Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 01.02.2007

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06   

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OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06 (https://dejure.org/2006,4629)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - 2 Bs 148/06 (https://dejure.org/2006,4629)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - 2 Bs 148/06 (https://dejure.org/2006,4629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Streitwertfestsetzung in einem Baunachbarschaftsstreitverfahren; Berücksichtigungsfähigkeit der Wertminderung eines streitbefangenen Grundstücks; Objektives Maß der Beeinträchtigungen als Beurteilungskriterium

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert von Baunachbarklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 427
  • BauR 2007, 1017
  • ZfBR 2007, 490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 26.06.1991 - Bs II 48/91

    Streitwert; Nachbarklage; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06
    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 26.6.1991, NVwZ-RR 1991 S. 671) entnimmt das Gericht den Streitwert unter Berücksichtigung des Umfangs der nachteiligen Wirkungen im Regelfall einem Streitwertrahmen von 7.500 bis 30.000 EUR.

    Das Beschwerdegericht hat den Streitwert in baurechtlichen Streitigkeiten, in denen sich Grundstückseigentümer gegen eine Baugenehmigung für die Bebauung eines Nachbargrundstücks wenden, bisher je nach dem objektiven Ausmaß der drohenden bzw. eingetretenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks einem Streitwertrahmen von 10.000 bis 40.000 DM für das Hauptsacheverfahren entnommen (vgl. z.B. Beschl. v. 26.6.1991, NVwZ-RR 1991 S. 671; Beschl. v. 22.3.1995, Bs II 179/95, juris; Beschl. v. 1.10.1996, Bs II 168/96, juris) und diesen Betrag bei in Euro festzusetzenden Streitwerten halbiert.

  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz;

    Bei Zugrundelegung dieses Maßstabs, unter Anwendung des Streitwertrahmens bei Baunachbarklagen für Hauptsacheverfahren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, BauR 2007, 1017 f.), ist aber lediglich in der Hauptsache ein Wert von 10.000,-- Euro angemessen, der für das vorliegende Eilverfahren auf 5.000,-- Euro zu halbieren ist.
  • OVG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Bs 265/13

    Nachbarrechtsstreit mit Denkmaleigentümer; Denkmalschutzrecht und vereinfachtes

    Zu diesem Zeitpunkt - und auch in der Folgezeit bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem April 2009 (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, BVerwGE 133, 347) - wurden aus denkmalschutzrechtlichen Unterschutzstellungen weder in der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 9.6.1995, Bs II 229/95, juris; Beschl. v. 16.10.2008, 2 Bs 148/06) noch in der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Bundesländer subjektive Abwehrrechte des Denkmaleigentümers gegen nachbarliche Bauvorhaben bejaht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 5.9.1985, BRS 44 Nr. 118; VGH Kassel, Urt. v. 7.1.1986, NVwZ 1986, 680; OVG Münster, Beschl. v. 25.4.1989, NuR 1991, 89 und v. 9.6.1989, BRS 49 Nr. 146).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts ist der Streitwert für Nachbarklagen einem Rahmen von 7.500 bis 30.000 Euro zu entnehmen (Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z, juris; Beschl. v. 29.11.2006, NordÖR 2007, 137).

    Der Streitwert richtet sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht nach etwaigen Wertminderungen des nachteilig betroffenen Grundstücks (Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06).

    Insbesondere letzteres wäre kaum mit dem Streitwertrahmen für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne von höchstens 60.000 EUR (Ziff. 9.8 des Streitwertkatalogs) zu vereinbaren (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19

    Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in

    Das Beschwerdegericht legt der Streitwertfestsetzung seine ständige Rechtsprechung in Baunachbarstreitigkeiten zugrunde (Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, BauR 2007, 1017, juris Rn. 4).
  • VG Hamburg, 27.11.2015 - 9 E 4484/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine

    Dabei folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für eine baurechtliche Nachbarklage in einem Hauptsacheverfahren einem Rahmen zwischen 7.500,-- und 30.000,-- Euro zu entnehmen ist (Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris).
  • VG Hamburg, 13.11.2015 - 9 E 2858/15

    Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen durch Großgarage eines Krankenhauses

    Dabei folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für eine baurechtliche Nachbarklage in einem Hauptsacheverfahren einem Rahmen zwischen 7.500,-- und 30.000,-- Euro zu entnehmen ist (Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris).
  • VG Hamburg, 04.09.2015 - 9 E 3623/15

    Grundsatz von Treu und Glauben; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis;

    Dabei folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für eine baurechtliche Nachbarklage in einem Hauptsacheverfahren einem Rahmen zwischen 7.500,-- und 30.000,-- Euro zu entnehmen ist (OVG, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris).
  • OVG Hamburg, 10.02.2012 - 2 Bs 245/11

    Anordnung einer geschlossenen Bauweise; rückwärtiges Grundstück

    Das Beschwerdegericht entnimmt den Streitwert dafür im Regelfall aus einem Rahmen von 7.500 bis 30.000 Euro (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, NVwZ-RR 2007, 427).
  • VG Hamburg, 10.06.2016 - 9 E 1791/16

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Folgeunterbringung in Bergedorf.

    Dabei folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach ein Streitwert für eine baurechtliche Nachbarklage in einem Hauptsacheverfahren einem Rahmen zwischen 7.500 und 30.000 Euro zu entnehmen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris).
  • OVG Hamburg, 18.06.2019 - 2 Bf 212/18

    Streitwert bei Klagen auf Erteilung eines Bauvorbescheides, deren Gegenstand die

    Ein solch nach oben offener Streitwertrahmen steht nach Auffassung des Senats in keinem angemessenen Verhältnis zu den im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgeschlagenen Werten für andere bauliche Streitigkeiten, wie der Höchstwert des Streitwertrahmens für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne von 60.000,- Euro zeigt (s. Ziffer 9.8 des Streitwertkatalogs; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, BauR 2007, 1017 f., juris Rn. 4; Beschl. v. 5.11.2013, 2 Bs 265/13, BauR 2014, 970 ff., juris Rn. 42).
  • VG Hamburg, 08.06.2018 - 7 E 2558/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG und berücksichtigt die Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zur Streitwertfestsetzung bei nachbarlichen Rechtsschutzanliegen im Baurecht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris, Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 04.04.2014 - 2 So 18/14

    Streitwertherabsetzung durch Beschwerdegericht bei unzulässiger

  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im

  • VG Hamburg, 26.06.2017 - 6 E 3327/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Eidelstedt

  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16

    Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben

  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Baugenehmigung einer Kindertagesstätte - soweit

  • VG Hamburg, 18.12.2015 - 9 E 5465/15

    Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!

  • OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12

    Entscheidung über eine Ausnahme im Vorbescheidsverfahren; Berechtigungen des

  • VG Hamburg, 25.05.2010 - 11 E 862/10

    Nachbarantrag gegen Erweiterung eines Krankenhauses

  • VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13

    Gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot;

  • VG Hamburg, 27.03.2020 - 6 E 713/20
  • VG Hamburg, 12.02.2013 - 19 E 3180/12

    Entfallen der Eigenschaft des Gebäudes als Doppelhaus

  • VG Hamburg, 11.12.2015 - 9 E 6301/15

    Zur - hier verneinten - Antragsbefugnis für Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.02.2007 - 6 TE 2258/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7707
VGH Hessen, 01.02.2007 - 6 TE 2258/06 (https://dejure.org/2007,7707)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.02.2007 - 6 TE 2258/06 (https://dejure.org/2007,7707)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 6 TE 2258/06 (https://dejure.org/2007,7707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Streitwerts unter Berücksichtigung eines angedrohten Zwangsgelds

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; Streitwertkatalog Nr. 1.6.2

