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   OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06   

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OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06 (https://dejure.org/2007,5350)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2007 - 11 ME 386/06 (https://dejure.org/2007,5350)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 11 ME 386/06 (https://dejure.org/2007,5350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 S. 1 AufenthG; § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG
    Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz); Zwingende Gründe für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt während der Sperrzeit; Interesse eines türkischen Staatsangehörigen an der Ausübung eines ihm ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 2 S. 1; GG Art. 6 Abs. 1; AufentG § 11 Abs. 1 S. 1; VwGO § 123
    D (A), Ausweisung, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Betretenserlaubnis, Schutz von Ehe und Familie, Deutschverheiratung, deutsche Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis, zwingende Gründe, unbillige Härte, Verhältnismäßigkeit, Nebenbestimmungen, Auflagen, vorläufiger ...

  • Judicialis

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1; ; AufenthG § ... 11 Abs. 1 S. 3; ; AufenthG § 11 Abs. 2 S. 1; ; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1; ; AuslG § 9 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; ; VwGO § 113 Abs. 5 S. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung, Betretenserlaubnis, deutsches Kind, Ehe mit deutscher Staatsangehöriger, Ermessen, Familie, Nebenbestimmungen, Neubescheidung, Regelausweisung, Sperrwirkung, unbillige Härte, Verhältnismäßigkeit, Betretenserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz); Zwingende Gründe für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt während der Sperrzeit; Interesse eines türkischen Staatsangehörigen an der Ausübung eines ihm ...

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung oder Versagung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 417
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 27.01.2005 - 3 Bs 458/04

    Keine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs 2 AufenthG 2004 bei drohender Inhaftierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
    Eine unbillige Härte, die sich von den Fällen der zwingenden Gründe in der Praxis oft nicht klar voneinander abgrenzen lässt, kann sich aus familiären oder humanitären Gründen ergeben, z.B. bei einer schweren Erkrankung oder dem Tod naher Angehöriger, wichtigen Familienfeiern (vgl. OVG Berlin, Bäuerle, Hailbronner und Renner, jew. a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 27.1.2005 - 3 Bs 458/04 -, juris; Senatsbeschl. v. 22.12.2006 - 11 ME 393/06 -).

    Ein derart langer Ausschluss aus dem Bundesgebiet dürfte aber im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, so dass es zur Abmilderung der damit verbundenen Folgen für die Antragsteller angezeigt erscheint, dem Antragsteller zu 1) zumindest eine kurzfristige Betretenserlaubnis zu erteilen (vgl. dazu Hamb. OVG, Beschl. v. 27.1.2005, a.a.O.; VG Stuttgart, Urt. v. 22.2.2002, a.a.O.), wenn dadurch wesentliche öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.

  • BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03

    Allein mit der Abschiebung begründete Ablehnung eines Umgangsantrags verletzt GG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
    Denn Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 u. Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 48).

    So hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, InfAuslR 2003, 322 = NJW 2003, 3547) darauf hingewiesen, dass dem Interesse eines Ausländers an der Ausübung eines ihm eingeräumten Umgangsrechts mit seinem hier lebenden deutschen Kind als Aufenthaltszweck eine Bedeutung zukomme, die von der Ausländerbehörde im Rahmen der nach § 9 Abs. 3 AuslG vorzunehmenden Abwägung mit den gegen eine Gestattung der Wiedereinreise des zuvor abgeschobenen Ausländers sprechenden Belange zu beachten sei.

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06

    Begründung des Anspruchs eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
    Eine unbillige Härte, die sich von den Fällen der zwingenden Gründe in der Praxis oft nicht klar voneinander abgrenzen lässt, kann sich aus familiären oder humanitären Gründen ergeben, z.B. bei einer schweren Erkrankung oder dem Tod naher Angehöriger, wichtigen Familienfeiern (vgl. OVG Berlin, Bäuerle, Hailbronner und Renner, jew. a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 27.1.2005 - 3 Bs 458/04 -, juris; Senatsbeschl. v. 22.12.2006 - 11 ME 393/06 -).
  • VG Stuttgart, 22.02.2002 - 2 K 1459/01

    Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer aus Härtegründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
    Kommen geeignete Nebenbestimmungen zur Verringerung des Risikos einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Betracht, kann eine Versagung der Betretenserlaubnis ermessensfehlerhaft sein (vgl. Wenger, a.a.O.; VG Stuttgart, Urt. v. 22.2.2002 - 2 K 1459/01 -, juris).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
    Denn Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 u. Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 413/00

