger gemäß § 149 Abs. 3 NWG zum Anschluss und zur Benutzung des streitigen Niederschlagswasserkanals nur berechtigt und verpflichtet ist, wenn eine Versickerung des Niederschlagswassers auf seinem Grundstück nicht möglich erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 21.9. 2006 - 9 LA 2/06 - u. v. 6.11.2000 - 9 L 2566/99 - NSt-N 2001/127 = NdsVBl. 2001, 255 = NVwZ-RR 2001, 782).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22
Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück
Denn bei Einverständnis des Grundstückseigentümers mit der Verlegung eines Kanales über sein Grundstück ist die Schaffung eines rechtswidrigen Zustandes ausgeschlossen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 9 LA 194/05 -, juris, Rn. 4).Vorliegend kommt es auch nicht darauf an, ob ein konkretes Vorhaben - wie es der Beklagte als erforderlich ansieht - zu verlangen ist, weil die Leitungen einen erheblichen Nutzen für das Grundstück darstellen (so zur öffentlich-rechtlichen Duldungspflicht des § 176 i. V. m. § 175 NWG in dem Fall einer Niederschlagswasserleitung OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 9 LA 194/05 -, juris, Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07
Heranziehung von Fremdanliegern bei modifiziertem Erschließungsvertrag
Aus eben diesem Grunde ist es nach der im folgenden wörtlich wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17/94 - BVerwGE 101, 12 = NVwZ 1996, 794 = DVBl 1996, 1057 = KStZ 1997, 214), der sich der Senat in seinem in der erstinstanzlichen Entscheidung zitierten Beschluss vom 22. November 2006 (- 9 ME 269/06 - NVwZ-RR 2007, 241) bereits angeschlossen hat, "angezeigt, in den auf die Erschließung eines Baugebiets ausgerichteten Vertrag eine besondere Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine der Vorteilssituation seines Grundstücks entsprechende Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht. - VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
Abwasserüberlassungspflicht; Duldung; Freistellung; Mischwasserkanal; Nachweis …
Vor diesem Hintergrund müssten aktuell-konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bestand des Kanals auf dem Grundstück mit größeren, gewichtigen Nachteilen für die Klägerseite verbunden wäre, vgl. in diesem Sinne für die damalige Rechtslage in Niedersachsen, die der heutigen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen in etwa vergleichbar ist: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 9 LA 194/05 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 5, um zu der Annahme gelangen zu können, dass die Beklagte einem Verlangen der Klägerin nach Beseitigung des öffentlichen Kanals vom klägerischen Grundstück nicht einen Duldungsanspruch im Sinne des § 93 LWG entgegensetzen könnte.