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   VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06   

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https://dejure.org/2006,22227
VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06 (https://dejure.org/2006,22227)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.11.2006 - 10 G 3052/06 (https://dejure.org/2006,22227)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. November 2006 - 10 G 3052/06 (https://dejure.org/2006,22227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vorläufiger Rechtsschutz - Geltendmachung rückständiger Rundfunkgebühren durch die Landesrundfunkanstalt - Vollstreckung - wiederholte Bekanntgabe eines Bescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vorläufiger Rechtsschutz - Geltendmachung rückständiger Rundfunkgebühren durch die Landesrundfunkanstalt - Vollstreckung - wiederholte Bekanntgabe eines Bescheides)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 438
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 10 E 3894/03

    Rundfunkgebühr; Gesetzgebungskompetenz; Einordnung der Abgabe;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06
    Dem schließt sich das Gericht an (VG Frankfurt 25.4.2006 - 10 E 3894/03 -Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen und 20.9.2005 - 10 G 2279/05 -, Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen = juris; VG Hamburg 20.04.1999 - 2 VG 1011/99 -, juris).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06
    Ein solches Ergebnis wäre indessen weder mit dem Gedanken der Rechtssicherheit noch mit den ausdrücklichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO zu vereinbaren (HessVGH 15.06.1998 - 13 TZ 4026/97 - zum Fall der nochmaligen Zustellung eines Widerspruchsbescheides: BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70.78 -, DVBl. 1979, 821, 822).
  • VG Frankfurt/Main, 20.09.2005 - 10 G 2279/05

    Rundfunkgebühr, vorläufiger Rechtsschutz; zur Befreiung aus sozialen Gründen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06
    Dem schließt sich das Gericht an (VG Frankfurt 25.4.2006 - 10 E 3894/03 -Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen und 20.9.2005 - 10 G 2279/05 -, Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen = juris; VG Hamburg 20.04.1999 - 2 VG 1011/99 -, juris).
  • VGH Hessen, 15.06.1998 - 13 TZ 4026/97

    Zustellung eines Bescheides an den Bevollmächtigten - Anzeige der Beendigung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06
    Ein solches Ergebnis wäre indessen weder mit dem Gedanken der Rechtssicherheit noch mit den ausdrücklichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO zu vereinbaren (HessVGH 15.06.1998 - 13 TZ 4026/97 - zum Fall der nochmaligen Zustellung eines Widerspruchsbescheides: BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70.78 -, DVBl. 1979, 821, 822).
  • VG Hamburg, 20.04.1999 - 2 VG 1011/99
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06
    Dem schließt sich das Gericht an (VG Frankfurt 25.4.2006 - 10 E 3894/03 -Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen und 20.9.2005 - 10 G 2279/05 -, Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen = juris; VG Hamburg 20.04.1999 - 2 VG 1011/99 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    In Bezug auf die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts vermag der Senat allerdings keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz mit dem Inhalt festzustellen, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt (so aber jeweils ohne nähere Begründung VG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2006 - 10 G 3052/06 -, juris Rdnr. 30 und OVG Hamburg in dem vom Beklagten angeführten unveröffentlichten Beschluss vom 16.10.2006 - 4 So 165/06 -).
  • VG Meiningen, 02.07.2015 - 8 E 183/15

    Rundfunk- und Fernsehrecht

    Das sich aus § 41 Abs. 2 ThürVwVfG ergebende Verwaltungsrechtsprinzip kann hier ergänzend herangezogen werden, auch wenn das ThürVwVfG nach § 2 Abs. 1 grundsätzlich nicht für die Tätigkeit des Thüringer Rundfunks gilt (vgl. VG Frankfurt, B. v. 28.11.2006 - 10 G 3052/06 - juris).

    Selbst wenn ein einzelner Gebührenbescheid auf dem Postweg oder im Machtbereich des Empfängers verloren gehen könnte, erscheint es völlig ausgeschlossen, dass 13 Briefe verlorengegangen sein könnten (vgl. BayVGH, B. v. 06.07.2007 - 7 C 07.1151 - VG Frankfurt, B. v. 28.11.2006 - 10 G 3052/06 - jeweils zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
    Erst diese außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, für die sich nach den damaligen Umständen keine plausible Erklärung finden ließ, rechtfertigte aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme, dass der Adressat die Gebührenbescheide tatsächlich erhalten haben musste (vgl. auch VG Frankfurt vom 28.11.2006 NVwZ-RR 2007, 438).
  • VG Wiesbaden, 06.07.2015 - 5 L 702/15

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Anhaltspunkte dafür, dass ihm gerade die zu vollstreckenden Beitragsbescheide nicht zugegangen sein könnten, sind nicht ersichtlich, so dass die gesetzliche Vermutung des § 41 Abs. 2 HVwVfG auch vorliegend eingreift (vgl. dazu VG Kassel, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 1 K 1396/10, und Urteil vom 28.03.2001, Az.: 6 E 1586/98; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.11.2006, Az.: 10 G 3052/06).
  • VG München, 18.10.2010 - M 6b K 09.5080

    Rundfunkgebühren für Radio in Kfz, das von Selbständigem für Fahrten zwischen

    Erst diese außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, für die sich nach den damaligen Umständen keine plausible Erklärung finden ließ, rechtfertigte aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme, dass der Adressat die Gebührenbescheide tatsächlich erhalten haben musste (vgl. auch VG Frankfurt vom 28.11.2006 NVwZ-RR 2007, 438).
  • VG Würzburg, 28.09.2010 - W 3 K 10.843

    Rundfunkgebühren; Übermittlung von Gebührenbescheiden mit einfachem Brief;

    In einem Ausnahmefall wie hier genügt jedoch der Beweis des Zugangs der streitgegenständlichen Bescheide beim Empfänger, d.h. dem Kläger, nach den Grundsätzen des Beweises über den ersten Anschein (zum Ganzen vgl. etwa BayVGH, B.v. 06.07.2007, Az.: 7 CE 07.1151, NVwZ-RR 2008, 252; BayVGH, B.v. 24.10.2007, Az.: 7 CE 07.2317, NVwZ-RR 2008, 220; VGH Baden-Württemberg, B.v. 29.04.1991, Az.: 4 S 1601/89, NVwZ-RR 1992, 339; VG München, B.v. 06.08.2008, Az.: M 6a E 08.3022, juris; VG Frankfurt am Main, B.v. 28.11.2006, Az.: 10 G 3052/06, NVwZ-RR 2007, 438).
  • VG München, 13.10.2008 - M 15 K 08.3434

    Einberufung zum Wehrdienst

    Erst diese außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, für die sich nach den damaligen Umständen keine plausible Erklärung finden ließ, rechtfertigte aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme, dass der Adressat die Gebührenbescheide tatsächlich erhalten haben musste (vgl. auch VG Frankfurt vom 28.11.2006 NVwZ-RR 2007, 438).
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