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   OVG Hamburg, 05.03.2007 - 3 So 5/06   

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https://dejure.org/2007,6598
OVG Hamburg, 05.03.2007 - 3 So 5/06 (https://dejure.org/2007,6598)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2007 - 3 So 5/06 (https://dejure.org/2007,6598)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2007 - 3 So 5/06 (https://dejure.org/2007,6598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts; Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen; Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts; Voraussetzungen für eine notwendige Hinzuziehung eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2939 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 565
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02

    Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.03.2007 - 3 So 5/06
    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der entschieden hat, waren Streitgenossen in einem Prozess, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen (BGH, Beschl. v. 30.4.2003, NJW-RR 2003, 1217 f.; Beschl. v. 17.7.2003, NJW-RR 2003, 1507 f.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist hier auch deshalb nicht zu machen, weil zu befürchten wäre, dass der Kläger zu 1 von den außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen zu 2 und 3 nicht auf Dauer und vollständig befreit bleiben würde (siehe dazu BGH, Beschl. v. 30.4.2003, a.a.O., 1218).

  • OVG Hamburg, 22.03.2005 - 3 Bf 294/04

    Kein Entfallen der Sperrwirkungen von bestandskräftigen Ausweisungen mit dem

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.03.2007 - 3 So 5/06
    Die hierzu erforderliche Beherrschung der deutschen Sprache und Schreibgewandtheit ist beim Kläger zu 1 gegeben, weil der Senat andernfalls in seinem Urteil vom 22. März 2005 (3 Bf 294/04) nicht auf die von ihm insoweit angefertigten Erklärungen einfach hätte Bezug nehmen können (siehe S. 28 UA).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.03.2007 - 3 So 5/06
    Doch muss er in diesem Fall bereit sein, diese Zusatzkosten auch dann selbst zu tragen, wenn dem Gegner die Prozesskosten auferlegt worden sind (BGH, Beschl. v. 12.12.2002, NJW 2003, 901, 902 f.).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 13/03

    Erstattung von Anwaltsgebühren bei unterschiedlichem Obsiegen und Unterliegen von

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.03.2007 - 3 So 5/06
    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der entschieden hat, waren Streitgenossen in einem Prozess, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen (BGH, Beschl. v. 30.4.2003, NJW-RR 2003, 1217 f.; Beschl. v. 17.7.2003, NJW-RR 2003, 1507 f.).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.03.2007 - 3 So 5/06
    Bei der Prüfung, ob die Zuziehung eines Verkehrsanwalts erforderlich ist, ist auf die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten des Rechtstreits und die subjektiven Fähigkeiten der Beteiligten abzustellen (BGH, Beschl. v. 23.6.2004, BGHZ 159, 370, 374 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 162 Rdnr. 12).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07

    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02 - NJW 2003, 901 ) werden allerdings an ein erhaltenswertes besonderes Vertrauensverhältnis teilweise strenge Maßstäbe angelegt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2007 - 3 So 5/06 - NVwZ-RR 2007, 565; Just, a.a.O.; a.A. Neumann, a.a.O. § 162 Rn. 69).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - 13 E 61/08

    Erstattungsfähigkeit besonderer Auslagen eines Rechtsanwalts; Anforderungen an

    vgl. in letzteren Sinne Bay VGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 -, juris; OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 -, juris; OVG Hamburg, 5. März 2007 - 3 So 5/06 -, NVwZ-RR 2007, 565; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rdnr. 66 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 162 Rdnr. 11; offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 -, a.a.O..
  • FG Hamburg, 15.06.2012 - 3 KO 208/11

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z. B. Verwaltungsgericht --VG-- Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --VGH-- vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 3 KO 209/11

    FGO/ZPO/VwGO: Reisekostenerstattung für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z.B. Verwaltungsgericht --VG-- Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --VGH-- vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 117/15

    Kostenrecht: Erstattung von Reisekosten des RA am dritten Ort

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z. B. VG Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06, NVwZ-RR 2007, 565; Bayerischer VGH vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • VG Aachen, 08.06.2010 - 6 K 1309/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Sitz des Gerichts tätigen

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend die Auffassung vertreten, aus dem Vorbehalt des § 162 Abs. 1 VwGO und des sich daraus ergebenden Grundsatzes der Kostenminimierung folge, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten seien, wenn dieser seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz oder Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe habe und anderenfalls der Nachweis zu erbringen sei, dass es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sei, gerade diesen Anwalt zu beauftragen, vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - 11 C 10.81 -, a.a.O., und vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 -, ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 -, ; OVG Hamburg, 5. März 2007 - 3 So 5/06 -, NVwZ-RR 2007, 565; Neumann, in: Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, 2. Auflage 2006, § 162 Rdnr. 66 f.; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 15. Aufl. 2007, § 162 Rdnr. 11.
  • VG Düsseldorf, 25.04.2014 - 14 K 6285/13

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes als

    vgl. in diesem Sinne etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 05.03.2007 - 3 So 5/06 -, Rn. 3, juris; VGH Bayern, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 N 04.2476 -, Rn. 2 f., juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2005 - 4 O 327/05 -, Rn. 2 ff., juris; Neumann , in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2010, § 162 VwGO, Rn. 66 ff.
  • VG Berlin, 23.02.2010 - 9 KE 27.10

    Kostenerinnerung - Reisekosten eines Rechtsanwalts (Berlin)

    Die Kammer folgt insoweit der einhelligen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, die mit Rücksicht auf den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei nicht am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat, nur ausnahmsweise für erstattungsfähig hält (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2007 - 3 So 5/06 - BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG - VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 1989 - 2 S 1497/89 - jeweils bei Juris), die auch von der Literatur geteilt wird (vgl. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 2008, § 162 Rn. 50; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rdnr. 69).
  • VG Mainz, 05.10.2007 - 4 K 968/06

    Vereinbarkeit der Berücksichtigung der Kosten eines Rechtsanwalts in einem

    Andererseits anerkennt jedoch die Rechtsprechung selbst bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes an einem dritten Ort ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen einer Prozesspartei und einem Anwalt, dessen sie sich stets bedient, als Grund für die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten (vgl. OVG Hamburg vom 05.03.2007, 3 So 5/06 , in NVwZ-RR 07, 565; OVG Sachsen-Anhalt a.a.O.).
  • SG Osnabrück, 17.12.2015 - S 40 SF 74/14
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der im vorliegenden Falle über § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG anwendbaren Regelung des § 162 Abs. 1 VwGO ganz überwiegend vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung des § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 05.03.2007 - 3 So 5/06; BayVGH, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 N 04.2476; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2005 - 4 O 327/05; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.02.2004 - 8 C 10550/03.OVG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 KSt 5/07 u.a., m.w.N.; FG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2012 - Az. 3 KO 209/11 - zu § 139 FGO; sämtlich in juris).
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