  • rechtsportal.de

    GKG § 52 Abs. 1; Streitwertkatalog Nr. 1.6.2
    Streitwertfestsetzung bei mit Grundverfügung verbundener Zwangsgeldandrohung - Androhung, Grundverfügung, Streitwert, Verbindung, Zwangsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 427
  • VBlBW 2007, 482
  • DÖV 2007, 482
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 1 S 2849/10

    Zum allgemeinen Hundehaltungsverbot auf der Grundlage der polizeilichen

    Wird demnach in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld angedroht, so bleibt dies für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.08.2004 - 6 S 1478/04 - juris; Beschl. v. 21.06.2005 - 11 S 806/05 - NVwZ-RR 2006, 219; Beschl. v. 21.12.2010 - 9 S 2343/10 - juris Rn. 35; HessVGH, Beschl. v. 01.02.2007 - 6 TE 2258/06 - VBlBW 2007, 482).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Abrissverfügung und gleichzeitiger

    Der Senat folgt insoweit dem Vorschlag der Nr. 1.6.2 S.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach dann, wenn in dem in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld angedroht wird, dies für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht bleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.04.2011, 1 S 2849/10, juris; vom 18.08.2004, 6 S 1478/04 und vom HessVGH vom 01.02.2007, 6 TE 2258/06, VBlBW 2007, 482).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer

    Dabei war hinsichtlich der Anteilbildung aber nicht auf die Höhe des angedrohten Zwangsgeldes abzustellen, weil diese Zwangsmittelandrohung nicht primärer Verfahrensgegenstand war, sondern nur ein Annex der im angegriffenen Bescheid enthaltenen Grundverfügungen, und in der Summe auch hinter dem jeweils anzusetzenden Streitwert zurückblieb (vgl. Nr. 1.6.2 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 2004, 1327 sowie etwa Hess. VGH, Beschluss vom 01.02.2007 - 6 TE 2258/06 -, VBlBW 2007, 482).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2022 - 19 E 899/21

    Herabsetzung des Streitwerts für das durch Rücknahme beendete erstinstanzliche

    Soweit ein Wertungswiderspruch zu Nr. 1.7.1 Satz 3 des Streitwertkatalogs mit der Begründung verneint wird, dass bei einer mit einer Zwangsgeldandrohung verbundenen Grundverfügung das auf die Beseitigung des Grundverwaltungsakts bezogene Interesse des Antragstellers zu berücksichtigen sei, so Hess. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 6 TE 2258/06 -, NVwZ-RR 2007, 427, juris, Rn. 2, vermag dies im Ergebnis nicht zu überzeugen.
  • OVG Hamburg, 05.03.2008 - 4 Bs 99/07

    Streitwert in Hauptsacheverfahren nach dem Hundegesetz

    Dies hält der Senat für sachgerecht (so auch OVG Berlin, Beschl. v. 6.10.2006, 2 S 27.06, juris; VGH Kassel Beschl. v. 1.2.2007, NVwZ-RR 2007, 427; VGH München, Beschl. v. 17.9.2007, 23 C 07.2010, juris).
  • VGH Hessen, 11.10.2007 - 6 TG 1262/07

    Einlagengeschäft bei Absicherung eines Anlegerdarlehens durch Schiffshypothek

    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2007 - 6 TE 2258/06 -) Nr. 1.6.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 7./8. Juli 2004 zu Grunde, wonach ein in der Grundverfügung zugleich angedrohtes Zwangsgeld für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht bleibt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 1808/11

    Streitwert bei Anfechtung einer Beseitigungsverfügung

    Der Senat folgt insoweit dem Vorschlag der Nr. 1.6.2 S.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach dann, wenn in dem in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld angedroht wird, dies für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht bleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.04.2011, 1 S 2849/10, juris; vom 18.08.2004, 6 S 1478/04 und vom HessVGH vom 01.02.2007, 6 TE 2258/06, VBlBW 2007, 482).
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