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   VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06   

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VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06 (https://dejure.org/2007,1716)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 (https://dejure.org/2007,1716)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2007 - 3 S 129/06 (https://dejure.org/2007,1716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche Planauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Zusatzes in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans; Notwendigkeit einer telefonischen Terminsvereinbarung vor der Teilnahme an der Auslegung; Prognostizierung einer jedenfalls nicht zunehmenden Lärmbelastung ...

  • Judicialis

    BauGB § 4a Abs. 3; ; BauGB § 3 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Antragsbefugnis, Verkehrslärm, Lärmzunahme, Öffentliche Auslegung, Bekanntmachung, Anstoßwirkung, Ordnungsgemäßes Verfahren, Bitte um Terminsvereinbarung, Anklopfen am Vorzimmer, Mündiger Bürger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Plan für "Neues Burgenviertel" der Stadt Weinheim rechtmäßig

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 455 (Ls.)
  • DVBl 2007, 647 (Ls.)
  • DVBl 2007, 647 ZUR 2007, 331 (Leitsatz) NVwZ-RR 2007, 455 (Leitsatz) BauR 2007, 1454 (Leitsatz) UPR 2008, 39 (Leitsatz) BauR 2008, 564
  • BauR 2007, 1454
  • BauR 2008, 564
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Die Rechtsordnung verhält sich gegenüber den Belangen des Verkehrslärmschutzes insofern nicht neutral, gesetzlicher Schutzbedarf wird anerkannt, wie sich aus §§ 3, 41 ff. und 50 BImSchG, aber auch aus § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199 ff.).

    Lärmbelästigungen dürfen nur dann außer Betracht bleiben, wenn betroffene Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage haben oder wenn die Belästigungen quantitativ als lediglich geringfügig einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711; Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

    Mehr als nur geringfügige Lärmeinwirkungen sind auch dann abwägungsrelevant, wenn sie unterhalb der Schwelle bleiben, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich macht (BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

    Erheblich sind für das menschliche Ohr kaum hörbare Lärmerhöhungen grundsätzlich auch dann, wenn der Gesamtverkehrslärm nach Planverwirklichung die Richt- oder Grenzwerte technischer Regelwerke überschreitet (BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O. sowie Urteil des Senats vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69, Nr. 51).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).

    Nach den Erkenntnissen der Akustik ist eine Zunahme des Dauerschallpegels von 3 dB(A) vom menschlichen Ohr gerade wahrnehmbar, während Pegelzunahmen von bis zu 2, 2 dB(A) nicht bzw. kaum feststellbar sind (so die Erkenntnisse im Urteil des Senats vom 14.05.1997, a.a.O., m.w.N.).

    Erhöhungen im kaum wahrnehmbaren Bereich sind regelmäßig dann nicht abwägungserheblich, wenn es sich um einen bereits vorbelasteten innerstädtischen Bereich handelt (Urteil vom 14.05.1997, a.a.O.: Festspielhaus Baden-Baden); andererseits können solche kaum wahrnehmbaren Lärmerhöhungen in bisher ruhigen Gebieten mit geringer Verkehrsbelastung abwägungsbeachtlich sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992, a.a.O. und vom 18.02.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Siedlungspolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmende Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (keine Abwägungsdisproportionalität, kein unrichtiges Abwägungsmaterial) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 155.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 05.07.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Lärmbelästigungen dürfen nur dann außer Betracht bleiben, wenn betroffene Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage haben oder wenn die Belästigungen quantitativ als lediglich geringfügig einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711; Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).

    Erhöhungen im kaum wahrnehmbaren Bereich sind regelmäßig dann nicht abwägungserheblich, wenn es sich um einen bereits vorbelasteten innerstädtischen Bereich handelt (Urteil vom 14.05.1997, a.a.O.: Festspielhaus Baden-Baden); andererseits können solche kaum wahrnehmbaren Lärmerhöhungen in bisher ruhigen Gebieten mit geringer Verkehrsbelastung abwägungsbeachtlich sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992, a.a.O. und vom 18.02.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Zwar verlangt die - auch von den Antragstellern zitierte - Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs zu § 3 Abs. 2 BauGB, dass "jeder Interessierte ohne weiteres, d.h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann" (vgl. Urteile vom 02.05.2005 - 8 S 582/04 -, BRS 69 Nr. 53, und vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 -, VBlBW 1999, 178 ff.).

    Den Anforderungen der Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs wurde insoweit entsprochen (vgl. Nachweise zuletzt im Beschluss vom 02.05.2005 - 8 S 582/04 -, BWGZ 2006, 130).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren trotz prognostizierter verbesserter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Auch wenn bei einer veränderten Straßenplanung durch Bebauungsplan eine jedenfalls nicht zunehmende Verkehrslärmbelastung prognostiziert wird, ist ein Anwohner dann antragsbefugt, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen der zugrunde liegenden Schallgutachten und Verkehrsgutachten substantiiert in Frage stellt (wie VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -).

    Demgemäß hat der erk. Gerichtshof entschieden, dass die Antragsbefugnis selbst bei einer gutachterlich festgestellten planbedingten Abnahme des Verkehrslärms dann zu bejahen ist, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des der Abwägung zugrunde liegenden Schallgutachtens nachvollziehbar in Frage gestellt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, DÖV 1998, 936 [Ls.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95

    Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Die Bekanntmachung darf auch inhaltlich keine Zusätze enthalten, die geeignet sind, das jedermann zustehende Recht auf Geltendmachung von Anregungen und Bedenken einzuschränken; unzulässig sind mithin Zusätze, die - sei es gewollt oder ungewollt - als Einengung der zugelassenen Beteiligung oder als irreführend verstanden werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24 ff.; Urteil vom 24.09.1998 - 8 S 989/99 -, BRS 62 Nr. 23).

    Andererseits darf aber auch verlangt werden, dass die Anregungen in schriftlich niedergelegter Form (Brief oder Protokoll) erklärt werden müssen, um deren Inhalt auf Dauer verlässlich festhalten zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.01.1992 - 4 NB 39.96 -, VBlBW 1997, 296 f.); zulässig ist auch ein Vorbehalt, dass jeder Einwender seine vollen Personalien angeben und sein Grundstück/Gebäude genau bezeichnen muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.07.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 8 S 351/04

    Fehlerhafte Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Insofern muss etwa auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Anregungen auch schriftlich ohne Erscheinen bei der Gemeinde vorgebracht werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.07.2004 - 8 S 351/04 -, BWGZ 2005, 62 f.).

    Die Bekanntmachung muss einerseits "anstoßen", also zur umfassenden Beteiligung ohne psychologische Hemmschwellen anregen (so auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.07.2004, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 30.11.2006 - 4 BN 14.06

    Grundsätze für die Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit durch die

  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1987 - 5 S 3124/86

    Mitwirkung befangener Gemeinderäte bei der Bauleitplanung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 8 S 989/99

    Zur Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; zur Ausweisung einer Tagungsstätte

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; geringfügige planbedingte Erhöhung

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Damit ist der Plan auf die Verwirklichung städtebaulicher Ziele gerichtet und hierfür nach der Konzeption der Antragsgegnerin vernünftigerweise geboten (vgl. zu diesem groben Raster Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 - m.w.N. der ständigen Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris).

    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats reicht es hierfür aus, dass die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des Schallschutzgutachtens und des Verkehrsgutachtens substantiiert in Frage gestellt werden (vgl. Urteil vom 01.03.2007, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 12.01.2010 - 1 D 11/07

    Vorhabenbezogenes Bauland, Durchführungsvertrag, Festsetzungsfindungsrecht,

    Mehr als nur geringfügige Lärmeinwirkungen sind aber auch dann abwägungsrelevant, wenn sie unterhalb der Schwelle bleiben, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich macht (BVerwG, Beschl. 25.1.2002, BRS 55 Nr. 52; VGH BW, Urt. v. 1.3.2007, BWGZ 2007, 509).Welche Lärmbelästigungen innerhalb dieses Rahmens nicht mehr als geringfügig und damit als abwägungserheblich einzustufen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem konkret verfolgten Planungsziel.

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. BVerwG Beschl. vom 19.2.1992, BVerwGE 59, 87 und v. 28.11.1995 a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 1.3.2007 a. a. O.).

    Dabei ist eine Zunahme des Dauerschallpegels nach den Erkenntnissen der Akustik von 3 dB(A) vom menschlichen Ohr gerade noch wahrnehmbar, während Erhöhungen von bis zu 2, 2 dB(A) nicht oder kaum wahrnehmbar sind (vgl. in diesem Zusammenhang VGH BW, Urt. v. 1.3.2007 a. a. O.).

    Jedoch können auch kaum wahrnehmbare Erhöhungen abwägungsrelevant sein, wenn die Lärmerhöhung zur Folge hat, dass die Orientierungswerte nach der DIN 18005 überschritten werden (VGH BW, Urt. v. 1.3.2007 a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 18.3.1994, NVwZ 1994, 683).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    Dafür spricht auch, dass die der öffentlichen Bekanntmachung folgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs selbst so zu gestalten ist, dass ein Interessierter ohne Weiteres, das heißt ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178; Urt. v. 02.05.2005 - 8 S 582/04 - BWGZ 2006, 130; Senatsurt. v. 12.03.1999 - 5 S 2483/96 - ESVGH 49, 182 = NVwZ-RR 1999, 496; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -Juris Rdnr. 24 ff.; vgl. aber auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.2007 - 3 S 129/06 - DVBl 2007, 647 ).

