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   OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07   

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OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07 (https://dejure.org/2007,3982)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2007 - 12 MN 13/07 (https://dejure.org/2007,3982)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 2007 - 12 MN 13/07 (https://dejure.org/2007,3982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Überprüfung der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan im Rahmen der Normenkontrolle nach § 47 VwGO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 1 Nr. 1, 2 VwGO; § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 47 Abs. 6 VwGO; § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB; § 1 Abs. 7 BauGB
    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige Rechtsvorschrift; Schwere Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen und Abverlangung außergewöhnlicher Opfer als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; VwGO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriffsregelung, Einstweilige Anordnung, Flächennutzungsplan: Normenkontrolle, Vorabbindung, Windenergie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige Rechtsvorschrift; Schwere Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen und Abverlangung außergewöhnlicher Opfer als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 444
  • BauR 2007, 1385
  • ZfBR 2007, 367
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mittlerweile anerkannt, dass die Festlegung von Zielen der Raumordnung auch in einem nicht in Gestalt eines förmlichen Rechtssatzes erlassenen Plan Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO darstellen (BVerwG, Urteil vom 20.11.2003 - 4 CN 6.03 -, BVerwGE 119, 217, 220 ff; vgl. zuvor in diesem Sinne bereits: BVerwG, Beschluss vom 7.3.2002 - BVerwG 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870).

    Durch diese Vorschriften hätten die Ziele der Raumordnung einen Bedeutungszuwachs erfahren und könnten rechtliche Wirkungen auch gegenüber Privaten entfalten (BVerwG, Urteil vom 20.11.2003, a.a.O., 224).

    Im Unterschied hierzu handele es sich bei den Zielen der Raumordnung um verbindliche Vorgaben, die typischerweise über die Verwaltungssphäre hinaus im Außenrechtsverhältnis rechtliche Wirkungen entfalteten (BVerwG, Urteil vom 20.11.2003, a.a.O., 225).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Verwirkung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    Denn die Antragsgegnerin hat im Planungsverfahren in nachvollziehbarer Weise zum Ausdruck gebracht, dass sie seinerzeit von einer Ausweisung der in Rede stehenden Flächen für die Windenergienutzung vor allem wegen einer später aufgegebenen Beurteilung der Problematik des zwischen den Vorrangstandorten für Windenergieanlagen erforderlichen Abstandes (vgl. hierzu: 1. Senat des beschließenden Gerichts, Urteil vom 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris unter Aufgabe seiner in dem Urteil vom 20.7.1999 - 1 L 5203/96 -, juris vertretenen Auffassung eines erforderlichen Abstandes von 5 km) abgesehen habe.

    Der 1. Senat des beschließenden Gerichts (Urteil vom 8.11.2005, a.a.O.) hat Gemeinden nicht für verpflichtet erachtet, die Eingriffsproblematik im Rahmen einer auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gestützten Konzentrationsplanung für Windenergie zu bewältigen.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    48, Nr. 24; 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS.

    Allerdings können öffentliche Belange in dem genannten Sinn auch durch die Bauwünsche eines privaten Investors gleichsam "angeschoben" werden; ein daraufhin gefasster Plan ist auch dann noch erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn er daneben von städtebaulichen Überlegungen der Gemeinde getragen wird (1. Senat des beschließenden Gerichts, Beschlüsse vom 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS 66 Nr. 26 und vom 18.7.2003 - 1 MN 120/03 -, juris).

  • BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06

    Flächennutzungsplan; Windenergieanlage; Konzentrationszone; Eingriff in Natur und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    Dies mag zum einen daran liegen, dass ungeachtet der beschriebenen, durch § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vermittelten Wirkkraft der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ein Flächennutzungsplan nicht geeignet ist, einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens zu begründen, sondern lediglich einem solchen im Außenbereich als öffentlicher Belang entgegenstehen kann (BVerwG, Beschluss vom 26.4.2006 - BVerwG 4 B 7/06 -, NVwZ 2006, 821, 822; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 1359/05 -, ZNER 2006, 364, 365; dies als Argument gegen die Eröffnung der Normenkontrolle wertend: Ziekow in: Sodan/Ziekow , VwGO, 2. Aufl. 2006, § 47 Rn. 118).

    Diese Einschätzung hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 26.4.2006, a.a.O.) im Ergebnis bestätigt und in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass es, wenn ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweise, im allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar sei, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert sei, der Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubehalten.

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    Nach überkommener verwaltungsprozessualer Dogmatik unterliegen Flächennutzungspläne nicht der verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle nach § 47 VwGO (so grundlegend und uneingeschränkt insbesondere noch: BVerwG, Beschluss vom 20.7.1990 -BVerwG 4 N 3/88 -, NVwZ 1991, 262 ff.).