    Ausnahme vom Versagungsgrund des AuslG 1990 § 7 Abs 2 Nr 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
    Zwingende Gründe für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt während der Sperrzeit können vor allem in der Notwendigkeit einer Wahrnehmung dringender Termine bei Gerichten oder Behörden bestehen; dabei können neben persönlichen Belangen des Ausländers auch öffentliche Interessen eine Rolle spielen (vgl. etwa OVG Berlin, Beschl. v. 9.1.2001 - 8 SN 234.00 -, InfAuslR 2001, 169 = AuAS 2001, 126; Bäuerle, in: GK-AuslR, § 9 AuslG Rdnr. 39; Kloesel/Christ/Häußer, Kommentar zum AuslR, § 11 AufenthG Rdnr. 62 f.; Hailbronner, a.a.O., § 11 AufenthG Rdnr. 39; Renner, a.a.O., § 11 AufenthG Rdnr. 16).
  • OVG Berlin, 09.01.2001 - 8 SN 234.00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
    Zwingende Gründe für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt während der Sperrzeit können vor allem in der Notwendigkeit einer Wahrnehmung dringender Termine bei Gerichten oder Behörden bestehen; dabei können neben persönlichen Belangen des Ausländers auch öffentliche Interessen eine Rolle spielen (vgl. etwa OVG Berlin, Beschl. v. 9.1.2001 - 8 SN 234.00 -, InfAuslR 2001, 169 = AuAS 2001, 126; Bäuerle, in: GK-AuslR, § 9 AuslG Rdnr. 39; Kloesel/Christ/Häußer, Kommentar zum AuslR, § 11 AufenthG Rdnr. 62 f.; Hailbronner, a.a.O., § 11 AufenthG Rdnr. 39; Renner, a.a.O., § 11 AufenthG Rdnr. 16).
  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 19 CE 23.2194

    Betretenserlaubnis, Kindeswohl, Familiäre Belange

    Ein Aufenthalt zu einem längerfristigen Zweck - wie von dem Antragsteller letztlich erstrebt - kann deshalb mit der Betretenserlaubnis nicht erlangt werden (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 4.2.2011 - 2 A 227/10 - juris Rn. 28; NdsOVG, B.v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 - juris Rn. 13; zustimmend Hailbronner a.a.O., Rn. 194).

    Anderenfalls würden auch die Regelungen des § 11 Abs. 1 AufenthG unterlaufen (NdsOVG, B.v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 10.06.2009 - 19 C 09.1178

    Betretenserlaubnis

    a) Das Verwaltungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass im Rahmen der nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung zugleich auch der Gesichtspunkt der Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu OVG Niedersachen, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 [199]) und der Umstand, dass der Aufenthaltsort des Klägers der Ausländerbehörde nicht durchgängig bekannt war (siehe hierzu auch Stellungnahme des Landratsamts Schwandorf vom 10. Oktober 2007, Bl. 66 d. Ausländerakte), den Schluss rechtfertigt, der Kläger könne eventuell seine Ausreisepflicht nicht erfüllen, weil er lieber bei seiner Ehefrau in Deutschland verbleiben als in den Irak zurückkehren möchte.

    Die Kammer hat jedoch nicht hinreichend erwogen und geprüft, ob einer solchen Gefahrenlage durch den Erlass von Nebenbestimmungen und Auflagen begegnet werden kann (vgl. OVG Niedersachen, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 [199]).

    Aufgrund dessen ist regelmäßig sorgfältig zu prüfen, ob den berechtigten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit mit Hilfe von Nebenbestimmungen und Auflagen zur Betretenserlaubnis Rechnung getragen werden kann (vgl. auch OVG Niedersachen, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 [199]).

    Des Weiteren bestehen keine Bedenken, die Betretenserlaubnis nur Zug um Zug gegen die Hinterlegung eines Rückflugscheines zu erteilen (vgl. auch OVG Niedersachen, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 [201]).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Die Sperrwirkung der Ausweisung greift nach ganz überwiegender Meinung unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. Senatsbeschl. v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, NVwZ-RR 2007, 417; Beschl. d. 13. Sen. d. Nds. OVG v. 12.3.2007 - 13 LA 309/06 -, InfAuslR 2007, 281; OVG NRW, Beschl. v. 18.7.2007 - 18 B 1324/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.2.2007 - 13 S 2969/06 -, VBlBW 2008, 28; Renner, AuslR, 8. Aufl., § 11 AufenthG Rdnr. 4; Hailbronner, AuslR, § 11 AufenthG Rdnr. 9; a. A. etwa OVG Schl.-H., Beschl. v. 9.2.1993 - 4 M 146/92 -, InfAuslR 1993, 128).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 ME 204/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung im