    Zwar wird dem interessierten Bürger damit erleichtert, sich nach dem genauen Auslegungsort zu erkundigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.2007 - 3 S 129/06 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Soweit die Antragsteller hinsichtlich zu erwartender Lärmimmissionen auf die Ausführungen des VGH Baden-Württemberg in dem Urteil vom 1. März 2007 - 3 S 129/06 - (zitiert nach juris) verweisen, ist dieses nicht weiterführend.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn

    Mit Blick auf die von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB normativ abgesicherte "Anstoßwirkung" der Bekanntmachung der Offenlage (vgl. hierzu näher Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509) soll diese zur umfassenden Beteiligung ohne psychologische Hemmschwellen anregen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

    Denn sowohl die diesen Fragen zugrundeliegenden Schallmessungen und -berechnungen (dazu Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509 f.) als auch das darauf fußende Abwägungsergebnis sind umstritten.

    Zum einen ist eine Lärmzunahme um maximal 2 dB(A) für das menschliche Ohr regelmäßig kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.2003 - 4 BN 51.03 -, BauR 2004, 1132 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509 ff. und vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69 Nr. 51, jeweils m.w.N.) und markiert der Richtwert von 40 dB(A) nach der DIN 18005 keine rechtsverbindliche Obergrenze, sondern stellt einen in der Bauleitplanung überschreitbare Orientierungshilfe dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.06.2007 - 4 BN 6.07 -, BRS 71 Nr. 49).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 2875/06

    Gemeindlicher Rechtsschutz gegen raumordnungsrechtswidrigen Bauleitplan einer

    Dies genügt, um die Antragsbefugnis zu begründen (zur Antragsbefugnis bei widersprüchlichen Gutachten vgl. NK-Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -).
  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12

    Adäquate Möglichkeit zur Einsicht in Planunterlagen; notwendige Angaben zu

    Insofern muss etwa auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Anregungen auch schriftlich ohne Erscheinen bei der Gemeinde vorgebracht werden können (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 12.07.2004 - 8 S 351/04 - und vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris-Dokumente).

    Eine Interpretation des Bekanntmachungstextes dahin, wie ihn die Antragstellerin vornimmt, nämlich dass jede schriftliche Stellungnahme nur während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung abgegeben werden könne, ist lebensfremd und entspricht nicht dem Verständnis eines am Gemeindeleben interessierten, aufgeschlossenen und mündigen Bürgers, der - im Bewusstsein, dass die Gemeindeverwaltungen ihre (hoheitlichen) Aufgaben heutzutage service- und "kundenorientiert" erbringt, den genannten Hinweis zur Kenntnis nimmt (vgl. zu diesem Maßstab: VGH Bad.-Württ., Urt. vom 01.03.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Es wäre verfehlt, die Auseinandersetzung über das Ausmaß der klimaökologischen Betroffenheit der Kläger auf die Zulässigkeitsebene des Normenkontrollantrags zu verlagern (vgl. zur vergleichbaren Situation bei einem substantiierten Infragestellen der Annahmen eines Schallgutachtens (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, DÖV 1998, 936 [Ls.] und Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 736/13

    Antragsbefugnis gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1180/07

    Anforderungen an die öffentlichen Bekanntmachungen bei Auslegung von

  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 3 S 2313/10

    Bebauungsplanung; Durchführung der öffentlichen Auslegung; Verkürzung der

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2019 - 3 S 2811/17

    (Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, mit dem unter anderem ein

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 2 A 8.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Trabrenn-Trainingsanlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 3 S 261/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Unterbleiben von umweltbezogenen

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6710
OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06 (https://dejure.org/2007,6710)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.03.2007 - 2 R 9/06 (https://dejure.org/2007,6710)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. März 2007 - 2 R 9/06 (https://dejure.org/2007,6710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Reichweite der Privilegierung von Grenzgaragen

  • Wolters Kluwer

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung für die Grenzbebauung einer Garage; Baugenehmigung nach dem Prüfungsprogramm des vereinfachten Genehmigungsverfahrens; Voraussetzungen für die Errichtung einer Garage als so genannte materiell privilegierte Grenzgarage; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    BauNVO § 22; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Saarland, 03.05.1994 - 2 R 13/92

    Baugenehmigung; Widersprüchlichkeit; Rechtswidrigkeit; Bauzeichnungen;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    Der Senat habe 1994 (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, BRS 56 Nr. 104, AS 24, 442) entschieden, dass eine Grenzbebauung in der Form, dass Kraftfahrzeugräume in Wohnhäuser "eingegliedert" würden, in der Abstandsfläche nicht zulässig sei.

    Dies lässt sich insbesondere der von den Klägern für ihre - gegenteilige - Ansicht angeführten Entscheidung des Senats aus dem Jahre 1994 (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, BRS 56 Nr. 104 = AS 24, 442) und den in Bezug genommenen Literaturstellen (vgl. Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. VIII, RNr. 73) entnehmen.

    In diesem Sinne rechtlich "verselbständigungsfähig" war eine mit dem Wohnhaus gemeinsame Bauteile aufweisende Garage, also ein ganz oder teilweise umschlossener Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 7 Satz 2 LBO 1996), wenn sie nach den Genehmigungsunterlagen so konzipiert war, dass sie für sich betrachtet erstens zweifelsfrei die erforderlichen Feststellungen über - soweit hier von Belang - die Einhaltung der maximalen Länge der Grenzbebauung von 9 m (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996), ihrer mittleren Wandhöhe nicht über 3 m (§ 7 Abs. 3 Satz 2 LBO 1996) sowie der Dachneigung zur Grenze hin von höchstens 45 0 (§ 7 Abs. 3 Satz 3 LBO 1996) ermöglichte (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, BRS 56 Nr. 104 = AS 24, 442 betreffend eine an der vorderen Hausecke 1, 70 m vorspringende Doppelgarage mit zur Grenze hin geneigtem Dach, deren in das Haus hineinragender Deckenanteil in einen im Dachgeschoss des Hauses geplanten Arbeitsraum einbezogen werden sollte; möglicherweise anders Stich/Gabelmann/Porger, LBauO RP, Loseblatt, § 8 Anm. 111, wobei allerdings die beigefügte Zeichnung mit farblich vom Haupthaus abgesetztem "Dach" der Garage nahe legt, dass der insoweit als unzulässig angesehene, nur vom Hauptgebäude zugängliche "Nebenraum im Dachbereich" sich auf Räume innerhalb des 3 m-Abstands bezieht, wie hier wohl Jeronim, LBauO RP, § 8, Abschnitt 11.5, Seite 197, wonach als Grundlage der Anwendbarkeit des Grenzgaragenprivilegs nach § 8 Abs. 9 LBauO RP auf zur Beendigung von Auslegungsstreitigkeiten über Satz 4 der Vorschrift ausdrücklich einbezogene, über ein gemeinsames Dach integrierte Anlagen als Voraussetzung genannt wird, dass eine "konstruktive Trennung" in Form einer Brandwand vorhanden ist, die gewährleistet, dass die "Grenzbebauung" nur entsprechend der im Privileg umschriebenen Funktion genutzt wird; ebenfalls für eine funktionale Betrachtung des Gebäudeteils an der Grenze VGH Kassel, Urteil vom 18.3.1999 - 4 UE 997/95 -, BRS 63 Nr. 159, OVG Bautzen, Beschluss vom 25.11.1997 - 1 S 407/97 -, BRS 59 Nr. 119,) und wenn zweitens durch die bauliche Ausführung sichergestellt wurde, dass die Nutzung in dem zur Grenze hin gelegenen Bereich in der Tiefe der "normalerweise" freizuhaltenden Abstandsfläche von 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 3 LBO 1996) auf die Privilegierungsvorgaben in § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996, hier also auf die Nutzung als Garage (§ 2 Abs. 7 Satz 2 LBO 1996) einschließlich einer sog. Annexnutzung als Abstellraum beschränkt blieb.

  • VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Carport in Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    In diesem Sinne rechtlich "verselbständigungsfähig" war eine mit dem Wohnhaus gemeinsame Bauteile aufweisende Garage, also ein ganz oder teilweise umschlossener Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 7 Satz 2 LBO 1996), wenn sie nach den Genehmigungsunterlagen so konzipiert war, dass sie für sich betrachtet erstens zweifelsfrei die erforderlichen Feststellungen über - soweit hier von Belang - die Einhaltung der maximalen Länge der Grenzbebauung von 9 m (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996), ihrer mittleren Wandhöhe nicht über 3 m (§ 7 Abs. 3 Satz 2 LBO 1996) sowie der Dachneigung zur Grenze hin von höchstens 45 0 (§ 7 Abs. 3 Satz 3 LBO 1996) ermöglichte (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, BRS 56 Nr. 104 = AS 24, 442 betreffend eine an der vorderen Hausecke 1, 70 m vorspringende Doppelgarage mit zur Grenze hin geneigtem Dach, deren in das Haus hineinragender Deckenanteil in einen im Dachgeschoss des Hauses geplanten Arbeitsraum einbezogen werden sollte; möglicherweise anders Stich/Gabelmann/Porger, LBauO RP, Loseblatt, § 8 Anm. 111, wobei allerdings die beigefügte Zeichnung mit farblich vom Haupthaus abgesetztem "Dach" der Garage nahe legt, dass der insoweit als unzulässig angesehene, nur vom Hauptgebäude zugängliche "Nebenraum im Dachbereich" sich auf Räume innerhalb des 3 m-Abstands bezieht, wie hier wohl Jeronim, LBauO RP, § 8, Abschnitt 11.5, Seite 197, wonach als Grundlage der Anwendbarkeit des Grenzgaragenprivilegs nach § 8 Abs. 9 LBauO RP auf zur Beendigung von Auslegungsstreitigkeiten über Satz 4 der Vorschrift ausdrücklich einbezogene, über ein gemeinsames Dach integrierte Anlagen als Voraussetzung genannt wird, dass eine "konstruktive Trennung" in Form einer Brandwand vorhanden ist, die gewährleistet, dass die "Grenzbebauung" nur entsprechend der im Privileg umschriebenen Funktion genutzt wird; ebenfalls für eine funktionale Betrachtung des Gebäudeteils an der Grenze VGH Kassel, Urteil vom 18.3.1999 - 4 UE 997/95 -, BRS 63 Nr. 159, OVG Bautzen, Beschluss vom 25.11.1997 - 1 S 407/97 -, BRS 59 Nr. 119,) und wenn zweitens durch die bauliche Ausführung sichergestellt wurde, dass die Nutzung in dem zur Grenze hin gelegenen Bereich in der Tiefe der "normalerweise" freizuhaltenden Abstandsfläche von 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 3 LBO 1996) auf die Privilegierungsvorgaben in § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996, hier also auf die Nutzung als Garage (§ 2 Abs. 7 Satz 2 LBO 1996) einschließlich einer sog. Annexnutzung als Abstellraum beschränkt blieb.

    Eine derart funktionsbezogene Auslegung des landesrechtlichen Grenzgaragenprivilegs in § 7 Abs. 3 LBO 1996 verstößt auch nicht gegen bodenrechtliche Vorschriften des Bundes über die Bauweise (§ 22 BauNVO) oder die überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO 1990), (wie hier beispielsweise zuletzt VGH Kassel, Urteil vom 18.3.1999 - 4 UE 997/95 -, BRS 63 Nr. 159, zur Gegenansicht Mampel, UPR 1995, 328 ff., der insbesondere aus § 22 BauNVO herleitet, dass nur selbständige Garagengebäude in der offenen Bauweise ohne Grenzabstand bauplanungsrechtlich und damit auch bauordnungsrechtlich zulässig sein sollen; in der Tendenz wie hier für eine funktionsbezogene Betrachtung, allerdings zu einer wesentlich abweichenden Sachverhaltskonstellation OVG Münster, Urteil vom 5.2.1996 - 10 A 3624/92 -, BRS 58 Nr. 113, kritisch speziell zu dieser Entscheidung wiederum Mampel, UPR 1996, 256 f.) die ohnedies im vorliegenden Fall der Belegenheit des Baugrundstücks in der nicht beplanten Ortslage inhaltlich nur Bedeutung über das Kriterium des Einfügens in die Eigenart der auch im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein Maßstab gebenden faktisch vorhandenen Bebauung erlangen.

  • VG Saarlouis, 24.05.2006 - 5 K 82/05

    Zulässigkeit von Dachräumen einer Grenzgarage, die mit dem Hauptgebäude eine

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    Mit auf die mündliche Verhandlung vom 24.5.2006 ergangenem Urteil - 5 K 82/05 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 24.5.2006 - 5 K 82/05 - den Bauschein des Beklagten vom 10.2.2004 sowie den aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8.4.2005 ergangenen Widerspruchsbescheid aufzuheben, soweit der angefochtene Bauschein nicht bereits durch den genannten Widerspruchsbescheid aufgehoben worden ist.

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 86 Leitsatz Nr. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 3624/92

    Ist 11 m lange Garage in der Abstandsfläche zulässig?

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    Eine derart funktionsbezogene Auslegung des landesrechtlichen Grenzgaragenprivilegs in § 7 Abs. 3 LBO 1996 verstößt auch nicht gegen bodenrechtliche Vorschriften des Bundes über die Bauweise (§ 22 BauNVO) oder die überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO 1990), (wie hier beispielsweise zuletzt VGH Kassel, Urteil vom 18.3.1999 - 4 UE 997/95 -, BRS 63 Nr. 159, zur Gegenansicht Mampel, UPR 1995, 328 ff., der insbesondere aus § 22 BauNVO herleitet, dass nur selbständige Garagengebäude in der offenen Bauweise ohne Grenzabstand bauplanungsrechtlich und damit auch bauordnungsrechtlich zulässig sein sollen; in der Tendenz wie hier für eine funktionsbezogene Betrachtung, allerdings zu einer wesentlich abweichenden Sachverhaltskonstellation OVG Münster, Urteil vom 5.2.1996 - 10 A 3624/92 -, BRS 58 Nr. 113, kritisch speziell zu dieser Entscheidung wiederum Mampel, UPR 1996, 256 f.) die ohnedies im vorliegenden Fall der Belegenheit des Baugrundstücks in der nicht beplanten Ortslage inhaltlich nur Bedeutung über das Kriterium des Einfügens in die Eigenart der auch im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein Maßstab gebenden faktisch vorhandenen Bebauung erlangen.
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    (vgl. beispielsweise zu Sonderkonstellationen wie einer im Bebauungsplan ausdrücklich enthaltenen Vorgabe hinsichtlich der zulässigen Hausform Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO 1990: BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BauR 2000, 1168).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102) eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots unter dem Aspekt optisch-räumlicher Auswirkungen baulicher Anlagen selbst dann in Betracht kommen kann, wenn - wie hier - die landesrechtlichen Vorschriften über die Grenzabstände, die unter anderem eine ausreichende Belichtung und Belüftung von Nachbargrundstücken gewährleisten sollen, eingehalten sind, so ist dies nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur in Ausnahmefällen anzunehmen.
  • OVG Saarland, 28.01.1998 - 2 V 1/98

    Beschwerde betreffend die Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    Diesbezüglich gilt im Ergebnis nichts anderes als für den vom Senat in der Vergangenheit für zulässig erachteten Einbau eines vom Wohngebäude aus zugänglichen, durch eine in 3 m Abstand zur Grenze mit einer Mauer abgetrennten Heizungsraums im Innern einer grenzständigen Doppelgarage (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.1998 - 2 W 1/98 -, SKZ 1998, 249, Leitsatz Nr. 8) oder für eine durch "sichere" bauliche Abgrenzung auf den Bereich außerhalb des Abstands von 3 m beschränkte Benutzung des Daches einer grenzständigen Doppelgarage als seit der Fassung der Landesbauordnung 1988 auf Grenzgaragen an sich generell unzulässige, vom Wohngebäude zugängliche Dachterrasse.
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    Der von den Klägern angeführte § 23 Abs. 5 BauNVO 1990 bestimmt sogar ausdrücklich in seinem Satz 2, dass über die - vorbehaltlich ausschließender Vorgaben des Ortsgesetzgebers in einem Bebauungsplan - auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79, wonach sich höchstrichterlich inzwischen die Auffassung durchgesetzt hat, dass ungeachtet der terminologischen Anknüpfung an "Gebäude" in § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO 1990 in Bebauungsplangebieten auch sonstige bauliche Anlagen - dort konkret Werbeschilder - die festgesetzten Baugrenzen nicht überschreiten dürfen) zulässigen selbständigen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO 1990 hinaus auch die von den Landesgesetzgebern "in den Abstandsflächen" für zulassungsfähig erklärten sonstigen Anlagen ausgeführt werden dürfen.
  • OVG Sachsen, 25.11.1997 - 1 S 407/97

