Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2007

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4642
OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05 (https://dejure.org/2006,4642)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.12.2006 - 9 LA 32/05 (https://dejure.org/2006,4642)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 9 LA 32/05 (https://dejure.org/2006,4642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Teilerlass von Erschließungsbeiträgen nach § 135 Abs. 5 BauGB nicht gerechtfertigt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Teilerlass von Erschließungsbeiträgen aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der Gemeinde im Vorfeld einer Erschließungsbeitragserhebung

  • Judicialis

    BauGB § 135 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 135 Abs. 5
    Teilerlass von Erschließungsbeiträgen nach § 135 Abs. 5 BauGB nicht gerechtfertigt - Beitragsfreistellung, Billigkeitserlass, Billigkeitsgrund, sachlich, Billigkeitsgründe, Eckgrundstück, Erlass, Erschließungseinheit, Verzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilerlass von Erschließungsbeiträgen aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der Gemeinde im Vorfeld einer Erschließungsbeitragserhebung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 275
  • DVBl 2007, 200 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05
    Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass selbst nach Festsetzung von Erschließungsbeiträgen durch bestandskräftigen Bescheid bei Eintritt späterer Erkenntnisse, etwa durch eine gerichtliche Klärung in einem Verfahren eines einzelnen Anliegers, andere Beitragspflichtige nachveranlagt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 115/86 - NVwZ 1988, 938 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 52).

    Demgemäß hat die Rechtsprechung in den Fällen der Nacherhebung einen der weiteren Festsetzung eines Erschließungsbeitrages oder der Zahlungsverpflichtung entgegenstehenden Vertrauensschutz innerhalb der Verjährungsfristen nicht bejaht (BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 115/86 - a. a. O.).

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 22/92 - NVwZ 1995, 1213 = KStZ 1995, 190 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 m. w. N.), der sich der Senat anschließt, kann im Abgabenrecht und namentlich im Erschließungsbeitragsrecht unter bestimmten Umständen ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung dazu führen, dass die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlass einer - soweit es das Erschließungsbeitragsrecht betrifft - entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu begegnen ist.

    Die Voraussetzungen, unter denen eine sachliche Unbilligkeit im Sinne von § 135 Abs. 5 BauGB zu bejahen ist, sind in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 22/92 - NVwZ 1995, 1213 = KStZ 1995, 190 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 m. w. N.; Urteile des Senats vom 20.7.1999 - 9 L 238/99 - und vom 14.10.1997 - 9 L 7552/95 - zu § 227 AO).

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05
    Für diese Billigkeitsentscheidung ist ausreichend, wenn der Beitragspflichtige in Anwendung aller Sorgfalt, zu der er den Umständen nach verpflichtet ist, auf die Richtigkeit einer behördlichen Erklärung vertraut und entsprechend gehandelt, d. h. die Erklärung zur Grundlage seiner wirtschaftlichen Dispositionen gemacht hat (vgl. BVerwG Urteil vom 18.4.1975 - VI C 15.73 - BVerwGE 48, 166 = Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 18).
  • BVerwG, 01.06.1973 - VI C 15.73
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05
    Für diese Billigkeitsentscheidung ist ausreichend, wenn der Beitragspflichtige in Anwendung aller Sorgfalt, zu der er den Umständen nach verpflichtet ist, auf die Richtigkeit einer behördlichen Erklärung vertraut und entsprechend gehandelt, d. h. die Erklärung zur Grundlage seiner wirtschaftlichen Dispositionen gemacht hat (vgl. BVerwG Urteil vom 18.4.1975 - VI C 15.73 - BVerwGE 48, 166 = Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Durch eine Auskunftserteilung für den Einzelfall kann eine solche Vertrauenssituation aber nur dann geschaffen werden, wenn der Abgabenpflichtige in Anwendung aller Sorgfalt, zu der er den Umständen nach verpflichtet ist, auf die Richtigkeit einer behördlichen Erklärung vertraut und im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft Dispositionen getroffen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9.6.2016 - 9 LA 128/15 - n. v. m. w. N.; vom 1.12.2006 - 9 LA 32/05 - juris Rn. 6).
  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Billigkeitsmaßnahmen einer Gemeinde dürfen beispielsweise die dem gesetzlichen Tatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers demnach nicht durchbrechen oder korrigieren, sondern vielmehr nur einen ungewollten Überhang beseitigen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 01.12.2006 - 9 LA 32/05 -, juris, Rn. 6).
  • VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 2 K 11.304

    Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1

    Für die Anwendbarkeit von § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB wird hier als ausreichend angesehen, wenn der Beitragspflichtige in Anwendung aller Sorgfalt, zu der er den Umständen nach verpflichtet ist, auf die Richtigkeit einer behördlichen Erklärung vertraut und entsprechend gehandelt, d.h. die Erklärung zur Grundlage seiner wirtschaftlichen Disposition gemacht hat (BVerwG vom 18.4.1975 BVerwGE 48, 166; NdsOVG vom 1.12.2006 NVwZ-RR 2007, 275).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation

    Eine derartige unbillige Härte kann sich aus den persönlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners (persönliche Billigkeitsgründe) oder aus der Sache (sachliche Billigkeitsgründe) ergeben (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. Dezember 2006, - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275-277).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08

    Nacherhebung von Kammerbeiträgen i.R.e. Revision; Anspruch einer Handwerkskammer

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben den bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen noch Beschl. v. 6.10.2003 - 9 B 95/03 -, m. w. N.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 1.12.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275 f.) anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass ein Beitragsbescheid (ebenso für andere Abgaben OVG Münster, Beschl. v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 -, KStZ 2008, 177 ff.) regelmäßig nur einen ausschließlich belastenden Verwaltungsakt darstellt, nicht aber zugleich auch einen begünstigenden Verwaltungsakt mit dem Inhalt, eine weitergehende als die festgesetzte Forderung sei ausgeschlossen.
  • VG Göttingen, 02.03.2010 - 4 A 39/07