    Dabei mag bei einer isolierten Betrachtung der prozessualen Vorschrift des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 7 Nds. AG VwGO in der Tat zweifelhaft geworden sein, ob die von dem Bundesverwaltungsgericht bis in die 1990er Jahre hinein vertretene Position, der Flächennutzungsplan stelle eine Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO nicht dar, weil es sich bei ihm weder um eine förmlich als Norm erlassene, noch um eine sachlich verbindliche Regelung handele (BVerwG, Beschluss vom 20.7.1990 a.a.O., 263), in Anbetracht des seitdem erreichten Rechtszustandes noch haltbar ist.

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    Die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bekannt zu machende Dauer der Auslegung betrifft nicht die Tagesstunden - und damit auch nicht die Dienststunden -, zu denen der Planentwurf ausliegt, sondern nur die Auslegungsfrist (BVerwG, Urteil vom 14.12.1973 - BVerwG IV C 71.71 -, BVerwGE 44, 244, 249; Battis, in: Battis/ Krautzberger/ Löhr, BauGB, 9. Aufl. 2005, § 3, Rn. 15).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    Davon ist u. a. auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, denn als Rechtfertigung der Planung kommen allein öffentliche Belange in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - BVerwG 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 1 MN 295/03

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    66 Nr. 26; 24.11.2003 - 1 MN 256/03 -, NVwZ-RR 2004, 173, 174; 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NVwZ-RR 2004, 332, 333 - Bebauungspläne und Veränderungssperren betreffend - zusammenfassend zu anderen Ansätzen: Schoch, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, a.a.O., § 47, Rn. 152 ff.) ist wegen der weitreichenden Folgen, die die Aussetzung des Vollzuges einer bauplanungsrechtlichen Norm hat, bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine solche Aussetzung ein strenger Maßstab anzulegen.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    48, Nr. 24; 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07
    Es führt nicht weiter, wenn sich die Antragsteller in diesem Zusammenhang auf eine in der Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 27.7.2001 - 5 S 2534/99 -, NVwZ-RR 2002, 630 ff.) vertretene Auffassung berufen, wonach eine Gemeinde, die ein zunächst verfolgtes, dann jedoch aufgrund von Einwendungen aufgegebenes städtebauliches Konzept zu einem Zeitpunkt wieder aufgreift, in dem sie sich einer erheblichen Entschädigungsforderung gegenübersieht, einer besonderen Begründungslast unterliegt, wenn sie den Anschein ausräumen will, die Bauleitplanung stelle allein ein Mittel zur Abwendung der Entschädigungsforderung dar.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.12.1988 - 1 D 9/88

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Windenergie - Abstände

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05

    Bebauungsplanrecht - Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Flächennutzungsplan;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Beurteilungsspielraum der Behörde bei UVP-Screening

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 1359/05

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Vor-Sichtung des Gemeindegebietes auf Flächen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Ausfertigung eines Flächennutzungsplans; Nebeneinander von städtebaulichen

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Am 23. August 2006 haben die Antragsteller, die bereits im Planaufstellungsverfahren Einwendungen gegenüber der Antragsgegnerin erhoben hatten, Normenkontrollantrag gegen die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Antragsgegnerin gestellt und gleichzeitig um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht, der mit Beschluss des Senats vom 8. März 2007 (-12 MN 13/07 -, BauR 2007, 1385 = ZfBR 2007, 367 = NVwZ-RR 2007, 444 = NordÖR 2007, 206) abgelehnt worden ist.

    An der gegenteiligen Auffassung des Senats in dem Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird nicht festgehalten.

    a) Die Antragsteller haben ihre Rüge im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu dem formellen Mangel einer fehlerhaften Auslegung im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB im Hauptsacheverfahren inhaltlich weder vertieft noch erweitert, so dass der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich dieser Rüge auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - Bezug nimmt.

    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn die konkreten Regelungen des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht Gegenstand der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sind, sondern - wie hier - dem Verfahren der Vorhabengenehmigung vorbehalten bleiben (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - mit Hinweis auf den 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris; im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, a.a.O).

    Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 1. Senat des Gerichts (vgl. Beschl. v. 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, Nds. VBl. 2006, 307 ff. unter Berufung auf BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - BVerwG 4 C 15.04 -, BVerwGE 124, 385 ff) in seinem Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - ausgeführt hat, gibt es keinen allgemeinen städtebaulichen Grundsatz des Inhalts, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines städtebaulichen Planes vorausgehende vertragliche Regelungen stets ausgeschlossen wären.

    dd) Der im Beschluss des Senats vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - inhaltlich nicht weiter verfolgte Einwand der Antragsteller einer mangelnden Anpassung der Änderungsplanung an die Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB führt vorliegend ebenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Änderungsplanung.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Sondergebiets für