    Privilegierung; Verlust; Grenzgarage; Hauptgebäude; Wohngebäude; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
    In diesem Sinne rechtlich "verselbständigungsfähig" war eine mit dem Wohnhaus gemeinsame Bauteile aufweisende Garage, also ein ganz oder teilweise umschlossener Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 7 Satz 2 LBO 1996), wenn sie nach den Genehmigungsunterlagen so konzipiert war, dass sie für sich betrachtet erstens zweifelsfrei die erforderlichen Feststellungen über - soweit hier von Belang - die Einhaltung der maximalen Länge der Grenzbebauung von 9 m (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996), ihrer mittleren Wandhöhe nicht über 3 m (§ 7 Abs. 3 Satz 2 LBO 1996) sowie der Dachneigung zur Grenze hin von höchstens 45 0 (§ 7 Abs. 3 Satz 3 LBO 1996) ermöglichte (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, BRS 56 Nr. 104 = AS 24, 442 betreffend eine an der vorderen Hausecke 1, 70 m vorspringende Doppelgarage mit zur Grenze hin geneigtem Dach, deren in das Haus hineinragender Deckenanteil in einen im Dachgeschoss des Hauses geplanten Arbeitsraum einbezogen werden sollte; möglicherweise anders Stich/Gabelmann/Porger, LBauO RP, Loseblatt, § 8 Anm. 111, wobei allerdings die beigefügte Zeichnung mit farblich vom Haupthaus abgesetztem "Dach" der Garage nahe legt, dass der insoweit als unzulässig angesehene, nur vom Hauptgebäude zugängliche "Nebenraum im Dachbereich" sich auf Räume innerhalb des 3 m-Abstands bezieht, wie hier wohl Jeronim, LBauO RP, § 8, Abschnitt 11.5, Seite 197, wonach als Grundlage der Anwendbarkeit des Grenzgaragenprivilegs nach § 8 Abs. 9 LBauO RP auf zur Beendigung von Auslegungsstreitigkeiten über Satz 4 der Vorschrift ausdrücklich einbezogene, über ein gemeinsames Dach integrierte Anlagen als Voraussetzung genannt wird, dass eine "konstruktive Trennung" in Form einer Brandwand vorhanden ist, die gewährleistet, dass die "Grenzbebauung" nur entsprechend der im Privileg umschriebenen Funktion genutzt wird; ebenfalls für eine funktionale Betrachtung des Gebäudeteils an der Grenze VGH Kassel, Urteil vom 18.3.1999 - 4 UE 997/95 -, BRS 63 Nr. 159, OVG Bautzen, Beschluss vom 25.11.1997 - 1 S 407/97 -, BRS 59 Nr. 119,) und wenn zweitens durch die bauliche Ausführung sichergestellt wurde, dass die Nutzung in dem zur Grenze hin gelegenen Bereich in der Tiefe der "normalerweise" freizuhaltenden Abstandsfläche von 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 3 LBO 1996) auf die Privilegierungsvorgaben in § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996, hier also auf die Nutzung als Garage (§ 2 Abs. 7 Satz 2 LBO 1996) einschließlich einer sog. Annexnutzung als Abstellraum beschränkt blieb.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2006 - 7 A 3025/04
  • AG Emmerich, 21.03.2002 - 5 F 11/02
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 59/90
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10636/09

    Abstandsflächenprivileg für eine Grenzgarage

    Denn im bauordnungsrechtlich erforderlichen Maß verselbstständigungsfähig ist eine mit dem Wohnhaus gemeinsame Bauteile aufweisende Garage dann, wenn sie nach den Genehmigungsunterlagen so konzipiert ist, dass sie - nur für sich betrachtet - zum einen die erforderlichen Feststellungen über die Einhaltung der maximalen Länge der Grenzbebauung, ihrer maximalen mittleren Wandhöhe und ihrer höchstzulässigen Dachneigung zur Grenze hin ermöglicht, und wenn zum anderen durch die bauliche Ausführung sichergestellt ist, dass die Nutzung in dem zur Grenze hin gelegenen Bereich in der Tiefe der mindestens freizuhaltenden Abstandsfläche von 3 m auf die abstandsflächenrechtlich privilegierte Nutzung als Garage einschließlich einer so genannten Annexnutzung als Abstellraum beschränkt bleibt (so zutreffend: OVG Saarlouis, NVwZ-RR 2007, 455 L = BRS 71 Nr. 174).

    Denn für die Schutzbedürftigkeit des Nachbarn ist es unerheblich, ob die nichtprivilegierte Nutzung jenseits des 3 m-Mindestabstands innerhalb der Wände des Hauptgebäudes oder derjenigen des Nebengebäudes stattfindet, solange durch eine geschlossene Abmauerung sichergestellt ist, dass sie jedenfalls nicht innerhalb des 3 m-Mindestabstands stattfinden kann (so auch: OVG Saarlouis, NVwZ-RR 2007, 455 L = BRS 71 Nr. 174).

    Auch die Regelungen des § 22 BauNVO über die offene Bauweise stehen nicht entgegen (vgl. dazu: OVG Saarlouis, NVwZ-RR 2007, 455 L = BRS 71 Nr. 174).

  • KG, 12.06.2013 - 28 U 21/12

    Privilegierte Garage ist zu dulden!

    Diese ist jedenfalls dann gegeben, wenn zwischen dem Hauptgebäude und der Grenzgarage eine Wand vorhanden ist, die gewährleistet, dass die Grenzbebauung entsprechend ihrer in § 6 Abs. 7 BauOBln umschriebenen Funktion genutzt wird (vgl. etwa VG Neustadt, Urteil vom 4. Mai 2009 - 4 K 179.09 NW; VG Koblenz, Urteil vom 16. September 2008 - 7 K 9/08.KO), wobei nicht einmal zwingend eine Brandwand vorhanden sein muss (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 2. März 2007 - 2 R 9/06 ).

    Dies gilt auch für etwaige Garage und Haupthaus verbindende Träger und die die Garage einbeziehende Dachführung des Haupthauses (vgl. zu letzterem etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 8. März 2007 - 2 R 9/06; OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 7 A 423/08).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf

    Durch einen derartigen baulich unselbständigen Gebäudeteil wird der Nachbar nach Maß und Funktion nicht mehr beeinträchtigt als durch eine selbständige Garage in denselben Maßen und mit derselben Funktion; maßgeblich ist allein, ob der Gebäudeteil funktional als Garage dient (vgl. OVG NW, Urt. v. 05.02.1996 - 10 A 3624/92 -, BauR 1996, 835 [837]; SächsOVG, Beschl. v. 25.11.1997 - 1 S 407/97 -, BRS 59 Nr. 119; SaarlOVG, Urt. v. 08.03.2007 - 2 R 9/06 -, BRS 71 Nr. 174; HessVGH, Urt. v. 18.03.1999 - 4 UE 997/95 -, BauR 2000, 1316, m.w.N.).
  • VG Neustadt, 04.05.2009 - 4 K 179/09

    Nachbargrenze; Garage; zusätzliche Nutzung

    Insoweit liegt ein gegenüber dem Hauptgebäude rechtlich "verselbständigungsfähiger Baukörper" vor (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 08. März 2007 - 2 R 9/06 -, BeckRS 2007 22894).

    Es macht in Bezug auf die Schutzwürdigkeit des Nachbarn aber keinen Unterschied, ob die nicht privilegierte Nutzung innerhalb der Mauern des Hauptgebäudes oder des Nebengebäudes stattfindet, wenn der Raum, in dem die nicht privilegierte Nutzung ausgeübt wird, durch eine geschlossene Abmauerung zur Grenze hin so abgetrennt ist, dass er einen Abstand von mindestens 3 m zur Grenze einhält (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 08. März 2007 - 2 R 9/06 -, BeckRS 2007 22894).

  • OVG Saarland, 31.05.2007 - 2 A 189/07

    Dachterrasse auf grenzständiger oder grenznaher Garage; Prüfungsumfang im

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.3.2007 - 2 R 9/06 -, wonach insbesondere auch bundesrechtliche Vorschriften über die überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO)oder über die Bauweise (§ 22 BauNVO) einer solchen Auslegung nicht entgegenstehen).
  • OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07

    Zulassung der Berufung bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen das

    (vgl. zuletzt beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.3.2007 - 2 R 9/06 - (Umbau Grenzgarage), Beschluss vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 157 = BRS 69 Nr. 165).
  • VG Saarlouis, 27.08.2008 - 5 K 1183/07

    Nachbarklage gegen Hofladen mit Milchküche eines Schaf- und Ziegenhofes in einem

    zu verselbstständigungsfähigen Baukörpern in einem Gebäude OVG des Saarlandes Urteil vom 08.03.2007 - 2 R 9/06 - NVwZ-RR 2007, 455 (LS).
  • VG Saarlouis, 14.03.2007 - 5 K 82/06

    Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren nach § 64 Abs. 2 BauO SL 2004;

    An dieser Rechtsprechung hält die Kammer fest und sieht sich auch darin bestätigt, dass die von der Kammer zugelassene Berufung gegen das Urteil vom OVG des Saarlandes mit Urteil vom 08.03.2007 - 2 R 9/06 - zurückgewiesen wurde.
  • VG Saarlouis, 20.09.2011 - 5 L 793/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bau einer Industriehalle

    Mit einer Länge von 19, 74 m überschreite die "Garage" die maximal zulässige Länge von 12 m. Zudem sei nicht sichergestellt, dass das Gebäude ausschließlich als Garage genutzt werde.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.03.2007 - 2 R 9/06 -, BRS 71 Nr. 174; Beschluss vom 31.05.2007 - 2 A 189/07 -, NVwZ-RR 2007, 471) Vielmehr stelle sich auch dieser Teil des Gebäudes als Teil der Lagerhalle dar.
  • VG Saarlouis, 05.12.2007 - 5 K 95/06

    Keine Pflicht zum deckungsgleichen Anbau bei Grenzbebauung an ein bestehendes

    BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 15/92 - DVBl 1993, 658 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 = DÖV 1993, 914 = NVwZ 1994, 285 = BRS 55 Nr. 174, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.1995 - 7 A 159/94 - NVwZ-RR 1996, 637 = BRS 57 Nr. 137; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.02.2005 - 1 W 1/05 - AS RP-SL 32, 193 = BRS 69 Nr. 166 und Urteil vom 08.03.2007 - 2 R 9/06 - NVwZ-RR 2007, 455 (Leitsatz); Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl. 2005, Kap. XI, Rdnrn. 55 ff.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3129
VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638 (https://dejure.org/2007,3129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638 (https://dejure.org/2007,3129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 15 ZB 06.1638 (https://dejure.org/2007,3129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobilfunkantennen in einem reinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer

    Zulassung von fernmeldetechnischen Anlagen in Baugebieten; Zulässigkeit einer Mobilfunkantenne; Dienende Funktion einer Anlage; Abhängigkeit der Zulassung einer Ausnahme von einer atypischen Situation; Planerische Gestaltungsfreiheit der Gemeinde bei der Erteilung des ...