    Die Ausweisungsverfügung löst mithin unabhängig von der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs die in dieser angeordneten oder mit dieser verbundenen materiellen Rechtswirkungen und Rechtsfolgen, insbesondere die allgemeine Bindungs- und Tatbestandswirkung, aber auch die Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 AufenthG, tatsächlich aus (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.10.2007 - 2 M 206/07 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2007 - 13 S 2969/06 -, NVwZ-RR 2007, 419, 420; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.3.2007 - 13 LA 309/06 -, InfAuslR 2007, 281; Beschl. v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, NVwZ-RR 2007, 417; GK-AufenthG, Stand: Januar 2012, Vor § 53 ff. Rn. 122 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: November 2011, AufenthG, § 84 Rn. 32 f.; Nrn. 11.1.2.2 und 84.2.2.3 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - v. 26.10.2009, GMBl.

    Die Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung kann daher grundsätzlich auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht suspendiert werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2009 - 19 CS 09.934 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.2.2007, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.5.2005 - 13 S 195/05 -, InfAuslR 2005, 313, 314 f.).

  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 K 266/09

    Nachträgliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung;

    etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2007, 11 ME 386/06, InfAuslR 2007, 197; ferner Hailbronner, a.a.O., § 11 Rdnr. 46.

    dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2007, 11 ME 386/06, a.a.O.; ferner Hailbronner, a.a.O., § 11 Rdnr. 47.

  • VG Oldenburg, 25.10.2013 - 11 B 5819/13

    Betretenserlaubnis; Strafvollstreckung; Umgangsrecht

    Eine unbillige Härte kann sich auch aus grundrechtlich geschützten Positionen, wie Art. 6 Abs. 1 und 2 GG ergeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Februar 2007 - 11 ME 386/06 -, juris Rn. 11).

    Die Ausländerbehörde hat das Interesse des ausgewiesenen Ausländers an der Ausübung eines ihm eingeräumten Umgangsrechts mit seinem hier in Deutschland lebenden deutschen Kind als Belang in eine nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG vorzunehmende Abwägung mit einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, juris; Huber, Aufenthaltsgesetz, 1. Auflage 2010, § 11 Rn. 19; sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Februar 2007, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08

    Grundsatz der Unerheblichkeit des Grundes für den Eintritt des gesetzlichen

    Die Sperrwirkung der mit Bescheid vom 29. Januar 2008 in der Fassung des Bescheides vom 23. Oktober 2008 verfügten Ausweisung greift nach ganz überwiegender Meinung unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. etwa Senatsbeschl. v.20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, NVwZ-RR 2007, 417; OVG NRW, Beschl. v. 18.7.2007 - 18 B 1324/06 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 11 AufenthG Rn. 9; Renner, AuslR, 8. Aufl., § 11 AufenthG Rn. 4).
  • OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10

    Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer; Wahrnehmung eines Gerichtstermins

    Das wird allenfalls ausnahmsweise der Fall sein, denn in der Regel lässt sich diesen Sicherheitsinteressen dadurch hinreichend Rechnung tragen, dass die Betretenserlaubnis mit entsprechenden Nebenbestimmungen über die Modalitäten der Ein- und Ausreise und des kurzfristigen Aufenthalts im Bundesgebiet versehen wird (vgl. NdsOVG, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR NVwZ-RR 2007, 417 ; BayVGH, B. v. 10.06.2009 - 19 C 09.1178 - ).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2014 - 8 ME 39/14

    Erteilung einer Betretenserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz trotz Ausweisung

    S. 877; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.3.2010 - 1 B 45/10 -, juris Rn. 5 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 10.6.2009 - 19 C 09.1178 -, juris Rn. 4 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, NVwZ-RR 2007, 417; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Mai 2012, AufenthG § 11 Rn. 57 f. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    32 f.; VGH BW, Beschl. v. 14.02.2007 - 13 S 2969/06 -, InfAuslR 2007, 193, m. w. Nachw.; NdsOVG, Beschlüsse v. 12.03.2007 - 13 LA 309/06 -, InfAuslR 2007, 281, und v. 20.02.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 ; a. A.: OVG SH, Beschl. v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, InfAuslR 1993, 128 [129]; SächsOVG, Beschl. v. 02.06.1995 - 3 S 390/94 -, InfAuslR 1997, 69).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 11 MC 260/08

    Anspruch auf Verwirklichung einer Betretenserlaubnis; Betretenserlaubnis als

  • VG Würzburg, 18.03.2013 - W 7 S 13.225

    Aufenthaltserlaubnis, Abschiebung, Abschiebungsverbote, Fiktionsbescheinigung,

  • VG Osnabrück, 08.09.2009 - 5 B 51/09

    Anordnung; Anordnungsanspruch; Anspruch; Aufenthalt; Beziehung; Erlaubnis;

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