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   BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05   

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BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05 (https://dejure.org/2007,201)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2007 - 1 BvR 474/05 (https://dejure.org/2007,201)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 (https://dejure.org/2007,201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - "Durchentscheiden" einer höchstrichterlich nicht geklärten Frage auf dem Gebiet des Vertriebenenrechts im summarischen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Vertriebener im Sinne des § 7 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) alte Fassung; Ausstellung einer Bescheinigung als Spätaussiedler nach § 15 Abs. 1 BVFG; Fehlendes Bekenntnis zum deutschen Volkstum nach Eintragung der ukrainischen Nationalität im ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 340
  • NVwZ-RR 2007, 361
 
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Wird zitiert von ... (217)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
    Insbesondere sind die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Rechtsschutzgleichheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; stRspr).

    So verkennt ein Fachgericht die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit, wenn es § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Sieht es eine solche Rechtsfrage hingegen fehlerhaft als geklärt an, hängt es vornehmlich von der Eigenart der jeweiligen Rechtsmaterie und der Ausgestaltung des zugehörigen Verfahrens ab, wann hierbei der Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51) verneinte das Verwaltungsgericht zudem die Erfolgsaussichten eines Anspruchs auf Anerkennung als Vertriebene im Sinne des § 7 BVFG alte Fassung, weil diese Vorschrift nur auf einen Vertriebenenstatus Anwendung finde, der in einer Person eines bis zum 1. Januar 1993 Übergesiedelten entstanden sei.

    a) Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof haben die Erfolgsaussichten des Hilfsantrags der Beschwerdeführerin auf Anerkennung als Vertriebene nach § 7 BVFG alte Fassung unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - (a.a.O.) mit der Begründung verneint, sie könne sich nicht auf § 7 BVFG in der vor 1993 geltenden Fassung berufen, weil diese Vorschrift nur auf einen Vertriebenenstatus Anwendung finde, der in einer Person eines bis zum 1. Januar 1993 Übergesiedelten entstanden sei.

  • VG Bayreuth, 13.10.2004 - B 4 K 03.167
    Auszug aus BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
    b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Oktober 2004 - B 4 K 03.167 -.

    Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Januar 2005 - 11 C 04.3097 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Oktober 2004 - B 4 K 03.167 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 11 C 04.3097

    Flüchtlings- und Vertriebenenrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
    a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Januar 2005 - 11 C 04.3097 -,.

    Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Januar 2005 - 11 C 04.3097 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Oktober 2004 - B 4 K 03.167 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 13 LA 61/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Identität; Klärung;

    Dem Zulassungsantrag der Klägerin kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362 - juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2018 - 13 PA 12/18

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Denn nach der im Prozesskostenhilfeverfahren unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfe (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen) nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) steht ihm der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den hier allein in Betracht zu ziehenden Bestimmungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG (1.) und des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (2.) voraussichtlich nicht zu.
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 13 ME 151/20

    Streit um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG;

    Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362 - juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
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