  • Judicialis

    BayBO Art. 70 Abs. 3; ; BayBO Art. 74; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauGB § ... 34 Abs. 2; ; BauGB § 36 Abs. 1; ; BauNVO § 1 Abs. 3 Satz 2; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 14 Abs. 2 Satz 2; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Mobilfunk-Antennenanlage in einem faktischen reinen Wohngebiet, isolierte Ausnahme, Begriff der Ausnahme, fernmeldetechnische Nebenanlage, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • ibr-online

    Mobilfunk-Antennenanlage in faktischen reinen Wohngebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 455 (Ls.)
  • DÖV 2007, 979
  • BauR 2007, 1372
  • ZfBR 2007, 484
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 01.2747

    Mobilfunkanlage, Genehmigungspflicht, 10-m-Grenze, Hauptanlage, Nebenanlage,

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Sie "dient" einer - nicht notwendig im Baugebiet selbst gelegenen - "Hauptanlage" (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 1.7.2005 NVwZ-RR 2006, 234 = BayVBl 2006, 469).

    In § 14 Abs. 2 BauNVO dagegen bezieht sich der Begriff "Nebenanlage" nicht (nur) auf die bauliche Nutzung des Baugebiets, sondern auf die Gesamtheit des die "Hauptanlage" bildenden jeweiligen Versorgungs- oder Entsorgungssystems (vgl. BayVGH vom 1.7.2005 a.a.O.; König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, RdNr. 30 zu § 14).

  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juli 1999 (NVwZ 2000, 694), auf den sich der Kläger bezieht, befasst sich mit dem Begriff der fernmeldetechnischen Nebenanlage nicht näher.
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2006 (NJW 2006, 2187) befasst sich mit den privaten Rechtsverhältnissen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und gibt für die bauplanungsrechtliche Bewertung des Vorhabens nichts her.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Die Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB (i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB) ist nicht von einer atypischen Situation abhängig (Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 25 zu § 31; Dürr in Brügelmann, BauGB, RdNr. 19 f. zu § 31; VGH BW vom 25.1.1995 ZfBR 1995, 219; a.A. wohl noch Hoppe/Grotefels, Öffentliches Baurecht, 1. Auflage 1995, § 8 RdNr. 19).
  • VGH Hessen, 06.12.2004 - 9 UE 2582/03

    Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit der Begriff der Nebenanlage auch eine solche räumlich-gegenständliche Komponente umfasst (vgl. in diesem Sinn HessVGH vom 6.12.2004 ZfBR 2005, 278; amtliche Begründung zum Entwurf der BauNVO 1990, BR-Drs.
  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1339

    Erweiterung einer Mobilfunk-Sendeanlage (UMTS) auf Altenheim

    Die streitgegenständlichen Antennenträger, die das Flachdach des achtstöckigen Altenheims um weniger als 5 m überragen, treten auf dem massiv dimensionierten Baukörper weder zahlenmäßig noch aufgrund ihrer Höhe optisch störend in Erscheinung (vgl. auch BayVGH vom 22.2.2007 ZfBR 2007, 484; HessVGH vom 29.7.1999 NVwZ 2000, 694/695).

    Indem Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorzusehen sind, ist bereits auf der Satzungsebene die grundsätzliche Entscheidung getroffen, inwieweit Vorhaben, die grundsätzlich eine gebietsfremde Charakteristik aufweisen, ausnahmsweise zugelassen werden können, solange sie nach den Umständen des Einzelfalls der Eigenart des Baugebiets - ausnahmsweise - nicht widersprechen (BayVGH vom 22.2.2007 a.a.O.); eine darüber hinausgehende besondere Rechtfertigung ist nicht erforderlich.

    Ausnahmen können einerseits nicht beliebig zugelassen werden, sie müssen, wie der Name sagt, die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden, auch um den Gebietscharakter des Baugebiets zu wahren (Löhr, a.a.O., RdNr. 14 zu § 31); es spricht viel dafür, dass diese rechtliche "Obergrenze" des Ausnahmeermessens tatbestandlich mit der "im Einzelfall" zu beachtenden Zulässigkeitsgrenze des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO zusammenfällt (so BayVGH vom 22.2.2007 a.a.O., im Gegensatz zu Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. 2002, RdNr. 7 zu § 31, der insoweit von einer Ermessensfrage ausgeht).

    Andererseits ist bei der Ermessensbetätigung die planerische Grundentscheidung zu respektieren; ausnahmsweise zulässige Nutzungen können deshalb nicht ausnahmslos ausgeschlossen werden, die mit dem Ausnahmeermessen eingeräumte planerische Gestaltungsfreiheit kann nicht dazu genutzt werden, die Zulässigkeit eines Vorhabens, das nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ausdrücklich für ausnahmsweise zulässig erklärt worden ist, im Baugebiet aus generellen Erwägungen abzulehnen (BayVGH vom 22.2.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 12 BV 17.1765

    Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten für Wohnungen

    Ebenso wenig ist die Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB (i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB) von einer atypischen (Sonder-) Situation abhängig (vgl. BayVGH, B.v. 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638 -, BayVBl. 2007, 661).
  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.397

    Nachbarklage gegen Mobilfunk-Basisstation

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Entscheidung vom 1.7.2005 Az. 25 B 01.2747 a.a.O.; vom 22.2.2007 Az. 15 ZB 06.1638 BayVBl 2007, 661 = BauR 2007, 1372 = DÖV 2007, 979; vom 2.8.2007 Az. 1 BV 05.2105 VGHE 61, 27 = BayVBl 2008, 470 = UPR 2008, 268; vom 9.8.2007 Az. 25 B 05.3055 BayVBl 2008, 307; vom 3.11.2010 Az. 15 B 08.2426 - juris; vom 23.11.2010 Az. 1 BV 10.1332 BauR 2011, 807 = DVBl 2011, 299) stellen Mobilfunk-Basisstationen (Antennenmasten mit zugehörigen Versorgungseinheiten) Bestandteile eines gewerblich betriebenen Mobilfunknetzes und damit bauplanungsrechtlich eine - nicht störende - gewerbliche Nutzung im Sinn der Baunutzungsverordnung dar.
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 05.2105

    Bauplanungsrecht: Mobilfunkanlage in Wohngebiet // Bauleitplanung zur Umsetzung

    Mobilfunkanlagen werden in der neueren - soweit ersichtlich einheitlichen - Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte bauplanungsrechtlich sowohl als fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinn von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO (BayVGH vom 22.2.2007 BayVBl 2007, 661 und vom 1.7.2005 BayVBl 2006, 469; HessVGH vom 28.9.2006 BauR 2007, 1006 und vom 6.12.2004 BauR 2005, 983; OVG NRW vom 6.5.2005 BauR 2005, 1284; OVG Nds vom 6.12.2004 ZfBR 2005, 975) als auch, weil es sich um Bestandteile eines gewerblich betriebenen Mobilfunknetzes handelt, als nicht störende gewerbliche Anlagen (BayVGH vom 1.7.2005 BayVBl 2006, 469; OVG NRW vom 9.1.2004 ZfBR 2004, 469; HessVGH vom 29.7.1999 NVwZ 2000, 694; VGH BW vom 19.11.2003 BauR 2004, 1909) eingestuft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

    Allerdings ist zu sehen, dass sich die bauplanungsrechtliche Einordnung dieser Anlagen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich dergestalt gewandelt hat, dass solche Anlagen mittlerweile weitgehend als fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO verstanden werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 1. Juli 2005, BauR 2006, 11 ff., Beschluss vom 22. Februar 2007, BayVBl. 2007, 661 ff., Urteil vom 2. August 2007, BauR 2008, 627 ff. und Beschluss vom 9. September 2009, BauR 2009, 1871 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Dezember 2004, ZfBR 2005, 281 f. und Urteil vom 10. November 2009, BeckRS 2009 41.671; HessVGH, Urteil vom 28. September 2006, BauR 2007, 1006 ff.; OVG Münster - in der Tendenz wohl ähnlich, wenn auch die Frage letztlich offenlassend - vgl. Beschluss vom 25. Februar 2003, BauR 2003, 1011 ff., Beschluss vom 9. Januar 2004, BauR 2004, 490 ff. und Urteil vom 17. Dezember 2008, BeckRS 2009, 30.580; vgl. auch Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 31 BauGB, Rn. 13; König/Roeser/Stock BauNVO, 2. Aufl., § 14 BauNVO, Rn. 35).
  • VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616

    Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

    Der Senat folgt der Auffassung, dass der Gemeinde bei der Entscheidung über das Einvernehmen zu einer Befreiung ein Gestaltungsspielraum zusteht, innerhalb dessen sie ihre Zustimmung zu dem Vorhaben von bauplanungsrechtlich relevanten Gesichtspunkten abhängig machen darf, die die für Erteilung der Befreiung zuständige Bauaufsichtsbehörde bei der Ermessensausübung berücksichtigen könnte (Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 5. Aufl., § 31 RdNr. 44 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BayVGH vom 22.2.2007 BayVBl 2007, 661 = ZfBR 2007, 484 [zu § 31 Abs. 1 BauGB]).
  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 08.572

    Nachbarklage; Mobilfunk; Genehmigungsfreiheit; Verfahrensfreiheit; Antennenhöhe;

    Es handelt sich um die einzige Mobilfunkanlage in der näheren Umgebung, die auch in ihrem Umfang den städtebaulichen Rahmen des Ausnahmefalls noch nicht sprengt (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 22.2.2007 Az. 15 ZB 06.1638).

    Ferner kann das Ermessen nicht dazu genutzt werden, die Zulässigkeit des Ausnahmevorhabens mit im Baugebiet bzw. in allen Wohngebieten generell wirkenden Erwägungen abzulehnen (BayVGH vom 22.2.2007 Az. 15 ZB 06.1638).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - 2 A 1226/19

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung mit drei Nachtragsbaugenehmigungen zur

    vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 15 ZB 06.1638 -, BRS 71 Nr. 73 = juris Rn. 4.
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 06.464

    Erkennbarkeit eines Mindestmaßes des Inhalts des zu erwartenden Bebauungsplans

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  • VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015

    Nachbarrechtsstreit; Kindertagesstätte; Reines Wohngebiet

    Die Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB (i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB) ist nicht von einer atypischen Situation abhängig, sondern vielmehr in den planungsrechtlichen Vorschriften bereits angelegt (BayVGH vom 22.2.2007 BauR 2007, 1372).

    Was den Ausnahmefall tatbestandlich ausmacht und ihn rechtfertigt, ist die Zulässigkeit des Vorhabens trotz seiner grundsätzlich gebietsfremden Charakteristik, weil es nach den Verhältnissen des Einzelfalls nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets (ausnahmsweise) nicht widerspricht, § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (BayVGH vom 22.2.2007 a.a.O.).

  • VG München, 17.02.2012 - M 8 SN 12.543

    Nachbarklage gegen Kinderkrippe; ausnahmsweise Zulässigkeit der Art der Nutzung;

  • VG München, 17.02.2012 - M 8 SN 12.541

    Nachbarklage gegen Kinderkrippe; ausnahmsweise Zulässigkeit der Art der Nutzung;

  • VG München, 19.07.2011 - M 1 K 11.1913

    Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 BV 13.1039

    Bebauungsplan; Ausnahme; Mobilfunkanlage; Abwägung; Denkmalschutz; Ortsbild

  • VG Würzburg, 11.08.2016 - W 5 K 15.830

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und fehlende Vorgreiflichkeit einer

  • VGH Bayern, 30.04.2008 - 15 ZB 07.2914

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit eines Kurierbetriebs im

  • VG Augsburg, 02.11.2023 - Au 5 K 22.1926

    Nachbarklage gegen eine Mobilfunkanlage, Reines Wohngebiet, (unwirksamer)

  • VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10

    Mobilfunksendemast als Ausnahme auch in reinem Wohngebiet zulässig

  • VG Saarlouis, 09.04.2008 - 5 K 1030/07

    Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme durch ein Blockheizkraftwerk

  • VG München, 25.10.2010 - M 8 K 09.718

    Nachbarklage gegen Mobilfunksendeanlage; Anspruch auf bauaufsichtliches

  • VG Augsburg, 24.07.2014 - Au 5 S 14.929

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine

  • VGH Bayern, 27.07.2012 - 15 CS 12.1360

    Zulässigkeit eines Vogelhauses im Wohngebiet; Vorläufiger Rechtsschutz; Offene

  • VG Augsburg, 11.08.2008 - Au 5 K 07.1172

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Mobilfunkantenne; Haupt- und

  • VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.796

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung - Reichweite des Gebietserhaltungsanspruchs

  • VGH Bayern, 20.06.2013 - 15 ZB 12.1415

    Zulassung von Spielhallen in einem faktischen Gewerbegebiet

  • VG Augsburg, 14.12.2012 - Au 4 K 12.1280

    (Erfolglose) Nachbarklage; Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes;

  • VG Augsburg, 26.03.2009 - Au 5 K 08.1191

    Nachbarklage; Nutzungsänderung

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N   

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https://dejure.org/2007,2398
OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N (https://dejure.org/2007,2398)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N (https://dejure.org/2007,2398)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 2 Es 1/07.N (https://dejure.org/2007,2398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Verhinderung der Erteilung von Baugenehmigungen für Vorhaben im Plangebiet; Anwendbarkeit der Regelungen über die Umweltprüfung und den Umweltbericht bei der Aufstellung eines Bebauungsplans; ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 a; ; BauleitplanfeststellungsG § 1; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 12

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Verkleinerung des Plangebiets im Aufstellungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eilverfahren bei Normenkontrollverfahren (IBR 2007, 280)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 455 (Ls.)
  • DVBl 2007, 647 (Ls.)
  • BauR 2007, 1540
  • BauR 2007, 1541
  • ZfBR 2007, 468
  • ZfBR 2007, 469
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2004 - 2 R 240/04

    Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen die Baugenehmigung und Antrag nach § 47 VI

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung durch den Begünstigten selbst dann unberührt lässt, wenn sie angefochten und damit noch nicht bestandskräftig sind, kann ein genehmigtes oder durch planungsrechtlichen Vorbescheid zugelassenes Bauvorhaben mit einer Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.7.2000, 2 Bs 179/00, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.10.2005, 9 MN 43/05, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.9.2004, 2 R 240/04, juris; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996, NVwZ 1997 S. 1006; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.7.1996, DÖV 1997 S. 556; jew. m.w.N.).

    Der Senat teilt die Auffassung, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 47 Abs. 6 VwGO und §§ 80 a, 80 Abs. 5, 123 VwGO angesichts der unterschiedlichen Rechtsschutzziele, Streitgegenstände und Prüfungsmaßstäbe selbstständig und gleichberechtigt nebeneinander stehen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.8.2006, NordÖR 2006 S. 359; VGH München, Beschl. v. 13.7.2006, 1 NE 06.1078, juris; OVG Münster, Beschl. v. 24.3.2006, 10 B 2133/05.NE, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.9.2004, 2 R 240/04, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.8.2001, NordÖR 2002 S. 20; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 47 Rn. 149; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 4.2006, Rn. 149; jew. m.w.N.; a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 18.2.1997, DÖV 1997 S. 1056; VGH München, Beschl. v. 10.5.1996, BayVBl. 1996 S. 731; Schmidt in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 47 Rn. 107).

    Zum anderen kommt in Betracht, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls "aus anderen wichtigen Gründen" auch dann dringend geboten ist, wenn durch den Vollzug der Rechtsnorm vollendete, nicht oder nur schwer wieder rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden und bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, a.a.O.) oder solches jedenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.8.2006, a.a.O., insoweit nur in juris veröffentlicht; OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.9.2004, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.8.2001, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2005 - 2 S 111.05

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; Aufstellung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Die Anforderungen an die Aussetzung des Vollzugs einer Norm sind im Hinblick auf die demokratische Legitimation des Normgebers und die weitreichenden Folgen einer solchen Entscheidung erheblich höher als die Anforderungen, die § 123 VwGO sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.5.1998, NVwZ 1998 S. 1065; OVG Münster, Beschl. v. 9.11.2006, 7 B 1667/06.NE, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2005, 2 S 111.05, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 20.9.2004, 1 U 5/04, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, BRS 66 Nr. 67; Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rn. 148).

    Voraussetzung ist, dass Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Antragstellers in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder ihm außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 9.11.2006, 7 B 1667/06.NE, a.a.O.; VGH München, Beschl. v. 28.9.2006, 26 NE 06.2297, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.8.2006, a.a.O., insoweit nur in juris veröffentlicht; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2005, 2 S 111.05, a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 7 B 1667/06

    Aussichten eines Antrags auf Außervollzugsetzung bei offensichtlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Die Anforderungen an die Aussetzung des Vollzugs einer Norm sind im Hinblick auf die demokratische Legitimation des Normgebers und die weitreichenden Folgen einer solchen Entscheidung erheblich höher als die Anforderungen, die § 123 VwGO sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.5.1998, NVwZ 1998 S. 1065; OVG Münster, Beschl. v. 9.11.2006, 7 B 1667/06.NE, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2005, 2 S 111.05, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 20.9.2004, 1 U 5/04, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, BRS 66 Nr. 67; Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rn. 148).

    Voraussetzung ist, dass Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Antragstellers in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder ihm außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 9.11.2006, 7 B 1667/06.NE, a.a.O.; VGH München, Beschl. v. 28.9.2006, 26 NE 06.2297, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.8.2006, a.a.O., insoweit nur in juris veröffentlicht; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2005, 2 S 111.05, a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2007 - 8 C 11088/06

    Voraussetzungen für gemeindeeigene Ausgleichsflächen bei Aufstellung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Sie bedürfen jedenfalls dann keiner Änderung des Aufstellungsbeschlusses und erst recht keines neuen Aufstellungsbeschlusses, wenn das Plangebiet - wie hier - ausschließlich verkleinert wird (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 17.1.2007, 8 C 11088/06, juris; Gaentzsch in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. 2002, Stand 9.2006, § 2 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Der Verpflichtung des Vorhabenträgers, das Vorhaben in bestimmter Zeit durchzuführen, korrespondiert deshalb grundsätzlich die Pflicht des Plangebers, die wesentlichen Konflikte, d.h. jene die die Grundzüge der Planung betreffen, auf der Planungsebene zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2003, BauR 2004 S. 975; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.4.2002, NordÖR 2002 S. 368).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Ob eine Konfliktbewältigung durch späteres Verwaltungshandeln gesichert oder wenigstens wahrscheinlich ist, hat der Plangeber, da es sich um den Eintritt zukünftiger Ereignisse handelt, prognostisch zu beurteilen (vgl. zu allem nur BVerwG, Urt. v. 18.9.2003, BVerwGE 119, 45; Beschl. v. 14.7.1994, ZfBR 1994 S. 286, jew. m.w.N).
  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 26 NE 06.2297
    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Voraussetzung ist, dass Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Antragstellers in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder ihm außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 9.11.2006, 7 B 1667/06.NE, a.a.O.; VGH München, Beschl. v. 28.9.2006, 26 NE 06.2297, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.8.2006, a.a.O., insoweit nur in juris veröffentlicht; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2005, 2 S 111.05, a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2002 - 1 KN 2792/01

    Baugenehmigungsverfahren; Bauleitplanung; bauliche Nutzung; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Der Verpflichtung des Vorhabenträgers, das Vorhaben in bestimmter Zeit durchzuführen, korrespondiert deshalb grundsätzlich die Pflicht des Plangebers, die wesentlichen Konflikte, d.h. jene die die Grundzüge der Planung betreffen, auf der Planungsebene zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2003, BauR 2004 S. 975; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.4.2002, NordÖR 2002 S. 368).
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Die Anforderungen an die Aussetzung des Vollzugs einer Norm sind im Hinblick auf die demokratische Legitimation des Normgebers und die weitreichenden Folgen einer solchen Entscheidung erheblich höher als die Anforderungen, die § 123 VwGO sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.5.1998, NVwZ 1998 S. 1065; OVG Münster, Beschl. v. 9.11.2006, 7 B 1667/06.NE, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2005, 2 S 111.05, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 20.9.2004, 1 U 5/04, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, BRS 66 Nr. 67; Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rn. 148).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1997 - 11a D 116/96

    Bürgerbeteiligung; Erlaß einer Satzung; Vorhaben- und Erschließungsplan;

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
    Vielmehr kommt auch die Möglichkeit in Betracht, Maßnahmen zur Konfliktbewältigung im Durchführungsvertrag festzulegen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 16.10.1997, NVwZ-RR 1998 S. 632, 636 und v. 7.2.1997, NVwZ 1997 S. 697; Söfker, a.a.O., § 1 Rn. 220).
  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1997 - 7a D 134/95

    Rechtsverletzung; Antragsteller; Festsetzungen des Bebauungsplans; Eigene

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

  • OVG Saarland, 20.09.2004 - 1 U 5/04

    Anforderungen an eine vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 249/92

    Bebauungsplan: Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses - Hinweis an

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2006 - 1 MR 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Bebauungsplans; Der Bau von

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 11a B 1710/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer

  • VGH Bayern, 13.07.2006 - 1 NE 06.1078

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - 10 B 2133/05

    Bebauungsplan: Entstehen von Pfeifenkopfgrundstücken

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

  • OVG Hamburg, 19.07.2000 - 2 Bs 179/00
  • VGH Bayern, 10.05.1996 - 1 NE 96.1478

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für vorläufigen Rechtsschutz nach § 47

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 8 S 1911/96

    Die Möglichkeit zur Stellung eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 3 S 3419/96

    Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach VwGO § 47 Abs 6

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 3 S 3137/19

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans;

    Denn bei einem Rechtsbehelf eines Dritten ist für die Beantwortung der Frage, ob die Baugenehmigung ihn in seinen Rechten verletzt, grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung maßgeblich und sind lediglich nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn beachtlich (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.07.2013, - 8 S 907/13 - VBlBW 2013, 427 m. w. N.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N - BauR 2007, 1541).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 8 S 1928/19

    Bebauungsplanaufstellung; Verkehrsbelange; Nachbarschutz; Stellplatznachweis

    Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist dabei auch in Rechnung zu stellen, dass sich ein solcher im Vergleich zu einer "normalen" Angebotsplanung regelmäßig durch eine höhere Festsetzungsdichte auszeichnet und sich - ähnlich wie ein Planfeststellungsbeschluss - der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens annähert (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N -, juris Rn. 40; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23.06.2003 - 4 BN 7.03 -, BauR 2004, 975, juris Rn. 8; SächsOVG, Urteil vom 13.10.2011 - 1 C 9/09 -, BauR 2012, 1205, juris Rn. 34).
  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 E 4/05

    Kompetenzüberschreitung des Hauptausschusses einer Bezirksversammlung

    Bei der Abwägung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003, BVerwGE 119, 45, 49; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, NordÖR 2007, 244, 247 f.), ferner nicht erforderlich, dass der Plangeber alle mit der Planung typischerweise oder möglicherweise verbundenen Probleme bereits im Bebauungsplan abschließend löst.

    Insofern läge eine unzulässige Verlagerung einer planerischen Konfliktsituation in nachfolgende Genehmigungsverfahren vor (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003, BVerwGE 118, 45, 49; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, NordÖR 2007, 244, 247 f.).

  • OVG Hamburg, 01.04.2020 - 2 Es 1/20

    Bebauungsplan Hamburg-Rahlstedt; Verletzung artenschutzrechtlicher

    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung durch den Begünstigten selbst dann unberührt lässt, wenn sie angefochten und damit noch nicht bestandskräftig sind, kann ein genehmigtes oder durch planungsrechtlichen Vorbescheid zugelassenes Bauvorhaben mit einer Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, 2 Es 1/07.N, NordÖR 2007, 244, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Die rechtssystematischen Gründe, die für eine Wahlmöglichkeit des um einstweiligen Rechtsschutz Nachsuchenden sprechen, verlieren allein durch Praktikabilitätserwägungen nicht an Gewicht (so OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, a.a.O., juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VG Hannover, 26.10.2023 - 4 B 5339/22

    Abwägungsentscheidung; Ausfertigung; Baugenehmigung; Beteiligung Ortsrat;

    Es sei allgemein anerkannt, dass ein planbedingter Lärmkonflikt durch das hier verwendete Modell bewältigt werden könne (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N -, juris, Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06

    vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan;

    Die Antragstellerin kann mit der Unwirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes diese Festsetzungen zu Fall bringen und dadurch eine verbesserte Rechtsposition erlangen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007 - 2 Es 1/07.N - BayVGH, Beschl. v. 5.12.2005 - 2 N 04.601 - und Urt. v. 20.11.2003 - 15 N 01.550 -, zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 4.10.2004, BauR 2005, 532).
  • OVG Bremen, 25.06.2018 - 1 D 19/17

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Abwägungsgebot;

    Vielmehr kommt auch die Möglichkeit in Betracht, Maßnahmen zur Konfliktbewältigung im Durchführungsvertrag festzulegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.1997, a. a. O. S. 636 und Urteil vom 07.02.1997 - 7a D 134/95.NE -, BRS 59 Nr. 256 (1997); OVG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N -, ZfBR 2007, 469 (471 f.); Fricke, UPR 2014, 97 (100 f.); Thurow, UPR 2000, 16 (20)).
  • OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; großvolumige Grenzbebauung;

    Wie der Senat bereits entschieden hat, stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 47 Abs. 6 VwGO und §§ 80a, 80 Abs. 5, 123 VwGO angesichts der unterschiedlichen Rechtsschutzziele, Streitgegenstände und Prüfungsmaßstäbe selbstständig und gleichberechtigt nebeneinander (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, NordÖR 2007, 244 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2009 - 1 KN 12/08

    Normenkontrollantrag eines eingetragenen Vereins nach § 58

    Die von der Antragsgegnerin weiter angeführten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 07.02.1997 - 7 a D 134/95.NE - BRS 59 Nr. 256) und des OVG B-Stadt (Beschl. v. 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N - BRS 71 Nr. 51) betreffen wie der dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. Mai 1997 (a.a.O.) zugrundeliegende Fall ein "Folgeproblem", nämlich die - von beiden Gerichten letztlich bejahte - Frage, ob ein durch eine Bauleitplanung ausgelöster Lärmkonflikt durch vertraglich vereinbarte Lärmschutzmaßnahmen gelöst werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 MN 131/21

    Allgemeines Wohngebiet; Etikettenschwindel; Gefälligkeitsplanung;

    Das gilt auch dann, wenn sich - wie hier - die Anzahl der zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderlichen Baugenehmigungen in einem überschaubaren Rahmen hält (hinsichtlich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vgl. u.a. HambOVG, Beschl. v. 28.2.2007 - 2 Es 1/07.N -, BRS 71 Nr. 51 = BauR 2007, 1541 = juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

  • OVG Hamburg, 21.08.2007 - 4 Es 4/07

    Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 S 14.12

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; (keine) vorbeugende

  • OVG Hamburg, 21.12.2022 - 2 Es 2/22

    Einstweilige Rechtsschutzanträge gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 2 S 62.07

    Unbegründetheit eines vorläufigen Rechtsschutzantrages nach § 47 Abs. 6 VwGO

  • VG Hamburg, 25.05.2010 - 11 E 862/10

    Nachbarantrag gegen Erweiterung eines Krankenhauses

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2503
VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05 (https://dejure.org/2007,2503)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2007 - 3 S 2582/05 (https://dejure.org/2007,2503)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 3 S 2582/05 (https://dejure.org/2007,2503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Abwägungserheblichkeit und Schutzwürdigkeit privater Interessen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines "Umplanungsverbots" für eine Gemeinde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag; Abwägungserheblichkeit eines privaten Interesses an der Abwehr eines Bebauungsplans; Verkaufsflächenerhöhung für Nahrungsmittel und Genussmittel; Antragsbefugnis für ein ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 1 Abs. 6 (a.F.); ; BauGB § 1 Abs. 7 (n.F.); ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erheblichkeit und Schutzwürdigkeit privater Interessen im Rahmen bauplanerischer Abwägungen

  • ibr-online

    Privates Interesse an der Abwehr eines Bebauungsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 455 (Ls.)
  • DVBl 2007, 647 (Ls.)
  • BauR 2008, 565
  • ZfBR 2007, 372 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 372 DVBl 2007, 647 (Leitsatz) NVwZ-RR 2007, 455 (Leitsatz) ZfBR 2008, 73 (Leitsatz) BauR 2008, 565 (Leitsatz) UPR 2008, 240 (Ls.)
  • ZfBR 2008, 73 (Ls.)
 
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  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Derartige planungsbedingte Folgen müssen, sofern sie von abwägungserheblicher Quantität und Qualität sind, bei Grundstücken außerhalb wie innerhalb des Plangebiets im Rahmen des gesetzlichen Planungsermessens bewältigt werden (BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 -, BauR 2004, 1427 ff.).

    Nicht abwägungserheblich sind nach der ständigen, noch auf § 47 Abs. 2 VwGO a.F. zurückgehenden, aber fortgeltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere mit einem Makel behaftete oder geringwertige Interessen, Interessen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren und Interessen, hinsichtlich derer die Betreffenden nicht (oder nicht mehr) schutzwürdig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2004, a.a.O. sowie Beschluss vom 25.08.2000, a.a.O., jeweils unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87 ff.).

    Rechtlich nicht schutzwürdig und damit abwägungsunerheblich sind regelmäßig solche Belange oder Rechtspositionen, auf deren Einhaltung der betreffende Antragsteller entweder materiell-rechtlich (zulässigerweise) verzichtet hat, oder auf die er sich nach Treu und Glauben - sei es aus dem Gedanken der Verwirkung oder auf sonstige Weise - nicht oder nicht mehr berufen kann (zu dieser Differenzierung vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - 4 NB 3.92 -, DVBl. 1992, 1441 ff. und Urteil vom 30.04.2004, a.a.O., wo zwischen den Gruppen der "geringwertigen" bzw. der "(nicht) mehr als geringfügigen" Interessen einerseits und den "nicht schutzwürdigen" Interessen andererseits unterschieden wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 335/92

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis einer Gemeinde wegen Verletzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Letzterer ist wegen rechtlich von der BauNVO nicht gedeckter Festsetzungen für das Gewerbegrundstück Flst.-Nr. 342/3 (Kerngebiet - MK 1 - mit teilgeschossweisem Ausschluss von Verkaufsflächen) vom Senat auf Klage der Antragsteller und auf Klage der Nachbargemeinde Teningen für nichtig erklärt worden, hinsichtlich seines nördlichen Teilbereichs, in dem auch das Grundstück der Antragsteller liegt (MK 2), hat der Senat den Bebauungsplan hingegen nicht beanstandet (vgl. Senatsurteile vom 15.10.1993 - 3 S 666/92 - und - 3 S 353/92 -, VBlBW 1994, 353).

    Eigentlicher Hintergrund für die Festlegung der Obergrenzen von 4.000 qm Gesamt- und 1.500 qm Lebensmittelverkaufsfläche war dabei, worauf hinzuweisen ist, nicht der Schutz der Antragsteller, sondern die Rücksichtnahme auf Forderungen der Nachbargemeinde Teningen, die aus Gründen interkommunaler Rücksichtnahme auf eine derartige Sortimentsbeschränkung drängte, weil sonst ihre Versorgungsfunktion für Güter des täglichen Bedarfs gefährdet würde (vgl. auch ihren Vortrag im Normenkontrollverfahren 3 S 335/92 - , VBlBW 1994, 353 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Eine Erhöhung des Verkehrslärms um 2 dB(A), die bereits eine sehr erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens voraussetzt (3 dB(A) entsprechend einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens), ist für das menschliche Ohr nicht bzw. kaum wahrzunehmen (vgl. dazu Nachweise im Beschluss des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, Juris).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Rechtlich nicht schutzwürdig und damit abwägungsunerheblich sind regelmäßig solche Belange oder Rechtspositionen, auf deren Einhaltung der betreffende Antragsteller entweder materiell-rechtlich (zulässigerweise) verzichtet hat, oder auf die er sich nach Treu und Glauben - sei es aus dem Gedanken der Verwirkung oder auf sonstige Weise - nicht oder nicht mehr berufen kann (zu dieser Differenzierung vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - 4 NB 3.92 -, DVBl. 1992, 1441 ff. und Urteil vom 30.04.2004, a.a.O., wo zwischen den Gruppen der "geringwertigen" bzw. der "(nicht) mehr als geringfügigen" Interessen einerseits und den "nicht schutzwürdigen" Interessen andererseits unterschieden wird).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Nicht abwägungserheblich sind nach der ständigen, noch auf § 47 Abs. 2 VwGO a.F. zurückgehenden, aber fortgeltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere mit einem Makel behaftete oder geringwertige Interessen, Interessen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren und Interessen, hinsichtlich derer die Betreffenden nicht (oder nicht mehr) schutzwürdig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2004, a.a.O. sowie Beschluss vom 25.08.2000, a.a.O., jeweils unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87 ff.).
  • BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

    Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Eine die Planungshoheit derart einschränkende Verpflichtung wäre bereits unwirksam, weil sich die Gemeinde durch ihr nach außen handelndes Organ, die Gemeindeverwaltung, nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB weder zu einem die Planungshoheit einschränkenden bauplanungsrechtlichen Tun noch - spiegelbildlich - zu einem Unterlassen verpflichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.05.2005 - 4 BN 40.05 -, NVwZ 2006, 458; Urteil vom 25.11.2005 - 4 C 15.04 -, BauR 2006, 649 ff.; Urteil des Senats vom 13.12.2006 - 3 S 2316/05 -).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Bei - wie hier - Grundstückseigentümern außerhalb des Plangebiets kann sich ein die Antragsbefugnis begründendes Recht vor allem aus dem in § 1 Abs. 7 BauGB (§ 1 Abs. 6 BauGB a.F.) geregelten - drittschützenden - Abwägungsgebot ergeben, sofern die Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigten sich auf ein abwägungserhebliches privates Interesse berufen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000 - 4 BN 38.00 -, NVwZ 2000, 1413 f. = BauR 2000, 1834 f.; zur drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 f. = BauR 1999, 134 ff.).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Dies ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung (etwa nach § 9 Abs. 1 BauGB) wendet, die unmittelbar dieses Grundstück betrifft, indem sie Inhalt und Umfang des Grundeigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 ff. und Beschluss vom 07.07.1997 - 4 BN 11.97 -, BauR 1997, 972 ff.).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Bei - wie hier - Grundstückseigentümern außerhalb des Plangebiets kann sich ein die Antragsbefugnis begründendes Recht vor allem aus dem in § 1 Abs. 7 BauGB (§ 1 Abs. 6 BauGB a.F.) geregelten - drittschützenden - Abwägungsgebot ergeben, sofern die Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigten sich auf ein abwägungserhebliches privates Interesse berufen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000 - 4 BN 38.00 -, NVwZ 2000, 1413 f. = BauR 2000, 1834 f.; zur drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 f. = BauR 1999, 134 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2003 - 10 B 145/03

    Post-Tower in Bonn darf weiter leuchten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Die Geltendmachung eines solchen Abwehrrechts gegen die Verkaufsflächenänderung im Bebauungsplan stellt sich vor dem Hintergrund der vertraglichen Erklärungen und Verpflichtungen der Antragsteller als eine nach Treu und Glauben unzulässige Rechtsausübung dar (für einen vergleichbaren Fall vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.05.2003 - 10 E 145/03 -, BauR 2004, 62 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 666/92

    Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Unbestimmtheit (keine wirksame

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

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