    Auch vor dem Hintergrund der Anforderungen, die § 1 Abs. 7 BauGB an eine gerechte Abwägung der durch eine Bauleitplanung betroffenen öffentlichen und privaten Belange stellt, ist anerkannt, dass die Gemeinde die planende Hand zur Verwirklichung bestimmter Projekte eines Privaten reichen darf, solange sie sich den Vorstellungen dieses Vorhabenträgers nicht vollständig unterordnet und nach außen hin lediglich als dessen Vollzugsinstanz erscheint (Beschl. d. Sen. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NVwZ-RR 2007, 444 unter Berufung auf Rechtsprechung des 1. Sen. des erkennenden Gerichts sowie das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12

    Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Beschl. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839; Beschl. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; Beschl. v. 18.7.2011 -1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259; Beschl. v. 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119; Kopp/Schenke, a. a. O., § 47 Rdn. 148 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2012 - 12 LB 244/10

    "Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein durch Abschluss städtebaulicher

    Das schließt - wie sich auch aus § 11 Abs. 1 BauGB ergibt - vertragliche Gestaltungen im Zusammenhang mit einer Bauleitplanung nicht aus (s. auch Beschluss des Senats vom 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206, juris Rdn. 32; Nds. OVG, Urteil vom 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, NdsVBl 2006, 307, juris; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Aufl., 2007, § 1 Rdn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206, juris; Beschluss vom 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353, juris Rdn. 10; Beschluss vom 18.7.2011 - 1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259, juris Rdn. 19; Beschluss vom 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119, juris Rdn. 11; Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rdn. 148 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 1 MN 229/08

    Bewertung des Interesses an dem Schutz der Privatsphäre vor der Anlegung eines

    Einstweilige Anordnung sind nur dann zur Abwehr schwerer Nachteile dringend erforderlich, wenn bei einem Fortbestand des Planes ungewöhnlich schwere Folgen drohen (vgl. Nds. OVG, B. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, ZfBR 2007, 367; Hess. VGH, B. v. 12.6.1995 - 4 NG 1454/95 -, NVwZ-RR 1996, 479).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 12 MN 290/12

    Vorliegen einer Antragsbefugnis eines sog. Planaußenliegers; Begehren einer

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 4.1.2012 - 12 MN 160/11 -, BauR 2012, 839; Beschl. v. 8.3.2007 - 12 MN 13/07 -, NordÖR 2007, 206; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; Beschl. v. 18.7.2011 -1 MN 11/11 -, RdL 2011, 259; Beschl. v. 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NordÖR 2004, 119; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 47 Rdn. 148 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2016 - 10 S 10.15

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; vorläufige Außervollzugsetzung eines

    Soweit der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO ausgeführt hat, diese sei geboten, weil die angegriffene Satzung sich als offensichtlich unwirksam erweise, auf Folgenabwägung komme es deshalb nicht mehr an (Beschluss vom 10. August 2010 - OVG 10 S 20.10 -, juris Rn. 18; ebenso etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Januar 2010 - OVG 2 S 69.09 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 2 S 26.11 -, juris Rn. 16; vgl. zum Gebotensein einer einstweiligen Anordnung aus anderen wichtigen Gründen bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans bzw. offensichtlichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache auch HessVGH, Beschluss vom 7. August 2013 - 10 B 1549/13.N -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris Rn. 4 bzw. bei großer Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in der Hauptsache NdsOVG, Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 -, BauR 2007, 1385, juris Rn. 28 und Beschluss vom 18. November 2015 - 1 MN 116/15 -, juris Rn. 55), liegt dem die Erwägung zugrunde, dass an dem Vollzug eines offensichtlich unwirksamen Bebauungsplans in der Regel kein schützenswertes öffentliches oder privates Interesse bestehen kann, das einem Interesse des Antragstellers an der Suspendierung des Bebauungsplans erfolgreich entgegengehalten werden könnte (vgl. Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 30 BauGB Rn. 126; Kalb/Külpmann in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: August 2015, § 10 Rn. 343; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 -, LKV 2015, 274, juris Rn. 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 10 S 13.08

    Bauleitplanung: Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in einem

    Zunächst aber ist eine Aussetzung des Vollzuges des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Verhinderung vollendeter Tatsachen dann in Erwägung zu ziehen, wenn die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist und der Normenkontrollantrag in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. August 2007, BRS 71 Nr. 27 m. w. N.; NdsOVG, Beschluss vom 8. März 2007, ZFBR 2007, 367; OVG NW, Beschluss vom 16. Mai 2007, BRS 71 Nr. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 2 S 63.07

    Außervollzugsetzung der Darstellungen von Konzentrationsflächen für

    Der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung kommt bei dieser Abwägung nur dann Bedeutung zu, wenn die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist und der Normenkontrollantrag in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2006 - OVG 2 S 121.05 - m. w N.; OVG Nds, Beschluss vom 8. März 2007, ZfBR 2007, 367; OVG NW, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 B 200/07.NE - zitiert nach juris).
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