    Behinderung; Erkrankung; Erlass; Regelstudienzeit; schwere Erkrankung; Student;

    Eine von dem Gesetz geforderte unbillige Härte kann sich aus den persönlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners (persönliche Billigkeitsgründe) oder aus der Sache (sachliche Billigkeitsgründe) ergeben (Nds. OVG, Beschluss vom 1.12.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275).
  • VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 2783/07

    Befreiung von Studiengebühren wegen Kinderbetreuung

    Eine derartige Unbilligkeit kann sich aus den persönlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners (persönliche Billigkeitsgründe) oder der Sache (sachliche Billigkeitsgründe) ergeben (vgl. Nr. 2 der Hinweise des Finanzministeriums zu § 22 LGebG v. 15.06.2005 - AH-LGebG - ; Rüsken, in: Klein, AO, 9. Aufl., § 163 Rn. 32; Nieders. OVG, Beschl. v. 01.12.2006, NVwZ-RR 2007, 275; zur Bedeutung des vergleichbaren unbestimmten Rechtsbegriffs der unbilligen Härte auf der Tatbestands- sowie auf der Rechtsfolgenseite der Norm vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 01.12.2006, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 17.07.1998, BVerwGE 107, 164, zu § 25 Abs. 6 BAföG).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 363/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass der Studiengebühren für ein Semester

    Sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn davon auszugehen ist, dass die durch einen sachlichen Grund (z. B durch widersprüchliches Verhaltens einer Behörde im Vorfeld einer Abgabenerhebung) eintretende Art der Härte nicht dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers entspricht (BVerwG, Urt. v. 16.11.2006, - 5 C 26.05 -, AuAS 2007, 84; Sen., Beschl. v. 8.3.2011 - 2 LA 362/09 - zur Langzeitstudiengebühr; erk. Ger., Beschl. v. 1.2.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275-277).
  • VG Lüneburg, 11.02.2011 - 3 A 163/09

    Anwendbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Rechtsfigur der

    Die Beklagte als Gemeinde hat die Pflicht, Erschließungsbeiträge in vollem Umfang geltend zu machen (Nieders. OVG, Beschl. v. 1.12.2006 - 9 LA 32/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2007 - 14 B 1518/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6204
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2007 - 14 B 1518/06 (https://dejure.org/2007,6204)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.01.2007 - 14 B 1518/06 (https://dejure.org/2007,6204)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 14 B 1518/06 (https://dejure.org/2007,6204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit des Erhebens von Vorauszahlungen auf Steuern nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW)

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungen auf kommunale Steuern unzulässig

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 2 L 565/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2007 - 14 B 1518/06

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1986 - 2 A 3373/83

    Gebühren; Benutzungsgebühren; Erhebung; Zeitpunkt; Wasserversorgung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2007 - 14 B 1518/06
    Das Recht, Vorausleistungen auf Gebühren zu erheben, wurde durch das Rechtsbereinigungsgesetz 1987 vom 6.10.1987, GV NRW S. 342, eingeräumt, nachdem der 2. Senat dieses Gerichts durch Urteil vom 6.2.1986 - 2 A 3373/83 - KStZ 1986, 192, entschieden hatte, dass Vorauszahlungen auf künftige Benutzungsgebühren nach dem geltenden Kommunalabgabenrecht nicht erhoben werden können.
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 4179/03

    Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer

    Beschluss vom 08. Januar 2007 - 14 B 1518/06 - die Auffassung vertreten hat, dass es für Regelungen in Vergnügungssteuersatzungen, soweit darin Vorauszahlungen vorgesehen sind, an einer Rechtsgrundlage fehlen dürfte.
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 5599/03

    Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstäbe, Rückwirkung, Vergnügungssteuer

    Beschluss vom 08. Januar 2007 - 14 B 1518/06 - die Auffassung vertreten hat, dass es für Regelungen in Vergnügungssteuersatzungen, soweit darin Vorauszahlungen vorgesehen sind, an einer Rechtsgrundlage fehlen dürfte.
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 2160/04

    Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer

    Beschluss vom 08. Januar 2007 - 14 B 1518/06 - die Auffassung vertreten hat, dass es für Regelungen in Vergnügungssteuersatzungen, soweit darin Vorauszahlungen vorgesehen sind, an einer Rechtsgrundlage fehlen dürfte.
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 4477/03

    Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer

    Beschluss vom 08. Januar 2007 - 14 B 1518/06 - die Auffassung vertreten hat, dass es für Regelungen in Vergnügungssteuersatzungen, soweit darin Vorauszahlungen vorgesehen sind, an einer Rechtsgrundlage fehlen dürfte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2007 - 14 B 1362/06
    Ergänzend ist anzumerken, dass der Senat durch Beschluss vom 8. Januar 2007 - 14 B 1518/06 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, dass nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Vorauszahlungen auf Vergnügungssteuern nicht erhoben werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 14 B 2004/06

    Rechtmäßigkeit der Vorauszahlung der Vergnügungssteuer nach dem Prozentsatz vom

    Ergänzend ist anzumerken, dass der Senat durch Beschluss vom 8. Januar 2007 - 14 B 1518/06 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, dass nach dem Kommunalabgabengesetz Vorauszahlungen auf Vergnügungssteuern nicht erhoben werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - 14 B 1978/06

    Rechtmäßigkeit der Vorauszahlungsforderung einer kommunalen Vergnügungssteuer

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 8. Januar 2006 - 14 B 1518/06 - zu einer vergleichbaren Heranziehung ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht